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Social-politische Blätter. 2. Jahrgang, 7. Lieferung, Nr. 2. Berlin, 10. Juli 1874.

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7. Lief. Nr. 2.Berlin, 10. Juli 1874.2. Jahrgang.
Social-politische Blätter
zur
Unterhaltung u Belehrung
für
die deutschen Arbeiter


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Bestellungen
nehmen alle Postanstalten an; in Berlin
wird bei den Zeitungsspediteuren und
dem Verleger, C. Jhring's Nfgr., Dres-
denerstraße 84, abonnirt.

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Eigenthum der Lassalleaner.

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Diese Blätter
erscheinen regelmäßig jeden Sonnabend
und kosten auf der Post bestellt pro Quar-
tal 10 Sgr.; ein Monatsheft durch Col-
portage bezogen 4 Sgr.

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Der Capitalgewinn

ist in keiner Weise innerlich gerechtfertigt, sondern geht aus
einer fortwährenden Ausbeutung der Arbeitskraft durch das
Kapital hervor. Der Arbeiter erzeugt durch seine Arbeit
den Werth und der Capitalgewinn ist derjenige Theil des
Werthes, welcher vom Kapitalisten dem Arbeiter ent-
zogen wird.

Die herrschende ökonomische Richtung erklärt diesen
Capitalgewinn nun für einen rechtlichen Antheil an den
Wertherzeugnissen, während wir hier nachweisen wollen, daß
dem nicht so ist.

Der Capitalgewinn zerfällt in zwei hauptsächliche
Theile, in den Unternehmergewinn und den Zins.
Ersterer ist derjenige Theil des Capitalgewinns, der nur
mit Risiko zu erlangen ist, indem nämlich der Capitalist
sein Capital der Gefahr vor Verlust aussetzt; der Zins
aber ist die ohne alles Risico dem Capital gesicherte Ein-
nahme.

Der Zins in seiner reinen Erscheinung ist also nur
dann vorhanden, wenn er keine Risicoprämie erhält, also
nur insoweit er von sicherstehenden Capitalien gezahlt wird.

Wie kommt es aber, daß man in der heutigen Gesell-
schaft für ein Capital, ohne welche Arbeit zu leisten, eine
ständige Einnahme, den Zins bekommen kann?

Wer Capital hat, kann Arbeitskraft ankaufen ( durch
Lohnzahlung ) und dann diese Arbeitskrast zur Erzeugung von
Werthen in Bewegung setzen. -- Da diese also benutzte Arbeits-
kraft in der Regel mehr Werth erzeugt, als zu ihrem Ankauf
im Lohn gegeben wurde, so entsteht durchschnittlich und im
Allgemeinen ein Werthüberschuß.

Jeder, der im Besitz vom Capital ist, kann daher ver-
mittelst einer Unternehmung aus der Arbeitskraft anderer
[Spaltenumbruch] Menschen Werth für sich erzielen. Hieraus folgt, daß
Jeder, der dies angenehme Geschäft betreiben will und selbst
kein Capital oder nicht zur Genüge solches besitzt, bereit
sein muß, demjenigen, welcher ihm die Vorbedingungen
dazu nämlich das Capital hergiebt, einen Theil der Werthe,
die ihm auf dem bezeichneten Wege zufallen, abzutreten
und ihn zugleich hierfür sicherzustellen. Das ist der Zins.

So lange also die heutige Gesellschaft mit ihren unab-
hängig von einander producirenden Unternehmern besteht,
ist der Zins eine innere Nothwendigkeit. Er ist ein Theil
des Capitalgewinns, derjenige Theil, welcher ohne Risiko
erlangt werden kann. Ein Fehlschlagen der Einzelunter-
nehmung ist möglich; wer dieses Risiko nicht tragen will,
verzichtet auf den größeren Unternehmergewinn, um mit
dem kleineren, dem sicheren Zins vorlieb zu nehmen.

Bei dem Zins wird nun von allen Seiten behauptet,
derselbe sei nicht nur äußerlich in der heutigen Gesellschaft
nothwendig, sondern er sei auch schlechthin innerlich gerecht-
fertigt, weil derjenige, welcher einem Anderen Geld leihe,
einen natürlicheren Anspruch darauf habe, an den vermittelst
dieses Geldes dem Darleihenden erwachsenen Vortheil Theil
zu nehmen.

Dies mag nun ganz richtig sein zwischen dem Darleiher
und dem Empfänger -- aber sie beide zusammen sind
im Unrecht gegenüber dem Arbeiter. Dieser erzeugt den
Werth und es ist ein Unrecht, ihm einen Theil dieses Werthes
zu entziehen. Wie die Ausbeutung der Arbeitskraft von
den Betreffenden unter sich vertheilt wird und aus welchen
Gründen sie überhaupt eine Vertheilung vornehmen müssen,
kann ihm ganz gleichgültig sein; er ist und bleibt es, dessen
Arbeitskraft ausgebeutet wird.

