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St. Galler Volksblatt. Nr. 35. Zweite Ausgabe, Uznach, 02. 05. 1891.

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erste Seite
Uznach, Samstag No 35. den 2. Mai 1891.


St. Galler-Volksblatt.
Publikationsorgan der Bezirke See und Gaster.
Obligatorisch in den Gemeinden Uznach, Jona, Eschenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetschwil, Gommiswald.

[Spaltenumbruch]

Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adresse in der Schweiz
halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen.
Post jährlich Fr. 5. -- Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1.
40 Rp. Für das Ausland (Postverein) jede Nummer mit Adresse halbjähr-
lich Fr. 5. -- Rp., wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp.


[Spaltenumbruch] [Abbildung]
36. Jahrgang.

[Spaltenumbruch]

Insertionsgebühr für den Seebezirk und Gaster (ohne Vermittlung der
Inseratenbureaux): Die kleinspaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. --
Für die übrigen Inserenten kostet die kleinspaltige Petitzeile oder deren Raun
15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. -- Inserate müssen jeweilen bis spä-
testens Dienstag und Freitag, Vormittags 9 Uhr, abgegeben werden.




[Spaltenumbruch]

Erscheint Mittwoch und Samstsg.


[Spaltenumbruch]
[Abbildung] Druck und Verlag von K. Oberholzer's Buchdruckerei. [Abbildung]

[Spaltenumbruch]

Wöchentl. Gratisbeilage: "Linth-Blätter".


[Spaltenumbruch]
Zweites Blatt.



Grundzüge zur Handhabung des Submissionswesens,
angenommen in der
Generalversammlung des Schweizer. Ingenieur- und
Architekten-Vereins

am 11. Sept. 1885.

Art. 1.

Oeffentliche Arbeiten und Lieferungen von einiger Be-
deutung sind in der Regel öffentlich auszuschreiben; bei periodischen
Lieferungen ordentlicherweise alle Jahre

Beschränkung der Bewerbung auf ein bestimmtes Staats-
oder Gemeindegebiet sind zulässig; sie sind jedoch schon in der
Ausschreibung bekannt zu geben.

Art. 2.

Die Ausschreibung einer Konkurrenz soll in der Regel auf
Grundlage fertig gestellter Projekte stattfinden; es soll daher
den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden:

1. Vollständige fertige Zeichnungen, eventuell Muster, Mo-
delle, die jede Zweideutigkeit ausschließen.

2. Ausführungs-Bestimmungen, Vertrags-Formulare und
Preislisten.

3. Das Vorausmaß wenigstens ungefähr und mit der
Angabe, bis zu welchem Prozentsatze Mehr- oder Minder-
leistungen gefordert werden können.

Art. 4.

Die Vergebung von Arbeiten soll in der Regel auf Nach-
maße und gegen Vergütung von Einheitspreisen stattfinden.

Vergebungen gegen Pauschalsummen sind nur in Fällen
zulässig, wenn alles nach Plan und Beschrieb so genau bekannt
ist, daß über die Bedeutung der verlangten Lieferung keinerlei
Zweifel herrschen kann.

Art. 5.

Die Vewerber haben sich auszuweisen, daß sie zur Aus-
führung über die nöthigen Geldmittel verfügen und die nöthige
fachmännische Befähigung besitzen.

Art. 7.

1. Die Durchführung der Submission hat durch die aus-
schreibende Behörde unter Zuzug der technischen Organe
zu erfolgen.

Behördliche Körperschaften, welche keinen ständigen
Techniker haben, sollen unbedingt einen allgemeines Ver-
trauen genießenden Techniker oder Fachexperten beiziehen.

2. Die Offerenten sind berechtigt, der Eröffnung der An-
gebote beizuwohnen.

Art. 8.

In weiterer Prüfung der Offerten sind nicht zu berück-
sichtigen und auszuscheiden:

1. Bewerber, welche den in Artikel 5 bezeichneten An-
forderungen nicht entsprechen.

2. Solche Offerten, die nicht mit dem Werth der verlangten
Leistung im Verhältniß stehen und deshalb auf Un-
kenntniß der Sache beruhen.

Art. 9.

Das Endergebniß der Submission ist allen Bewerbern
schriftlich mitzutheilen.

Es steht auch jedem einzelnen Bewerber frei, Einsicht von
den Offertenzusammstellungen zu nehmen.

Art. 12.

Bei beschränkten Konkurrenzen soll den eingeladenen Sub-
mittenten für die Ausarbeitung der Offerte eine dem Werthe
dieser Ausarbeitung entsprechende Entschädigung zugesprochen
werden.




Eidgenössisches.



-- Welche Bewandtniß es mit der Leistungsfähigkeit der
Emissionsbanken
im Falle einer Krisis hat, läßt sich aus der
Thatsache errathen, daß der Bundesrath 1887, als eine Krisis
drohte, in aller Stille die Herstellung von Bundes-Noten vor-
bereitete, denen Zwangskurs verliehen worden wäre. Solche
Noten wurden am Mittwoch im Nationalrath gezeigt. Sie
lauten auf 10 und 5 Fr. Sie sind blau, um die Hälfte
größer als die italienischen 5- und 10-Franken-Noten. Die
Aufschrift lautet: "Die eidgen. Staatskasse zahlt dem Ueberbringer
bei Sicht zehn (fünf) Franken in gesetzlicher Baarschaft." Unter-
zeichnet ist die Note vom Finanzdepartement und der eidgen.
Staatskasse. Links auf der Note ist das Bild der "Freiheit",
rechts dasjenige Tell's, wie er Geßler den Pfeil zeigt, angebracht.

-- Uusere freien Bundesbeamteu!

"Im Bundeshause
in Bern stieß man letzthin auf ein Verzeichniß, welches alle
Bundesbeamten enthält, nach politischem Glaubensbekenntniß
geordnet. Bei jedem Namen steht der Name derjenigen Partei,
welcher der Betreffende angehört. Es wird nicht ohne Em-
[Spaltenumbruch] pörung über dieses Machwerk nach dem Schöpfer desselben ge-
sucht. Wir glauben den Urheber dieses Schriftsiückes zu kennen?

