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Reichspost. Nr. 41b, Wien, 11.02.1896.

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Wien, Dienstag Reichspost 11. Februar 1896 41

[Spaltenumbruch] tenden Pfarrgruppen bereits genehmigt und dürften die
constituirenden Versammlungen demnächst stattfinden. Weitere
Gruppengründungen stehen bevor. Aber auch die bereits
bestehenden Pfarrgruppen entfalten eine rege Thätigkeit.
Versammlungen haben in letzter Zeit abgehalten die Pfarr-
gruppen in Schöngraben, Ohlsdorf, Alt-Pölla, Krems, Groß-
Pertholz, Gmunden, Langenlois, Mähr.-Schönberg, Reichen-
berg, Neutitschein, Oberlaa, Mannersdorf a. d. M., Atzgers-
dorf, schließlich Gersthof, Margarethen, Alsergrund, St. Stefan
und St. Othmar in Wien.




Volkswirthschaftlicher Theil.
Börsenreform in Italien.

Man ist jetzt in
den meisten Staaten daran Börsenreformen durchzu-
führen. Sogar in Rußland fühlt man, daß es hoch an
der Zeit ist, den Börseanern, das Leben sauer zu machen.
Auch Italien rüstet sich zu Reformen der Börse. Diese
sind allerdings nicht so einschneidender Natur wie die
in Deutschland geplanten. Der Entwurf eines Gesetzes
für die Reform der italienischen Börsen, trifft vor
allem über die Zulassung zur Börse. Zugelassen wird
Jeder, der berechtigt ist, Verpflichtungen einzugehen;
ausgeschlossen ist, wer fallit wurde oder sonst seine
commerciellen Verpflichtungen unerfüllt ließ, wegen ge-
wisser Verfehlungen verurtheilt wurde. etc. Im Uebrigen
ordnet der Entwurf die Anstellung von autorisirten
Vermittlern. Wer als solcher zugelassen werden will,
muß 25 Jahre alt, im Besitze bürgerlicher Rechte und
einer gewissen Schulbildung sein. Gewöhnliche Vermittler
müssen wenigstens zwei, Wechselagenten wenigstens drei
Jahre geschäftlicher Thätigkeit in Banken etc. hinter sich
haben, auch ein gewisses Examen bestehen. Befreit können
von diesem durch die betreffende Handelskammer Solche
werden, die zehn Jahre hindurch als Banquiers thätig
waren. Die Vermittler haben eine
Caution (eventuell bis
50.000 Lire)
zu hinterlegen, mit der sie für Schäden an Dritte und
für Strafen haften; sie dürfen nicht gleich-
zeitig Theilhaber eines Geschäftes
Directoren
oder Angestellte sein, auch
nicht für eigene Rechnung Geschäfte
machen. Wer als Vermittler falsche Curse
angibt oder die Angabe der richtigen
unterläßt,
verfällt in Strafen bis zur Streichung
[Spaltenumbruch] aus der Rolle. Alle Schlußscheine müssen
nuf gestempelten Blättern ausgestellt
werden. Geschieht dies ohne Vermittler, so beträgt der
Stempel für Zeitgeschäfte 11/2 Lire, für Comptant-
umsätze Lire auf jeden Schlußschein; bei Inan-
spruchnahme von Vermittlern hat jede Hälfte des Schluß-
scheines für Zeitgeschäfte 30, für Comptantumsätze 10
Centesimi zu zahlen. Das gilt wie für Werthpapiere,
auch für Waaren. Auf jeden Schlußschein darf immer
nur Ein Abschluß geschrieben werden, der zwischen den
gleichen Contrahenten auf den gleichen Termin zu
Stande kam. Bei Reportumsätzen dürfen auch ver-
schiedene Gattungen auf Einem Schlußscheine stehen,
wenn der Abschluß zwischen den gleichen Contrahenten
auf den gleichen Termin mit nur Einem Preise für
jede Gattung sich vollzog.

Saatenstand in Ungarn.

