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St. Galler Volksblatt. Nr. 62, Uznach, 04. 08. 1897.

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Nr. 62. Uznach, Mittwoch den 4. August 1897. 42. Jahrgang.


St. Galler Volksblatt.
Publikations-Organ der Bezirke See und Gaster.
Obligatorisch in Uznach, Jona, Gommiswald, St. Gallenkappel, Rapperswil, Schmerikon, Eschenbach, Ernetschwil, Goldingen

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Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adresse in der Schweiz
halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen. Post
jährlich Fr. 5. -- Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 40 Rp.
Für das Ausland (Postverein) jede Nummer mit Adresse halbjährlich Fr. 5,
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Telephon.


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Insertionsgebühr für den Seebezirk und Gaster (ohne Vermittlung der
Inseratenbureaux): Die kleinspaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. --
Für die übrigen Inserenten kostet die kleinspaltige Petitzeile oder deren Raum
15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. -- Inserate müssen bis jeweilen spätestens
Dienstag und Freitag vormittags 10 Uhr abgegeben werden.




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Erscheint Mittwoch und Samstag.


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Druck und Verlag von K. Oberholzer's Buchdruckerei, Uznach.

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Wöchentl. Gratisbeilage "Linth-Blätter".




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Ein Bild aus der Saison.



Im Hotel sitzt ein Englischmann
Im grell karriertem Kleid;
Ein treues Bild und Konterfei
Der Weltbereisetheit.
"Herr Kellner, schnell das Fremdenbuch!
Daß jeder merke fein,
Ich sei ein echter Gentlemann
Trag ich den Namen ein."
Der Kellner bringt's mit tiefem Knix;
Der Fremde streicht den Bart;
Das Lorgnon setzt er auf die Nas',
Denn so ist's feine Art.
Schon setzt er fest die Feder an,
Mit Tinte reich benetzt;
Doch springt sogleich der feine Herr
Vom Stuhle ganz entsetzt.
Wie er die ganze Welt durchirrt,
Ganz nobel und blasiert,
So eine Wanz' das Buch bereist,
Durchquer ganz unscheniert.
"Herr Kellner, schnell wird eingepackt!
Bei meinem Ehrenwort!
Nicht zehn der Pferde hielten mich,
Zur Stunde zieh' ich fort.
"Von Ungeziefer jeder Art,
Wurd' ich schon oft gequält,
Von Mücken, Schnacken ohne Zahl
Zum Gegenstand erwählt.
"Doch nie bis jetzt hat eine Wanz'
Im Fremdenbuche schon
Nach Namen, Nummer, Stand gesucht.
Ich eile schnell davon."



[Abbildung]
Tagesfragen.



Die Zeitungen sind voll von Betrachtungen über das
eidgen. Besoldungsgesetz, welches gegenwärtig dem Referendum
unterliegt. In diesen Preßbetrachtungen tritt eine heillose
Angst und Beklemmung vor dem Volke zu Tage, denn trotz
allen Beteuerungen gibt es niemand in der Presse oder
sonstwo, der nicht wüßte, daß das Volk das Besoldungs-
gesetz mit erdrückender Mehrheit verwerfen würde. Da wurde
umsonst eingewen det, daß gerade die kleinen Angestellten der
löblichen Eidgenossenschaft durch das Besoldungsgesetz eine
Aufbesserung erfahren werden. Das "St. Galler Volks-
blatt" hat bereits gezeigt, was es von der Aufbesserung der
Besoldungen der kleinen Angestellten denkt, als es entschieden
für die Aufbesserungen der Besoldungen des Eisenbahn-
personals eingetreten ist, diese Aufbesserungen waren um so
eher zu rechtfertigen, da sie schließlich nicht aus den Steuern
des Volkes genommen wurden; sondern auf Kosten der
Aktionäre geschehen, um so mehr darf man sich verwundern,
daß diese Aufbesserungen gerade dort Widerstand fanden, wo
man heute für die Postangestellten soviel Fürsorge an den
Tag legt. Das "Volksblatt" ist selbstverständlich auch
dabei, den Postbediensteten aller Art zu einer Auf-
besserung zu verhelfen,
nur möchten wir dieselben, unter
denen wir viele gute Freunde zählen, dringend warnen, sich nicht
allzu großen Hoffnungen hinzugeben, wir sind fest überzeugt, daß
gerade für die am meisten Geplagten, nicht viel abfallen wird. Je
mehr wir auf dem Boden der Centralisation vorwärts-
schreiten, je mehr Beamte es gibt, desto mehr wird der Fall
eintreten, daß nur die Oberen von Gehaltsaufbesserungen
etwas Merkliches zu spüren bekommen werden, die Kleinen
aber nicht; es sind ihrer soviele, daß nur kleine Gehalts-
aufbesserung schon große Summen ausmacht. -- Man denke
z. B. nur an unsere Lehrerbesoldungen; weil die Schule noch
leidlich decentralisiert ist, so ist es wenigstens in vielen Ge-
meinden möglich, die Lehrerbesoldungen angemessen zu ge-
stalten. Man stelle sich nun aber vor, daß die Lehrerbesold-
ungen alle vom Staate bestritten werden müßten, da würde
eine Aufbesserung von nur zwei- oder dreihundert Franken
schon solche Summe ausmachen, daß die kantonalen Finanzen
dieselben nicht ertragen könnten; die Centralisation erdrückt
überall die Kleinen und kommt nur den Großen zu Statten.
Man hat das wieder bei der Krankenversicherung erlebt.
Da setzte es im Nationalrat eine gewaltige Diskussion ab,
ob der Bundesbeitrag für die Versicherten zwei und einen
halben Franken oder drei Franken fünf und sechzig Rappen
betragen soll. Es handelte sich also um einen Unterschied
von einem Franken und fünfzehn Rappen. Fürwahr eine
lächerlich kleine Summe für den einzelnen Versicherten, aber
für die Bundeskasse macht dieser ganz kleine Unterschied
schon eine große Summe aus. Die Centralisation ist eben
unfruchtbar. Sie wirst anscheinend große Summen Geld
unter das Volk, aber der einzelne Bürger bekommt wenig
oder nichts davon.

