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Reichspost. Nr. 27, Wien, 28.01.1896.

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Wien, Dienstag Reichspost 28. Jänner 1896 27

[Spaltenumbruch] Prager Jesuskind, Marienheim, Miramar, die heiligen drei
Könige. -- Der Preis dieser neuen Monatsschrift ist ein
außergewöhnlich billiger, er beträgt für das ganze Jahr
nur fl. 1.20 = Mk. 2.40 = Frcs. 3.40, einschließlich
Postzusendung. Bestellungen sind zu richten an die Vereins-
kanzlei in Strebersdorf bei Wien, oder an die nächste [Bu]ch-
handlung. Der Reinertrag des Blattes, zu dem be-
deutende Schriftsteller Oesterreichs die Aufsätze liefern,
dient zur Erhaltung des Marienheim, weshalb wir der
Bezug dieses Blattes unseren Lesern um so dringender
empfehlen.




Zur Beachtung.

Wir machen unsere P. T. Abonnenten, welche
mit der Einzahlung des Abonnementsbetrages für
den Monat Feber 1896 noch im Rückstande sind,
aufmerksam, daß wir mit 6. Feber die Zusendung
des Blattes einzustellen bemüßigt wären. Wir
ersuchen daher um ehebaldigste Einzahlung des
Abonnementsbetrages, damit in der Zustellung
des Blattes keine Unterbrechung eintritt.




Wir ersuchen unsere geehrten p. t. Abnehmer,
gütigst zum Monatswechsel das Abonnement bald-
möglichst erneuern zu wollen, damit in der Zu-
sendung keine Unterbrechung eintritt.

Gleichzeitig bitten wir jene Abonnenten, welche
das Abonnement angemeldet haben und daraufhin
das Blatt bereits zugesandt erhielten, gütigst die
Begleichung des Betrages erfolgen zu lassen.




Volkswirthschaftlicher Theil.
Abänderung der Prüfungsvorschriften
im Dienste der k. k. Oesterreichischen
Staatsbahnen.

Auf Grund der Erfahrungen, welche rücksichtlich
der bestehenden Dienstordnung gewonnen wurden und
infolge der Einbeziehung gewisser Arbeiterkategorien in
das statusmäßig eingereihte Personal sind folgende Ab-
änderungen der Dienstordnung vom k. k. Handelsmini-
sterium genehmigt wurden, welche für Bewerber um
Posten bei den k. k. Staatsbahnen vielfach eine
Erleichterung bedeuten: a) die Aufnahmsprü-
fung für Bewerber um Beamtenposten im mittleren
Eisenbahn-Betriebs- und Verwaltungsdienste entfält
in Hinkunft. -- b) Die Ausbildungsfrist für solche
Candidaten wird entsprechend erweitert und der Prü-
fungsstoff der fachlichen Beamtenprüfungen, insbesondere
bei der bautechnischen und commerciellen Fachprüfung
wird wesentlich vereinfacht; endlich werden die Prü-
fungstermine
derart verlegt, daß die abgelegte
Prüfung beim nächsten Avancementstermine berücksichtigt
werden kann. -- c) Im niederen Staats-Eisenbahn-
dienste wird nur mehr von Bewerbern um solche Unter-
beamtensposten, welche erste Anstellungen
bilden, der Nachweis der an einer Bürger-, Gewerbe
oder Unterrealschule, beziehungsweise an einer ähnlichen
militärischen Anstalt erworbenen Schulbildung gefordert
und entfällt auch dieser Nachweis bei solchen Be-
werbern, welche im k. u. k. Heer oder der k. u. k.
Kriegsmarine als Feldwebel oder Zugsführer beziehung-
weise einer äquiparierenden Charge gedient haben, --
d) Die Prüfungen für die niederen Dienstposten haben
nicht mehr vor einer Prüfungscommission, sondern vor
einem Prüfungscommissär stattfinden.




Ein Antrag zur Erhaltung der
bäuerlichen Besitzungen.

Im kärntnerischen Landtag hat der Fürstbischof Doctor
Kahn den Antrag eingebracht, es sei ein Gesetz auszu-
arbeiten, wonach die jetzt bestehenden bäuerlichen Besitzungen
für alle Zukunft zu erhalten sind. Der Antrag umfaßt
5 Artikel und stellt folgende Grundsätze für das neue Gesetz
auf:

Die bäuerlichen Besitzungen sind nach Einheiten, als:
Viertel-, Halb-, Dreiviertel- und ganze Huben abzuschätzen
und festzustellen. Im jetzigen Besitzstande der Bauern dürfen
keine gewaltsamen Veränderungen vorgenommen werden.

Veränderungen aus freien Stücken dürfen nur in fol-
genden Fällen künftig stattfinden:

1. Verkauf einer Einheit an den Käufer, welcher diese
Einheit als selbstständiger alleiniger Besitzer bewirthschaftet;
2. Tausch von gleichen Einheiten; 3. Trennung und Auf-
lösung von Doppelhuben in zwei Huben in zwei Besitzern
und Eigenthümern; 4. Auflösung einer Hube in zwei Halb-
huben; 5. Verkauf von solchen Einheiten, wodurch die
kaufende Hube zur nächst höheren Einheit emporwächst, die
verkaufende Hube zur nächst niederen Einheit herabsinkt;
6. Bei Abrundungen muß die etwa zuwachsende Einheit
oder ein Theil derselben an einem anderen Orte als gleich-
werthige Einheit oder gleichwerthiger Theil vom abrundenden
Grundstücke abgetrennt werden.

Werden größere Grundcomplexe aus welchem Grunde
immer, jedoch stets ohne Zwang frei, namentlich solche,
welche durch Aufkaufen von bäuerlichen Besitzungen ange-
wachsen sind, so gilt 1. als Regel, daß der ursprüngliche
Großgrundbesitz abgerundet erhalten werde in der Hand
eines Besitzers und Eigenthümers, die übrigen Besitztheile
aber in den obigen Einzelheiten wieder auf selbständige
bäuerliche Besitzer und Eigenthümer übergehen. 2. Werden
aus freien Stücken von den Herrschaftsinhabern die bäuer-
[Spaltenumbruch] lichen Besitzungen wieder hergestellt, so ist den Besitz- und
Eigenthumswerbern nach folgender Art die nothwendige Hilfe
zu gewähren. Der Landesausschuß ist nach den im zu schaffenden
Landesgesetze niederzulegenden Cautelen zu beauftragen und
zu bevollmächtigen, bei den vorausgehenden Umwandlungen im
Besitze und Eigenthum mit Hilfe der Landes-Hypothekenbank
1. kurzfristige Darlehen mit Annuitäten zu gewähren, und
2. im Uebergangsstadium die Realitäten zu erwerben und
mit Verpachtungen vorzugehen. Bei diesen bevorstehenden
Umwandlungen haben als Hilfsorgane dem Landes-Aus-
schusse von Fall zu Fall Commissionen zu dienen, bestehend:
aus zwei sachverständigen Bauern, aus je einem Commissär
des Landes-Ausschusses, aus je einem Commissär der
k. k. Regierung. F[ür Di]e vorbeschriebenen Umwandlungen
ist um Steuer-Erlei[ch]terungen anzusuchen.




Ein Graf als Colporteur.

Mit Bezug auf unsere, unter dieser Spitzmarke
veröffentlichten Artikel, liefen in unserer Redaction
neuerlich eine Anzahl Briefe aus Abonnentenkreisen eine
denen die bekannten Circulare des Grafen Moritz
Rummerskirch beigelegt waren. Es erschien aber in
Folge dieser Artikel auch der Vertreter des Herrn
Grafen bei uns und bat um Einstellung der "Angriffe"
gegen dem, daß sein Client die Versendung der
Circulare aufgebe
und sich von der Ver-
tretung
der Firma Max Herzig, deren "Ad-
ministrator"
er sei, sofort zurückziehe. Wir
gingen auf diese Abmachung vorläufig ein, erhielten aber
schon nach einigen Tagen neues Material zur Be-
urtheilung der Thätigkeit des gräflichen "Admini-
strators" aus Abonnentenkreisen zugesendet. Der
Herr "Administrator" der Firma Max
Herzig,
der merkwürdiger Weise im eigenen Namen
Abonnenten fängt, die seinem Chef sonst unerreichbar
wären, versendete nämlich neuerdings Circulare und
Subscriptionslisten, diesmal die "Goldene Classiker-
Bibel
" und eine Weltgeschichte von Joh.
Ev. Weiß unter Einem empfehlend.