Das ungarische
Ackerbauministerium veröffentlicht folgenden Bericht
über den Saatenstand Anfangs Februar: Der Winter
war für die Vegetation nicht von gleichmäßig guter
Wirkung. -- Derzeit ist eher Frühjahrs- als winter-
liches Wetter und dürften die landwirthschaftlichen
Arbeiten alsbald aufgenommen werden. -- Aus den
aus verschiedenen Landestheilen eingebrachten Berichten
geht hervor, daß, obzwar in zahlreichen Gegenden die
Saaten noch schneebedeckt sind, die Getreidesorten bisher
zufriedenstellend überwintern, stellenweise haben aber
Weizen, Roggen, Gerste, hauptsächlich
aber Reps Schaden erlitten. -- Letztere
Pflanze ist längs der Theiß und in Alföld
zum großen Theile schütter geworden und stellen-
weise zugrunde gegangen. Am schwächsten, d. i. kaum
zufriedenstellend sind derzeit die Saaten in einigen
Theilen des Preßburger Comitates, in den Comitaten
Zolyoni und Baranya, weiters in einigen Bezirken des
Biharer Comitates, endlich in den größeren Theilen der
Comitate Temes und Torontal, an welchen Orten der
Schnee die Pflanzungen nicht genügend vor der Kälte
schützte. -- Schwach sind noch die Getreidearten in den
Comitaten Unteralba, Udvarhely und Szolnokdoboka;
trotz der vorjährigen mittleren Futterernte wird stellen-
weise Futtermangel gemeldet, stellenweise herrscht aber
solcher Ueberfluß, daß die Oekonomen denselben selbst
zu niedrigen Preisen kaum verwerthen können. -- Der
[Spaltenumbruch] Preis des Heues schwankt im Lande zwischen 1 bis
3 fl. pr. Metercentner.

Die Deutsche Börsengesetz-Commission des Reichs-
tages berieth den § 41 betreffend die Haftung auf Grund
des Prospectes und nahm trotz des Einspruches des Staats-
secretärs Bötticher den Antrag des Grafen Arnim
an, anstatt der in der Regierungsvorlage enthaltenen Worte
"ohne grobes Verschulden" die Worte "bei Anwendung der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes" zu setzen. Ferner
wurde ein Zusatz des Grafen Kaunitz angenommen, wonach
die Ersatzpflicht sich auch auf diejenigen erstreckt, welche
Werthpapiere in den Verkehr eingeführt haben. § 42 über
die Erstreckung der Ersatzpflicht, § 43 betreffend die Ge-
währung eines Ersatzanspruches binnen fünf Jahren seit der
Zulassung der Werthpapiere, sowie § 44, wonach eiue Ver-
einbarung über eine Ermäßigung oder einen Erlaß der
Haftung unwirksam ist, wurden in der Fassung der
Regierungsvorlage angenommen.

Insolvenznachrichten.

Der Creditorenverein meldet
nachfolgende Zahlungseinstellungen: Jul. Hinterleitner proto-
kollirter Kaufmann in Wien, 8. Bezirk, Alserstraße Nr. 31;
Karl Pflüger, protokollirter Kaufmann in Troppau; Isaak
Roditi, Kaufmann in Constantinopel; Moriz Huschak, Kauf-
mann in Wien, 2. Bezirk, Taborstraße Nr. 53; Philipp
Schoßberger, Juwelier und Uhrmacher in Neusatz; Anton
Umvogel, Gemischtwaarenverschleißer in Wien, 13. Bezirk,
Kufsteingasse Nr. 14; Josef Smalek, Krämer und Hausmit-
besitzer in Groß-Zdikau; Johann Spindlegger, nichtproto-
kollirter Kaufmann in Fohnsdorf; Fülöp Steiner, proto-
kollirter Glas- und Porzellanwaarenhändler in Neupest;
David Löwy, Handelsmann in Klausenburg und Tapansolva;
L. und J. Gaillard, protokollirte Handelsfirma in Wien,
1. Bezirk, Rothenthurmstraße 26 und Operngasse 4; Johann
Schlegel, Schneider in Wien, 7. Bezirk, Kirchengasse 21;
Ignaz Rabinek, protokollirter Manufakturenwaarenhändler
in Totis; Laura Dozsa, Handelsfrau in Zilah; Meisel u. Co.,
protokollirte Nürnbergerwaarenfirma in Wien, 6. Bezirk,
Esterhazygasse 29; Georg Schuchlenz, nichtprotokollirter
Kaufmann in Groß-Siegharts. -- Wie der Wiener Handels-
und Gewerbekammer seitens des k. u. k. Consulates in Bel-
grad mitgetheilt wird, ist der Concurs eröffnet worden, und
zwar vom Gerichte Cacak über Milovan Magyarevic in
Cacak (Anmeldungstermin bis 16., Liquidirungstagfahrt
17. Februar 1896 a. St.) vom Gerichte Kragujevatz über
Mileva Katanic in Kragujevatz (Anmeldungstermin bis 10.,
Liquidirungstagfahrt 12. Februar 1896 a. St.); vom Ge-
richte Schabatz über Baruch S. Russo in Schabatz (An-
meldungstermin bis 9., Liquidirungstagfahrt 10. Februar
1896 a. St.)