Um zum Besoldungsgesetz zurückzukehren, so muß gerade
bei diesem Anlasse auf ein schweres Mißverhältnis hinge-
wiesen werden, welches die Presse sorgsam verschweigt. Es
ist recht, daß die untern Postangestellten recht bezahlt werden;
aber die Eidgenossenschaft besteht doch nicht nur aus kleinen
Beamten. Sind die kleinen Gewerbetreibenden, die Hand-
[Spaltenumbruch] werker, die Arbeiter, die Bauern, namentlich die Kleinbauern
-- die Großen verstehen auch in diesen Berufen, wie überall,
sich selber zu helfen -- sind, sagen wir, diese kleinen Leute,
die nicht nach einigen Tausenden zählen, wie die kleinen
Bundesangestellten, sondern nach Zehntausenden und Hundert-
tausenden, nicht auch nützliche Glieder der Gesellschaft?
Müssen nicht diese kleinen Leute ohne Ausnahme ganz anders
sich abmühen und plagen, ihr Brot wahrhaft im Schweiße
ihres Angesichtes verdienen, als fix besoldete Angestellte,
die auf ihre Besoldung immer fest rechnen können, ob es
schönes Wetter macht oder regnet oder der Hagel die ganze
Ernte vernichtet? Und was tut der Staat, der Bund vor
allem für diese kleinen Leute? Wir wünschen wahrlich nicht,
daß er sich derselben direkt annimmt, denn der Staats-
sozialismus ist ebenso unfruchtbar als teuer; aber das darf
man verlangen, daß er denselben wenigstens nicht immer-
fort neue Lasten aufbürdet. Wer trägt vornehmlich die
durch die Militärorganisation von 1876 in so bedeutendem
Maße erhöhten militärischen Lasten? Und die Zölle, an
welche alle beitragen müssen, wie schwer drücken dieselben
gerade auf die kleinen Leute, welche die unentbehrlichsten
Gebrauchsgegenstände, Kaffee, Zucker, Petroleum u. dergl.
teuer bezahlen müssen, damit die Staatskasse mit unzähligen
Millionen sich fülle. Und das Alkoholmonopol, wird es
nicht auch vorzüglich von den kleinen Leuten getragen, die
vielfach zum Gläschen Schnaps greifen, weil ihnen die
Mittel fehlen, einen bessern Trunk zu genießen?

Wenn wir so die Geschichte der letzten zwanzig Jahre
übersehen, so zeigt es sich, daß gerade der Bund die Lasten
der kleinen Leute durch Militär, Zölle, Alkoholmonopol ge-
waltig gesteigert hat. Die Folgen einer solchen Politik
machen sich geltend so sehr, daß selbst solche, die, wo es
nur angeht, zu den Lobrednern der Bundespolitik gehören,
wie ein bekanntes Blatt jüngst haben bekennen müssen, daß
unser Volk an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekommen
ist und von einer neuen Belastung desselben keine Rede
mehr sein kann. Diese Wahrheiten müssen immer wieder
betont werden, und gerade jetzt, wo die Besoldungen der
kleinen Bundesangestellten aufgebessert werden sollen, ist es
Pflicht der unabhängigen Presse, darauf hinzuweisen, daß es
Hunderttausende von kleinen Leuten im Schweizerlande gibt,
welche eine Besserung ihrer materiellen Lage noch ganz
anders notwendig haben, als selbst die am schlechtesten be-
zahlten Bundesbeamten.




Eidgenössische Quartalzapfen.



In ängstlicher Spannung, ob ein Referendum gegen
das neue eidgen. Besoldungsgesetz zustande komme, sprechen
einige Blätter von einem "Abwinken". Nun wir geben zu,
daß es genug Leute gibt, die nie ein selbständiges Urteil
sich bilden können, und die daher immer eines Winkes ge-
wärtigt sind, eines Winkes von Seite solcher, welche den
schönen Beruf in sich fühlen, für andere Leute denken zu
müssen. In einer Demokratie aber sollte in politischen Fragen
überhaupt nicht "gewunken" werden, sondern jeder soll sich
seine Meinung nach Gründen bilden ohne Matadoren-
wink. Manche bewundern an dem Gesetze, daß es in das
bisherige buntscheckige Besoldungswesen Ordnung bringe
durch seinen einheitlichen Rahmen. Wie diese Einheit zu-
stande komme, ist bei dieser Ordnungsliebe gleichgültig.
Es ist von allen jetzt zugegeben, daß bei dem bisherigen
System, bei welchem die einzelnen Verwaltungszweige im
Besoldungswesen getrennt vorgegangen waren, in gesetz-
und verfassungswidriger Weise auf dem Budget-
wege nachgeholfen wurde. Formell gab man den Ansätzen
den Charakter des Provisoriums und Gratifikationen traten
ergänzend ein. Also wieder einmal ein Geständnis unge-
setzlichen Handelns; aber gerade reumütig scheint das
Bekenntnis nicht zu sein. Soweit nicht besondere Gesetze
bestehen, wird nun für die eidgen. Beamten und Angestellten
ein Klassensystem aufgestellt, welches zwischen folgenden
Ansätzen sich bewegt:

[Tabelle]

Beim Eintritt eines neuen Beamten gilt für ihn in
der Regel die Minimalbesoldung der betr. Klasse; nach Ab-
lauf jeder dreijährigen Amtsperiode steigt die Besoldung,
gute Leistungen natürlich vorausgesetzt, um 300 Fr. und
s. f. bis zum gesetzlichen Maximum. In die erste Klasse
fallen die Vizekanzler, die Departementssekretäre, die Bank-
noteninspektoren, der Oberpostdirektor u. s. w., in die folgen-
den Klassen je nach der Bedeutung und Verantwortlichkeit
der Stellen die übrigen Bundesbeamten bis zum Kanzlisten
herab. Das Gesetz umfaßt auch die Post-, Telegraphen-
und Zollverwaltungsbeamten. Die Postkommis auf den
Bureaux 1. und 2. Klasse erhalten 1800--3700 Fr., die
[Spaltenumbruch] Postkondukteure mindestens 1500 Fr., die Telephonistinnen
mindestens 1200, Briefträger, Bureaudiener, Packer 1200 bis
2500 Fr. Wo Dienstkleidungen vorgeschrieben sind, hat der
Bund dieselben unentgeltlich zu liefern, oder eine entsprechende
Barentschädigung zu leisten. Stirbt ein Bundesbeamter, so
erhalten seine Hinterlassenen eine einstmalige volle Jahres-
besoldung. Die Besoldung eines Beamten der 7. Klasse,
welcher volljährig ist und im ausschließlichen Dienst eines
eidgen. Verwaltungszweiges steht, soll mindestens 1200 Fr.
betragen. Für Beamtungen, an welche "außerordent-
liche Anforderungen
" gestellt werden, kann durch Be-
schluß der Bundesversammlung der Maximalansatz der
1. Klasse überschritten werden
.

Diese Bestimmung paßt wieder herzlich schlecht in den
"einheitlichen Rahmen"; denn sie gibt den Bundesbehörden
die Handhabe, das Gesetz beliebig zu übertreten, durch eine
willkürliche Interpretation der "außergewöhnlichen An-
forderungen". Warum kommen solche Anforderungen nur
bei den Beamten der 1. Klasse vor? Das Gesetz enthält
noch mehrere solcher allgemeiner Ausdrücke, welche den Weg
zu willkürlicher Anwendung bahnen. So z. B. die Bestimmung,
daß "besondere Fähigkeiten", sowie die örtlichen Lebensver-
hältnisse bei Festsetzung der Besoldung eines neueintretenden
Beamten berücksicht werden sollen. Solche Allgemeinheiten
sind ganz dazu geschaffen, gewissen Günstlingen und dienst-
baren Geistern Vorschub zu leisten. Eine ungerechte Will-
kür ist es auch, daß die Obersten der Bundesverwaltung
während des Millitärdienstes Sold und Besoldung zugleich
beziehen können, damit sie gelegentlich gegen "die Widersacher
des Bundes" poltern mögen, während der Nichtbeamte
durch den Militärdienst oft schwere Verluste sich gefallen
lassen muß. Tadel ruft auch die Bestimmung hervor, daß
beim Todesfalle eines Beamten, die Beschlagnahme oder
Pfändung der für 1 Jahr noch nachzubeziehenden Be-
soldungssumme seitens allfälligen Gläubiger ausgeschlossen
sein soll, und demgemäß sich kein Bäcker, Metzger, oder
Milchmann daraus bezahlt machen darf.