So meldet die "Arbeiterstimme".




St. Gallisches.



-- Amden.

Die Gemeinderathswahlen am
3. Mai entscheiden über das Wohl und Weh unserer Gemeinde;
wählet darum nur Münner, die bereits die Probe abgelegt
haben, daß sie tüchtig sind, die Gemeindeverwaltung verstehen
und uneigennützig ausüben; hiezu glauben wir keine bessere
Auswahl treffen zu können, als wenn wir sämmtliche bis-
herigen Mitglieder
des Gemeinderathes bestätigen; sie
haben in der verflossenen Amtsdauer und seit sie in Amt und
Ehren sind, ihre Pflichten wohl ausgeübt, keiner hat dabei
seinen eigenen Nutzen gesucht; unter ihrer Verwaltung hat die
Gemeinde nach Außen ganz gewaltig an Ansehen gewonnen; es
sind Männer, die Religion und Gewissen haben und eben darum
Garantie bieten, daß sie auch fernerhin das Beste der Gemeinde
erstreben. Ebenso sind auch jene Männer, die wir für uns
als Vermittler, Vize-Vermittler und als Mitglieder der Rech-
nungskommission wünschen, solche, die alle Garantie bieten, das
übertragene Amt recht zu versehen.

Eine gewisse Sturm-Partei thut ihr Möglichstes, um ihre
Leute in den Gemeinderath zu bringen und stellt sich zu diesem
Zwecke als wunderbar sparsam; aber prüft die Leute nicht auf
ihre Worte, sondern auf ihre Vergangenheit. Wählet nach
bestem Wissen und Gewissen!

Als Mitglieder des Gemeinderathes:
1. Leonhard Gmür, Gemeindeammann.
2. Franz Gmür, Kreisförster.
3. Naver Eberle, Kassier.
4. Jakob Boos, Ruob.
5. Elias Böni, Lehni.
Gemeindeammann:
Leonhard Gmür, Gemeindeammann.
Yermittler:
Mois Gmür, Gemeindeschreiber.
Yermittler-Stellvertreter:
Joseph Gmür, Armenhausknecht.
Rechnungskommissian:
1. Jakob Jöl, Lehni.
2. Albert Choma zum "Löwen".
3. Karl Choma zum "Hirschen".



Verschiedenes.



-- Schweizer- und Holländer-Vieh in Italien.

Der schweiz. Konsul in Mailand spricht über diesen Gegenstand
in seinem Bericht an Bundesrath sich folgendermaßen aus:

Die Einfuhr von Vieh aus der Schweiz nach Italien ist
sich auch ungefähr gleich geblieben, und die Furcht, daß die
Schweizerkühe durch holländische und friesische, die anfangs sehr
bestechende Resultate gaben, verdrängt werden möchten, hat sich
nicht bestätigt, indem sich bald herausstellte, daß die Schweizerkuh
für die hiesigen Verhältnisse die geeignetste und sich am besten
aklimatisirt.

-- Rentable Milchkühe.

Bei einem Rindviehbesitzer
in Menziken steht eine nur mittelgroße Fleckkuh, die laut "Wynen-
thaler" tagtäglich 20 Liter Milch gibt, trotzdem sie letzhin zwei
Kälber geworfen hat, was sonst bekanntlich nachtheilig auf den
Milchertrag einwirkt. Die nämliche Kuh, die nun zum dritten
Mal gekalbet, hat schon letztes Jahr gegen 80 einfache Zentner
Milch gegeben, ein Beweis, daß bei der Fleckviehrasse eben so
gute Milchrinnen vorkommen, wie beim Braunvieh. Im gleichen
Stalle steht eine Simmenthaler Kuh, die nach dem Kalben lange
Zeit 25 Liter Milch täglich gab. Selbstverständlich stehen beide
Thiere an gutem Futter und unter richtiger Behandlung und
Pflege.

Frankreich.

Die Anarchisten verbreiteten in den Kasernen
der Pariser Forts 50,000 Manifeste, in welchen zur Meuterei
für den 1. Mai aufgefordert wird.

-- Einem großartigen Diamantenschwindel ist man
in Paris auf die Spur gekommen. Gelbe Diamanten wurden
blau gefärbt, um weiße Reflexe zu erzielen. Man schätzt den
Gesammtbetrag der Betrügereien auf 25 Millionen Fr.

Südamerika.

In Buenos-Ayres herrscht äußerst großer
Nothstand unter allen Bevölkerungsschichten. Die Arbeiter sind
zu tausenden brotlos; aber auch die ehemals reichen Familien
[Spaltenumbruch] sind vielfach nicht mehr im Stande, ihren einfachen Lebens-
unterhalt bestreiten zu können. Als charakteristisch hiefür wird
dem "Hamb. Corr." geschrieben, daß neulich 200 Equipagen,
von denen jede viele Tausende von Franken gekostet hat, wegen
der Noth ihrer Besitzer zu 15--20 Fr. in Auktion verkauft
worden sind. Eine Menge dieser Luxuswagen stammte von der
letzten Weltausstellung in Paris, wo die kostbarsten Sachen für
Buenos-Ayres gekauft wurden.




Beneficium Inventarii.
August Nipp, Metzger, von Tablat, in St. Gallen. Eingaben bis
zum 13. Mai an das Bezirksamt St. Gallen.
Joseph Anton Stürm-Graf, von Goldach, in Rorschach. Eingaben
bis zum 13. Mai dem Gemeindamt Rorschach.
Jakob Walt, Adams, von Eichberg, in Lichtensteig. Eingaben
bis zum 16. Mai. dem Gemeindamt Eichberg.
Ulrich Reich, Küfer, von Sennwald. Eingaben bis zum 11 Mai
dem Geindamt Sennwald.
Joseph Feurer, Fabrikant und Krämer, von Neßlau. Eingaben
bis zum 10. Mai dem Gemeindamte Neßlau.
Joseph Klauser, Weber, von Kappel, in Neßlau. Eingaben bis
zum 10. Mai dem Gemeindamte Neßlau.
Wittwe Maria Agatha Widmer, von Mosnang. Eingaben bis
zum 9. Mai dem Gemeindamte Mosnang.
Ediktalvorladungen.