[irrelevantes Material]

Herausgeber und Verleger A. Weimar, Wien. Sprechstunden von 5 bis 6 Uhr Abends. -- Verantwortlicher Redacteur Franz Winter. Druck von Ambr. Opitz, Wien.


Wien, Dienſtag Reichspoſt 11. Februar 1896 41

[Spaltenumbruch] tenden Pfarrgruppen bereits genehmigt und dürften die
conſtituirenden Verſammlungen demnächſt ſtattfinden. Weitere
Gruppengründungen ſtehen bevor. Aber auch die bereits
beſtehenden Pfarrgruppen entfalten eine rege Thätigkeit.
Verſammlungen haben in letzter Zeit abgehalten die Pfarr-
gruppen in Schöngraben, Ohlsdorf, Alt-Pölla, Krems, Groß-
Pertholz, Gmunden, Langenlois, Mähr.-Schönberg, Reichen-
berg, Neutitſchein, Oberlaa, Mannersdorf a. d. M., Atzgers-
dorf, ſchließlich Gerſthof, Margarethen, Alſergrund, St. Stefan
und St. Othmar in Wien.




Volkswirthſchaftlicher Theil.
Börſenreform in Italien.

Man iſt jetzt in
den meiſten Staaten daran Börſenreformen durchzu-
führen. Sogar in Rußland fühlt man, daß es hoch an
der Zeit iſt, den Börſeanern, das Leben ſauer zu machen.
Auch Italien rüſtet ſich zu Reformen der Börſe. Dieſe
ſind allerdings nicht ſo einſchneidender Natur wie die
in Deutſchland geplanten. Der Entwurf eines Geſetzes
für die Reform der italieniſchen Börſen, trifft vor
allem über die Zulaſſung zur Börſe. Zugelaſſen wird
Jeder, der berechtigt iſt, Verpflichtungen einzugehen;
ausgeſchloſſen iſt, wer fallit wurde oder ſonſt ſeine
commerciellen Verpflichtungen unerfüllt ließ, wegen ge-
wiſſer Verfehlungen verurtheilt wurde. ꝛc. Im Uebrigen
ordnet der Entwurf die Anſtellung von autoriſirten
Vermittlern. Wer als ſolcher zugelaſſen werden will,
muß 25 Jahre alt, im Beſitze bürgerlicher Rechte und
einer gewiſſen Schulbildung ſein. Gewöhnliche Vermittler
müſſen wenigſtens zwei, Wechſelagenten wenigſtens drei
Jahre geſchäftlicher Thätigkeit in Banken ꝛc. hinter ſich
haben, auch ein gewiſſes Examen beſtehen. Befreit können
von dieſem durch die betreffende Handelskammer Solche
werden, die zehn Jahre hindurch als Banquiers thätig
waren. Die Vermittler haben eine
Caution (eventuell bis
50.000 Lire)
zu hinterlegen, mit der ſie für Schäden an Dritte und
für Strafen haften; ſie dürfen nicht gleich-
zeitig Theilhaber eines Geſchäftes
Directoren
oder Angeſtellte ſein, auch
nicht für eigene Rechnung Geſchäfte
machen. Wer als Vermittler falſche Curſe
angibt oder die Angabe der richtigen
unterläßt,
verfällt in Strafen bis zur Streichung
[Spaltenumbruch] aus der Rolle. Alle Schlußſcheine müſſen
nuf geſtempelten Blättern ausgeſtellt
werden. Geſchieht dies ohne Vermittler, ſo beträgt der
Stempel für Zeitgeſchäfte 1½ Lire, für Comptant-
umſätze ⅒ Lire auf jeden Schlußſchein; bei Inan-
ſpruchnahme von Vermittlern hat jede Hälfte des Schluß-
ſcheines für Zeitgeſchäfte 30, für Comptantumſätze 10
Centeſimi zu zahlen. Das gilt wie für Werthpapiere,
auch für Waaren. Auf jeden Schlußſchein darf immer
nur Ein Abſchluß geſchrieben werden, der zwiſchen den
gleichen Contrahenten auf den gleichen Termin zu
Stande kam. Bei Reportumſätzen dürfen auch ver-
ſchiedene Gattungen auf Einem Schlußſcheine ſtehen,
wenn der Abſchluß zwiſchen den gleichen Contrahenten
auf den gleichen Termin mit nur Einem Preiſe für
jede Gattung ſich vollzog.