Wir machten sofort den Advocaten des Herrn
Grafen Rummerskirch auf diese, den Bedingungen der
Capitulation nicht entsprechende Handlungsweise auf-
merksam. Die Folge dieses unseres neuerlichen
Eingreifens war, daß der Herr Graf und sein
Anwalt sich dahin aussprachen, der Erstere könne
diesen Erwerb nicht aufgeben, sei aber bereit,
eine Schrift auszustellen, in der er erklärt, daß er mit
behördlicher Erlaubniß "berechtigt ist, die Central-
Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung Max Herzig
beim Vertriebe einer Anzahl namentlich aufgeführter
Werke, darunter die "Goldene Classiker-Bibel"
und Weiß Weltgeschichte zu "unterstützen"
und demzufolge die Versendung von auf diese Werke
bezüglichen Circulare vorzunehmen.

Ans dieser Erklärung des Herrn Grafen geht
deutlich heevor, daß sich, wie viele unsere Lose richtig
vermutheteten, die Firma Max Herzig von Herrn
Grafen Rummerskirch durch Aussendung
von auf seinen Namen lautenden Circularen unter-
stützen
läßt.

Unsere Leser werden die Nutzanwendung aus diesen
Fall selbst zu ziehen wissen.




Ernteergebniß im Jahre 1895.

Das k. k. Acker-
bauministerium veröffentlicht eine nach amtlichen Quellen
verfaßte Zusammenstellung über das Ernteergebniß der wich-
tigsten Körnerfrüchte im Jahre 1895 in den im Reichsrathe
vertretenen Königreichen und Ländern. Von der gesammten
Ackerlandsfläche der diesseitigen Reichshälfte im Ausmaße
von 10,636.872 Hectar entfiel auf den Anbau von Weizen.
Roggen, Gerste, Hafer und Mais im Jahre 1895 eine Aera
von 6,365.131 Hectra, das ist 60 Perc. Es bezifferten sich
der Ernte-Ertrag an Weizen auf 10,925.586 Metercentner,
an Roggen auf 16,459.650 Metercentner, an Gerste auf
13,291.583 Metercentner, an Hafer auf 18,180.049 Mctr.
und an Mais auf 6,596.895 Mctr. Den größten Ernte-
Ertrag an diesen Körnerfrüchten erzielte Galizien, und zwar
das Gebiet der Landwirthschafts-Gesellschaft in Lemberg mit
2,283.050 Mctr. und das Gebiet der Landwirthschafts-
Gesellschaft in Krakau mit 1,190.929 Mctr., dann folgen
Böhmen mit 2,954.079 Mctr., Mähren mit 1,190.929 Mctr.
und Nieder-Oesterreich mit 1,087.290 Mctr. Die Publication
der Ergebnisse der Gesammternte des Jahres 1895 nach
natürlichen Gebieten und für die vier Hauptkörnerfrüchte
auch nach Gerichtsbezirken wird nachträglich erscheinen.

Die Zahl der Concurse in den Vereinigten
Staaten
betrug im Jahre 1895 13.013 gegen 12.721 in
1894. Die Activen stellten sich in 1895 auf 98,115.530
Dollars (gegen 79,755.067 Dollars in 1894), die Passiven
auf 158,842.445 Dollars (gegen 149,595,434). In Kanada
ist die Zahl der Concurse in 1895 auf 1876 (gegen 1851
in 1894) gestiegen. Die Activen betrugen 6,054.126
Dollars. (7,800.303), die Passiven 15,347.931 Dollars
(17,724.633).

Branntwein-Consum in Rußland.

Soeben ver-
öffentlichten statistischen Daten ist zu entnehmen, daß der
Branntweinconsum in St. Petersburg, beziehungsweise im
Gouvernement St. Petersburg, in erschreckendem und stetigem
Wachsthum begriffen ist. Es wurden nämlich in diesem
Gouvernemente im Jahre 1893, bei einer Einwohnerzahl von
1,899.600 Personen, nicht weniger als 147.000 Hectoliter
Branntwein consumirt, das ist beinahe doppelt so viel als
in den fünf Gouvernemente Archangel, Wolozda, Nowgorod,
Olonetz und Pskow zusammen, die 4,482.000 Einwohner
zählen. Im St. Petersburger Gouvernement gibt es nicht
weniger als 3054 Branntweinschänken, so daß je eine auf
622 Personen entfällt.

General-Gütertarif.

Zur Jänner-Ausgabe 1896
des General-Güter-Tarifes der österreichischen Staatsbahnen
[Spaltenumbruch] gelangt mit Giltigkeit vom 1. Februar 1896 der Nachtrag I
zur Einführung.

Glaswaarenausfuhr nach der Türkei.

Mit
1. März d. J. wird in der Türkei das metrische
Maß- und Gewichtssystem
eingeführt werden;
die nöthigen Aufträge sind schon an die Gemeindeämter er-
gangen. Die Durchführung dieser Maßregel wird ver-
muthlich größere Neuanschaffungen von Glaswaaren und
Flaschen, die nach dem metrischen System geaicht sind, mit
sich bringen. Für unseren Glaswaarenexport dürfte sich da
eine lohnende Absatzgelegenheit bieten, deren intensive Be-
nützung bei den schon gegenwärtig bestehenden regen
Handelsverbindungen kaum erhebliche Schwierigkeiten be-
reiten kann.

Einfuhr von russischem Papiergeld nach Ruß-
land.

Nach einer Mittheilung der russischen Post-Ver-
waltung gelangt sehr häufig russisches Papiergeld zur Ein-
fuhr nach Rußland, mit welchem dann im Sinne des
dortigen Zollgesetzes verfahren wird. Aus diesem Anlasse
wird dem correspondirenden Publicum wiederholt zur
Kenntniß gearacht, daß russisches Papiergeld, welches in
Werth briefen oder Fahrpoststücken
nach Rußland zur Versendung gelangt, einem Einfuhrzoll
von 1 Kopeke für je 100 Rubel unterliegt, und daß von
dem in gewöhnlichen oder in recom-
mandirten Briefen
vorgefundenen russischen
Papiergelde der vierte Theil von der rusischen Zollbehörde
confiscirt wird.

Die k. k. Bergwerks-Producten-Verschleiß-
Direction

in Wien, 1. Bez., Herrengasse 23, als Central-
Verkaufsstelle für sämmliche auf den ärarischen Montan-
werken producirte Metalle und Producte gibt bekannt, daß
sie mit dem Berkaufe des auf diesen Werken producirten
Hüttensilbers, welches bisher ausschließlich zu Münzzwecken
verwendet wurde, in ihren Amtslocalitäten begonnen hat.




Börse.

Die gestrige Stimmung der Nachmittagsbörse blieb --
weniger fest. Die Großspeculanten scheinen die ostentativen
Käufe, welche mit vielem Lärm für sie effectuirt waren
dazu ausgenützt zu haben, um hinterm Rücken der Käufer
viel, viel größere Verkäufe zu bewirken. Die Judenblätter
berichteten gestern Abends, daß die Hausse von gestern noch
lebhaftere Accorde wie in der Vorwoche angeschlagen hat.
Gelogen wie gedruckt. Die Schlußtendenz -- abwartend.




Amtliche Waarencurse der Wiener Börse.