Johann Wilhelm Hättenschwiler, Bäcker, von Muolen, in St.
Gallen. Eingaben bis Mittwoch den 6. Mai, Vormittags 11 Uhr,
auf dem Rathhaus in St. Gallen.

Jakob Bertschinger, Bandagist, von Fischenthal, in St. Gallen.
Eingaben bis Samstag den 9. Mai, Vormittags 11 Uhr, auf dem
Rathhaus in St. Gallen.




22. Dir kann geholfen werden.

Dieses sind sicherlich
die wohlthuensten Worte, welche einem Kranken zugerufen werden
können und wenn ein solcher Trost selbst von einst Leidenden
dir gebracht und dasjenige Heilmittel dir angerathen wird, durch
welches dieselben genesen sind, so wirst du keinen Moment zögern
und deine Zuflucht zu diesem Mittel nehmen. Dieses Heilmittel
ist "Warner's Safe Cure", welches in allen Ländern von medi-
zinischen Autoritäten speziell gegen alle Leiden der Nieren und
deren Krankheitserscheinungen, welche sehr mannigfaltig sind,
anerkannt wird. Fabrikinspektor Schröder in Köln am Rhein
empfiehlt allen Nierenleidenden "Warner's Safe Eure" aufs
Wärmste und möchte allen diesen zurufen: "Versucht und habet
Zutrauen, der Erfolg ist ein überraschender." Von einem
hartnäckigen Nierenleiden heimgesucht, habe ich, nachdem ärztliche
Bemühungen eine Besserung herbeizuführen erfolglos blieben, die
größte Gefahr auf Erhaltung meines Lebens aber vorhanden
war, durch Zufall auf "Warner's Safe Cure" aufmerksam
gemacht, sosort diese Medizin bei mir angewendet und war ich
schon nach dem Gebrauch von 6 Flaschen im Stande, mich frei
zu bewegen. Nach weiteren 6 Flaschen war ich soweit hergestellt,
daß ich meinen sonst wohl schwierigen Dienst wieder aufnehmen
konnte und mit der 16. Flasche beendete ich die Kur, indem
ich mich für völlig geheilt und gekräftigt betrachte.

Dem Erfinder dieser Medizin kann ich nur meine größte
Achtung und Bewunderung aussprechen. Auf Anfragen bin ich
gerne bereit, brieflich oder mündlich weitere Auskunft zu ertheilen.

Anton Briglmaier in Neuhausen-München empfiehlt jeder-
mann "Warner's Safe Cure" aufs Wärmste, da seine Frau
durch dieselbe von ihrem neunmonatlichen Magenleiden gänzlich
geheilt wurde.

Lehrer Leberecht Neitzel in Mörs, Bezirk Düsseldorf a. Rh.,
schreibt: "Möge "Warners Safe Cure" dem kranken Theile der
Menschheit zum großen Segen gereichen und wo nichts mehr
helfen will, die wunderbare Heilkraft desselben hiermit auf's
Eindringlichste und Wärmste empfohlen sein." Dieses Heilmittel
ist mein Lebensretter geworden und mich von einem vierjährigen
überaus schmerzlichen Leber- und Gallenleiden befreit.

Jeder, welcher die Gesundheit hoch schätzt und dieselbe er-
langen will, zögere nicht und nehme seine Zuflucht zu "Warner's
Safe Cure", er wird gewiß die Heilkraft dieses Heilmittels zu
loben wissen.

Zu beziehen von: Apoth. L. Siegfried in Ebnat-Kappel,
Samen Apoth. Zürich, Engros-Versandt C. Richter, Kreuzlingen.




[irrelevantes Material]
Uznach, Samſtag No 35. den 2. Mai 1891.


St. Galler-Volksblatt.
Publikationsorgan der Bezirke See und Gaſter.
Obligatoriſch in den Gemeinden Uznach, Jona, Eſchenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetſchwil, Gommiswald.

[Spaltenumbruch]

Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adreſſe in der Schweiz
halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen.
Poſt jährlich Fr. 5. — Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1.
40 Rp. Für das Ausland (Poſtverein) jede Nummer mit Adreſſe halbjähr-
lich Fr. 5. — Rp., wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp.


[Spaltenumbruch] [Abbildung]
36. Jahrgang.

[Spaltenumbruch]

Inſertionsgebühr für den Seebezirk und Gaſter (ohne Vermittlung der
Inſeratenbureaux): Die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. —
Für die übrigen Inſerenten koſtet die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raun
15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. — Inſerate müſſen jeweilen bis ſpä-
teſtens Dienſtag und Freitag, Vormittags 9 Uhr, abgegeben werden.




[Spaltenumbruch]

Erſcheint Mittwoch und Samſtsg.


[Spaltenumbruch]
[Abbildung] Druck und Verlag von K. Oberholzer’s Buchdruckerei. [Abbildung]

[Spaltenumbruch]

Wöchentl. Gratisbeilage: „Linth-Blätter“.


[Spaltenumbruch]
Zweites Blatt.



Grundzüge zur Handhabung des Submiſſionsweſens,
angenommen in der
Generalverſammlung des Schweizer. Ingenieur- und
Architekten-Vereins

am 11. Sept. 1885.

Art. 1.

Oeffentliche Arbeiten und Lieferungen von einiger Be-
deutung ſind in der Regel öffentlich auszuſchreiben; bei periodiſchen
Lieferungen ordentlicherweiſe alle Jahre

Beſchränkung der Bewerbung auf ein beſtimmtes Staats-
oder Gemeindegebiet ſind zuläſſig; ſie ſind jedoch ſchon in der
Ausſchreibung bekannt zu geben.

Art. 2.

Die Ausſchreibung einer Konkurrenz ſoll in der Regel auf
Grundlage fertig geſtellter Projekte ſtattfinden; es ſoll daher
den Bewerbern zur Verfügung geſtellt werden:

1. Vollſtändige fertige Zeichnungen, eventuell Muſter, Mo-
delle, die jede Zweideutigkeit ausſchließen.

2. Ausführungs-Beſtimmungen, Vertrags-Formulare und
Preisliſten.

3. Das Vorausmaß wenigſtens ungefähr und mit der
Angabe, bis zu welchem Prozentſatze Mehr- oder Minder-
leiſtungen gefordert werden können.