Saatenſtand in Ungarn.

Das ungariſche
Ackerbauminiſterium veröffentlicht folgenden Bericht
über den Saatenſtand Anfangs Februar: Der Winter
war für die Vegetation nicht von gleichmäßig guter
Wirkung. — Derzeit iſt eher Frühjahrs- als winter-
liches Wetter und dürften die landwirthſchaftlichen
Arbeiten alsbald aufgenommen werden. — Aus den
aus verſchiedenen Landestheilen eingebrachten Berichten
geht hervor, daß, obzwar in zahlreichen Gegenden die
Saaten noch ſchneebedeckt ſind, die Getreideſorten bisher
zufriedenſtellend überwintern, ſtellenweiſe haben aber
Weizen, Roggen, Gerſte, hauptſächlich
aber Reps Schaden erlitten. — Letztere
Pflanze iſt längs der Theiß und in Alföld
zum großen Theile ſchütter geworden und ſtellen-
weiſe zugrunde gegangen. Am ſchwächſten, d. i. kaum
zufriedenſtellend ſind derzeit die Saaten in einigen
Theilen des Preßburger Comitates, in den Comitaten
Zolyoni und Baranya, weiters in einigen Bezirken des
Biharer Comitates, endlich in den größeren Theilen der
Comitate Temes und Torontal, an welchen Orten der
Schnee die Pflanzungen nicht genügend vor der Kälte
ſchützte. — Schwach ſind noch die Getreidearten in den
Comitaten Unteralba, Udvarhely und Szolnokdoboka;
trotz der vorjährigen mittleren Futterernte wird ſtellen-
weiſe Futtermangel gemeldet, ſtellenweiſe herrſcht aber
ſolcher Ueberfluß, daß die Oekonomen denſelben ſelbſt
zu niedrigen Preiſen kaum verwerthen können. — Der
[Spaltenumbruch] Preis des Heues ſchwankt im Lande zwiſchen 1 bis
3 fl. pr. Metercentner.

Die Deutſche Börſengeſetz-Commiſſion des Reichs-
tages berieth den § 41 betreffend die Haftung auf Grund
des Proſpectes und nahm trotz des Einſpruches des Staats-
ſecretärs Bötticher den Antrag des Grafen Arnim
an, anſtatt der in der Regierungsvorlage enthaltenen Worte
„ohne grobes Verſchulden“ die Worte „bei Anwendung der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes“ zu ſetzen. Ferner
wurde ein Zuſatz des Grafen Kaunitz angenommen, wonach
die Erſatzpflicht ſich auch auf diejenigen erſtreckt, welche
Werthpapiere in den Verkehr eingeführt haben. § 42 über
die Erſtreckung der Erſatzpflicht, § 43 betreffend die Ge-
währung eines Erſatzanſpruches binnen fünf Jahren ſeit der
Zulaſſung der Werthpapiere, ſowie § 44, wonach eiue Ver-
einbarung über eine Ermäßigung oder einen Erlaß der
Haftung unwirkſam iſt, wurden in der Faſſung der
Regierungsvorlage angenommen.