Zucker (per 100 Kilo), Rohzucker 88 Grad R., prompt,
Frachtbasis Aussig 14.72 bis 14.75, ab Olmütz 13.80
bis 13.90, ab Brünn-Wien 14.-- bis 14.10, pro Februar
Frachtbasis Aussig 14.72 bis 14.75 ab Olmütz 13.80
bis 13.90, ab Brünn-Wien 14.-- bis 14.10, ruhig.
Raffinade Ia prompt ab Wien 32.50 bis 32.75, IIa
prompt ab Wien 32.-- bis 32.50, fest; Würfelzucker
Ia prompt ab Wien 33.50 bis 33.75, IIa prompt ab Wien
33.-- bis 33.50, fest; Melis prompt ab Wien --.--
bis --.--, fest; Piles Centrifugal Ia prompt ab Triest
transito 15.50 bis 16.--, pro Jänner-März ab Triest
transito 16.-- bis 16.50. -- Spiritus (per 10.000 Ltr. (%
prompt contingent ab Wien 14.70 bis 14.80, ruhig. --
Rüböl (per 100 Kilo) prompt ab Wien 27.-- bis 27.50.
ruhig. -- Leinöl (per 100 Kilo), englisches prompt ab Wien
32.-- bis 32.50, ruhig. -- Oelsaaten (per 100 Kilo), Kohl-
reps per Jänner-Feber ab Wien 10.05 bis 10.15, per
August-September ab Wien 11.10 bis 11.20, ruhig. --
Petroleum (per 100 Kilo), Kaukasisches raffinirt ohne
Faß prompt ab Triest transito 5.-- bis 5.20; Galizisches
stand white prompt ab Wien 20.-- bis 20.25; Galizisches
wasserhell prompt ab Wien 20.50 bis 20.75; Galizisches
20arke Gartenberg-Schreier prompt ab Wien 20.25 bis
25.50; Galizisches Kaiseröl, Marke Skrzynski prompt ab
Wien 21.50 bis 22.--; Marke Wagemann wasserhell
prompt ab Wien 20.75 bis 21.--; Floridsdorfer wasserhell
prompt ab Wien 20.75 bis 21.--; Pardubitzer white rose
prompt ab Wien 20.75 bis 21.--; Oderberger white Star Ia
prompt ab Wien 20.75 bis 21.--; Amerikanisches Fiumaner
prompt ab Wien 22.25 bis 22.50; Kaukasisches Fiumaner
prompt ab Wien 21.-- bis 21.25; Kaukasisches Triestiner
3 Kronen prompt ab Wien 21.-- bis 21.25; Ostrauer
Fackel-Apollo prompt ab Wien 20.75 bis 21.--; Orsovaer
Mondmarke prompt ab Wien 20.25 bis 20.50; Salon.
Petroleum Mke. Lipinki prompt ab Wien 20.50 bis 20.75; Mke-
Fibich-Stawiarski prompt ab Wien 20.50 bis 20.75; ruhig.
-- Fettwaren (per 100 Kilo), Schweinfett, inländisches
inclusive Faß prompt I. Kosten ab Wien 56.50 bis 57.--;
Speck, weiß exclusive Packung prompt I. Kosten ab Wien
47.50 bis 48.50; Unschlitt, Ausschnitt prompt
I. Kosten ab Wien 28.50 bis 29.--; prompt.
-- Colonialwaren: Kaffee per 100 Kilo): Santos
superior prompt ab Triest 96.-- bis 98.--; Santos
good average prompt ab Triest 91.-- bis 93.--;
Santos fair average prompt ab Triest 89.--
bis 91.--; Santos regular prompt ab Triest 86.-- bis
88.--; Santos ordinär prompt ab Triest 82.-- bis 85.--;
je nach Sorte: Ceylon highgrown prompt ab Triest 140.--
bis 160; Ceylon lowgrown prompt ab Triest 131.-- bis
138; -- Ceylon Perl prompt ab Triest 146.-- bis 160.--;
je nach Sorte: Portorico prompt ab Triest 131.-- bis
138.-- Rio lave prompt ab Triest 110.-- bis 122.--;
Java gelb, mittel, prompt ab Triest 130.-- bis 140.--;
Menado je nach Sorte; prompt ab Triest 160.-- bis 190.--.



Amtliche Curse der Börse für landwirthschaft-
liche Producte in Wien.


Weizen, per 100 Kilo: Theiß, 78--82 Kilo zu
fl. 7.55 bis fl. 7.85; Banater, 77--82 Kilo zu fl. 7.30 bis
fl. 7.70; Weißenburger 78--81 Kilo zu fl. 7.45 bis
fl. 7.70; Slovakischer 77--80 Kilo zu fl. 7.35 bis
fl. 7.60; Bacskaer 76--80 Kilo zu fl. 7.35 bis fl. 7.70;
Wieselburger zu 75--78 Kilo zu fl. 7.25 bis fl. 7.45; Süd-
bahn, 76--79 Kilo zu fl. 7.35 bis fl. 7.55; Marchfelder,
78--80 Kilo zu fl. 7.35 bis fl. 7.50. Schlußcurse: Usance-
waare per Frühjahr zu fl. 7.35 bis fl. 7.37, per Mai-Juni
fl. --.-- bis fl. --.--, per Herbst 1896 fl. 7.48 bis fl. 7.48. --
Roggen, per 100 Kilo: Slovakischer, 72--75 Kilo zu

Wien, Dienſtag Reichspoſt 28. Jänner 1896 27

[Spaltenumbruch] Prager Jeſuskind, Marienheim, Miramar, die heiligen drei
Könige. — Der Preis dieſer neuen Monatsſchrift iſt ein
außergewöhnlich billiger, er beträgt für das ganze Jahr
nur fl. 1.20 = Mk. 2.40 = Frcs. 3.40, einſchließlich
Poſtzuſendung. Beſtellungen ſind zu richten an die Vereins-
kanzlei in Strebersdorf bei Wien, oder an die nächſte [Bu]ch-
handlung. Der Reinertrag des Blattes, zu dem be-
deutende Schriftſteller Oeſterreichs die Aufſätze liefern,
dient zur Erhaltung des Marienheim, weshalb wir der
Bezug dieſes Blattes unſeren Leſern um ſo dringender
empfehlen.




Zur Beachtung.

Wir machen unſere P. T. Abonnenten, welche
mit der Einzahlung des Abonnementsbetrages für
den Monat Feber 1896 noch im Rückſtande ſind,
aufmerkſam, daß wir mit 6. Feber die Zuſendung
des Blattes einzuſtellen bemüßigt wären. Wir
erſuchen daher um ehebaldigſte Einzahlung des
Abonnementsbetrages, damit in der Zuſtellung
des Blattes keine Unterbrechung eintritt.




Wir erſuchen unſere geehrten p. t. Abnehmer,
gütigſt zum Monatswechſel das Abonnement bald-
möglichſt erneuern zu wollen, damit in der Zu-
ſendung keine Unterbrechung eintritt.

Gleichzeitig bitten wir jene Abonnenten, welche
das Abonnement angemeldet haben und daraufhin
das Blatt bereits zugeſandt erhielten, gütigſt die
Begleichung des Betrages erfolgen zu laſſen.




Volkswirthſchaftlicher Theil.
Abänderung der Prüfungsvorſchriften
im Dienſte der k. k. Oeſterreichiſchen
Staatsbahnen.

Auf Grund der Erfahrungen, welche rückſichtlich
der beſtehenden Dienſtordnung gewonnen wurden und
infolge der Einbeziehung gewiſſer Arbeiterkategorien in
das ſtatusmäßig eingereihte Perſonal ſind folgende Ab-
änderungen der Dienſtordnung vom k. k. Handelsmini-
ſterium genehmigt wurden, welche für Bewerber um
Poſten bei den k. k. Staatsbahnen vielfach eine
Erleichterung bedeuten: a) die Aufnahmsprü-
fung für Bewerber um Beamtenpoſten im mittleren
Eiſenbahn-Betriebs- und Verwaltungsdienſte entfält
in Hinkunft. — b) Die Ausbildungsfriſt für ſolche
Candidaten wird entſprechend erweitert und der Prü-
fungsſtoff der fachlichen Beamtenprüfungen, insbeſondere
bei der bautechniſchen und commerciellen Fachprüfung
wird weſentlich vereinfacht; endlich werden die Prü-
fungstermine
derart verlegt, daß die abgelegte
Prüfung beim nächſten Avancementstermine berückſichtigt
werden kann. — c) Im niederen Staats-Eiſenbahn-
dienſte wird nur mehr von Bewerbern um ſolche Unter-
beamtenspoſten, welche erſte Anſtellungen
bilden, der Nachweis der an einer Bürger-, Gewerbe
oder Unterrealſchule, beziehungsweiſe an einer ähnlichen
militäriſchen Anſtalt erworbenen Schulbildung gefordert
und entfällt auch dieſer Nachweis bei ſolchen Be-
werbern, welche im k. u. k. Heer oder der k. u. k.
Kriegsmarine als Feldwebel oder Zugsführer beziehung-
weiſe einer äquiparierenden Charge gedient haben, —
d) Die Prüfungen für die niederen Dienſtpoſten haben
nicht mehr vor einer Prüfungscommiſſion, ſondern vor
einem Prüfungscommiſſär ſtattfinden.




