Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

Bild:
<< vorherige Seite
Bedencken Lutheri etlichen vom Adel geben. Tom. 4. b. 314.

WO aber Hertzog George jhnen wolt gebieten / daß sie den Pfarrherrn verjagen / vnd das Volck zu Alter gewonheit halten / da sollen sie nicht sich deß begeben / seiner solcher Tyranney Executores, vnd also theylhafftig seiner vntugend zu sein / vnd bald hernach: Würde aber solches durch Hertzog Georgen fürgenommen / daß er sie zwingen wolt zu exequiren solch Gebott / da müssen sie jhm schlecht gehorsam absagen / dann sie könnens mit GOTT nicht thun / wie sie daß auffs gelimpfflichst vnd demütigst wol zu thun wissen. Den Vnterthanen aber muß man sagen / daß ein jeglicher für sich glaube vnd thue / stehe oder fliehe / wie ers weyß zuverantworten / dann in solchen Sachen ist niemandt deß andern Schutzherr / Ein jeglicher stehet für sich selbst / wider den Teuffel / vnd mögen zum Sacrament gehen / wo ein jeglicher will.

Martinus Luther. Johannes Pommer.

Vber das 5. Cap. der Apostel Geschicht Außlegung D. N. Galli.

WEiter stehen auch da die Wort / daß sie alle in der Halle Salomonis waren einmütiglich / gehören hie die Aposteln vnd die andern Christen zusammen. Den Aposteln war verbotten zu predigen in dem Namen Christi / Aber da kommen sie offentlich in die Halle Salomonis / vnd dieses verbott traff die andern auch / aber sie lassen die Hohenpriester vnd Schrifftgelehrten vnnd die zu Jerusalem trawen / sie gehen für sich in die Kirchen / vnangesehen / daß sie in Gefahr sind / vnd müssen besorgen / jetzt fallen sie ein / vnd nehmen vns alle Gefangen / kommen aber nit allein / die in der Statt / sondern auch auff dem Lande / lauffen sie alle zu mit Hauffen / als wie in einer Walfarth / vnd bringen jhre Krancken frey offentlich mit vnd ohn allen schew.

Diß dienet für Prediger vnd Christen / daß sie predigen vnnd Predig hören / Sacrament nehmen / vnnd jhnen daß nicht verbieten lassen / noch die Sacrament verschweren / vnd das gehet auch die an / die vnter einer andern Herrschafft sein / die sollen jhn auch nicht verbieten lassen / an andere orth zu-

Bedencken Lutheri etlichen vom Adel geben. Tom. 4. b. 314.

WO aber Hertzog George jhnen wolt gebieten / daß sie den Pfarrherrn verjagen / vnd das Volck zu Alter gewonheit halten / da sollen sie nicht sich deß begeben / seiner solcher Tyranney Executores, vñ also theylhafftig seiner vntugend zu sein / vnd bald hernach: Würde aber solches durch Hertzog Georgen fürgenommen / daß er sie zwingen wolt zu exequiren solch Gebott / da müssen sie jhm schlecht gehorsam absagen / dann sie könnens mit GOTT nicht thun / wie sie daß auffs gelimpfflichst vnd demütigst wol zu thun wissen. Den Vnterthanen aber muß man sagen / daß ein jeglicher für sich glaube vnd thue / stehe oder fliehe / wie ers weyß zuverantworten / dann in solchen Sachen ist niemandt deß andern Schutzherr / Ein jeglicher stehet für sich selbst / wider den Teuffel / vnd mögen zum Sacrament gehen / wo ein jeglicher will.

Martinus Luther. Johannes Pommer.

Vber das 5. Cap. der Apostel Geschicht Außlegung D. N. Galli.

WEiter stehen auch da die Wort / daß sie alle in der Halle Salomonis waren einmütiglich / gehören hie die Aposteln vnd die andern Christen zusammen. Den Aposteln war verbotten zu predigen in dem Namen Christi / Aber da kommen sie offentlich in die Halle Salomonis / vnd dieses verbott traff die andern auch / aber sie lassen die Hohenpriester vnd Schrifftgelehrten vnnd die zu Jerusalem trawen / sie gehen für sich in die Kirchen / vnangesehen / daß sie in Gefahr sind / vnd müssen besorgen / jetzt fallen sie ein / vnd nehmen vns alle Gefangen / kommen aber nit allein / die in der Statt / sondern auch auff dem Lande / lauffen sie alle zu mit Hauffen / als wie in einer Walfarth / vnd bringen jhre Krancken frey offentlich mit vnd ohn allen schew.