Art. 4.

Die Vergebung von Arbeiten ſoll in der Regel auf Nach-
maße und gegen Vergütung von Einheitspreiſen ſtattfinden.

Vergebungen gegen Pauſchalſummen ſind nur in Fällen
zuläſſig, wenn alles nach Plan und Beſchrieb ſo genau bekannt
iſt, daß über die Bedeutung der verlangten Lieferung keinerlei
Zweifel herrſchen kann.

Art. 5.

Die Vewerber haben ſich auszuweiſen, daß ſie zur Aus-
führung über die nöthigen Geldmittel verfügen und die nöthige
fachmänniſche Befähigung beſitzen.

Art. 7.

1. Die Durchführung der Submiſſion hat durch die aus-
ſchreibende Behörde unter Zuzug der techniſchen Organe
zu erfolgen.

Behördliche Körperſchaften, welche keinen ſtändigen
Techniker haben, ſollen unbedingt einen allgemeines Ver-
trauen genießenden Techniker oder Fachexperten beiziehen.

2. Die Offerenten ſind berechtigt, der Eröffnung der An-
gebote beizuwohnen.

Art. 8.

In weiterer Prüfung der Offerten ſind nicht zu berück-
ſichtigen und auszuſcheiden:

1. Bewerber, welche den in Artikel 5 bezeichneten An-
forderungen nicht entſprechen.

2. Solche Offerten, die nicht mit dem Werth der verlangten
Leiſtung im Verhältniß ſtehen und deshalb auf Un-
kenntniß der Sache beruhen.

Art. 9.

Das Endergebniß der Submiſſion iſt allen Bewerbern
ſchriftlich mitzutheilen.

Es ſteht auch jedem einzelnen Bewerber frei, Einſicht von
den Offertenzuſammſtellungen zu nehmen.

Art. 12.

Bei beſchränkten Konkurrenzen ſoll den eingeladenen Sub-
mittenten für die Ausarbeitung der Offerte eine dem Werthe
dieſer Ausarbeitung entſprechende Entſchädigung zugeſprochen
werden.




Eidgenöſſiſches.



— Welche Bewandtniß es mit der Leiſtungsfähigkeit der
Emiſſionsbanken
im Falle einer Kriſis hat, läßt ſich aus der
Thatſache errathen, daß der Bundesrath 1887, als eine Kriſis
drohte, in aller Stille die Herſtellung von Bundes-Noten vor-
bereitete, denen Zwangskurs verliehen worden wäre. Solche
Noten wurden am Mittwoch im Nationalrath gezeigt. Sie
lauten auf 10 und 5 Fr. Sie ſind blau, um die Hälfte
größer als die italieniſchen 5- und 10-Franken-Noten. Die
Aufſchrift lautet: „Die eidgen. Staatskaſſe zahlt dem Ueberbringer
bei Sicht zehn (fünf) Franken in geſetzlicher Baarſchaft.“ Unter-
zeichnet iſt die Note vom Finanzdepartement und der eidgen.
Staatskaſſe. Links auf der Note iſt das Bild der „Freiheit“,
rechts dasjenige Tell’s, wie er Geßler den Pfeil zeigt, angebracht.

Uuſere freien Bundesbeamteu!

„Im Bundeshauſe
in Bern ſtieß man letzthin auf ein Verzeichniß, welches alle
Bundesbeamten enthält, nach politiſchem Glaubensbekenntniß
geordnet. Bei jedem Namen ſteht der Name derjenigen Partei,
welcher der Betreffende angehört. Es wird nicht ohne Em-
[Spaltenumbruch] pörung über dieſes Machwerk nach dem Schöpfer desſelben ge-
ſucht. Wir glauben den Urheber dieſes Schriftſiückes zu kennen?

So meldet die „Arbeiterſtimme“.




St. Galliſches.



Amden.

Die Gemeinderathswahlen am
3. Mai entſcheiden über das Wohl und Weh unſerer Gemeinde;
wählet darum nur Münner, die bereits die Probe abgelegt
haben, daß ſie tüchtig ſind, die Gemeindeverwaltung verſtehen
und uneigennützig ausüben; hiezu glauben wir keine beſſere
Auswahl treffen zu können, als wenn wir ſämmtliche bis-
herigen Mitglieder
des Gemeinderathes beſtätigen; ſie
haben in der verfloſſenen Amtsdauer und ſeit ſie in Amt und
Ehren ſind, ihre Pflichten wohl ausgeübt, keiner hat dabei
ſeinen eigenen Nutzen geſucht; unter ihrer Verwaltung hat die
Gemeinde nach Außen ganz gewaltig an Anſehen gewonnen; es
ſind Männer, die Religion und Gewiſſen haben und eben darum
Garantie bieten, daß ſie auch fernerhin das Beſte der Gemeinde
erſtreben. Ebenſo ſind auch jene Männer, die wir für uns
als Vermittler, Vize-Vermittler und als Mitglieder der Rech-
nungskommiſſion wünſchen, ſolche, die alle Garantie bieten, das
übertragene Amt recht zu verſehen.

Eine gewiſſe Sturm-Partei thut ihr Möglichſtes, um ihre
Leute in den Gemeinderath zu bringen und ſtellt ſich zu dieſem
Zwecke als wunderbar ſparſam; aber prüft die Leute nicht auf
ihre Worte, ſondern auf ihre Vergangenheit. Wählet nach
beſtem Wiſſen und Gewiſſen!

Als Mitglieder des Gemeinderathes:
1. Leonhard Gmür, Gemeindeammann.
2. Franz Gmür, Kreisförſter.
3. Naver Eberle, Kaſſier.
4. Jakob Boos, Ruob.
5. Elias Böni, Lehni.
Gemeindeammann:
Leonhard Gmür, Gemeindeammann.
Yermittler:
Mois Gmür, Gemeindeſchreiber.
Yermittler-Stellvertreter:
Joſeph Gmür, Armenhausknecht.
Rechnungskommiſſian:
1. Jakob Jöl, Lehni.
2. Albert Choma zum „Löwen“.
3. Karl Choma zum „Hirſchen“.