Inſolvenznachrichten.

Der Creditorenverein meldet
nachfolgende Zahlungseinſtellungen: Jul. Hinterleitner proto-
kollirter Kaufmann in Wien, 8. Bezirk, Alſerſtraße Nr. 31;
Karl Pflüger, protokollirter Kaufmann in Troppau; Iſaak
Roditi, Kaufmann in Conſtantinopel; Moriz Huſchak, Kauf-
mann in Wien, 2. Bezirk, Taborſtraße Nr. 53; Philipp
Schoßberger, Juwelier und Uhrmacher in Neuſatz; Anton
Umvogel, Gemiſchtwaarenverſchleißer in Wien, 13. Bezirk,
Kufſteingaſſe Nr. 14; Joſef Smalek, Krämer und Hausmit-
beſitzer in Groß-Zdikau; Johann Spindlegger, nichtproto-
kollirter Kaufmann in Fohnsdorf; Fülöp Steiner, proto-
kollirter Glas- und Porzellanwaarenhändler in Neupeſt;
David Löwy, Handelsmann in Klauſenburg und Tapanſolva;
L. und J. Gaillard, protokollirte Handelsfirma in Wien,
1. Bezirk, Rothenthurmſtraße 26 und Operngaſſe 4; Johann
Schlegel, Schneider in Wien, 7. Bezirk, Kirchengaſſe 21;
Ignaz Rabinek, protokollirter Manufakturenwaarenhändler
in Totis; Laura Dozſa, Handelsfrau in Zilah; Meiſel u. Co.,
protokollirte Nürnbergerwaarenfirma in Wien, 6. Bezirk,
Eſterhazygaſſe 29; Georg Schuchlenz, nichtprotokollirter
Kaufmann in Groß-Siegharts. — Wie der Wiener Handels-
und Gewerbekammer ſeitens des k. u. k. Conſulates in Bel-
grad mitgetheilt wird, iſt der Concurs eröffnet worden, und
zwar vom Gerichte Cacak über Milovan Magyarevic in
Cacak (Anmeldungstermin bis 16., Liquidirungstagfahrt
17. Februar 1896 a. St.) vom Gerichte Kragujevatz über
Mileva Katanic in Kragujevatz (Anmeldungstermin bis 10.,
Liquidirungstagfahrt 12. Februar 1896 a. St.); vom Ge-
richte Schabatz über Baruch S. Ruſſo in Schabatz (An-
meldungstermin bis 9., Liquidirungstagfahrt 10. Februar
1896 a. St.)




[irrelevantes Material]

Herausgeber und Verleger A. Weimar, Wien. Sprechſtunden von 5 bis 6 Uhr Abends. — Verantwortlicher Redacteur Franz Winter. Druck von Ambr. Opitz, Wien.