Ein Antrag zur Erhaltung der
bäuerlichen Beſitzungen.

Im kärntneriſchen Landtag hat der Fürſtbiſchof Doctor
Kahn den Antrag eingebracht, es ſei ein Geſetz auszu-
arbeiten, wonach die jetzt beſtehenden bäuerlichen Beſitzungen
für alle Zukunft zu erhalten ſind. Der Antrag umfaßt
5 Artikel und ſtellt folgende Grundſätze für das neue Geſetz
auf:

Die bäuerlichen Beſitzungen ſind nach Einheiten, als:
Viertel-, Halb-, Dreiviertel- und ganze Huben abzuſchätzen
und feſtzuſtellen. Im jetzigen Beſitzſtande der Bauern dürfen
keine gewaltſamen Veränderungen vorgenommen werden.

Veränderungen aus freien Stücken dürfen nur in fol-
genden Fällen künftig ſtattfinden:

1. Verkauf einer Einheit an den Käufer, welcher dieſe
Einheit als ſelbſtſtändiger alleiniger Beſitzer bewirthſchaftet;
2. Tauſch von gleichen Einheiten; 3. Trennung und Auf-
löſung von Doppelhuben in zwei Huben in zwei Beſitzern
und Eigenthümern; 4. Auflöſung einer Hube in zwei Halb-
huben; 5. Verkauf von ſolchen Einheiten, wodurch die
kaufende Hube zur nächſt höheren Einheit emporwächſt, die
verkaufende Hube zur nächſt niederen Einheit herabſinkt;
6. Bei Abrundungen muß die etwa zuwachſende Einheit
oder ein Theil derſelben an einem anderen Orte als gleich-
werthige Einheit oder gleichwerthiger Theil vom abrundenden
Grundſtücke abgetrennt werden.

Werden größere Grundcomplexe aus welchem Grunde
immer, jedoch ſtets ohne Zwang frei, namentlich ſolche,
welche durch Aufkaufen von bäuerlichen Beſitzungen ange-
wachſen ſind, ſo gilt 1. als Regel, daß der urſprüngliche
Großgrundbeſitz abgerundet erhalten werde in der Hand
eines Beſitzers und Eigenthümers, die übrigen Beſitztheile
aber in den obigen Einzelheiten wieder auf ſelbſtändige
bäuerliche Beſitzer und Eigenthümer übergehen. 2. Werden
aus freien Stücken von den Herrſchaftsinhabern die bäuer-
[Spaltenumbruch] lichen Beſitzungen wieder hergeſtellt, ſo iſt den Beſitz- und
Eigenthumswerbern nach folgender Art die nothwendige Hilfe
zu gewähren. Der Landesausſchuß iſt nach den im zu ſchaffenden
Landesgeſetze niederzulegenden Cautelen zu beauftragen und
zu bevollmächtigen, bei den vorausgehenden Umwandlungen im
Beſitze und Eigenthum mit Hilfe der Landes-Hypothekenbank
1. kurzfriſtige Darlehen mit Annuitäten zu gewähren, und
2. im Uebergangsſtadium die Realitäten zu erwerben und
mit Verpachtungen vorzugehen. Bei dieſen bevorſtehenden
Umwandlungen haben als Hilfsorgane dem Landes-Aus-
ſchuſſe von Fall zu Fall Commiſſionen zu dienen, beſtehend:
aus zwei ſachverſtändigen Bauern, aus je einem Commiſſär
des Landes-Ausſchuſſes, aus je einem Commiſſär der
k. k. Regierung. F[ür Di]e vorbeſchriebenen Umwandlungen
iſt um Steuer-Erlei[ch]terungen anzuſuchen.




Ein Graf als Colporteur.

Mit Bezug auf unſere, unter dieſer Spitzmarke
veröffentlichten Artikel, liefen in unſerer Redaction
neuerlich eine Anzahl Briefe aus Abonnentenkreiſen eine
denen die bekannten Circulare des Grafen Moritz
Rummerskirch beigelegt waren. Es erſchien aber in
Folge dieſer Artikel auch der Vertreter des Herrn
Grafen bei uns und bat um Einſtellung der „Angriffe“
gegen dem, daß ſein Client die Verſendung der
Circulare aufgebe
und ſich von der Ver-
tretung
der Firma Max Herzig, deren „Ad-
miniſtrator“
er ſei, ſofort zurückziehe. Wir
gingen auf dieſe Abmachung vorläufig ein, erhielten aber
ſchon nach einigen Tagen neues Material zur Be-
urtheilung der Thätigkeit des gräflichen „Admini-
ſtrators“ aus Abonnentenkreiſen zugeſendet. Der
Herr „Adminiſtrator“ der Firma Max
Herzig,
der merkwürdiger Weiſe im eigenen Namen
Abonnenten fängt, die ſeinem Chef ſonſt unerreichbar
wären, verſendete nämlich neuerdings Circulare und
Subſcriptionsliſten, diesmal die „Goldene Claſſiker-
Bibel
“ und eine Weltgeſchichte von Joh.
Ev. Weiß unter Einem empfehlend.

Wir machten ſofort den Advocaten des Herrn
Grafen Rummerskirch auf dieſe, den Bedingungen der
Capitulation nicht entſprechende Handlungsweiſe auf-
merkſam. Die Folge dieſes unſeres neuerlichen
Eingreifens war, daß der Herr Graf und ſein
Anwalt ſich dahin ausſprachen, der Erſtere könne
dieſen Erwerb nicht aufgeben, ſei aber bereit,
eine Schrift auszuſtellen, in der er erklärt, daß er mit
behördlicher Erlaubniß „berechtigt iſt, die Central-
Buch-, Kunſt- und Muſikalienhandlung Max Herzig
beim Vertriebe einer Anzahl namentlich aufgeführter
Werke, darunter die „Goldene Claſſiker-Bibel“
und Weiß Weltgeſchichte zu „unterſtützen“
und demzufolge die Verſendung von auf dieſe Werke
bezüglichen Circulare vorzunehmen.

Ans dieſer Erklärung des Herrn Grafen geht
deutlich heevor, daß ſich, wie viele unſere Loſe richtig
vermutheteten, die Firma Max Herzig von Herrn
Grafen Rummerskirch durch Ausſendung
von auf ſeinen Namen lautenden Circularen unter-
ſtützen
läßt.

Unſere Leſer werden die Nutzanwendung aus dieſen
Fall ſelbſt zu ziehen wiſſen.




Ernteergebniß im Jahre 1895.

Das k. k. Acker-
bauminiſterium veröffentlicht eine nach amtlichen Quellen
verfaßte Zuſammenſtellung über das Ernteergebniß der wich-
tigſten Körnerfrüchte im Jahre 1895 in den im Reichsrathe
vertretenen Königreichen und Ländern. Von der geſammten
Ackerlandsfläche der diesſeitigen Reichshälfte im Ausmaße
von 10,636.872 Hectar entfiel auf den Anbau von Weizen.
Roggen, Gerſte, Hafer und Mais im Jahre 1895 eine Aera
von 6,365.131 Hectra, das iſt 60 Perc. Es bezifferten ſich
der Ernte-Ertrag an Weizen auf 10,925.586 Metercentner,
an Roggen auf 16,459.650 Metercentner, an Gerſte auf
13,291.583 Metercentner, an Hafer auf 18,180.049 Mctr.
und an Mais auf 6,596.895 Mctr. Den größten Ernte-
Ertrag an dieſen Körnerfrüchten erzielte Galizien, und zwar
das Gebiet der Landwirthſchafts-Geſellſchaft in Lemberg mit
2,283.050 Mctr. und das Gebiet der Landwirthſchafts-
Geſellſchaft in Krakau mit 1,190.929 Mctr., dann folgen
Böhmen mit 2,954.079 Mctr., Mähren mit 1,190.929 Mctr.
und Nieder-Oeſterreich mit 1,087.290 Mctr. Die Publication
der Ergebniſſe der Geſammternte des Jahres 1895 nach
natürlichen Gebieten und für die vier Hauptkörnerfrüchte
auch nach Gerichtsbezirken wird nachträglich erſcheinen.