Wir glauben nicht, daß ein Referendum gegen das Be-
soldungsgesetz zustande komme. Es würde ein Referendums-
feldzug wahrscheinlich nur ein Schlag ins Wasser bedeuten.
Sicherlich wäre die Bundesbureaukratie nicht die geschlagene,
wenn auch das Gesetz fallen würde, denn wenn man sich einge-
standenermaßen nicht gescheut, gesetz- und verfassungswidrig
bisher zu verfahren, so würde man auch ungescheut fortwursteln,
wobei die Obern nichts zu verlieren und die Untern nichts
zu gewinnen hätten. Will man gegen die Bundesbureau-
kraten-Kelle einen wirklich fühlbaren Schlag führen, dann
muß man die Sache anders anpacken und direkt das
Finanzreferendum ergreifen. Hic Rhodus hic salta!




Eidgenössisches.



-- Zum Besoldungsgesetz.

(Korresp.)

Wie wir vernehmen,
will also von liberaler Seite das Referendum gegen
das Besoldungsgesetz
ergriffen werden. Der Grund scheint
ohne Zweifel der zu sein: weil die Großen diesmal verhältnis-
mäßig etwas schlechter wegkommen als die untern Angestellten,
und weil die höhern Angestellten durch Geschenke und Gratifi-
kationen schon zu ihrer Sache kommen. Es verlautet auch, daß
einige höhere Angestellten einer allfäll. Verwerfung dieses Gesetzes
kalt gegenüberstehen, eben weil ihnen dann auf ungesetzlichem Wege
der Gehalt aufgebessert werde. Diesmal stehen wir entschieden
für das Besoldungsgesetz ein. Es bringt den übrigen
Angestellten an der Post u. s. w. nur, was die Angestellten beim
Militär, die Säbelraßler schon haben. Das Militärbesoldungs-
gesetz hat man unbeanstandet gelassen, daher soll man nun auch
den andern Angestellten gegenüber mindestens ebenso billig sein.
Das Geld, das hier der reiche Bund ausgibt, kommt weniger
den höhern Angesteilten zu gut, sondern vielmehr dem großen
Haufen von niedern Angestellten mit einer Besoldung von Fr. 700
bis Fr. 2500. Der Ueberschuß der Bundeskasse fließt in die
Hände des niedern Volkes und des Mittelstandes. Also hier
kräftig eingestanden!

-- Referendum.

Die Nachricht, daß der "Appenzeller
Anzeiger" das Referendum gegen das Besoldungsgesetz laneiert
habe, wird dementiert. Im "March Anzeiger" fordert ein Ein-
sender in einem längern Artikel zum Referendum auf, währendem
die meisten konservativen Blätter für das Gesetz eintreten.

-- Sonntagsarbeit.

Der internationale Kongreß für
Arbeiterschutz, der Ende dieses Monats in Zürich abgehalten
wird, stellt in Bezug auf die Sonntagsarbeit das Postulat, daß
das Verbot der Sonntagsarbeit "nach Möglichkeit und nach
wirksamen Strafbestimmungen auf alle Kategorien der Lohnarbeit
ausgedehnt werde -- also sich erstrecke auf die Arbeit in der
Industrie, im Vergbau, im Handwerk, in der Landwirtschaft, in
den Verkehrsanstalten (Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und Tele-
phondienst), im Gast- und Schankgewerbe, im Groß- und Klein-
handel". Die Sonntagsruhe würde dadurch zu einer absoluten
und streugern als sie in England besteht; die heute so beliebte
Verlegung von größern und kleinern Festen, von Vereinsaus-
flügen etc. auf diesen Tag müßte fernerhin gänzlich unterbleiben.

Eine internationale Versammlung katholischer Sozial-
Nr. 62. Uznach, Mittwoch den 4. Auguſt 1897. 42. Jahrgang.


St. Galler Volksblatt.
Publikations-Organ der Bezirke See und Gaſter.
Obligatoriſch in Uznach, Jona, Gommiswald, St. Gallenkappel, Rapperswil, Schmerikon, Eſchenbach, Ernetſchwil, Goldingen

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halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen. Poſt
jährlich Fr. 5. — Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 40 Rp.
Für das Ausland (Poſtverein) jede Nummer mit Adreſſe halbjährlich Fr. 5,
wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp.


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Telephon.


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Inſertionsgebühr für den Seebezirk und Gaſter (ohne Vermittlung der
Inſeratenbureaux): Die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. —
Für die übrigen Inſerenten koſtet die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum
15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. — Inſerate müſſen bis jeweilen ſpäteſtens
Dienstag und Freitag vormittags 10 Uhr abgegeben werden.




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Erſcheint Mittwoch und Samstag.


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Druck und Verlag von K. Oberholzer’s Buchdruckerei, Uznach.

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Wöchentl. Gratisbeilage „Linth-Blätter“.




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Ein Bild aus der Saiſon.



Im Hotel ſitzt ein Engliſchmann
Im grell karriertem Kleid;
Ein treues Bild und Konterfei
Der Weltbereiſetheit.
„Herr Kellner, ſchnell das Fremdenbuch!
Daß jeder merke fein,
Ich ſei ein echter Gentlemann
Trag ich den Namen ein.“
Der Kellner bringt’s mit tiefem Knix;
Der Fremde ſtreicht den Bart;
Das Lorgnon ſetzt er auf die Naſ’,
Denn ſo iſt’s feine Art.
Schon ſetzt er feſt die Feder an,
Mit Tinte reich benetzt;
Doch ſpringt ſogleich der feine Herr
Vom Stuhle ganz entſetzt.
Wie er die ganze Welt durchirrt,
Ganz nobel und blaſiert,
So eine Wanz’ das Buch bereiſt,
Durchquer ganz unſcheniert.
„Herr Kellner, ſchnell wird eingepackt!
Bei meinem Ehrenwort!
Nicht zehn der Pferde hielten mich,
Zur Stunde zieh’ ich fort.
„Von Ungeziefer jeder Art,
Wurd’ ich ſchon oft gequält,
Von Mücken, Schnacken ohne Zahl
Zum Gegenſtand erwählt.
„Doch nie bis jetzt hat eine Wanz’
Im Fremdenbuche ſchon
Nach Namen, Nummer, Stand geſucht.
Ich eile ſchnell davon.“



[Abbildung]
Tagesfragen.



