Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

Bild:
<< vorherige Seite

Proviant/ und was sonsten zu dieser unumbgänglichen Verfassung und defension deß Vatterlands / dien- und vorräthig seyn mag/ selbst mehr als jemalen bedürfftig ist: und Wir dergleichen Kriegs-Bereitschafft zu diesem Ende auffzubringen/ jemals weder an Mühe noch Kosten etwas haben erwinden lassen. Hingegen befindet sich/ daß sonderlich auch die Rosse Schaaren-weise von etlich hunderten zusammen/ wie nicht weniger das Getreyd zum Proviant/ auch Munition/ Waffen/ Gewehr/ und andere dergleichen Kriegs-Nothwendigkeiten in grosser Anzahl/ nit nur von den Frembden selbst hier und dar auffgekaufft/ und ausser Lands verschleppet / sondern so gar auch von Unsern und deß Reichs Unterthanen/ von andern Orten umb einen geringen Preiß an sich erkaufft/ und so fort umb den schnöden Gewinn ferners denen Ausländern zugeführt/ und verhandlet; mithin das werthe Vatterland seiner gegen dem Erbfeind/ und zu seiner selbst eigenen Sicherheit so hoch benöthigten Kräfften entblösset werden. Massen es die tägliche Erfahrung klar vor Augen zeiget/ wie schwehr solcher frembden Erschöpffung halber/ nicht allein die Mannschafft/ sondern auch die Pferde/ sowol zur Montirung der Reuterey/ als Ausrüst- und Bespannung der Artiglerie, Mu[unleserliches Material]ition/ und andern sehwehren Kriege-Nothdurfften zu überkommen/ und auffzubringen seyen. Welchem nach dann/ und da es ohne deme in den Reichs Verfassungen und Executions-Verordnung/ was in solchen Fällen vorzunehmen seye/ von selbsten heylsamlich und wohl versehen. So befehlen Wir Euer Liebden/ Liebden/ And. And. und euch sambt und sonders von Römischer Käyserlicher Macht/ hiemit ernstlich geb[unleserliches Material]etend/ und wollen/ daß sie in ihren Chur-Fürstenthumern und Landen Graf-Herrschafften nnd Städten/ auch deroselben Unterthanen / Zugehö[unleserliches Material]gen und Verwandten/ was Stands oder Wesens die seyn möchten / vorangedeute frembde unzulässige Werbungen/ Bestallungen/ Musterungen / Durchzüge/ und was dergleichen mehr seyn mag/ denen Reichs Constitutionibus und Reichs-Abschieden zuwider/ durch aus nicht gestatten/ und vorgehen: sondern darwider ernstliche Verbott/ unsaumlich ergehen lassen/ darüber mit würcklicher Execution, Bestrick-Trenn- und Abschaffung der Werber/ und der Geworbenen ohne allen Respect steiff und vest handhaben und halten lassen. Wie dann ingleichem auch daß Euer Liebden/ Liebden/ And. And. und Ihr/ ein jeder für sich/ wie auch mit gesambter Hand oberwehnten so hoch nachtheiligen Roß-Proviant- und Munition-Auff- und Vor-Kauff in ihren Landen und Bottmässigkeiten/ absonderlich bey den Juden gäntzlich verhindern und einstellen/ noch jemanden darzu weder Paß noch Repaß gestatten. Dergestalt /

Proviant/ und was sonsten zu dieser unumbgänglichen Verfassung und defension deß Vatterlands / dien- und vorräthig seyn mag/ selbst mehr als jemalen bedürfftig ist: und Wir dergleichen Kriegs-Bereitschafft zu diesem Ende auffzubringen/ jemals weder an Mühe noch Kosten etwas haben erwinden lassen. Hingegen befindet sich/ daß sonderlich auch die Rosse Schaaren-weise von etlich hunderten zusammen/ wie nicht weniger das Getreyd zum Proviant/ auch Munition/ Waffen/ Gewehr/ und andere dergleichen Kriegs-Nothwendigkeiten in grosser Anzahl/ nit nur von den Frembden selbst hier und dar auffgekaufft/ und ausser Lands verschleppet / sondern so gar auch von Unsern und deß Reichs Unterthanen/ von andern Orten umb einen geringen Preiß an sich erkaufft/ und so fort umb den schnöden Gewinn ferners denen Ausländern zugeführt/ und verhandlet; mithin das werthe Vatterland seiner gegen dem Erbfeind/ und zu seiner selbst eigenen Sicherheit so hoch benöthigten Kräfften entblösset werden. Massen es die tägliche Erfahrung klar vor Augen zeiget/ wie schwehr solcher frembden Erschöpffung halber/ nicht allein die Mannschafft/ sondern auch die Pferde/ sowol zur Montirung