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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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Grafen von Arran Platz gemachet worden. Der hier anwesende Schwedische Envoye trachtet die Tractaten mit dieser Cron und Schweden zu erneuern/ worzu aber noch schlechte apparenz ist. Verschiedene Engell. Kauffleute Schweden will die alte Tractaten mit der Cron Engelland erneuern./ die in Franckreich verheyrathet/ aber nicht naturalisirt seynd/ haben Sr. Majest. zu wissen gethan/ daß man ihnen kein Erlaubnuß geben will/ umb mit ihren Weibern und Kindern von dannen abzureisen/ dannenhero sie Se. Königl. Maj. von Groß-Brittannien inständig bitten/ solches vor sie zuwegen zu bringen; worauff Jh. Maj. an den Lord Trumbald/ dero Envoye am Frantzösischen Hof/ Ordre gegeben haben/ sehr nachdrückliche Mons. Talboth wird vom Hertzog von Graffton im Duell erstochen. instantien vor sie zu thun. Mons. Talboth, deß Grafen von Schrewsbury Bruder ist im Duell von dem Hertzogen von Graffton erstochen worden/ dieser hatte jenen schon einmal wehrloß gemacht / und das Leben genereuse geschencket/ er wolte aber damit nicht zufrieden bleiben/ biß er endlich den Tod davon getragen hat. Man sagt/ daß diesen Sommer zu Honslöwheat eine Armee von 16000. Mann campiren/ und etliche Monaten lang alle Tag exerciret werden solle. Den 14. ist der Graf von Castelmaine von hier nach Rom abgereist. Der Graf von Stampfort/ so deß Hochverraths angeklaget gewesen/ ist unter Bürgschafft seiner Gefängnuß befreyet. Der König hat dem Herrn Bischoff von Londen sagen lassen/ daß Se. Majest sich verwundere/ ihn nicht mehr bey Hof zu sehen/ und daß sie wohl zufrieden wären/ daß er daselbst erschiene. Den 28. war der bestimbte Saxon und Graund werden von deß Königs Banck deß schändlichen Meineyds schuldig erkandt/ und verurtheilt. Tag/ daß Thomas Saxon und Mons. David Graund für Recht gestellt wurden/ wobey der Hof deß Königs Banck mit einer grossen Menge Volcks angefüllet war; nach vorheriger vielfaltigen examination wurde der Thomas Saxon gefragt/ was er zu seiner defension einzuwenden hätte? worauff er antwortet / er sey ein armer Mann/ und habe kein Geld einigen Zeugen auffzubringen/ und was er ausgesagt/ hab er nicht aus einiger Boßheit gegen den Lord de la Meere, sondern allein dem König zu Dienst gethan/ bat darauff den König umb Gnad/ und wurde von den Richtern deß schändlichen Meineyds schuldig erkant/ und verurtheilt/ daß er den 23. in der Pillory vor Westmünsterhall/ und den 25. vor Templebar stehen/ Der Graff von Sunderland regaliriden König und die Königin mit einem Ballet und Collation. den 26. von Ludgate biß Westmünsterhall gegeißlet/ und den 27. in der Pillory oder Lasterstein vor der Beurß stehen/ und den 28. von Neugate biß Tiburn zum andernmal gegeißlet werden soll/ welches Urtheil an ihme Saxon auch also vollzogen worden. Den 25. Abends regalirte der Graf von Sunderland den König und die Königin in dem apartement der Hertzogin von Portsmuth mit einem Ball und Collation/ und waren zwölff

Grafen von Arran Platz gemachet worden. Der hier anwesende Schwedische Envoye trachtet die Tractaten mit dieser Cron und Schweden zu erneuern/ worzu aber noch schlechte apparenz ist. Verschiedene Engell. Kauffleute Schweden will die alte Tractaten mit der Cron Engelland erneuern./ die in Franckreich verheyrathet/ aber nicht naturalisirt seynd/ haben Sr. Majest. zu wissen gethan/ daß man ihnen kein Erlaubnuß geben will/ umb mit ihren Weibern und Kindern von dannen abzureisen/ dannenhero sie Se. Königl. Maj. von Groß-Brittannien inständig bitten/ solches vor sie zuwegen zu bringen; worauff Jh. Maj. an den Lord Trumbald/ dero Envoye am Frantzösischen Hof/ Ordre gegeben haben/ sehr nachdrückliche Mons. Talboth wird vom Hertzog von Graffton im Duell erstochen. instantien vor sie zu thun. Mons. Talboth, deß Grafen von Schrewsbury Bruder ist im Duell von dem Hertzogen von Graffton erstochen worden/ dieser hatte jenen schon einmal wehrloß gemacht / und das Leben genereuse geschencket/ er wolte aber damit nicht zufrieden bleiben/ biß er endlich den Tod davon getragen hat. Man sagt/ daß diesen Sommer zu Honslöwheat eine Armee von 16000. Mann campiren/ und etliche Monaten lang alle Tag exerciret werden solle. Den 14. ist der Graf von Castelmaine von hier nach Rom abgereist. Der Graf von Stampfort/ so deß Hochverraths angeklaget gewesen/ ist unter Bürgschafft seiner Gefängnuß befreyet. Der König hat dem Herrn Bischoff von Londen sagen