Die Zeitungen ſind voll von Betrachtungen über das
eidgen. Beſoldungsgeſetz, welches gegenwärtig dem Referendum
unterliegt. In dieſen Preßbetrachtungen tritt eine heilloſe
Angſt und Beklemmung vor dem Volke zu Tage, denn trotz
allen Beteuerungen gibt es niemand in der Preſſe oder
ſonſtwo, der nicht wüßte, daß das Volk das Beſoldungs-
geſetz mit erdrückender Mehrheit verwerfen würde. Da wurde
umſonſt eingewen det, daß gerade die kleinen Angeſtellten der
löblichen Eidgenoſſenſchaft durch das Beſoldungsgeſetz eine
Aufbeſſerung erfahren werden. Das „St. Galler Volks-
blatt“ hat bereits gezeigt, was es von der Aufbeſſerung der
Beſoldungen der kleinen Angeſtellten denkt, als es entſchieden
für die Aufbeſſerungen der Beſoldungen des Eiſenbahn-
perſonals eingetreten iſt, dieſe Aufbeſſerungen waren um ſo
eher zu rechtfertigen, da ſie ſchließlich nicht aus den Steuern
des Volkes genommen wurden; ſondern auf Koſten der
Aktionäre geſchehen, um ſo mehr darf man ſich verwundern,
daß dieſe Aufbeſſerungen gerade dort Widerſtand fanden, wo
man heute für die Poſtangeſtellten ſoviel Fürſorge an den
Tag legt. Das „Volksblatt“ iſt ſelbſtverſtändlich auch
dabei, den Poſtbedienſteten aller Art zu einer Auf-
beſſerung zu verhelfen,
nur möchten wir dieſelben, unter
denen wir viele gute Freunde zählen, dringend warnen, ſich nicht
allzu großen Hoffnungen hinzugeben, wir ſind feſt überzeugt, daß
gerade für die am meiſten Geplagten, nicht viel abfallen wird. Je
mehr wir auf dem Boden der Centraliſation vorwärts-
ſchreiten, je mehr Beamte es gibt, deſto mehr wird der Fall
eintreten, daß nur die Oberen von Gehaltsaufbeſſerungen
etwas Merkliches zu ſpüren bekommen werden, die Kleinen
aber nicht; es ſind ihrer ſoviele, daß nur kleine Gehalts-
aufbeſſerung ſchon große Summen ausmacht. — Man denke
z. B. nur an unſere Lehrerbeſoldungen; weil die Schule noch
leidlich decentraliſiert iſt, ſo iſt es wenigſtens in vielen Ge-
meinden möglich, die Lehrerbeſoldungen angemeſſen zu ge-
ſtalten. Man ſtelle ſich nun aber vor, daß die Lehrerbeſold-
ungen alle vom Staate beſtritten werden müßten, da würde
eine Aufbeſſerung von nur zwei- oder dreihundert Franken
ſchon ſolche Summe ausmachen, daß die kantonalen Finanzen
dieſelben nicht ertragen könnten; die Centraliſation erdrückt
überall die Kleinen und kommt nur den Großen zu Statten.
Man hat das wieder bei der Krankenverſicherung erlebt.
Da ſetzte es im Nationalrat eine gewaltige Diskuſſion ab,
ob der Bundesbeitrag für die Verſicherten zwei und einen
halben Franken oder drei Franken fünf und ſechzig Rappen
betragen ſoll. Es handelte ſich alſo um einen Unterſchied
von einem Franken und fünfzehn Rappen. Fürwahr eine
lächerlich kleine Summe für den einzelnen Verſicherten, aber
für die Bundeskaſſe macht dieſer ganz kleine Unterſchied
ſchon eine große Summe aus. Die Centraliſation iſt eben
unfruchtbar. Sie wirſt anſcheinend große Summen Geld
unter das Volk, aber der einzelne Bürger bekommt wenig
oder nichts davon.

Um zum Beſoldungsgeſetz zurückzukehren, ſo muß gerade
bei dieſem Anlaſſe auf ein ſchweres Mißverhältnis hinge-
wieſen werden, welches die Preſſe ſorgſam verſchweigt. Es
iſt recht, daß die untern Poſtangeſtellten recht bezahlt werden;
aber die Eidgenoſſenſchaft beſteht doch nicht nur aus kleinen
Beamten. Sind die kleinen Gewerbetreibenden, die Hand-
[Spaltenumbruch] werker, die Arbeiter, die Bauern, namentlich die Kleinbauern
— die Großen verſtehen auch in dieſen Berufen, wie überall,
ſich ſelber zu helfen — ſind, ſagen wir, dieſe kleinen Leute,
die nicht nach einigen Tauſenden zählen, wie die kleinen
Bundesangeſtellten, ſondern nach Zehntauſenden und Hundert-
tauſenden, nicht auch nützliche Glieder der Geſellſchaft?
Müſſen nicht dieſe kleinen Leute ohne Ausnahme ganz anders
ſich abmühen und plagen, ihr Brot wahrhaft im Schweiße
ihres Angeſichtes verdienen, als fix beſoldete Angeſtellte,
die auf ihre Beſoldung immer feſt rechnen können, ob es
ſchönes Wetter macht oder regnet oder der Hagel die ganze
Ernte vernichtet? Und was tut der Staat, der Bund vor
allem für dieſe kleinen Leute? Wir wünſchen wahrlich nicht,
daß er ſich derſelben direkt annimmt, denn der Staats-
ſozialismus iſt ebenſo unfruchtbar als teuer; aber das darf
man verlangen, daß er denſelben wenigſtens nicht immer-
fort neue Laſten aufbürdet. Wer trägt vornehmlich die
durch die Militärorganiſation von 1876 in ſo bedeutendem
Maße erhöhten militäriſchen Laſten? Und die Zölle, an
welche alle beitragen müſſen, wie ſchwer drücken dieſelben
gerade auf die kleinen Leute, welche die unentbehrlichſten
Gebrauchsgegenſtände, Kaffee, Zucker, Petroleum u. dergl.
teuer bezahlen müſſen, damit die Staatskaſſe mit unzähligen
Millionen ſich fülle. Und das Alkoholmonopol, wird es
nicht auch vorzüglich von den kleinen Leuten getragen, die
vielfach zum Gläschen Schnaps greifen, weil ihnen die
Mittel fehlen, einen beſſern Trunk zu genießen?

Wenn wir ſo die Geſchichte der letzten zwanzig Jahre
überſehen, ſo zeigt es ſich, daß gerade der Bund die Laſten
der kleinen Leute durch Militär, Zölle, Alkoholmonopol ge-
waltig geſteigert hat. Die Folgen einer ſolchen Politik
machen ſich geltend ſo ſehr, daß ſelbſt ſolche, die, wo es
nur angeht, zu den Lobrednern der Bundespolitik gehören,
wie ein bekanntes Blatt jüngſt haben bekennen müſſen, daß
unſer Volk an der Grenze ſeiner Leiſtungsfähigkeit angekommen
iſt und von einer neuen Belaſtung desſelben keine Rede
mehr ſein kann. Dieſe Wahrheiten müſſen immer wieder
betont werden, und gerade jetzt, wo die Beſoldungen der
kleinen Bundesangeſtellten aufgebeſſert werden ſollen, iſt es
Pflicht der unabhängigen Preſſe, darauf hinzuweiſen, daß es
Hunderttauſende von kleinen Leuten im Schweizerlande gibt,
welche eine Beſſerung ihrer materiellen Lage noch ganz
anders notwendig haben, als ſelbſt die am ſchlechteſten be-
zahlten Bundesbeamten.




Eidgenöſſiſche Quartalzapfen.