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[4/0004] Wien, Dienſtag Reichspoſt 11. Februar 1896 41 tenden Pfarrgruppen bereits genehmigt und dürften die conſtituirenden Verſammlungen demnächſt ſtattfinden. Weitere Gruppengründungen ſtehen bevor. Aber auch die bereits beſtehenden Pfarrgruppen entfalten eine rege Thätigkeit. Verſammlungen haben in letzter Zeit abgehalten die Pfarr- gruppen in Schöngraben, Ohlsdorf, Alt-Pölla, Krems, Groß- Pertholz, Gmunden, Langenlois, Mähr.-Schönberg, Reichen- berg, Neutitſchein, Oberlaa, Mannersdorf a. d. M., Atzgers- dorf, ſchließlich Gerſthof, Margarethen, Alſergrund, St. Stefan und St. Othmar in Wien. Volkswirthſchaftlicher Theil. Börſenreform in Italien. Man iſt jetzt in den meiſten Staaten daran Börſenreformen durchzu- führen. Sogar in Rußland fühlt man, daß es hoch an der Zeit iſt, den Börſeanern, das Leben ſauer zu machen. Auch Italien rüſtet ſich zu Reformen der Börſe. Dieſe ſind allerdings nicht ſo einſchneidender Natur wie die in Deutſchland geplanten. Der Entwurf eines Geſetzes für die Reform der italieniſchen Börſen, trifft vor allem über die Zulaſſung zur Börſe. Zugelaſſen wird Jeder, der berechtigt iſt, Verpflichtungen einzugehen; ausgeſchloſſen iſt, wer fallit wurde oder ſonſt ſeine commerciellen Verpflichtungen unerfüllt ließ, wegen ge- wiſſer Verfehlungen verurtheilt wurde. ꝛc. Im Uebrigen ordnet der Entwurf die Anſtellung von autoriſirten Vermittlern. Wer als ſolcher zugelaſſen werden will, muß 25 Jahre alt, im Beſitze bürgerlicher Rechte und einer gewiſſen Schulbildung ſein. Gewöhnliche Vermittler müſſen wenigſtens zwei, Wechſelagenten wenigſtens drei Jahre geſchäftlicher Thätigkeit in Banken ꝛc. hinter ſich haben, auch ein gewiſſes Examen beſtehen. Befreit können von dieſem durch die betreffende Handelskammer Solche werden, die zehn Jahre hindurch als Banquiers thätig waren. Die Vermittler haben eine Caution (eventuell bis 50.000 Lire) zu hinterlegen, mit der ſie für Schäden an Dritte und für Strafen haften; ſie dürfen nicht gleich- zeitig Theilhaber eines Geſchäftes Directoren oder Angeſtellte ſein, auch nicht für eigene Rechnung Geſchäfte machen. Wer als Vermittler falſche Curſe angibt oder die Angabe der richtigen unterläßt, verfällt in Strafen bis zur Streichung aus der Rolle. Alle Schlußſcheine müſſen nuf geſtempelten Blättern ausgeſtellt werden. Geſchieht dies ohne Vermittler, ſo beträgt der Stempel für Zeitgeſchäfte 1½ Lire, für Comptant- umſätze ⅒ Lire auf jeden Schlußſchein; bei Inan- ſpruchnahme von Vermittlern hat jede Hälfte des Schluß- ſcheines für Zeitgeſchäfte 30, für Comptantumſätze 10 Centeſimi zu zahlen. Das gilt wie für Werthpapiere, auch für Waaren. Auf jeden Schlußſchein darf immer nur Ein Abſchluß geſchrieben werden, der zwiſchen den gleichen Contrahenten auf den gleichen Termin zu Stande kam. Bei Reportumſätzen dürfen auch ver- ſchiedene Gattungen auf Einem Schlußſcheine ſtehen, wenn der Abſchluß zwiſchen den gleichen Contrahenten auf den gleichen Termin mit nur Einem Preiſe für jede Gattung ſich vollzog. Saatenſtand in Ungarn. Das ungariſche Ackerbauminiſterium veröffentlicht folgenden Bericht über den Saatenſtand Anfangs Februar: Der Winter war für die Vegetation nicht von gleichmäßig guter Wirkung. — Derzeit iſt eher Frühjahrs- als winter- liches Wetter und dürften die landwirthſchaftlichen Arbeiten alsbald aufgenommen werden. — Aus den aus verſchiedenen Landestheilen eingebrachten Berichten geht hervor, daß, obzwar in zahlreichen Gegenden die Saaten noch ſchneebedeckt ſind, die Getreideſorten bisher zufriedenſtellend überwintern, ſtellenweiſe haben aber Weizen, Roggen, Gerſte, hauptſächlich aber Reps Schaden erlitten. — Letztere Pflanze iſt längs der Theiß und in Alföld zum großen Theile ſchütter geworden und ſtellen- weiſe zugrunde gegangen. Am ſchwächſten, d. i. kaum zufriedenſtellend