Und derjenige Theil des Capitalgewinns, welcher nicht
sicher ist, der nach Abzug des Zinses verbleibende Theil des
Capitalgewinns, der Unternehmergewinn ist nicht
[Ende Spaltensatz]

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Der Capitalgewinn

ist in keiner Weise innerlich gerechtfertigt, sondern geht aus
einer fortwährenden Ausbeutung der Arbeitskraft durch das
Kapital hervor. Der Arbeiter erzeugt durch seine Arbeit
den Werth und der Capitalgewinn ist derjenige Theil des
Werthes, welcher vom Kapitalisten dem Arbeiter ent-
zogen wird.

Die herrschende ökonomische Richtung erklärt diesen
Capitalgewinn nun für einen rechtlichen Antheil an den
Wertherzeugnissen, während wir hier nachweisen wollen, daß
dem nicht so ist.

Der Capitalgewinn zerfällt in zwei hauptsächliche
Theile, in den Unternehmergewinn und den Zins.
Ersterer ist derjenige Theil des Capitalgewinns, der nur
mit Risiko zu erlangen ist, indem nämlich der Capitalist
sein Capital der Gefahr vor Verlust aussetzt; der Zins
aber ist die ohne alles Risico dem Capital gesicherte Ein-
nahme.

Der Zins in seiner reinen Erscheinung ist also nur
dann vorhanden, wenn er keine Risicoprämie erhält, also
nur insoweit er von sicherstehenden Capitalien gezahlt wird.

Wie kommt es aber, daß man in der heutigen Gesell-
schaft für ein Capital, ohne welche Arbeit zu leisten, eine
ständige Einnahme, den Zins bekommen kann?

Wer Capital hat, kann Arbeitskraft ankaufen ( durch
Lohnzahlung ) und dann diese Arbeitskrast zur Erzeugung von
Werthen in Bewegung setzen. — Da diese also benutzte Arbeits-
kraft in der Regel mehr Werth erzeugt, als zu ihrem Ankauf
im Lohn gegeben wurde, so entsteht durchschnittlich und im
Allgemeinen ein Werthüberschuß.

Jeder, der im Besitz vom Capital ist, kann daher ver-
mittelst einer Unternehmung aus der Arbeitskraft anderer
[Spaltenumbruch] Menschen Werth für sich erzielen. Hieraus folgt, daß
Jeder, der dies angenehme Geschäft betreiben will und selbst
kein Capital oder nicht zur Genüge solches besitzt, bereit
sein muß, demjenigen, welcher ihm die Vorbedingungen
dazu nämlich das Capital hergiebt, einen Theil der Werthe,
die ihm auf dem bezeichneten Wege zufallen, abzutreten
und ihn zugleich hierfür sicherzustellen. Das ist der Zins.

So lange also die heutige Gesellschaft mit ihren unab-
hängig von einander producirenden Unternehmern besteht,
ist der Zins eine innere Nothwendigkeit. Er ist ein Theil
des Capitalgewinns, derjenige Theil, welcher ohne Risiko
erlangt werden kann. Ein Fehlschlagen der Einzelunter-
nehmung ist möglich; wer dieses Risiko nicht tragen will,
verzichtet auf den größeren Unternehmergewinn, um mit
dem kleineren, dem sicheren Zins vorlieb zu nehmen.

Bei dem Zins wird nun von allen Seiten behauptet,
derselbe sei nicht nur äußerlich in der heutigen Gesellschaft
nothwendig, sondern er sei auch schlechthin innerlich gerecht-
fertigt, weil derjenige, welcher einem Anderen Geld leihe,
einen natürlicheren Anspruch darauf habe, an den vermittelst
dieses Geldes dem Darleihenden erwachsenen Vortheil Theil
zu nehmen.

Dies mag nun ganz richtig sein zwischen dem Darleiher
und dem Empfänger — aber sie beide zusammen sind
im Unrecht gegenüber dem Arbeiter. Dieser erzeugt den
Werth und es ist ein Unrecht, ihm einen Theil dieses Werthes
zu entziehen. Wie die Ausbeutung der Arbeitskraft von
den Betreffenden unter sich vertheilt wird und aus welchen
Gründen sie überhaupt eine Vertheilung vornehmen müssen,
kann ihm ganz gleichgültig sein; er ist und bleibt es, dessen
Arbeitskraft ausgebeutet wird.