In ängſtlicher Spannung, ob ein Referendum gegen
das neue eidgen. Beſoldungsgeſetz zuſtande komme, ſprechen
einige Blätter von einem „Abwinken“. Nun wir geben zu,
daß es genug Leute gibt, die nie ein ſelbſtändiges Urteil
ſich bilden können, und die daher immer eines Winkes ge-
wärtigt ſind, eines Winkes von Seite ſolcher, welche den
ſchönen Beruf in ſich fühlen, für andere Leute denken zu
müſſen. In einer Demokratie aber ſollte in politiſchen Fragen
überhaupt nicht „gewunken“ werden, ſondern jeder ſoll ſich
ſeine Meinung nach Gründen bilden ohne Matadoren-
wink. Manche bewundern an dem Geſetze, daß es ın das
bisherige buntſcheckige Beſoldungsweſen Ordnung bringe
durch ſeinen einheitlichen Rahmen. Wie dieſe Einheit zu-
ſtande komme, iſt bei dieſer Ordnungsliebe gleichgültig.
Es iſt von allen jetzt zugegeben, daß bei dem bisherigen
Syſtem, bei welchem die einzelnen Verwaltungszweige im
Beſoldungsweſen getrennt vorgegangen waren, in geſetz-
und verfaſſungswidriger Weiſe auf dem Budget-
wege nachgeholfen wurde. Formell gab man den Anſätzen
den Charakter des Proviſoriums und Gratifikationen traten
ergänzend ein. Alſo wieder einmal ein Geſtändnis unge-
ſetzlichen Handelns; aber gerade reumütig ſcheint das
Bekenntnis nicht zu ſein. Soweit nicht beſondere Geſetze
beſtehen, wird nun für die eidgen. Beamten und Angeſtellten
ein Klaſſenſyſtem aufgeſtellt, welches zwiſchen folgenden
Anſätzen ſich bewegt:

[Tabelle]

Beim Eintritt eines neuen Beamten gilt für ihn in
der Regel die Minimalbeſoldung der betr. Klaſſe; nach Ab-
lauf jeder dreijährigen Amtsperiode ſteigt die Beſoldung,
gute Leiſtungen natürlich vorausgeſetzt, um 300 Fr. und
ſ. f. bis zum geſetzlichen Maximum. In die erſte Klaſſe
fallen die Vizekanzler, die Departementsſekretäre, die Bank-
noteninſpektoren, der Oberpoſtdirektor u. ſ. w., in die folgen-
den Klaſſen je nach der Bedeutung und Verantwortlichkeit
der Stellen die übrigen Bundesbeamten bis zum Kanzliſten
herab. Das Geſetz umfaßt auch die Poſt-, Telegraphen-
und Zollverwaltungsbeamten. Die Poſtkommis auf den
Bureaux 1. und 2. Klaſſe erhalten 1800—3700 Fr., die
[Spaltenumbruch] Poſtkondukteure mindeſtens 1500 Fr., die Telephoniſtinnen
mindeſtens 1200, Briefträger, Bureaudiener, Packer 1200 bis
2500 Fr. Wo Dienſtkleidungen vorgeſchrieben ſind, hat der
Bund dieſelben unentgeltlich zu liefern, oder eine entſprechende
Barentſchädigung zu leiſten. Stirbt ein Bundesbeamter, ſo
erhalten ſeine Hinterlaſſenen eine einſtmalige volle Jahres-
beſoldung. Die Beſoldung eines Beamten der 7. Klaſſe,
welcher volljährig iſt und im ausſchließlichen Dienſt eines
eidgen. Verwaltungszweiges ſteht, ſoll mindeſtens 1200 Fr.
betragen. Für Beamtungen, an welche „außerordent-
liche Anforderungen
“ geſtellt werden, kann durch Be-
ſchluß der Bundesverſammlung der Maximalanſatz der
1. Klaſſe überſchritten werden
.

Dieſe Beſtimmung paßt wieder herzlich ſchlecht in den
„einheitlichen Rahmen“; denn ſie gibt den Bundesbehörden
die Handhabe, das Geſetz beliebig zu übertreten, durch eine
willkürliche Interpretation der „außergewöhnlichen An-
forderungen“. Warum kommen ſolche Anforderungen nur
bei den Beamten der 1. Klaſſe vor? Das Geſetz enthält
noch mehrere ſolcher allgemeiner Ausdrücke, welche den Weg
zu willkürlicher Anwendung bahnen. So z. B. die Beſtimmung,
daß „beſondere Fähigkeiten“, ſowie die örtlichen Lebensver-
hältniſſe bei Feſtſetzung der Beſoldung eines neueintretenden
Beamten berückſicht werden ſollen. Solche Allgemeinheiten
ſind ganz dazu geſchaffen, gewiſſen Günſtlingen und dienſt-
baren Geiſtern Vorſchub zu leiſten. Eine ungerechte Will-
kür iſt es auch, daß die Oberſten der Bundesverwaltung
während des Millitärdienſtes Sold und Beſoldung zugleich
beziehen können, damit ſie gelegentlich gegen „die Widerſacher
des Bundes“ poltern mögen, während der Nichtbeamte
durch den Militärdienſt oft ſchwere Verluſte ſich gefallen
laſſen muß. Tadel ruft auch die Beſtimmung hervor, daß
beim Todesfalle eines Beamten, die Beſchlagnahme oder
Pfändung der für 1 Jahr noch nachzubeziehenden Be-
ſoldungsſumme ſeitens allfälligen Gläubiger ausgeſchloſſen
ſein ſoll, und demgemäß ſich kein Bäcker, Metzger, oder
Milchmann daraus bezahlt machen darf.

Wir glauben nicht, daß ein Referendum gegen das Be-
ſoldungsgeſetz zuſtande komme. Es würde ein Referendums-
feldzug wahrſcheinlich nur ein Schlag ins Waſſer bedeuten.
Sicherlich wäre die Bundesbureaukratie nicht die geſchlagene,
wenn auch das Geſetz fallen würde, denn wenn man ſich einge-
ſtandenermaßen nicht geſcheut, geſetz- und verfaſſungswidrig
bisher zu verfahren, ſo würde man auch ungeſcheut fortwurſteln,
wobei die Obern nichts zu verlieren und die Untern nichts
zu gewinnen hätten. Will man gegen die Bundesbureau-
kraten-Kelle einen wirklich fühlbaren Schlag führen, dann
muß man die Sache anders anpacken und direkt das
Finanzreferendum ergreifen. Hic Rhodus hic salta!




Eidgenöſſiſches.



Zum Beſoldungsgeſetz.

(Korreſp.)

Wie wir vernehmen,
will alſo von liberaler Seite das Referendum gegen
das Beſoldungsgeſetz
ergriffen werden. Der Grund ſcheint
ohne Zweifel der zu ſein: weil die Großen diesmal verhältnis-
mäßig etwas ſchlechter wegkommen als die untern Angeſtellten,
und weil die höhern Angeſtellten durch Geſchenke und Gratifi-
kationen ſchon zu ihrer Sache kommen. Es verlautet auch, daß
einige höhere Angeſtellten einer allfäll. Verwerfung dieſes Geſetzes
kalt gegenüberſtehen, eben weil ihnen dann auf ungeſetzlichem Wege
der Gehalt aufgebeſſert werde. Diesmal ſtehen wir entſchieden
für das Beſoldungsgeſetz ein. Es bringt den übrigen
Angeſtellten an der Poſt u. ſ. w. nur, was die Angeſtellten beim
Militär, die Säbelraßler ſchon haben. Das Militärbeſoldungs-
geſetz hat man unbeanſtandet gelaſſen, daher ſoll man nun auch
den andern Angeſtellten gegenüber mindeſtens ebenſo billig ſein.
Das Geld, das hier der reiche Bund ausgibt, kommt weniger
den höhern Angeſteilten zu gut, ſondern vielmehr dem großen
Haufen von niedern Angeſtellten mit einer Beſoldung von Fr. 700
bis Fr. 2500. Der Ueberſchuß der Bundeskaſſe fließt in die
Hände des niedern Volkes und des Mittelſtandes. Alſo hier
kräftig eingeſtanden!