Die Zahl der Concurſe in den Vereinigten
Staaten
betrug im Jahre 1895 13.013 gegen 12.721 in
1894. Die Activen ſtellten ſich in 1895 auf 98,115.530
Dollars (gegen 79,755.067 Dollars in 1894), die Paſſiven
auf 158,842.445 Dollars (gegen 149,595,434). In Kanada
iſt die Zahl der Concurſe in 1895 auf 1876 (gegen 1851
in 1894) geſtiegen. Die Activen betrugen 6,054.126
Dollars. (7,800.303), die Paſſiven 15,347.931 Dollars
(17,724.633).

Branntwein-Conſum in Rußland.

Soeben ver-
öffentlichten ſtatiſtiſchen Daten iſt zu entnehmen, daß der
Branntweinconſum in St. Petersburg, beziehungsweiſe im
Gouvernement St. Petersburg, in erſchreckendem und ſtetigem
Wachsthum begriffen iſt. Es wurden nämlich in dieſem
Gouvernemente im Jahre 1893, bei einer Einwohnerzahl von
1,899.600 Perſonen, nicht weniger als 147.000 Hectoliter
Branntwein conſumirt, das iſt beinahe doppelt ſo viel als
in den fünf Gouvernemente Archangel, Wolozda, Nowgorod,
Olonetz und Pskow zuſammen, die 4,482.000 Einwohner
zählen. Im St. Petersburger Gouvernement gibt es nicht
weniger als 3054 Branntweinſchänken, ſo daß je eine auf
622 Perſonen entfällt.

General-Gütertarif.

Zur Jänner-Ausgabe 1896
des General-Güter-Tarifes der öſterreichiſchen Staatsbahnen
[Spaltenumbruch] gelangt mit Giltigkeit vom 1. Februar 1896 der Nachtrag I
zur Einführung.

Glaswaarenausfuhr nach der Türkei.

Mit
1. März d. J. wird in der Türkei das metriſche
Maß- und Gewichtsſyſtem
eingeführt werden;
die nöthigen Aufträge ſind ſchon an die Gemeindeämter er-
gangen. Die Durchführung dieſer Maßregel wird ver-
muthlich größere Neuanſchaffungen von Glaswaaren und
Flaſchen, die nach dem metriſchen Syſtem geaicht ſind, mit
ſich bringen. Für unſeren Glaswaarenexport dürfte ſich da
eine lohnende Abſatzgelegenheit bieten, deren intenſive Be-
nützung bei den ſchon gegenwärtig beſtehenden regen
Handelsverbindungen kaum erhebliche Schwierigkeiten be-
reiten kann.

Einfuhr von ruſſiſchem Papiergeld nach Ruß-
land.

Nach einer Mittheilung der ruſſiſchen Poſt-Ver-
waltung gelangt ſehr häufig ruſſiſches Papiergeld zur Ein-
fuhr nach Rußland, mit welchem dann im Sinne des
dortigen Zollgeſetzes verfahren wird. Aus dieſem Anlaſſe
wird dem correſpondirenden Publicum wiederholt zur
Kenntniß gearacht, daß ruſſiſches Papiergeld, welches in
Werth briefen oder Fahrpoſtſtücken
nach Rußland zur Verſendung gelangt, einem Einfuhrzoll
von 1 Kopeke für je 100 Rubel unterliegt, und daß von
dem in gewöhnlichen oder in recom-
mandirten Briefen
vorgefundenen ruſſiſchen
Papiergelde der vierte Theil von der ruſiſchen Zollbehörde
confiscirt wird.

Die k. k. Bergwerks-Producten-Verſchleiß-
Direction

in Wien, 1. Bez., Herrengaſſe 23, als Central-
Verkaufsſtelle für ſämmliche auf den ärariſchen Montan-
werken producirte Metalle und Producte gibt bekannt, daß
ſie mit dem Berkaufe des auf dieſen Werken producirten
Hüttenſilbers, welches bisher ausſchließlich zu Münzzwecken
verwendet wurde, in ihren Amtslocalitäten begonnen hat.




Börſe.

Die geſtrige Stimmung der Nachmittagsbörſe blieb —
weniger feſt. Die Großſpeculanten ſcheinen die oſtentativen
Käufe, welche mit vielem Lärm für ſie effectuirt waren
dazu ausgenützt zu haben, um hinterm Rücken der Käufer
viel, viel größere Verkäufe zu bewirken. Die Judenblätter
berichteten geſtern Abends, daß die Hauſſe von geſtern noch
lebhaftere Accorde wie in der Vorwoche angeſchlagen hat.
Gelogen wie gedruckt. Die Schlußtendenz — abwartend.




Amtliche Waarencurſe der Wiener Börſe.


Zucker (per 100 Kilo), Rohzucker 88 Grad R., prompt,
Frachtbaſis Auſſig 14.72 bis 14.75, ab Olmütz 13.80
bis 13.90, ab Brünn-Wien 14.— bis 14.10, pro Februar
Frachtbaſis Auſſig 14.72 bis 14.75 ab Olmütz 13.80
bis 13.90, ab Brünn-Wien 14.— bis 14.10, ruhig.
Raffinade Ia prompt ab Wien 32.50 bis 32.75, IIa
prompt ab Wien 32.— bis 32.50, feſt; Würfelzucker
Ia prompt ab Wien 33.50 bis 33.75, IIa prompt ab Wien
33.— bis 33.50, feſt; Melis prompt ab Wien —.—
bis —.—, feſt; Piles Centrifugal Ia prompt ab Trieſt
tranſito 15.50 bis 16.—, pro Jänner-März ab Trieſt
tranſito 16.— bis 16.50. — Spiritus (per 10.000 Ltr. (%
prompt contingent ab Wien 14.70 bis 14.80, ruhig. —
Rüböl (per 100 Kilo) prompt ab Wien 27.— bis 27.50.
ruhig. — Leinöl (per 100 Kilo), engliſches prompt ab Wien
32.— bis 32.50, ruhig. — Oelſaaten (per 100 Kilo), Kohl-
reps per Jänner-Feber ab Wien 10.05 bis 10.15, per
Auguſt-September ab Wien 11.10 bis 11.20, ruhig. —
Petroleum (per 100 Kilo), Kaukaſiſches raffinirt ohne
Faß prompt ab Trieſt tranſito 5.— bis 5.20; Galiziſches
ſtand white prompt ab Wien 20.— bis 20.25; Galiziſches
waſſerhell prompt ab Wien 20.50 bis 20.75; Galiziſches
20arke Gartenberg-Schreier prompt ab Wien 20.25 bis
25.50; Galiziſches Kaiſeröl, Marke Skrzynski prompt ab
Wien 21.50 bis 22.—; Marke Wagemann waſſerhell
prompt ab Wien 20.75 bis 21.—; Floridsdorfer waſſerhell
prompt ab Wien 20.75 bis 21.—; Pardubitzer white roſe
prompt ab Wien 20.75 bis 21.—; Oderberger white Star Ia
prompt ab Wien 20.75 bis 21.—; Amerikaniſches Fiumaner
prompt ab Wien 22.25 bis 22.50; Kaukaſiſches Fiumaner
prompt ab Wien 21.— bis 21.25; Kaukaſiſches Trieſtiner
3 Kronen prompt ab Wien 21.— bis 21.25; Oſtrauer
Fackel-Apollo prompt ab Wien 20.75 bis 21.—; Orſovaer
Mondmarke prompt ab Wien 20.25 bis 20.50; Salon.
Petroleum Mke. Lipinki prompt ab Wien 20.50 bis 20.75; Mke-
Fibich-Stawiarski prompt ab Wien 20.50 bis 20.75; ruhig.
Fettwaren (per 100 Kilo), Schweinfett, inländiſches
incluſive Faß prompt I. Koſten ab Wien 56.50 bis 57.—;
Speck, weiß excluſive Packung prompt I. Koſten ab Wien
47.50 bis 48.50; Unſchlitt, Ausſchnitt prompt
I. Koſten ab Wien 28.50 bis 29.—; prompt.
Colonialwaren: Kaffee per 100 Kilo): Santos
ſuperior prompt ab Trieſt 96.— bis 98.—; Santos
good average prompt ab Trieſt 91.— bis 93.—;
Santos fair average prompt ab Trieſt 89.—
bis 91.—; Santos regular prompt ab Trieſt 86.— bis
88.—; Santos ordinär prompt ab Trieſt 82.— bis 85.—;
je nach Sorte: Ceylon highgrown prompt ab Trieſt 140.—
bis 160; Ceylon lowgrown prompt ab Trieſt 131.— bis
138; — Ceylon Perl prompt ab Trieſt 146.— bis 160.—;
je nach Sorte: Portorico prompt ab Trieſt 131.— bis
138.— Rio lavé prompt ab Trieſt 110.— bis 122.—;
Java gelb, mittel, prompt ab Trieſt 130.— bis 140.—;
Menado je nach Sorte; prompt ab Trieſt 160.— bis 190.—.



