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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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arges wündschet / Derhalben werden auch viel Kirchendiener ja so leichtlich widerumb entsetzt / als von den Patronis angenommen werden.

Gleich aber wie die Wahl vnnd Beruff der Diener / ohne der gantzen Christlichen Gemeyne einhellige Bewilligung nit geschehen soll / also sollen sie auch jres Ampts nit entsatzt werden / ehe dann die Sache von der gantzen Kirchen verhöret vnd erkandt ist nach rechtlichem vnnd ordentlichem Proceß. Wie sich dann Christus selbst auff die Zuhörer berüfft / da er vom Hohen priester von seiner Lehre vnd von seinen Jüngern gefragt ward / Joh. 18. Ich habe frey offentlich geredt für der Welt. Ich habe allezeit gelehret in der Schule vnd in dem Tempel / da alle Inden zusammen kommen / vnnd habe nichts im verborgen geredt. Was fragstu mich darumb? Frage die darumb / die gehöret haben / was ich zu jhnen gredt habe. Diese Bekenntnusse für dem Hohenpriester ist nicht zweyffelhafftig oder wanckelmütig / sondern Hell vnd Klar. Dann dieweil er falscher Lehre / die er offentlich vnter das Volck soll außgesprenget haben / beklagt wardt / so begeret er / daß man nur frey wolte beklagen / vnd die Mißhandlung mit gewissen Zeugnussen vberweisen / vnnd berufft sich auff der Zuhörer Vrtheyl / die er nicht heymlich im Winckel / sondern offentlich im Tempel gelehret hat. Derhalben stehet das Vrtheyl von der Prediger Lehre vnd Leben nicht bey den Tyrannen vnd Feinden / sondern bey Vnparteischen Zuhörern.

Vom Göttlichen ordentlichen Beruff rechtschaffener Prediger / Martinus Chemnicius D.
Mag auch einer deß Predigampts sich anmassen / der die Lehr nicht gründtlich verstehet / Oder / der nicht die Gabe hat andere zu lehren?

NEin: Dann Paulus spricht. 2. Timoth. 2. Was du von mir gehöret hast / das befehle trewe Menschen / die da tüchtig sindt auch andere zu lehren. Vnnd Tit. 1. spricht er / Ein Bischoff soll der Lehre gewiß sein / auch mechtig sein zu lehren / zuvermahnen / vnd die Widersprecher zustraffen.

arges wündschet / Derhalben werden auch viel Kirchendiener ja so leichtlich widerumb entsetzt / als von den Patronis angenommen werden.

Gleich aber wie die Wahl vnnd Beruff der Diener / ohne der gantzen Christlichen Gemeyne einhellige Bewilligung nit geschehen soll / also sollen sie auch jres Ampts nit entsatzt werden / ehe dann die Sache von der gantzen Kirchen verhöret vnd erkandt ist nach rechtlichem vnnd ordentlichem Proceß. Wie sich dann Christus selbst auff die Zuhörer berüfft / da er vom Hohen priester von seiner Lehre vnd von seinen Jüngern gefragt ward / Joh. 18. Ich habe frey offentlich geredt für der Welt. Ich habe allezeit gelehret in der Schule vnd in dem Tempel / da alle Inden zusammen kommen / vnnd habe nichts im verborgen geredt. Was fragstu mich darumb? Frage die darumb / die gehöret haben / was ich zu jhnen gredt habe. Diese Bekeñtnusse für dem Hohenpriester ist nicht zweyffelhafftig oder wanckelmütig / sondern Hell vnd Klar. Dann dieweil er falscher Lehre / die er offentlich vnter das Volck soll außgesprenget haben / beklagt wardt / so begeret er / daß man nur frey wolte beklagen / vnd die Mißhandlung mit gewissen Zeugnussen vberweisen / vnnd berufft sich auff der Zuhörer Vrtheyl / die er nicht heymlich im Winckel / sondern offentlich im Tempel gelehret hat. Derhalben stehet das Vrtheyl von der Prediger Lehre vnd Leben nicht bey den Tyrannen vnd Feinden / sondern bey Vnparteischen Zuhörern.

Vom Göttlichen ordentlichen Beruff rechtschaffener Prediger / Martinus Chemnicius D.
Mag auch einer deß Predigampts sich anmassen / der die Lehr nicht gründtlich verstehet / Oder / der nicht die Gabe hat andere zu lehren?

NEin: Dann Paulus spricht. 2. Timoth. 2. Was du von mir gehöret hast / das befehle trewe Menschen / die da tüchtig sindt auch andere zu lehren. Vnnd Tit. 1. spricht er / Ein Bischoff soll der Lehre gewiß sein / auch mechtig sein zu lehren / zuvermahnen / vnd die Widersprecher zustraffen.

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[57/0057] arges wündschet / Derhalben werden auch viel Kirchendiener ja so leichtlich widerumb entsetzt / als von den Patronis angenommen werden. Gleich aber wie die Wahl vnnd Beruff der Diener / ohne der gantzen Christlichen Gemeyne einhellige Bewilligung nit geschehen soll / also sollen sie auch jres Ampts nit entsatzt werden / ehe dann die Sache von der gantzen Kirchen verhöret vnd erkandt ist nach rechtlichem vnnd ordentlichem Proceß. Wie sich dann Christus selbst auff die Zuhörer berüfft / da er vom Hohen priester von seiner Lehre vnd von seinen Jüngern gefragt ward / Joh. 18. Ich habe frey offentlich geredt für der Welt. Ich habe allezeit gelehret in der Schule vnd in dem Tempel / da alle Inden zusammen kommen / vnnd habe nichts im verborgen geredt. Was fragstu mich darumb? Frage die darumb / die gehöret haben / was ich zu jhnen gredt habe. Diese Bekeñtnusse für dem Hohenpriester ist nicht zweyffelhafftig oder wanckelmütig / sondern Hell vnd Klar. Dann dieweil er falscher Lehre / die er offentlich vnter das Volck soll außgesprenget haben / beklagt wardt / so begeret er / daß man nur frey wolte beklagen / vnd die Mißhandlung mit gewissen Zeugnussen vberweisen / vnnd berufft sich auff der Zuhörer Vrtheyl / die er nicht heymlich im Winckel / sondern offentlich im Tempel gelehret hat. Derhalben stehet das Vrtheyl von der Prediger Lehre vnd Leben nicht bey den Tyrannen vnd Feinden / sondern bey Vnparteischen Zuhörern. Vom Göttlichen ordentlichen Beruff rechtschaffener Prediger / Martinus Chemnicius D. Mag auch einer deß Predigampts sich anmassen / der die Lehr nicht gründtlich verstehet / Oder / der nicht die Gabe hat andere zu lehren? NEin: Dann Paulus spricht. 2. Timoth. 2. Was du von mir gehöret hast / das befehle trewe Menschen / die da tüchtig sindt auch andere zu lehren. Vnnd Tit. 1. spricht er / Ein Bischoff soll der Lehre gewiß sein / auch mechtig sein zu lehren / zuvermahnen / vnd die Widersprecher zustraffen.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/57>, abgerufen am 24.11.2024.