Referendum.

Die Nachricht, daß der „Appenzeller
Anzeiger“ das Referendum gegen das Beſoldungsgeſetz laneiert
habe, wird dementiert. Im „March Anzeiger“ fordert ein Ein-
ſender in einem längern Artikel zum Referendum auf, währendem
die meiſten konſervativen Blätter für das Geſetz eintreten.

Sonntagsarbeit.

Der internationale Kongreß für
Arbeiterſchutz, der Ende dieſes Monats in Zürich abgehalten
wird, ſtellt in Bezug auf die Sonntagsarbeit das Poſtulat, daß
das Verbot der Sonntagsarbeit „nach Möglichkeit und nach
wirkſamen Strafbeſtimmungen auf alle Kategorien der Lohnarbeit
ausgedehnt werde — alſo ſich erſtrecke auf die Arbeit in der
Induſtrie, im Vergbau, im Handwerk, in der Landwirtſchaft, in
den Verkehrsanſtalten (Eiſenbahn-, Poſt-, Telegraphen- und Tele-
phondienſt), im Gaſt- und Schankgewerbe, im Groß- und Klein-
handel“. Die Sonntagsruhe würde dadurch zu einer abſoluten
und ſtreugern als ſie in England beſteht; die heute ſo beliebte
Verlegung von größern und kleinern Feſten, von Vereinsaus-
flügen ꝛc. auf dieſen Tag müßte fernerhin gänzlich unterbleiben.