Amtliche Curſe der Börſe für landwirthſchaft-
liche Producte in Wien.


Weizen, per 100 Kilo: Theiß, 78—82 Kilo zu
fl. 7.55 bis fl. 7.85; Banater, 77—82 Kilo zu fl. 7.30 bis
fl. 7.70; Weißenburger 78—81 Kilo zu fl. 7.45 bis
fl. 7.70; Slovakiſcher 77—80 Kilo zu fl. 7.35 bis
fl. 7.60; Bacskaer 76—80 Kilo zu fl. 7.35 bis fl. 7.70;
Wieſelburger zu 75—78 Kilo zu fl. 7.25 bis fl. 7.45; Süd-
bahn, 76—79 Kilo zu fl. 7.35 bis fl. 7.55; Marchfelder,
78—80 Kilo zu fl. 7.35 bis fl. 7.50. Schlußcurſe: Uſance-
waare per Frühjahr zu fl. 7.35 bis fl. 7.37, per Mai-Juni
fl. —.— bis fl. —.—, per Herbſt 1896 fl. 7.48 bis fl. 7.48. —
Roggen, per 100 Kilo: Slovakiſcher, 72—75 Kilo zu
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&#x017F;tützen</hi> läßt.</p><lb/>
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baumini&#x017F;terium veröffentlicht eine nach amtlichen Quellen<lb/>
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Ackerlandsfläche der dies&#x017F;eitigen Reichshälfte im Ausmaße<lb/>
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Roggen, Ger&#x017F;te, Hafer und Mais im Jahre 1895 eine Aera<lb/>
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Ertrag an die&#x017F;en Körnerfrüchten erzielte Galizien, und zwar<lb/>
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Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft in Krakau mit 1,190.929 Mctr., dann folgen<lb/>
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Branntwein con&#x017F;umirt, das i&#x017F;t beinahe doppelt &#x017F;o viel als<lb/>
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Fla&#x017F;chen, die nach dem metri&#x017F;chen Sy&#x017F;tem geaicht &#x017F;ind, mit<lb/>
&#x017F;ich bringen. Für un&#x017F;eren Glaswaarenexport dürfte &#x017F;ich da<lb/>
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Handelsverbindungen kaum erhebliche Schwierigkeiten be-<lb/>
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[6/0006] Wien, Dienſtag Reichspoſt 28. Jänner 1896 27 Prager Jeſuskind, Marienheim, Miramar, die heiligen drei Könige. — Der Preis dieſer neuen Monatsſchrift iſt ein außergewöhnlich billiger, er beträgt für das ganze Jahr nur fl. 1.20 = Mk. 2.40 = Frcs. 3.40, einſchließlich Poſtzuſendung. Beſtellungen ſind zu richten an die Vereins- kanzlei in Strebersdorf bei Wien, oder an die nächſte Buch- handlung. Der Reinertrag des Blattes, zu dem be- deutende Schriftſteller Oeſterreichs die Aufſätze liefern, dient zur Erhaltung des Marienheim, weshalb wir der Bezug dieſes Blattes unſeren Leſern um ſo dringender empfehlen. Zur Beachtung. Wir machen unſere P. T. Abonnenten, welche mit der Einzahlung des Abonnementsbetrages für den Monat Feber 1896 noch im Rückſtande ſind, aufmerkſam, daß wir mit 6. Feber die Zuſendung des Blattes einzuſtellen bemüßigt wären. Wir erſuchen daher um ehebaldigſte Einzahlung des Abonnementsbetrages, damit in der Zuſtellung des Blattes keine Unterbrechung eintritt. Wir erſuchen unſere geehrten p. t. Abnehmer, gütigſt zum Monatswechſel das Abonnement bald- möglichſt erneuern zu wollen, damit in der Zu- ſendung keine Unterbrechung eintritt. Gleichzeitig bitten wir jene Abonnenten, welche das Abonnement angemeldet haben und daraufhin das Blatt bereits zugeſandt erhielten, gütigſt die Begleichung des Betrages erfolgen zu laſſen. Die Adminiſtration der „Reichspoſt“. Volkswirthſchaftlicher Theil. Abänderung der Prüfungsvorſchriften im Dienſte der k. k. Oeſterreichiſchen Staatsbahnen. Auf Grund der Erfahrungen, welche rückſichtlich der beſtehenden Dienſtordnung gewonnen wurden und infolge der Einbeziehung gewiſſer Arbeiterkategorien in das ſtatusmäßig eingereihte Perſonal ſind folgende Ab- änderungen der Dienſtordnung vom k. k. Handelsmini- ſterium genehmigt wurden, welche für Bewerber um Poſten bei den k. k. Staatsbahnen vielfach eine Erleichterung bedeuten: a) die Aufnahmsprü- fung für Bewerber um Beamtenpoſten im mittleren Eiſenbahn-Betriebs- und Verwaltungsdienſte entfält in Hinkunft. — b) Die Ausbildungsfriſt für ſolche Candidaten wird entſprechend erweitert und der Prü- fungsſtoff der fachlichen Beamtenprüfungen, insbeſondere bei der bautechniſchen und commerciellen Fachprüfung wird weſentlich vereinfacht; endlich werden die Prü- fungstermine derart verlegt, daß die abgelegte Prüfung beim nächſten Avancementstermine berückſichtigt werden kann. — c) Im niederen Staats-Eiſenbahn- dienſte wird nur mehr von Bewerbern um ſolche Unter- beamtenspoſten, welche erſte Anſtellungen bilden, der Nachweis der an einer Bürger-, Gewerbe oder Unterrealſchule, beziehungsweiſe an einer ähnlichen militäriſchen Anſtalt erworbenen Schulbildung gefordert und entfällt auch dieſer Nachweis bei ſolchen Be- werbern, welche im k. u. k. Heer oder der k. u. k. Kriegsmarine als Feldwebel oder Zugsführer beziehung- weiſe einer äquiparierenden Charge gedient haben, — d) Die Prüfungen für die niederen Dienſtpoſten haben nicht mehr vor einer Prüfungscommiſſion, ſondern vor einem Prüfungscommiſſär ſtattfinden. Ein Antrag zur Erhaltung der bäuerlichen Beſitzungen. Im kärntneriſchen Landtag hat der Fürſtbiſchof Doctor Kahn den Antrag eingebracht, es ſei ein Geſetz auszu- arbeiten, wonach die jetzt beſtehenden bäuerlichen Beſitzungen für alle Zukunft zu erhalten ſind. Der Antrag umfaßt 5 Artikel und ſtellt folgende Grundſätze für das neue Geſetz auf: Die bäuerlichen Beſitzungen ſind nach Einheiten, als: Viertel-, Halb-, Dreiviertel- und ganze Huben abzuſchätzen und feſtzuſtellen. Im jetzigen Beſitzſtande der Bauern dürfen keine gewaltſamen Veränderungen vorgenommen werden. Veränderungen aus freien Stücken dürfen nur in fol- genden Fällen künftig ſtattfinden: 1. Verkauf einer Einheit an den Käufer, welcher dieſe Einheit als ſelbſtſtändiger alleiniger Beſitzer bewirthſchaftet; 2. Tauſch von gleichen Einheiten; 3. Trennung und Auf- löſung von Doppelhuben in zwei Huben in zwei Beſitzern und Eigenthümern; 4. Auflöſung einer Hube in zwei Halb- huben; 5. Verkauf von ſolchen Einheiten, wodurch die kaufende Hube zur nächſt höheren Einheit emporwächſt, die verkaufende Hube zur nächſt niederen Einheit herabſinkt; 6. Bei Abrundungen muß die etwa zuwachſende Einheit oder ein Theil derſelben an einem anderen Orte als gleich- werthige Einheit oder gleichwerthiger Theil vom abrundenden Grundſtücke abgetrennt werden. Werden größere Grundcomplexe aus welchem Grunde immer, jedoch ſtets ohne Zwang frei, namentlich ſolche, welche durch Aufkaufen von bäuerlichen Beſitzungen ange- wachſen ſind, ſo gilt 1. als Regel, daß der urſprüngliche Großgrundbeſitz abgerundet erhalten werde in der Hand eines Beſitzers und Eigenthümers, die übrigen Beſitztheile aber in den obigen Einzelheiten wieder auf ſelbſtändige bäuerliche Beſitzer und Eigenthümer übergehen. 