Verſchiedenes.



Schweizer- und Holländer-Vieh in Italien.

Der ſchweiz. Konſul in Mailand ſpricht über dieſen Gegenſtand
in ſeinem Bericht an Bundesrath ſich folgendermaßen aus:

Die Einfuhr von Vieh aus der Schweiz nach Italien iſt
ſich auch ungefähr gleich geblieben, und die Furcht, daß die
Schweizerkühe durch holländiſche und frieſiſche, die anfangs ſehr
beſtechende Reſultate gaben, verdrängt werden möchten, hat ſich
nicht beſtätigt, indem ſich bald herausſtellte, daß die Schweizerkuh
für die hieſigen Verhältniſſe die geeignetſte und ſich am beſten
aklimatiſirt.

Rentable Milchkühe.

Bei einem Rindviehbeſitzer
in Menziken ſteht eine nur mittelgroße Fleckkuh, die laut „Wynen-
thaler“ tagtäglich 20 Liter Milch gibt, trotzdem ſie letzhin zwei
Kälber geworfen hat, was ſonſt bekanntlich nachtheilig auf den
Milchertrag einwirkt. Die nämliche Kuh, die nun zum dritten
Mal gekalbet, hat ſchon letztes Jahr gegen 80 einfache Zentner
Milch gegeben, ein Beweis, daß bei der Fleckviehraſſe eben ſo
gute Milchrinnen vorkommen, wie beim Braunvieh. Im gleichen
Stalle ſteht eine Simmenthaler Kuh, die nach dem Kalben lange
Zeit 25 Liter Milch täglich gab. Selbſtverſtändlich ſtehen beide
Thiere an gutem Futter und unter richtiger Behandlung und
Pflege.

Frankreich.

Die Anarchiſten verbreiteten in den Kaſernen
der Pariſer Forts 50,000 Manifeſte, in welchen zur Meuterei
für den 1. Mai aufgefordert wird.

— Einem großartigen Diamantenſchwindel iſt man
in Paris auf die Spur gekommen. Gelbe Diamanten wurden
blau gefärbt, um weiße Reflexe zu erzielen. Man ſchätzt den
Geſammtbetrag der Betrügereien auf 25 Millionen Fr.

Südamerika.

In Buenos-Ayres herrſcht äußerſt großer
Nothſtand unter allen Bevölkerungsſchichten. Die Arbeiter ſind
zu tauſenden brotlos; aber auch die ehemals reichen Familien
[Spaltenumbruch] ſind vielfach nicht mehr im Stande, ihren einfachen Lebens-
unterhalt beſtreiten zu können. Als charakteriſtiſch hiefür wird
dem „Hamb. Corr.“ geſchrieben, daß neulich 200 Equipagen,
von denen jede viele Tauſende von Franken gekoſtet hat, wegen
der Noth ihrer Beſitzer zu 15—20 Fr. in Auktion verkauft
worden ſind. Eine Menge dieſer Luxuswagen ſtammte von der
letzten Weltausſtellung in Paris, wo die koſtbarſten Sachen für
Buenos-Ayres gekauft wurden.




Beneficium Inventarii.
Auguſt Nipp, Metzger, von Tablat, in St. Gallen. Eingaben bis
zum 13. Mai an das Bezirksamt St. Gallen.
Joſeph Anton Stürm-Graf, von Goldach, in Rorſchach. Eingaben
bis zum 13. Mai dem Gemeindamt Rorſchach.
Jakob Walt, Adams, von Eichberg, in Lichtenſteig. Eingaben
bis zum 16. Mai. dem Gemeindamt Eichberg.
Ulrich Reich, Küfer, von Sennwald. Eingaben bis zum 11 Mai
dem Geindamt Sennwald.
Joſeph Feurer, Fabrikant und Krämer, von Neßlau. Eingaben
bis zum 10. Mai dem Gemeindamte Neßlau.
Joſeph Klauſer, Weber, von Kappel, in Neßlau. Eingaben bis
zum 10. Mai dem Gemeindamte Neßlau.
Wittwe Maria Agatha Widmer, von Mosnang. Eingaben bis
zum 9. Mai dem Gemeindamte Mosnang.
Ediktalvorladungen.

Johann Wilhelm Hättenſchwiler, Bäcker, von Muolen, in St.
Gallen. Eingaben bis Mittwoch den 6. Mai, Vormittags 11 Uhr,
auf dem Rathhaus in St. Gallen.

Jakob Bertſchinger, Bandagiſt, von Fiſchenthal, in St. Gallen.
Eingaben bis Samſtag den 9. Mai, Vormittags 11 Uhr, auf dem
Rathhaus in St. Gallen.




22. Dir kann geholfen werden.

Dieſes ſind ſicherlich
die wohlthuenſten Worte, welche einem Kranken zugerufen werden
können und wenn ein ſolcher Troſt ſelbſt von einſt Leidenden
dir gebracht und dasjenige Heilmittel dir angerathen wird, durch
welches dieſelben geneſen ſind, ſo wirſt du keinen Moment zögern
und deine Zuflucht zu dieſem Mittel nehmen. Dieſes Heilmittel
iſt „Warner’s Safe Cure“, welches in allen Ländern von medi-
ziniſchen Autoritäten ſpeziell gegen alle Leiden der Nieren und
deren Krankheitserſcheinungen, welche ſehr mannigfaltig ſind,
anerkannt wird. Fabrikinſpektor Schröder in Köln am Rhein
empfiehlt allen Nierenleidenden „Warner’s Safe Eure“ aufs
Wärmſte und möchte allen dieſen zurufen: „Verſucht und habet
Zutrauen, der Erfolg iſt ein überraſchender.“ Von einem
hartnäckigen Nierenleiden heimgeſucht, habe ich, nachdem ärztliche
Bemühungen eine Beſſerung herbeizuführen erfolglos blieben, die
größte Gefahr auf Erhaltung meines Lebens aber vorhanden
war, durch Zufall auf „Warner’s Safe Cure“ aufmerkſam
gemacht, ſoſort dieſe Medizin bei mir angewendet und war ich
ſchon nach dem Gebrauch von 6 Flaſchen im Stande, mich frei
zu bewegen. Nach weiteren 6 Flaſchen war ich ſoweit hergeſtellt,
daß ich meinen ſonſt wohl ſchwierigen Dienſt wieder aufnehmen
konnte und mit der 16. Flaſche beendete ich die Kur, indem
ich mich für völlig geheilt und gekräftigt betrachte.