Eine internationale Verſammlung katholiſcher Sozial-
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[1/0001] Nr. 62. Uznach, Mittwoch den 4. Auguſt 1897. 42. Jahrgang. St. Galler Volksblatt. Publikations-Organ der Bezirke See und Gaſter. Obligatoriſch in Uznach, Jona, Gommiswald, St. Gallenkappel, Rapperswil, Schmerikon, Eſchenbach, Ernetſchwil, Goldingen Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adreſſe in der Schweiz halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen. Poſt jährlich Fr. 5. — Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 40 Rp. Für das Ausland (Poſtverein) jede Nummer mit Adreſſe halbjährlich Fr. 5, wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp. [Abbildung] Telephon. Inſertionsgebühr für den Seebezirk und Gaſter (ohne Vermittlung der Inſeratenbureaux): Die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. — Für die übrigen Inſerenten koſtet die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. — Inſerate müſſen bis jeweilen ſpäteſtens Dienstag und Freitag vormittags 10 Uhr abgegeben werden. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Druck und Verlag von K. Oberholzer’s Buchdruckerei, Uznach. Wöchentl. Gratisbeilage „Linth-Blätter“. Ein Bild aus der Saiſon. Im Hotel ſitzt ein Engliſchmann Im grell karriertem Kleid; Ein treues Bild und Konterfei Der Weltbereiſetheit. „Herr Kellner, ſchnell das Fremdenbuch! Daß jeder merke fein, Ich ſei ein echter Gentlemann Trag ich den Namen ein.“ Der Kellner bringt’s mit tiefem Knix; Der Fremde ſtreicht den Bart; Das Lorgnon ſetzt er auf die Naſ’, Denn ſo iſt’s feine Art. Schon ſetzt er feſt die Feder an, Mit Tinte reich benetzt; Doch ſpringt ſogleich der feine Herr Vom Stuhle ganz entſetzt. Wie er die ganze Welt durchirrt, Ganz nobel und blaſiert, So eine Wanz’ das Buch bereiſt, Durchquer ganz unſcheniert. „Herr Kellner, ſchnell wird eingepackt! Bei meinem Ehrenwort! Nicht zehn der Pferde hielten mich, Zur Stunde zieh’ ich fort. „Von Ungeziefer jeder Art, Wurd’ ich ſchon oft gequält, Von Mücken, Schnacken ohne Zahl Zum Gegenſtand erwählt. „Doch nie bis jetzt hat eine Wanz’ Im Fremdenbuche ſchon Nach Namen, Nummer, Stand geſucht. Ich eile ſchnell davon.“ B. [Abbildung] Tagesfragen. Die Zeitungen ſind voll von Betrachtungen über das eidgen. Beſoldungsgeſetz, welches gegenwärtig dem Referendum unterliegt. In dieſen Preßbetrachtungen tritt eine heilloſe Angſt und Beklemmung vor dem Volke zu Tage, denn trotz allen Beteuerungen gibt es niemand in der Preſſe oder ſonſtwo, der nicht wüßte, daß das Volk das Beſoldungs- geſetz mit erdrückender Mehrheit verwerfen würde. Da wurde umſonſt eingewen det, daß gerade die kleinen Angeſtellten der löblichen Eidgenoſſenſchaft durch das Beſoldungsgeſetz eine Aufbeſſerung erfahren werden. Das „St. Galler Volks- blatt“ hat bereits gezeigt, was es von der Aufbeſſerung der Beſoldungen der kleinen Angeſtellten denkt, als es entſchieden für die Aufbeſſerungen der Beſoldungen des Eiſenbahn- perſonals eingetreten iſt, dieſe Aufbeſſerungen waren um ſo eher zu rechtfertigen, da ſie ſchließlich nicht aus den Steuern des Volkes genommen wurden; ſondern auf Koſten der Aktionäre geſchehen, um ſo mehr darf man ſich verwundern, daß dieſe Aufbeſſerungen gerade dort Widerſtand fanden, wo man heute für die Poſtangeſtellten ſoviel Fürſorge an den Tag legt. Das „Volksblatt“ iſt ſelbſtverſtändlich auch dabei, den Poſtbedienſteten aller Art zu einer Auf- beſſerung zu verhelfen, nur möchten wir dieſelben, unter denen wir viele gute Freunde zählen, dringend warnen, ſich nicht allzu großen Hoffnungen hinzugeben, wir ſind feſt überzeugt, daß gerade für die am meiſten Geplagten, nicht viel abfallen wird. Je mehr wir auf dem Boden der Centraliſation vorwärts- ſchreiten, je mehr Beamte es gibt, deſto mehr wird der Fall eintreten, daß nur die Oberen von Gehaltsaufbeſſerungen etwas Merkliches zu ſpüren bekommen werden, die Kleinen aber nicht; es ſind ihrer ſoviele, daß nur kleine Gehalts- aufbeſſerung ſchon große Summen ausmacht. — Man denke z. B. nur an unſere Lehrerbeſoldungen; weil die Schule noch leidlich decentraliſiert iſt, ſo iſt es wenigſtens in vielen Ge- meinden möglich, die Lehrerbeſoldungen angemeſſen zu ge- ſtalten. Man ſtelle ſich nun aber vor, daß die Lehrerbeſold- ungen alle vom Staate beſtritten werden müßten, da würde eine Aufbeſſerung von nur zwei- oder dreihundert Franken ſchon ſolche Summe ausmachen, daß die kantonalen Finanzen dieſelben nicht ertragen könnten; die Centraliſation erdrückt überall die Kleinen und kommt nur den Großen zu Statten. Man hat das wieder bei der Krankenverſicherung erlebt. Da ſetzte es im Nationalrat eine gewaltige Diskuſſion ab, ob der Bundesbeitrag für die Verſicherten zwei und einen halben Franken oder drei Franken fünf und ſechzig Rappen betragen ſoll. Es handelte ſich alſo um einen Unterſchied von einem Franken und fünfzehn Rappen. Fürwahr eine lächerlich kleine Summe für den einzelnen Verſicherten, aber für die Bundeskaſſe macht dieſer ganz kleine Unterſchied ſchon eine große Summe aus. Die Centraliſation iſt eben unfruchtbar. Sie wirſt anſcheinend große Summen Geld unter das Volk, aber der einzelne Bürger bekommt wenig oder nichts davon. Um zum Beſoldungsgeſetz zurückzukehren, ſo muß gerade bei dieſem Anlaſſe auf ein ſchweres Mißverhältnis hinge- wieſen werden, welches die Preſſe ſorgſam verſchweigt. Es iſt recht, daß die untern Poſtangeſtellten recht bezahlt werden; aber die Eidgenoſſenſchaft beſteht doch nicht nur aus kleinen Beamten. Sind die kleinen Gewerbetreibenden, die Hand- werker, die Arbeiter, die Bauern, namentlich die Kleinbauern — die Großen verſtehen auch in dieſen Berufen, wie überall, ſich ſelber zu helfen — ſind, ſagen wir, dieſe kleinen Leute, die nicht nach einigen Tauſenden zählen, wie die kleinen Bundesangeſtellten, ſondern nach Zehntauſenden und Hundert- tauſenden, nicht auch nützliche Glieder der Geſellſchaft? Müſſen nicht dieſe kleinen Leute ohne Ausnahme ganz anders ſich abmühen und plagen, ihr Brot wahrhaft im Schweiße ihres Angeſichtes verdienen, als fix beſoldete Angeſtellte, die auf ihre Beſoldung immer feſt rechnen können, ob es ſchönes Wetter macht oder regnet oder der Hagel die ganze Ernte vernichtet? Und was tut der Staat, der Bund vor allem für dieſe kleinen Leute? Wir wünſchen wahrlich nicht, daß er ſich derſelben direkt annimmt, denn der Staats- ſozialismus iſt ebenſo unfruchtbar als teuer; aber das darf man verlangen, daß er denſelben wenigſtens nicht immer- fort neue Laſten aufbürdet. Wer trägt vornehmlich die durch die Militärorganiſation von 1876 in ſo bedeutendem Maße erhöhten militäriſchen Laſten? Und die Zölle, an welche alle beitragen müſſen, wie ſchwer drücken dieſelben gerade auf die kleinen Leute, welche die unentbehrlichſten Gebrauchsgegenſtände, Kaffee, Zucker, Petroleum u. dergl. teuer bezahlen müſſen, damit die Staatskaſſe mit unzähligen Millionen ſich fülle. Und das Alkoholmonopol, wird es nicht auch vorzüglich von den kleinen Leuten getragen, die vielfach zum Gläschen Schnaps greifen, weil ihnen die Mittel fehlen, einen beſſern Trunk zu genießen? Wenn wir ſo die Geſchichte der letzten zwanzig Jahre überſehen, ſo zeigt es ſich, daß gerade der Bund die Laſten der kleinen Leute durch Militär, Zölle, Alkoholmonopol ge- waltig geſteigert hat. Die Folgen einer ſolchen Politik machen ſich geltend ſo ſehr, daß ſelbſt ſolche, die, wo es nur angeht, zu den Lobrednern der Bundespolitik gehören, wie ein bekanntes Blatt jüngſt haben bekennen müſſen, daß unſer Volk an der Grenze ſeiner Leiſtungsfähigkeit angekommen iſt und von einer neuen Belaſtung desſelben keine Rede mehr ſein kann. Dieſe Wahrheiten müſſen immer wieder betont werden, und gerade jetzt, wo die Beſoldungen der kleinen Bundesangeſtellten aufgebeſſert