2. Werden aus freien Stücken von den Herrſchaftsinhabern die bäuer- lichen Beſitzungen wieder hergeſtellt, ſo iſt den Beſitz- und Eigenthumswerbern nach folgender Art die nothwendige Hilfe zu gewähren. Der Landesausſchuß iſt nach den im zu ſchaffenden Landesgeſetze niederzulegenden Cautelen zu beauftragen und zu bevollmächtigen, bei den vorausgehenden Umwandlungen im Beſitze und Eigenthum mit Hilfe der Landes-Hypothekenbank 1. kurzfriſtige Darlehen mit Annuitäten zu gewähren, und 2. im Uebergangsſtadium die Realitäten zu erwerben und mit Verpachtungen vorzugehen. Bei dieſen bevorſtehenden Umwandlungen haben als Hilfsorgane dem Landes-Aus- ſchuſſe von Fall zu Fall Commiſſionen zu dienen, beſtehend: aus zwei ſachverſtändigen Bauern, aus je einem Commiſſär des Landes-Ausſchuſſes, aus je einem Commiſſär der k. k. Regierung. Für Die vorbeſchriebenen Umwandlungen iſt um Steuer-Erleichterungen anzuſuchen. Ein Graf als Colporteur. Mit Bezug auf unſere, unter dieſer Spitzmarke veröffentlichten Artikel, liefen in unſerer Redaction neuerlich eine Anzahl Briefe aus Abonnentenkreiſen eine denen die bekannten Circulare des Grafen Moritz Rummerskirch beigelegt waren. Es erſchien aber in Folge dieſer Artikel auch der Vertreter des Herrn Grafen bei uns und bat um Einſtellung der „Angriffe“ gegen dem, daß ſein Client die Verſendung der Circulare aufgebe und ſich von der Ver- tretung der Firma Max Herzig, deren „Ad- miniſtrator“ er ſei, ſofort zurückziehe. Wir gingen auf dieſe Abmachung vorläufig ein, erhielten aber ſchon nach einigen Tagen neues Material zur Be- urtheilung der Thätigkeit des gräflichen „Admini- ſtrators“ aus Abonnentenkreiſen zugeſendet. Der Herr „Adminiſtrator“ der Firma Max Herzig, der merkwürdiger Weiſe im eigenen Namen Abonnenten fängt, die ſeinem Chef ſonſt unerreichbar wären, verſendete nämlich neuerdings Circulare und Subſcriptionsliſten, diesmal die „Goldene Claſſiker- Bibel“ und eine Weltgeſchichte von Joh. Ev. Weiß unter Einem empfehlend. Wir machten ſofort den Advocaten des Herrn Grafen Rummerskirch auf dieſe, den Bedingungen der Capitulation nicht entſprechende Handlungsweiſe auf- merkſam. Die Folge dieſes unſeres neuerlichen Eingreifens war, daß der Herr Graf und ſein Anwalt ſich dahin ausſprachen, der Erſtere könne dieſen Erwerb nicht aufgeben, ſei aber bereit, eine Schrift auszuſtellen, in der er erklärt, daß er mit behördlicher Erlaubniß „berechtigt iſt, die Central- Buch-, Kunſt- und Muſikalienhandlung Max Herzig beim Vertriebe einer Anzahl namentlich aufgeführter Werke, darunter die „Goldene Claſſiker-Bibel“ und Weiß Weltgeſchichte zu „unterſtützen“ und demzufolge die Verſendung von auf dieſe Werke bezüglichen Circulare vorzunehmen. Ans dieſer Erklärung des Herrn Grafen geht deutlich heevor, daß ſich, wie viele unſere Loſe richtig vermutheteten, die Firma Max Herzig von Herrn Grafen Rummerskirch durch Ausſendung von auf ſeinen Namen lautenden Circularen unter- ſtützen läßt. Unſere Leſer werden die Nutzanwendung aus dieſen Fall ſelbſt zu ziehen wiſſen. Ernteergebniß im Jahre 1895. Das k. k. Acker- bauminiſterium veröffentlicht eine nach amtlichen Quellen verfaßte Zuſammenſtellung über das Ernteergebniß der wich- tigſten Körnerfrüchte im Jahre 1895 in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Von der geſammten Ackerlandsfläche der diesſeitigen Reichshälfte im Ausmaße von 10,636.872 Hectar entfiel auf den Anbau von Weizen. Roggen, Gerſte, Hafer und Mais im Jahre 1895 eine Aera von 6,365.131 Hectra, das iſt 60 Perc. Es bezifferten ſich der Ernte-Ertrag an Weizen auf 10,925.586 Metercentner, an Roggen auf 16,459.650 Metercentner, an Gerſte auf 13,291.583 Metercentner, an Hafer auf 18,180.049 Mctr. und an Mais auf 6,596.895 Mctr. Den größten Ernte- Ertrag an dieſen Körnerfrüchten erzielte Galizien, und zwar das Gebiet der Landwirthſchafts-Geſellſchaft in Lemberg mit 2,283.050 Mctr. und das Gebiet der Landwirthſchafts- Geſellſchaft in Krakau mit 1,190.929 Mctr., dann folgen Böhmen mit 2,954.079 Mctr., Mähren mit 1,190.929 Mctr. und Nieder-Oeſterreich mit 1,087.290 Mctr. Die Publication der Ergebniſſe der Geſammternte des Jahres 1895 nach natürlichen Gebieten und für die vier Hauptkörnerfrüchte auch nach Gerichtsbezirken wird nachträglich erſcheinen. Die Zahl der Concurſe in den Vereinigten Staaten betrug im Jahre 1895 13.013 gegen 12.721 in 1894. Die Activen ſtellten ſich in 1895 auf 98,115.530 Dollars (gegen 79,755.067 Dollars in 1894), die Paſſiven auf 158,842.445 Dollars (gegen 149,595,434). In Kanada iſt die Zahl der Concurſe in 1895 auf 1876 (gegen 1851 in 1894) geſtiegen. Die Activen betrugen 6,054.126 Dollars. (7,800.303), die Paſſiven 15,347.931 Dollars (17,724.633). Branntwein-Conſum in Rußland. Soeben ver- öffentlichten ſtatiſtiſchen Daten iſt zu entnehmen, daß der Branntweinconſum in St. Petersburg, beziehungsweiſe im Gouvernement St. Petersburg, in erſchreckendem und ſtetigem Wachsthum begriffen iſt. Es wurden nämlich in dieſem Gouvernemente im Jahre 1893, bei einer Einwohnerzahl von 1,899.600 Perſonen, nicht weniger als 147.000 Hectoliter Branntwein conſumirt, das iſt beinahe doppelt ſo viel als in den fünf Gouvernemente Archangel, Wolozda, Nowgorod, Olonetz und Pskow zuſammen, die 4,482.000 Einwohner zählen. Im St. Petersburger Gouvernement gibt es nicht weniger als 3054 Branntweinſchänken, ſo daß je eine auf 622 Perſonen