Diß dienet für Prediger vnd Christen / daß sie predigen vnnd Predig hören / Sacrament nehmen / vnnd jhnen daß nicht verbieten lassen / noch die Sacrament verschweren / vnd das gehet auch die an / die vnter einer andern Herrschafft sein / die sollen jhn auch nicht verbieten lassen / an andere orth zu-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0045" n="45"/>
      </div>
      <div>
        <head>Bedencken Lutheri etlichen vom Adel geben. Tom. 4. b. 314.<lb/></head>
        <p>WO aber Hertzog George jhnen wolt gebieten / daß sie den Pfarrherrn verjagen /                      vnd das Volck zu Alter gewonheit halten / da sollen sie nicht sich deß begeben /                      seiner solcher Tyranney Executores, vn&#x0303; also theylhafftig seiner                      vntugend zu sein / vnd bald hernach: Würde aber solches durch Hertzog Georgen                      fürgenommen / daß er sie zwingen wolt zu exequiren solch Gebott / da müssen sie                      jhm schlecht gehorsam absagen / dann sie könnens mit GOTT nicht thun / wie sie                      daß auffs gelimpfflichst vnd demütigst wol zu thun wissen. Den Vnterthanen aber                      muß man sagen / daß ein jeglicher für sich glaube vnd thue / stehe oder fliehe /                      wie ers weyß zuverantworten / dann in solchen Sachen ist niemandt deß andern                      Schutzherr / Ein jeglicher stehet für sich selbst / wider den Teuffel / vnd                      mögen zum Sacrament gehen / wo ein jeglicher will.</p>
        <p>Martinus Luther. Johannes Pommer.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Vber das 5. Cap. der Apostel Geschicht Außlegung D. N. Galli.<lb/></head>
        <p>WEiter stehen auch da die Wort / daß sie alle in der Halle Salomonis waren                      einmütiglich / gehören hie die Aposteln vnd die andern Christen zusammen. Den                      Aposteln war verbotten zu predigen in dem Namen Christi / Aber da kommen sie                      offentlich in die Halle Salomonis / vnd dieses verbott traff die andern auch /                      aber sie lassen die Hohenpriester vnd Schrifftgelehrten vnnd die zu Jerusalem                      trawen / sie gehen für sich in die Kirchen / vnangesehen / daß sie in Gefahr                      sind / vnd müssen besorgen / jetzt fallen sie ein / vnd nehmen vns alle Gefangen                      / kommen aber nit allein / die in der Statt / sondern auch auff dem Lande /                      lauffen sie alle zu mit Hauffen / als wie in einer Walfarth / vnd bringen jhre                      Krancken frey offentlich mit vnd ohn allen schew.</p>
        <p>Diß dienet für Prediger vnd Christen / daß sie predigen vnnd Predig hören /                      Sacrament nehmen / vnnd jhnen daß nicht verbieten lassen / noch die Sacrament                      verschweren / vnd das gehet auch die an / die vnter einer andern Herrschafft                      sein / die sollen jhn auch nicht verbieten lassen / an andere orth zu-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[45/0045] Bedencken Lutheri etlichen vom Adel geben. Tom. 4. b. 314. WO aber Hertzog George jhnen wolt gebieten / daß sie den Pfarrherrn verjagen / vnd das Volck zu Alter gewonheit halten / da sollen sie nicht sich deß begeben / seiner solcher Tyranney Executores, vñ also theylhafftig seiner vntugend zu sein / vnd bald hernach: Würde aber solches durch Hertzog Georgen fürgenommen / daß er sie zwingen wolt zu exequiren solch Gebott / da müssen sie jhm schlecht gehorsam absagen / dann sie könnens mit GOTT nicht thun / wie sie daß auffs gelimpfflichst vnd demütigst wol zu thun wissen. Den Vnterthanen aber muß man sagen / daß ein jeglicher für sich glaube vnd thue / stehe oder fliehe / wie ers weyß zuverantworten / dann in solchen Sachen ist niemandt deß andern Schutzherr / Ein jeglicher stehet für sich selbst / wider den Teuffel / vnd mögen zum Sacrament gehen / wo ein jeglicher will. Martinus Luther. Johannes Pommer. Vber das 5. Cap. der Apostel Geschicht Außlegung D. N. Galli. WEiter stehen auch da die Wort / daß sie alle in der Halle Salomonis waren einmütiglich / gehören hie die Aposteln vnd die andern Christen zusammen. Den Aposteln war verbotten zu predigen in dem Namen Christi / Aber da kommen sie offentlich in die Halle Salomonis / vnd dieses verbott traff die andern auch / aber sie lassen die Hohenpriester vnd Schrifftgelehrten vnnd die zu Jerusalem trawen / sie gehen für sich in die Kirchen / vnangesehen / daß sie in Gefahr sind / vnd müssen besorgen / jetzt fallen sie ein / vnd nehmen vns alle Gefangen / kommen aber nit allein / die in der Statt / sondern auch auff dem Lande / lauffen sie alle zu mit Hauffen / als wie in einer Walfarth / vnd bringen jhre Krancken frey offentlich mit vnd ohn allen schew. Diß dienet für Prediger vnd Christen / daß sie predigen vnnd Predig hören / Sacrament nehmen / vnnd jhnen daß nicht verbieten lassen / noch die Sacrament verschweren / vnd das gehet auch die an / die vnter einer andern Herrschafft sein / die sollen jhn auch nicht verbieten lassen / an andere orth zu-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/45
Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/45>, abgerufen am 23.11.2024.