Und derjenige Theil des Capitalgewinns, welcher nicht
sicher ist, der nach Abzug des Zinses verbleibende Theil des
Capitalgewinns, der Unternehmergewinn ist nicht
[Ende Spaltensatz]

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[[153]/0001] 7. Lief. Nr. 2.Berlin, 10. Juli 1874.2. Jahrgang. Social-politische Blätter zur Unterhaltung u Belehrung für die deutschen Arbeiter Bestellungen nehmen alle Postanstalten an; in Berlin wird bei den Zeitungsspediteuren und dem Verleger, C. Jhring's Nfgr., Dres- denerstraße 84, abonnirt. Eigenthum der Lassalleaner. Diese Blätter erscheinen regelmäßig jeden Sonnabend und kosten auf der Post bestellt pro Quar- tal 10 Sgr.; ein Monatsheft durch Col- portage bezogen 4 Sgr. Der Capitalgewinn ist in keiner Weise innerlich gerechtfertigt, sondern geht aus einer fortwährenden Ausbeutung der Arbeitskraft durch das Kapital hervor. Der Arbeiter erzeugt durch seine Arbeit den Werth und der Capitalgewinn ist derjenige Theil des Werthes, welcher vom Kapitalisten dem Arbeiter ent- zogen wird. Die herrschende ökonomische Richtung erklärt diesen Capitalgewinn nun für einen rechtlichen Antheil an den Wertherzeugnissen, während wir hier nachweisen wollen, daß dem nicht so ist. Der Capitalgewinn zerfällt in zwei hauptsächliche Theile, in den Unternehmergewinn und den Zins. Ersterer ist derjenige Theil des Capitalgewinns, der nur mit Risiko zu erlangen ist, indem nämlich der Capitalist sein Capital der Gefahr vor Verlust aussetzt; der Zins aber ist die ohne alles Risico dem Capital gesicherte Ein- nahme. Der Zins in seiner reinen Erscheinung ist also nur dann vorhanden, wenn er keine Risicoprämie erhält, also nur insoweit er von sicherstehenden Capitalien gezahlt wird. Wie kommt es aber, daß man in der heutigen Gesell- schaft für ein Capital, ohne welche Arbeit zu leisten, eine ständige Einnahme, den Zins bekommen kann? Wer Capital hat, kann Arbeitskraft ankaufen ( durch Lohnzahlung ) und dann diese Arbeitskrast zur Erzeugung von Werthen in Bewegung setzen. — Da diese also benutzte Arbeits- kraft in der Regel mehr Werth erzeugt, als zu ihrem Ankauf im Lohn gegeben wurde, so entsteht durchschnittlich und im Allgemeinen ein Werthüberschuß. Jeder, der im Besitz vom Capital ist, kann daher ver- mittelst einer Unternehmung aus der Arbeitskraft anderer Menschen Werth für sich erzielen. Hieraus folgt, daß Jeder, der dies angenehme Geschäft betreiben will und selbst kein Capital oder nicht zur Genüge solches besitzt, bereit sein muß, demjenigen, welcher ihm die Vorbedingungen dazu nämlich das Capital hergiebt, einen Theil der Werthe, die ihm auf dem bezeichneten Wege zufallen, abzutreten und ihn zugleich hierfür sicherzustellen. Das ist der Zins. So lange also die heutige Gesellschaft mit ihren unab- hängig von einander producirenden Unternehmern besteht, ist der Zins eine innere Nothwendigkeit. Er ist ein Theil des Capitalgewinns, derjenige Theil, welcher ohne Risiko erlangt werden kann. Ein Fehlschlagen der Einzelunter- nehmung ist möglich; wer dieses Risiko nicht tragen will, verzichtet auf den größeren Unternehmergewinn, um mit dem kleineren, dem sicheren Zins vorlieb zu nehmen. Bei dem Zins wird nun von allen Seiten behauptet, derselbe sei nicht nur äußerlich in der heutigen Gesellschaft nothwendig, sondern er sei auch schlechthin innerlich gerecht- fertigt, weil derjenige, welcher einem Anderen Geld leihe, einen natürlicheren Anspruch darauf habe, an den vermittelst dieses Geldes dem Darleihenden erwachsenen Vortheil Theil zu nehmen. Dies mag nun ganz richtig sein zwischen dem Darleiher und dem Empfänger — aber sie beide zusammen sind im Unrecht gegenüber dem Arbeiter. Dieser erzeugt den Werth und es ist ein Unrecht, ihm einen Theil dieses Werthes zu entziehen. Wie die Ausbeutung der Arbeitskraft von den Betreffenden unter sich vertheilt wird und aus welchen Gründen sie überhaupt eine Vertheilung vornehmen müssen, kann ihm ganz gleichgültig sein; er ist und bleibt es, dessen Arbeitskraft ausgebeutet wird. Und derjenige Theil des Capitalgewinns, welcher nicht sicher ist, der nach Abzug des Zinses verbleibende Theil des Capitalgewinns, der Unternehmergewinn ist nicht

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Zitationshilfe: Social-politische Blätter. 2. Jahrgang, 7. Lieferung, Nr. 2. Berlin, 10. Juli 1874, S. [153]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_social0702_1874/1>, abgerufen am 15.05.2024.