entfällt. General-Gütertarif. Zur Jänner-Ausgabe 1896 des General-Güter-Tarifes der öſterreichiſchen Staatsbahnen gelangt mit Giltigkeit vom 1. Februar 1896 der Nachtrag I zur Einführung. Glaswaarenausfuhr nach der Türkei. Mit 1. März d. J. wird in der Türkei das metriſche Maß- und Gewichtsſyſtem eingeführt werden; die nöthigen Aufträge ſind ſchon an die Gemeindeämter er- gangen. Die Durchführung dieſer Maßregel wird ver- muthlich größere Neuanſchaffungen von Glaswaaren und Flaſchen, die nach dem metriſchen Syſtem geaicht ſind, mit ſich bringen. Für unſeren Glaswaarenexport dürfte ſich da eine lohnende Abſatzgelegenheit bieten, deren intenſive Be- nützung bei den ſchon gegenwärtig beſtehenden regen Handelsverbindungen kaum erhebliche Schwierigkeiten be- reiten kann. Einfuhr von ruſſiſchem Papiergeld nach Ruß- land. Nach einer Mittheilung der ruſſiſchen Poſt-Ver- waltung gelangt ſehr häufig ruſſiſches Papiergeld zur Ein- fuhr nach Rußland, mit welchem dann im Sinne des dortigen Zollgeſetzes verfahren wird. Aus dieſem Anlaſſe wird dem correſpondirenden Publicum wiederholt zur Kenntniß gearacht, daß ruſſiſches Papiergeld, welches in Werth briefen oder Fahrpoſtſtücken nach Rußland zur Verſendung gelangt, einem Einfuhrzoll von 1 Kopeke für je 100 Rubel unterliegt, und daß von dem in gewöhnlichen oder in recom- mandirten Briefen vorgefundenen ruſſiſchen Papiergelde der vierte Theil von der ruſiſchen Zollbehörde confiscirt wird. Die k. k. Bergwerks-Producten-Verſchleiß- Direction in Wien, 1. Bez., Herrengaſſe 23, als Central- Verkaufsſtelle für ſämmliche auf den ärariſchen Montan- werken producirte Metalle und Producte gibt bekannt, daß ſie mit dem Berkaufe des auf dieſen Werken producirten Hüttenſilbers, welches bisher ausſchließlich zu Münzzwecken verwendet wurde, in ihren Amtslocalitäten begonnen hat. Börſe. Die geſtrige Stimmung der Nachmittagsbörſe blieb — weniger feſt. Die Großſpeculanten ſcheinen die oſtentativen Käufe, welche mit vielem Lärm für ſie effectuirt waren dazu ausgenützt zu haben, um hinterm Rücken der Käufer viel, viel größere Verkäufe zu bewirken. Die Judenblätter berichteten geſtern Abends, daß die Hauſſe von geſtern noch lebhaftere Accorde wie in der Vorwoche angeſchlagen hat. Gelogen wie gedruckt. Die Schlußtendenz — abwartend. Amtliche Waarencurſe der Wiener Börſe. Wien, den 27. Jänner 1896. Zucker (per 100 Kilo), Rohzucker 88 Grad R., prompt, Frachtbaſis Auſſig 14.72 bis 14.75, ab Olmütz 13.80 bis 13.90, ab Brünn-Wien 14.— bis 14.10, pro Februar Frachtbaſis Auſſig 14.72 bis 14.75 ab Olmütz 13.80 bis 13.90, ab Brünn-Wien 14.— bis 14.10, ruhig. Raffinade Ia prompt ab Wien 32.50 bis 32.75, IIa prompt ab Wien 32.— bis 32.50, feſt; Würfelzucker Ia prompt ab Wien 33.50 bis 33.75, IIa prompt ab Wien 33.— bis 33.50, feſt; Melis prompt ab Wien —.— bis —.—, feſt; Piles Centrifugal Ia prompt ab Trieſt tranſito 15.50 bis 16.—, pro Jänner-März ab Trieſt tranſito 16.— bis 16.50. — Spiritus (per 10.000 Ltr. (% prompt contingent ab Wien 14.70 bis 14.80, ruhig. — Rüböl (per 100 Kilo) prompt ab Wien 27.— bis 27.50. ruhig. — Leinöl (per 100 Kilo), engliſches prompt ab Wien 32.— bis 32.50, ruhig. — Oelſaaten (per 100 Kilo), Kohl- reps per Jänner-Feber ab Wien 10.05 bis 10.15, per Auguſt-September ab Wien 11.10 bis 11.20, ruhig. — Petroleum (per 100 Kilo), Kaukaſiſches raffinirt ohne Faß prompt ab Trieſt tranſito 5.— bis 5.20; Galiziſches ſtand white prompt ab Wien 20.— bis 20.25; Galiziſches waſſerhell prompt ab Wien 20.50 bis 20.75; Galiziſches 20arke Gartenberg-Schreier prompt ab Wien 20.25 bis 25.50; Galiziſches Kaiſeröl, Marke Skrzynski prompt ab Wien 21.50 bis 22.—; Marke Wagemann waſſerhell prompt ab Wien 20.75 bis 21.—; Floridsdorfer waſſerhell prompt ab Wien 20.75 bis 21.—; Pardubitzer white roſe prompt ab Wien 20.75 bis 21.—; Oderberger white Star Ia prompt ab Wien 20.75 bis 21.—; Amerikaniſches Fiumaner prompt ab Wien 22.25 bis 22.50; Kaukaſiſches Fiumaner prompt ab Wien 21.— bis 21.25; Kaukaſiſches Trieſtiner 3 Kronen prompt ab Wien 21.— bis 21.25; Oſtrauer Fackel-Apollo prompt ab Wien 20.75 bis 21.—; Orſovaer Mondmarke prompt ab Wien 20.25 bis 20.50; Salon. Petroleum Mke. Lipinki prompt ab Wien 20.50 bis 20.75; Mke- Fibich-Stawiarski prompt ab Wien 20.50 bis 20.75; ruhig. — Fettwaren (per 100 Kilo), Schweinfett, inländiſches incluſive Faß prompt I. Koſten ab Wien 56.50 bis 57.—; Speck, weiß excluſive Packung prompt I. Koſten ab Wien 47.50 bis 48.50; Unſchlitt, Ausſchnitt prompt I. Koſten ab Wien 28.50 bis 29.—; prompt. — Colonialwaren: Kaffee per 100 Kilo): Santos ſuperior prompt ab Trieſt 96.— bis 98.—; Santos good average prompt ab Trieſt 91.— bis 93.—; Santos fair average prompt ab Trieſt 89.— bis 91.—; Santos regular prompt ab Trieſt 86.— bis 88.—; Santos ordinär prompt ab Trieſt 82.— bis 85.—; je nach Sorte: Ceylon highgrown prompt ab Trieſt 140.— bis 160; Ceylon lowgrown prompt ab Trieſt 131.— bis 138; — Ceylon Perl prompt ab Trieſt 146.— bis 160.—; je nach Sorte: Portorico prompt ab Trieſt 131.— bis 138.— Rio lavé prompt ab Trieſt 110.— bis 122.—; Java gelb, mittel, prompt ab Trieſt 130.— bis 140.—; Menado je nach Sorte; prompt ab Trieſt 160.— bis 190.—. Amtliche Curſe der Börſe für landwirthſchaft- liche Producte in Wien. Wien, 27. Jänner. Weizen, per 100 Kilo: Theiß, 78—82 Kilo zu fl. 7.55 bis fl. 7.85; Banater, 77—82 Kilo zu fl. 7.30 bis fl. 7.70; Weißenburger 78—81 Kilo zu fl. 7.45 bis fl. 7.70; Slovakiſcher 77—80 Kilo zu fl. 7.35 bis fl. 7.60; Bacskaer 76—80 Kilo zu fl. 7.35 bis fl. 7.70; Wieſelburger zu 75—78 Kilo zu fl. 7.25 bis fl. 7.45; Süd- bahn, 76—79 Kilo zu fl. 7.35 bis fl. 7.55; Marchfelder, 78—80 Kilo zu fl. 7.35 bis fl. 7.50. Schlußcurſe: Uſance- waare per Frühjahr zu fl. 7.35 bis fl. 7.37, per Mai-Juni fl. —.— bis fl. —.—, per Herbſt 1896 fl. 7.48 bis fl. 7.48. — Roggen, per 100 Kilo: Slovakiſcher, 72—75 Kilo zu

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Zitationshilfe: Reichspost. Nr. 27, Wien, 28.01.1896, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_reichspost027_1896/6>, abgerufen am 21.11.2024.