Dem Erfinder dieſer Medizin kann ich nur meine größte
Achtung und Bewunderung ausſprechen. Auf Anfragen bin ich
gerne bereit, brieflich oder mündlich weitere Auskunft zu ertheilen.

Anton Briglmaier in Neuhauſen-München empfiehlt jeder-
mann „Warner’s Safe Cure“ aufs Wärmſte, da ſeine Frau
durch dieſelbe von ihrem neunmonatlichen Magenleiden gänzlich
geheilt wurde.

Lehrer Leberecht Neitzel in Mörs, Bezirk Düſſeldorf a. Rh.,
ſchreibt: „Möge „Warners Safe Cure“ dem kranken Theile der
Menſchheit zum großen Segen gereichen und wo nichts mehr
helfen will, die wunderbare Heilkraft desſelben hiermit auf’s
Eindringlichſte und Wärmſte empfohlen ſein.“ Dieſes Heilmittel
iſt mein Lebensretter geworden und mich von einem vierjährigen
überaus ſchmerzlichen Leber- und Gallenleiden befreit.

Jeder, welcher die Geſundheit hoch ſchätzt und dieſelbe er-
langen will, zögere nicht und nehme ſeine Zuflucht zu „Warner’s
Safe Cure“, er wird gewiß die Heilkraft dieſes Heilmittels zu
loben wiſſen.

Zu beziehen von: Apoth. L. Siegfried in Ebnat-Kappel,
Samen Apoth. Zürich, Engros-Verſandt C. Richter, Kreuzlingen.