lassen/ daß Se. Majest sich verwundere/ ihn nicht mehr bey Hof zu sehen/ und daß sie wohl zufrieden wären/ daß er daselbst erschiene. Den 28. war der bestimbte Saxon und Graund werden von deß Königs Banck deß schändlichen Meineyds schuldig erkandt/ und verurtheilt. Tag/ daß Thomas Saxon und Mons. David Graund für Recht gestellt wurden/ wobey der Hof deß Königs Banck mit einer grossen Menge Volcks angefüllet war; nach vorheriger vielfaltigen examination wurde der Thomas Saxon gefragt/ was er zu seiner defension einzuwenden hätte? worauff er antwortet / er sey ein armer Mann/ und habe kein Geld einigen Zeugen auffzubringen/ und was er ausgesagt/ hab er nicht aus einiger Boßheit gegen den Lord de la Meere, sondern allein dem König zu Dienst gethan/ bat darauff den König umb Gnad/ und wurde von den Richtern deß schändlichen Meineyds schuldig erkant/ und verurtheilt/ daß er den 23. in der Pillory vor Westmünsterhall/ und den 25. vor Templebar stehen/ Der Graff von Sunderland regaliriden König und die Königin mit einem Ballet und Collation. den 26. von Ludgate biß Westmünsterhall gegeißlet/ und den 27. in der Pillory oder Lasterstein vor der Beurß stehen/ und den 28. von Neugate biß Tiburn zum andernmal gegeißlet werden soll/ welches Urtheil an ihme Saxon auch also vollzogen worden. Den 25. Abends regalirte der Graf von Sunderland den König und die Königin in dem apartement der Hertzogin von Portsmuth mit einem Ball und Collation/ und waren zwölff

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[156/0168] Grafen von Arran Platz gemachet worden. Der hier anwesende Schwedische Envoye trachtet die Tractaten mit dieser Cron und Schweden zu erneuern/ worzu aber noch schlechte apparenz ist. Verschiedene Engell. Kauffleute / die in Franckreich verheyrathet/ aber nicht naturalisirt seynd/ haben Sr. Majest. zu wissen gethan/ daß man ihnen kein Erlaubnuß geben will/ umb mit ihren Weibern und Kindern von dannen abzureisen/ dannenhero sie Se. Königl. Maj. von Groß-Brittannien inständig bitten/ solches vor sie zuwegen zu bringen; worauff Jh. Maj. an den Lord Trumbald/ dero Envoye am Frantzösischen Hof/ Ordre gegeben haben/ sehr nachdrückliche instantien vor sie zu thun. Mons. Talboth, deß Grafen von Schrewsbury Bruder ist im Duell von dem Hertzogen von Graffton erstochen worden/ dieser hatte jenen schon einmal wehrloß gemacht / und das Leben genereuse geschencket/ er wolte aber damit nicht zufrieden bleiben/ biß er endlich den Tod davon getragen hat. Man sagt/ daß diesen Sommer zu Honslöwheat eine Armee von 16000. Mann campiren/ und etliche Monaten lang alle Tag exerciret werden solle. Den 14. ist der Graf von Castelmaine von hier nach Rom abgereist. Der Graf von Stampfort/ so deß Hochverraths angeklaget gewesen/ ist unter Bürgschafft seiner Gefängnuß befreyet. Der König hat dem Herrn Bischoff von Londen sagen lassen/ daß Se. Majest sich verwundere/ ihn nicht mehr bey Hof zu sehen/ und daß sie wohl zufrieden wären/ daß er daselbst erschiene. Den 28. war der bestimbte Tag/ daß Thomas Saxon und Mons. David Graund für Recht gestellt wurden/ wobey der Hof deß Königs Banck mit einer grossen Menge Volcks angefüllet war; nach vorheriger vielfaltigen examination wurde der Thomas Saxon gefragt/ was er zu seiner defension einzuwenden hätte? worauff er antwortet / er sey ein armer Mann/ und habe kein Geld einigen Zeugen auffzubringen/ und was er ausgesagt/ hab er nicht aus einiger Boßheit gegen den Lord de la Meere, sondern allein dem König zu Dienst gethan/ bat darauff den König umb Gnad/ und wurde von den Richtern deß schändlichen Meineyds schuldig erkant/ und verurtheilt/ daß er den 23. in der Pillory vor Westmünsterhall/ und den 25. vor Templebar stehen/ den 26. von Ludgate biß Westmünsterhall gegeißlet/ und den 27. in der Pillory oder Lasterstein vor der Beurß stehen/ und den 28. von Neugate biß Tiburn zum andernmal gegeißlet werden soll/ welches Urtheil an ihme Saxon auch also vollzogen worden. Den 25. Abends regalirte der Graf von Sunderland den König und die Königin in dem apartement der Hertzogin von Portsmuth mit einem Ball und Collation/ und waren zwölff Schweden will die alte Tractaten mit der Cron Engelland erneuern. Mons. Talboth wird vom Hertzog von Graffton im Duell erstochen. Saxon und Graund werden von deß Königs Banck deß schändlichen Meineyds schuldig erkandt/ und verurtheilt. Der Graff von Sunderland regaliriden König und die Königin mit einem Ballet und Collation.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/168>, abgerufen am 23.11.2024.