der Reuterey/ als Ausrüst- und Bespannung der Artiglerie, Mu[unleserliches Material]ition/ und andern sehwehren Kriege-Nothdurfften zu überkommen/ und auffzubringen seyen. Welchem nach dann/ und da es ohne deme in den Reichs Verfassungen und Executions-Verordnung/ was in solchen Fällen vorzunehmen seye/ von selbsten heylsamlich und wohl versehen. So befehlen Wir Euer Liebden/ Liebden/ And. And. und euch sambt und sonders von Römischer Käyserlicher Macht/ hiemit ernstlich geb[unleserliches Material]etend/ und wollen/ daß sie in ihren Chur-Fürstenthumern und Landen Graf-Herrschafften nnd Städten/ auch deroselben Unterthanen / Zugehö[unleserliches Material]gen und Verwandten/ was Stands oder Wesens die seyn möchten / vorangedeute frembde unzulässige Werbungen/ Bestallungen/ Musterungen / Durchzüge/ und was dergleichen mehr seyn mag/ denen Reichs Constitutionibus und Reichs-Abschieden zuwider/ durch aus nicht gestatten/ und vorgehen: sondern darwider ernstliche Verbott/ unsaumlich ergehen lassen/ darüber mit würcklicher Execution, Bestrick-Trenn- und Abschaffung der Werber/ und der Geworbenen ohne allen Respect steiff und vest handhaben und halten lassen. Wie dann ingleichem auch daß Euer Liebden/ Liebden/ And. And. und Ihr/ ein jeder für sich/ wie auch mit gesambter Hand oberwehnten so hoch nachtheiligen Roß-Proviant- und Munition-Auff- und Vor-Kauff in ihren Landen und Bottmässigkeiten/ absonderlich bey den Juden gäntzlich verhindern und einstellen/ noch jemanden darzu weder Paß noch Repaß gestatten. Dergestalt /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0196" n="184"/>
Proviant/ und was                      sonsten zu dieser unumbgänglichen Verfassung und defension deß Vatterlands /                      dien- und vorräthig seyn mag/ selbst mehr als jemalen bedürfftig ist: und Wir                      dergleichen Kriegs-Bereitschafft zu diesem Ende auffzubringen/ jemals weder an                      Mühe noch Kosten etwas haben erwinden lassen. Hingegen befindet sich/ daß                      sonderlich auch die Rosse Schaaren-weise von etlich hunderten zusammen/ wie                      nicht weniger das Getreyd zum Proviant/ auch Munition/ Waffen/ Gewehr/ und                      andere dergleichen Kriegs-Nothwendigkeiten in grosser Anzahl/ nit nur von den                      Frembden selbst hier und dar auffgekaufft/ und ausser Lands verschleppet /                      sondern so gar auch von Unsern und deß Reichs Unterthanen/ von andern Orten umb                      einen geringen Preiß an sich erkaufft/ und so fort umb den schnöden Gewinn                      ferners denen Ausländern zugeführt/ und verhandlet; mithin das werthe                      Vatterland seiner gegen dem Erbfeind/ und zu seiner selbst eigenen Sicherheit                      so hoch benöthigten Kräfften entblösset werden. Massen es die tägliche Erfahrung                      klar vor Augen zeiget/ wie schwehr solcher frembden Erschöpffung halber/ nicht                      allein die Mannschafft/ sondern auch die Pferde/ sowol zur Montirung der                      Reuterey/ als Ausrüst- und Bespannung der Artiglerie, Mu<gap reason="illegible"/>ition/ und andern                      sehwehren Kriege-Nothdurfften zu überkommen/ und auffzubringen seyen. Welchem                      nach dann/ und da es ohne deme in den Reichs Verfassungen und                      Executions-Verordnung/ was in solchen Fällen vorzunehmen seye/ von selbsten                      heylsamlich und wohl versehen. So befehlen Wir Euer Liebden/ Liebden/ And.                      