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[1/0001] Uznach, Samſtag No 35. den 2. Mai 1891. St. Galler-Volksblatt. Publikationsorgan der Bezirke See und Gaſter. Obligatoriſch in den Gemeinden Uznach, Jona, Eſchenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetſchwil, Gommiswald. Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adreſſe in der Schweiz halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen. Poſt jährlich Fr. 5. — Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 40 Rp. Für das Ausland (Poſtverein) jede Nummer mit Adreſſe halbjähr- lich Fr. 5. — Rp., wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp. [Abbildung] 36. Jahrgang. Inſertionsgebühr für den Seebezirk und Gaſter (ohne Vermittlung der Inſeratenbureaux): Die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. — Für die übrigen Inſerenten koſtet die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raun 15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. — Inſerate müſſen jeweilen bis ſpä- teſtens Dienſtag und Freitag, Vormittags 9 Uhr, abgegeben werden. Erſcheint Mittwoch und Samſtsg. [Abbildung] Druck und Verlag von K. Oberholzer’s Buchdruckerei. [Abbildung] Wöchentl. Gratisbeilage: „Linth-Blätter“. Zweites Blatt. Grundzüge zur Handhabung des Submiſſionsweſens, angenommen in der Generalverſammlung des Schweizer. Ingenieur- und Architekten-Vereins am 11. Sept. 1885. Art. 1. Oeffentliche Arbeiten und Lieferungen von einiger Be- deutung ſind in der Regel öffentlich auszuſchreiben; bei periodiſchen Lieferungen ordentlicherweiſe alle Jahre Beſchränkung der Bewerbung auf ein beſtimmtes Staats- oder Gemeindegebiet ſind zuläſſig; ſie ſind jedoch ſchon in der Ausſchreibung bekannt zu geben. Art. 2. Die Ausſchreibung einer Konkurrenz ſoll in der Regel auf Grundlage fertig geſtellter Projekte ſtattfinden; es ſoll daher den Bewerbern zur Verfügung geſtellt werden: 1. Vollſtändige fertige Zeichnungen, eventuell Muſter, Mo- delle, die jede Zweideutigkeit ausſchließen. 2. Ausführungs-Beſtimmungen, Vertrags-Formulare und Preisliſten. 3. Das Vorausmaß wenigſtens ungefähr und mit der Angabe, bis zu welchem Prozentſatze Mehr- oder Minder- leiſtungen gefordert werden können. Art. 4. Die Vergebung von Arbeiten ſoll in der Regel auf Nach- maße und gegen Vergütung von Einheitspreiſen ſtattfinden. Vergebungen gegen Pauſchalſummen ſind nur in Fällen zuläſſig, wenn alles nach Plan und Beſchrieb ſo genau bekannt iſt, daß über die Bedeutung der verlangten Lieferung keinerlei Zweifel herrſchen kann. Art. 5. Die Vewerber haben ſich auszuweiſen, daß ſie zur Aus- führung über die nöthigen Geldmittel verfügen und die nöthige fachmänniſche Befähigung beſitzen. Art. 7. 1. Die Durchführung der Submiſſion hat durch die aus- ſchreibende Behörde unter Zuzug der techniſchen Organe zu erfolgen. Behördliche Körperſchaften, welche keinen ſtändigen Techniker haben, ſollen unbedingt einen allgemeines Ver- trauen genießenden Techniker oder Fachexperten beiziehen. 2. Die Offerenten ſind berechtigt, der Eröffnung der An- gebote beizuwohnen. Art. 8. In weiterer Prüfung der Offerten ſind nicht zu berück- ſichtigen und auszuſcheiden: 1. Bewerber, welche den in Artikel 5 bezeichneten An- forderungen nicht entſprechen. 2. Solche Offerten, die nicht mit dem Werth der verlangten Leiſtung im Verhältniß ſtehen und deshalb auf Un- kenntniß der Sache beruhen. Art. 9. Das Endergebniß der Submiſſion iſt allen Bewerbern ſchriftlich mitzutheilen. Es ſteht auch jedem einzelnen Bewerber frei, Einſicht von den Offertenzuſammſtellungen zu nehmen. Art. 12. Bei beſchränkten Konkurrenzen ſoll den eingeladenen Sub- mittenten für die Ausarbeitung der Offerte eine dem Werthe dieſer Ausarbeitung entſprechende Entſchädigung zugeſprochen werden. Eidgenöſſiſches. — Welche Bewandtniß es mit der Leiſtungsfähigkeit der Emiſſionsbanken im Falle einer Kriſis hat, läßt ſich aus der Thatſache errathen, daß der Bundesrath 1887, als eine Kriſis drohte, in aller Stille die Herſtellung von Bundes-Noten vor- bereitete, denen Zwangskurs verliehen worden wäre. Solche Noten wurden am Mittwoch im Nationalrath gezeigt. Sie lauten auf 10 und 5 Fr. Sie ſind blau, um die Hälfte größer als die italieniſchen 5- und 10-Franken-Noten. Die Aufſchrift lautet: „Die eidgen. Staatskaſſe zahlt dem Ueberbringer bei Sicht zehn (fünf) Franken in geſetzlicher Baarſchaft.“ Unter- zeichnet iſt die Note vom Finanzdepartement und der eidgen. Staatskaſſe. Links auf der Note iſt das Bild der „Freiheit“, rechts dasjenige Tell’s, wie er Geßler den Pfeil zeigt, angebracht. — Uuſere freien Bundesbeamteu! „Im Bundeshauſe in Bern ſtieß man letzthin auf ein Verzeichniß, welches alle Bundesbeamten enthält, nach politiſchem Glaubensbekenntniß geordnet. Bei jedem Namen ſteht der Name derjenigen Partei, welcher der Betreffende angehört. Es wird nicht ohne Em- pörung über dieſes Machwerk nach dem Schöpfer desſelben ge- ſucht. Wir glauben den Urheber dieſes Schriftſiückes zu kennen? So meldet die „Arbeiterſtimme“. St. Galliſches. — Amden. (Eingeſ.) Die Gemeinderathswahlen am 3. Mai entſcheiden über das Wohl und Weh unſerer Gemeinde; wählet darum nur Münner, die bereits die Probe abgelegt haben, daß ſie tüchtig ſind, die Gemeindeverwaltung verſtehen und uneigennützig ausüben; hiezu glauben wir keine beſſere Auswahl treffen zu können, als wenn wir ſämmtliche bis- herigen Mitglieder des Gemeinderathes beſtätigen; ſie haben in der verfloſſenen Amtsdauer und ſeit ſie in Amt und Ehren ſind, ihre Pflichten wohl ausgeübt, keiner hat dabei ſeinen eigenen Nutzen geſucht; unter ihrer Verwaltung hat die Gemeinde nach Außen ganz gewaltig an Anſehen gewonnen; es ſind Männer, die Religion und Gewiſſen haben und eben darum Garantie bieten, daß ſie auch fernerhin das Beſte der Gemeinde erſtreben. Ebenſo ſind auch jene Männer, die wir für uns als Vermittler, Vize-Vermittler und als Mitglieder der Rech- nungskommiſſion wünſchen, ſolche, die alle Garantie bieten, das übertragene Amt recht zu verſehen. Eine gewiſſe Sturm-Partei thut ihr Möglichſtes, um ihre Leute in den Gemeinderath zu bringen und ſtellt ſich zu dieſem Zwecke als wunderbar ſparſam; aber prüft die Leute nicht auf ihre Worte, ſondern auf ihre Vergangenheit. Wählet nach beſtem Wiſſen und Gewiſſen! Als Mitglieder des Gemeinderathes: 1. Leonhard Gmür, Gemeindeammann. 2. Franz Gmür, Kreisförſter. 3. Naver Eberle, Kaſſier. 