werden ſollen, iſt es Pflicht der unabhängigen Preſſe, darauf hinzuweiſen, daß es Hunderttauſende von kleinen Leuten im Schweizerlande gibt, welche eine Beſſerung ihrer materiellen Lage noch ganz anders notwendig haben, als ſelbſt die am ſchlechteſten be- zahlten Bundesbeamten. Eidgenöſſiſche Quartalzapfen. In ängſtlicher Spannung, ob ein Referendum gegen das neue eidgen. Beſoldungsgeſetz zuſtande komme, ſprechen einige Blätter von einem „Abwinken“. Nun wir geben zu, daß es genug Leute gibt, die nie ein ſelbſtändiges Urteil ſich bilden können, und die daher immer eines Winkes ge- wärtigt ſind, eines Winkes von Seite ſolcher, welche den ſchönen Beruf in ſich fühlen, für andere Leute denken zu müſſen. In einer Demokratie aber ſollte in politiſchen Fragen überhaupt nicht „gewunken“ werden, ſondern jeder ſoll ſich ſeine Meinung nach Gründen bilden ohne Matadoren- wink. Manche bewundern an dem Geſetze, daß es ın das bisherige buntſcheckige Beſoldungsweſen Ordnung bringe durch ſeinen einheitlichen Rahmen. Wie dieſe Einheit zu- ſtande komme, iſt bei dieſer Ordnungsliebe gleichgültig. Es iſt von allen jetzt zugegeben, daß bei dem bisherigen Syſtem, bei welchem die einzelnen Verwaltungszweige im Beſoldungsweſen getrennt vorgegangen waren, in geſetz- und verfaſſungswidriger Weiſe auf dem Budget- wege nachgeholfen wurde. Formell gab man den Anſätzen den Charakter des Proviſoriums und Gratifikationen traten ergänzend ein. Alſo wieder einmal ein Geſtändnis unge- ſetzlichen Handelns; aber gerade reumütig ſcheint das Bekenntnis nicht zu ſein. Soweit nicht beſondere Geſetze beſtehen, wird nun für die eidgen. Beamten und Angeſtellten ein Klaſſenſyſtem aufgeſtellt, welches zwiſchen folgenden Anſätzen ſich bewegt: Beim Eintritt eines neuen Beamten gilt für ihn in der Regel die Minimalbeſoldung der betr. Klaſſe; nach Ab- lauf jeder dreijährigen Amtsperiode ſteigt die Beſoldung, gute Leiſtungen natürlich vorausgeſetzt, um 300 Fr. und ſ. f. bis zum geſetzlichen Maximum. In die erſte Klaſſe fallen die Vizekanzler, die Departementsſekretäre, die Bank- noteninſpektoren, der Oberpoſtdirektor u. ſ. w., in die folgen- den Klaſſen je nach der Bedeutung und Verantwortlichkeit der Stellen die übrigen Bundesbeamten bis zum Kanzliſten herab. Das Geſetz umfaßt auch die Poſt-, Telegraphen- und Zollverwaltungsbeamten. Die Poſtkommis auf den Bureaux 1. und 2. Klaſſe erhalten 1800—3700 Fr., die Poſtkondukteure mindeſtens 1500 Fr., die Telephoniſtinnen mindeſtens 1200, Briefträger, Bureaudiener, Packer 1200 bis 2500 Fr. Wo Dienſtkleidungen vorgeſchrieben ſind, hat der Bund dieſelben unentgeltlich zu liefern, oder eine entſprechende Barentſchädigung zu leiſten. Stirbt ein Bundesbeamter, ſo erhalten ſeine Hinterlaſſenen eine einſtmalige volle Jahres- beſoldung. Die Beſoldung eines Beamten der 7. Klaſſe, welcher volljährig iſt und im ausſchließlichen Dienſt eines eidgen. Verwaltungszweiges ſteht, ſoll mindeſtens 1200 Fr. betragen. Für Beamtungen, an welche „außerordent- liche Anforderungen“ geſtellt werden, kann durch Be- ſchluß der Bundesverſammlung der Maximalanſatz der 1. Klaſſe überſchritten werden. Dieſe Beſtimmung paßt wieder herzlich ſchlecht in den „einheitlichen Rahmen“; denn ſie gibt den Bundesbehörden die Handhabe, das Geſetz beliebig zu übertreten, durch eine willkürliche Interpretation der „außergewöhnlichen An- forderungen“. Warum kommen ſolche Anforderungen nur bei den Beamten der 1. Klaſſe vor? Das Geſetz enthält noch mehrere ſolcher allgemeiner Ausdrücke, welche den Weg zu willkürlicher Anwendung bahnen. So z. B. die Beſtimmung, daß „beſondere Fähigkeiten“, ſowie die örtlichen Lebensver- hältniſſe bei Feſtſetzung der Beſoldung eines neueintretenden Beamten berückſicht werden ſollen. Solche Allgemeinheiten ſind ganz dazu geſchaffen, gewiſſen Günſtlingen und dienſt- baren Geiſtern Vorſchub zu leiſten. Eine ungerechte Will- kür iſt es auch, daß die Oberſten der Bundesverwaltung während des Millitärdienſtes Sold und Beſoldung zugleich beziehen können, damit ſie gelegentlich gegen „die Widerſacher des Bundes“ poltern mögen, während der Nichtbeamte durch den Militärdienſt oft ſchwere Verluſte ſich gefallen laſſen muß. Tadel ruft auch die Beſtimmung hervor, daß beim Todesfalle eines Beamten, die Beſchlagnahme oder Pfändung der für 1 Jahr noch nachzubeziehenden Be- ſoldungsſumme ſeitens allfälligen Gläubiger ausgeſchloſſen ſein ſoll, und demgemäß ſich kein Bäcker, Metzger, oder Milchmann daraus bezahlt machen darf. Wir glauben nicht, daß ein Referendum gegen das Be- ſoldungsgeſetz zuſtande komme. Es würde ein Referendums- feldzug wahrſcheinlich nur ein Schlag ins Waſſer bedeuten. Sicherlich wäre die Bundesbureaukratie nicht die geſchlagene, wenn auch das Geſetz fallen würde, denn wenn man ſich einge- ſtandenermaßen nicht geſcheut, geſetz- und verfaſſungswidrig bisher zu verfahren, ſo würde man auch ungeſcheut fortwurſteln, wobei die Obern nichts zu verlieren und die Untern nichts zu gewinnen hätten. Will man gegen die Bundesbureau- kraten-Kelle einen wirklich fühlbaren Schlag führen, dann muß man die Sache anders anpacken und direkt das Finanzreferendum ergreifen. Hic Rhodus hic salta! Eidgenöſſiſches. — Zum Beſoldungsgeſetz. (Korreſp.) Wie wir vernehmen, will alſo von liberaler Seite das Referendum gegen das Beſoldungsgeſetz ergriffen werden. Der Grund ſcheint ohne Zweifel der zu ſein: weil die Großen diesmal verhältnis- mäßig etwas ſchlechter wegkommen als die untern Angeſtellten, und weil die höhern Angeſtellten durch Geſchenke und Gratifi- kationen ſchon zu ihrer Sache kommen. Es verlautet auch, daß einige höhere Angeſtellten einer allfäll. Verwerfung dieſes Geſetzes kalt gegenüberſtehen, eben weil ihnen dann auf ungeſetzlichem Wege der Gehalt aufgebeſſert werde. Diesmal ſtehen wir entſchieden für das Beſoldungsgeſetz ein. Es bringt den übrigen Angeſtellten an der Poſt u. ſ. w. nur, was die Angeſtellten beim Militär, die Säbelraßler ſchon haben. Das Militärbeſoldungs- geſetz hat man unbeanſtandet gelaſſen, daher ſoll man nun auch den andern Angeſtellten gegenüber mindeſtens ebenſo billig ſein. Das Geld, das hier der reiche Bund ausgibt, kommt weniger den höhern Angeſteilten zu gut, ſondern vielmehr dem großen Haufen von niedern Angeſtellten mit einer Beſoldung von Fr. 700 bis Fr. 2500. Der Ueberſchuß der Bundeskaſſe fließt in die Hände des niedern Volkes und des Mittelſtandes. Alſo hier kräftig eingeſtanden! — Referendum. Die Nachricht, daß der „Appenzeller Anzeiger“ das Referendum gegen das Beſoldungsgeſetz laneiert habe, wird dementiert. Im „March Anzeiger“ fordert ein Ein- ſender in einem längern Artikel zum Referendum auf, währendem die meiſten konſervativen Blätter für das Geſetz eintreten. — Sonntagsarbeit. Der internationale Kongreß für Arbeiterſchutz, der Ende dieſes Monats in Zürich abgehalten wird, ſtellt in Bezug auf die Sonntagsarbeit das Poſtulat, daß das Verbot der Sonntagsarbeit „nach Möglichkeit und nach wirkſamen Strafbeſtimmungen auf alle Kategorien der Lohnarbeit ausgedehnt werde — alſo ſich erſtrecke auf die Arbeit in der Induſtrie, im Vergbau, im Handwerk, in der Landwirtſchaft, in den Verkehrsanſtalten (Eiſenbahn-, Poſt-, Telegraphen- und Tele- phondienſt), im Gaſt- und Schankgewerbe, im Groß- und Klein- handel“. Die Sonntagsruhe würde dadurch zu einer abſoluten und ſtreugern als ſie in England beſteht; die heute ſo beliebte Verlegung von größern und kleinern Feſten, von Vereinsaus- flügen ꝛc. auf dieſen Tag müßte fernerhin gänzlich unterbleiben. Eine internationale Verſammlung katholiſcher Sozial-

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Zitationshilfe: St. Galler Volksblatt. Nr. 62, Uznach, 04. 08. 1897, S. 1. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_stgaller62_1897/1>, abgerufen am 16.10.2024.