And. und euch sambt und sonders von Römischer Käyserlicher Macht/ hiemit                      ernstlich geb<gap reason="illegible"/>etend/ und wollen/ daß sie in ihren Chur-Fürstenthumern und                      Landen Graf-Herrschafften nnd Städten/ auch deroselben Unterthanen /                      Zugehö<gap reason="illegible"/>gen und Verwandten/ was Stands oder Wesens die seyn möchten /                      vorangedeute frembde unzulässige Werbungen/ Bestallungen/ Musterungen /                      Durchzüge/ und was dergleichen mehr seyn mag/ denen Reichs Constitutionibus                      und Reichs-Abschieden zuwider/ durch aus nicht gestatten/ und vorgehen:                      sondern darwider ernstliche Verbott/ unsaumlich ergehen lassen/ darüber mit                      würcklicher Execution, Bestrick-Trenn- und Abschaffung der Werber/ und der                      Geworbenen ohne allen Respect steiff und vest handhaben und halten lassen. Wie                      dann ingleichem auch daß Euer Liebden/ Liebden/ And. And. und Ihr/ ein jeder                      für sich/ wie auch mit gesambter Hand oberwehnten so hoch nachtheiligen                      Roß-Proviant- und Munition-Auff- und Vor-Kauff in ihren Landen und                      Bottmässigkeiten/ absonderlich bey den Juden gäntzlich verhindern und                      einstellen/ noch jemanden darzu weder Paß noch Repaß gestatten. Dergestalt /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[184/0196] Proviant/ und was sonsten zu dieser unumbgänglichen Verfassung und defension deß Vatterlands / dien- und vorräthig seyn mag/ selbst mehr als jemalen bedürfftig ist: und Wir dergleichen Kriegs-Bereitschafft zu diesem Ende auffzubringen/ jemals weder an Mühe noch Kosten etwas haben erwinden lassen. Hingegen befindet sich/ daß sonderlich auch die Rosse Schaaren-weise von etlich hunderten zusammen/ wie nicht weniger das Getreyd zum Proviant/ auch Munition/ Waffen/ Gewehr/ und andere dergleichen Kriegs-Nothwendigkeiten in grosser Anzahl/ nit nur von den Frembden selbst hier und dar auffgekaufft/ und ausser Lands verschleppet / sondern so gar auch von Unsern und deß Reichs Unterthanen/ von andern Orten umb einen geringen Preiß an sich erkaufft/ und so fort umb den schnöden Gewinn ferners denen Ausländern zugeführt/ und verhandlet; mithin das werthe Vatterland seiner gegen dem Erbfeind/ und zu seiner selbst eigenen Sicherheit so hoch benöthigten Kräfften entblösset werden. Massen es die tägliche Erfahrung klar vor Augen zeiget/ wie schwehr solcher frembden Erschöpffung halber/ nicht allein die Mannschafft/ sondern auch die Pferde/ sowol zur Montirung der Reuterey/ als Ausrüst- und Bespannung der Artiglerie, Mu_ ition/ und andern sehwehren Kriege-Nothdurfften zu überkommen/ und auffzubringen seyen. Welchem nach dann/ und da es ohne deme in den Reichs Verfassungen und Executions-Verordnung/ was in solchen Fällen vorzunehmen seye/ von selbsten heylsamlich und wohl versehen. So befehlen Wir Euer Liebden/ Liebden/ And. And. und euch sambt und sonders von Römischer Käyserlicher Macht/ hiemit ernstlich geb_ etend/ und wollen/ daß sie in ihren Chur-Fürstenthumern und Landen Graf-Herrschafften nnd Städten/ auch deroselben Unterthanen / Zugehö_ gen und Verwandten/ was Stands oder Wesens die seyn möchten / vorangedeute frembde unzulässige Werbungen/ Bestallungen/ Musterungen / Durchzüge/ und was dergleichen mehr seyn mag/ denen Reichs Constitutionibus und Reichs-Abschieden zuwider/ durch aus nicht gestatten/ und vorgehen: sondern darwider ernstliche Verbott/ unsaumlich ergehen lassen/ darüber mit würcklicher Execution, Bestrick-Trenn- und Abschaffung der Werber/ und der Geworbenen ohne allen Respect steiff und vest handhaben und halten lassen. Wie dann ingleichem auch daß Euer Liebden/ Liebden/ And. And. und Ihr/ ein jeder für sich/ wie auch mit gesambter Hand oberwehnten so hoch nachtheiligen Roß-Proviant- und Munition-Auff- und Vor-Kauff in ihren Landen und Bottmässigkeiten/ absonderlich bey den Juden gäntzlich verhindern und einstellen/ noch jemanden darzu weder Paß noch Repaß gestatten. Dergestalt /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/196
Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/196>, abgerufen am 27.11.2024.