4. Jakob Boos, Ruob. 5. Elias Böni, Lehni. Gemeindeammann: Leonhard Gmür, Gemeindeammann. Yermittler: Mois Gmür, Gemeindeſchreiber. Yermittler-Stellvertreter: Joſeph Gmür, Armenhausknecht. Rechnungskommiſſian: 1. Jakob Jöl, Lehni. 2. Albert Choma zum „Löwen“. 3. Karl Choma zum „Hirſchen“. Mehrere Bürger. Verſchiedenes. — Schweizer- und Holländer-Vieh in Italien. Der ſchweiz. Konſul in Mailand ſpricht über dieſen Gegenſtand in ſeinem Bericht an Bundesrath ſich folgendermaßen aus: Die Einfuhr von Vieh aus der Schweiz nach Italien iſt ſich auch ungefähr gleich geblieben, und die Furcht, daß die Schweizerkühe durch holländiſche und frieſiſche, die anfangs ſehr beſtechende Reſultate gaben, verdrängt werden möchten, hat ſich nicht beſtätigt, indem ſich bald herausſtellte, daß die Schweizerkuh für die hieſigen Verhältniſſe die geeignetſte und ſich am beſten aklimatiſirt. — Rentable Milchkühe. Bei einem Rindviehbeſitzer in Menziken ſteht eine nur mittelgroße Fleckkuh, die laut „Wynen- thaler“ tagtäglich 20 Liter Milch gibt, trotzdem ſie letzhin zwei Kälber geworfen hat, was ſonſt bekanntlich nachtheilig auf den Milchertrag einwirkt. Die nämliche Kuh, die nun zum dritten Mal gekalbet, hat ſchon letztes Jahr gegen 80 einfache Zentner Milch gegeben, ein Beweis, daß bei der Fleckviehraſſe eben ſo gute Milchrinnen vorkommen, wie beim Braunvieh. Im gleichen Stalle ſteht eine Simmenthaler Kuh, die nach dem Kalben lange Zeit 25 Liter Milch täglich gab. Selbſtverſtändlich ſtehen beide Thiere an gutem Futter und unter richtiger Behandlung und Pflege. Frankreich. Die Anarchiſten verbreiteten in den Kaſernen der Pariſer Forts 50,000 Manifeſte, in welchen zur Meuterei für den 1. Mai aufgefordert wird. — Einem großartigen Diamantenſchwindel iſt man in Paris auf die Spur gekommen. Gelbe Diamanten wurden blau gefärbt, um weiße Reflexe zu erzielen. Man ſchätzt den Geſammtbetrag der Betrügereien auf 25 Millionen Fr. Südamerika. In Buenos-Ayres herrſcht äußerſt großer Nothſtand unter allen Bevölkerungsſchichten. Die Arbeiter ſind zu tauſenden brotlos; aber auch die ehemals reichen Familien ſind vielfach nicht mehr im Stande, ihren einfachen Lebens- unterhalt beſtreiten zu können. Als charakteriſtiſch hiefür wird dem „Hamb. Corr.“ geſchrieben, daß neulich 200 Equipagen, von denen jede viele Tauſende von Franken gekoſtet hat, wegen der Noth ihrer Beſitzer zu 15—20 Fr. in Auktion verkauft worden ſind. Eine Menge dieſer Luxuswagen ſtammte von der letzten Weltausſtellung in Paris, wo die koſtbarſten Sachen für Buenos-Ayres gekauft wurden. Beneficium Inventarii. Auguſt Nipp, Metzger, von Tablat, in St. Gallen. Eingaben bis zum 13. Mai an das Bezirksamt St. Gallen. Joſeph Anton Stürm-Graf, von Goldach, in Rorſchach. Eingaben bis zum 13. Mai dem Gemeindamt Rorſchach. Jakob Walt, Adams, von Eichberg, in Lichtenſteig. Eingaben bis zum 16. Mai. dem Gemeindamt Eichberg. Ulrich Reich, Küfer, von Sennwald. Eingaben bis zum 11 Mai dem Geindamt Sennwald. Joſeph Feurer, Fabrikant und Krämer, von Neßlau. Eingaben bis zum 10. Mai dem Gemeindamte Neßlau. Joſeph Klauſer, Weber, von Kappel, in Neßlau. Eingaben bis zum 10. Mai dem Gemeindamte Neßlau. Wittwe Maria Agatha Widmer, von Mosnang. Eingaben bis zum 9. Mai dem Gemeindamte Mosnang. Ediktalvorladungen. Johann Wilhelm Hättenſchwiler, Bäcker, von Muolen, in St. Gallen. Eingaben bis Mittwoch den 6. Mai, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhaus in St. Gallen. Jakob Bertſchinger, Bandagiſt, von Fiſchenthal, in St. Gallen. Eingaben bis Samſtag den 9. Mai, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhaus in St. Gallen. 22. Dir kann geholfen werden. Dieſes ſind ſicherlich die wohlthuenſten Worte, welche einem Kranken zugerufen werden können und wenn ein ſolcher Troſt ſelbſt von einſt Leidenden dir gebracht und dasjenige Heilmittel dir angerathen wird, durch welches dieſelben geneſen ſind, ſo wirſt du keinen Moment zögern und deine Zuflucht zu dieſem Mittel nehmen. Dieſes Heilmittel iſt „Warner’s Safe Cure“, welches in allen Ländern von medi- ziniſchen Autoritäten ſpeziell gegen alle Leiden der Nieren und deren Krankheitserſcheinungen, welche ſehr mannigfaltig ſind, anerkannt wird. Fabrikinſpektor Schröder in Köln am Rhein empfiehlt allen Nierenleidenden „Warner’s Safe Eure“ aufs Wärmſte und möchte allen dieſen zurufen: „Verſucht und habet Zutrauen, der Erfolg iſt ein überraſchender.“ Von einem hartnäckigen Nierenleiden heimgeſucht, habe ich, nachdem ärztliche Bemühungen eine Beſſerung herbeizuführen erfolglos blieben, die größte Gefahr auf Erhaltung meines Lebens aber vorhanden war, durch Zufall auf „Warner’s Safe Cure“ aufmerkſam gemacht, ſoſort dieſe Medizin bei mir angewendet und war ich ſchon nach dem Gebrauch von 6 Flaſchen im Stande, mich frei zu bewegen. Nach weiteren 6 Flaſchen war ich ſoweit hergeſtellt, daß ich meinen ſonſt wohl ſchwierigen Dienſt wieder aufnehmen konnte und mit der 16. Flaſche beendete ich die Kur, indem ich mich für völlig geheilt und gekräftigt betrachte. Dem Erfinder dieſer Medizin kann ich nur meine größte Achtung und Bewunderung ausſprechen. Auf Anfragen bin ich gerne bereit, brieflich oder mündlich weitere Auskunft zu ertheilen. Anton Briglmaier in Neuhauſen-München empfiehlt jeder- mann „Warner’s Safe Cure“ aufs Wärmſte, da ſeine Frau durch dieſelbe von ihrem neunmonatlichen Magenleiden gänzlich geheilt wurde. Lehrer Leberecht Neitzel in Mörs, Bezirk Düſſeldorf a. Rh., ſchreibt: „Möge „Warners Safe Cure“ dem kranken Theile der Menſchheit zum großen Segen gereichen und wo nichts mehr helfen will, die wunderbare Heilkraft desſelben hiermit auf’s Eindringlichſte und Wärmſte empfohlen ſein.“ Dieſes Heilmittel iſt mein Lebensretter geworden und mich von einem vierjährigen überaus ſchmerzlichen Leber- und Gallenleiden befreit. Jeder, welcher die Geſundheit hoch ſchätzt und dieſelbe er- langen will, zögere nicht und nehme ſeine Zuflucht zu „Warner’s Safe Cure“, er wird gewiß die Heilkraft dieſes Heilmittels zu loben wiſſen. Zu beziehen von: Apoth. L. Siegfried in Ebnat-Kappel, Samen Apoth. Zürich, Engros-Verſandt C. Richter, Kreuzlingen. _

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Zitationshilfe: St. Galler Volksblatt. Nr. 35. Zweite Ausgabe, Uznach, 02. 05. 1891, S. 1. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_stgaller35b_1891/1>, abgerufen am 19.04.2024.