ſind derzeit die Saaten in einigen Theilen des Preßburger Comitates, in den Comitaten Zolyoni und Baranya, weiters in einigen Bezirken des Biharer Comitates, endlich in den größeren Theilen der Comitate Temes und Torontal, an welchen Orten der Schnee die Pflanzungen nicht genügend vor der Kälte ſchützte. — Schwach ſind noch die Getreidearten in den Comitaten Unteralba, Udvarhely und Szolnokdoboka; trotz der vorjährigen mittleren Futterernte wird ſtellen- weiſe Futtermangel gemeldet, ſtellenweiſe herrſcht aber ſolcher Ueberfluß, daß die Oekonomen denſelben ſelbſt zu niedrigen Preiſen kaum verwerthen können. — Der Preis des Heues ſchwankt im Lande zwiſchen 1 bis 3 fl. pr. Metercentner. Die Deutſche Börſengeſetz-Commiſſion des Reichs- tages berieth den § 41 betreffend die Haftung auf Grund des Proſpectes und nahm trotz des Einſpruches des Staats- ſecretärs Bötticher den Antrag des Grafen Arnim an, anſtatt der in der Regierungsvorlage enthaltenen Worte „ohne grobes Verſchulden“ die Worte „bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes“ zu ſetzen. Ferner wurde ein Zuſatz des Grafen Kaunitz angenommen, wonach die Erſatzpflicht ſich auch auf diejenigen erſtreckt, welche Werthpapiere in den Verkehr eingeführt haben. § 42 über die Erſtreckung der Erſatzpflicht, § 43 betreffend die Ge- währung eines Erſatzanſpruches binnen fünf Jahren ſeit der Zulaſſung der Werthpapiere, ſowie § 44, wonach eiue Ver- einbarung über eine Ermäßigung oder einen Erlaß der Haftung unwirkſam iſt, wurden in der Faſſung der Regierungsvorlage angenommen. Inſolvenznachrichten. Der Creditorenverein meldet nachfolgende Zahlungseinſtellungen: Jul. Hinterleitner proto- kollirter Kaufmann in Wien, 8. Bezirk, Alſerſtraße Nr. 31; Karl Pflüger, protokollirter Kaufmann in Troppau; Iſaak Roditi, Kaufmann in Conſtantinopel; Moriz Huſchak, Kauf- mann in Wien, 2. Bezirk, Taborſtraße Nr. 53; Philipp Schoßberger, Juwelier und Uhrmacher in Neuſatz; Anton Umvogel, Gemiſchtwaarenverſchleißer in Wien, 13. Bezirk, Kufſteingaſſe Nr. 14; Joſef Smalek, Krämer und Hausmit- beſitzer in Groß-Zdikau; Johann Spindlegger, nichtproto- kollirter Kaufmann in Fohnsdorf; Fülöp Steiner, proto- kollirter Glas- und Porzellanwaarenhändler in Neupeſt; David Löwy, Handelsmann in Klauſenburg und Tapanſolva; L. und J. Gaillard, protokollirte Handelsfirma in Wien, 1. Bezirk, Rothenthurmſtraße 26 und Operngaſſe 4; Johann Schlegel, Schneider in Wien, 7. Bezirk, Kirchengaſſe 21; Ignaz Rabinek, protokollirter Manufakturenwaarenhändler in Totis; Laura Dozſa, Handelsfrau in Zilah; Meiſel u. Co., protokollirte Nürnbergerwaarenfirma in Wien, 6. Bezirk, Eſterhazygaſſe 29; Georg Schuchlenz, nichtprotokollirter Kaufmann in Groß-Siegharts. — Wie der Wiener Handels- und Gewerbekammer ſeitens des k. u. k. Conſulates in Bel- grad mitgetheilt wird, iſt der Concurs eröffnet worden, und zwar vom Gerichte Cacak über Milovan Magyarevic in Cacak (Anmeldungstermin bis 16., Liquidirungstagfahrt 17. Februar 1896 a. St.) vom Gerichte Kragujevatz über Mileva Katanic in Kragujevatz (Anmeldungstermin bis 10., Liquidirungstagfahrt 12. Februar 1896 a. St.); vom Ge- richte Schabatz über Baruch S. Ruſſo in Schabatz (An- meldungstermin bis 9., Liquidirungstagfahrt 10. Februar 1896 a. St.) _ Herausgeber und Verleger A. Weimar, Wien. Sprechſtunden von 5 bis 6 Uhr Abends. — Verantwortlicher Redacteur Franz Winter. Druck von Ambr. Opitz, Wien.

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grepect GmbH: Bereitstellung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Amelie Meister: Vorbereitung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z)

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Zitationshilfe: Reichspost. Nr. 41b, Wien, 11.02.1896, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_reichspost041b_1896/4>, abgerufen am 21.11.2024.