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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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darüber/ ließ ihn heraus ziehen/ und so fort kleyden/ erkauffte einige darzu/ die bekräfftigen solten/ als wann ihr Mann ein hitziges Fieber gehabt/ und öffters in der Kranckheit nicht gewust / was er thäte/ damit sie ihn ehrlich Es wird aber der Betrug entdecket/ und das Weib zu gebührender Straff gezogen. begraben lassen/ und die nachgelassene Güter behalten möchte/ diß gieng so weit von statten/ biß ein ehrlicher guter Mann an Hand gab/ man möchte doch untersuchen/ ob es so wäre oder nicht/ da dann bald das contrarium befunden / worauff die Frau sambt einigen aus ihrem Hause/ und denen beyden Gezeugen eingezogen worden. Den 24. seynd einige Schiff aus Das Silder-Bergwerck in Norwegen komt in grosses Auffuchmen. Norwegen hier angelangt/ welche Nachricht mitgebracht/ daß daselbst das Silber-Bergwerck/ der Königsberg genant/ nunmehro durch die vorm Jahr/ von Ihr. Königlichen Majest. selbst/ eingerichtete allergnädigste Verordnung in sehr guten Stand und Beschaffenheit gebracht sey/ so daß durch dessen Trieb Monatlich ein grosser Nutzen zuwegen gebracht werde; massen dann der Administrator oder Berg-Herr daselbst zur Probe und Bezeugung gnugsamer Versicherung solches Vortheils mit besagten Schiffen eine zimbliche Parthey ungeweine Sandsteine/ und gediehen fein Silber-Ertz heraus gesandt/ und zu einer Monatlichen grossen avantage, Ihr. Majest. Verheissung thun lassen / dagegen man vor diesem nur Monatlich kaum vierhundert Reichsthaler daraus machen können/ da hingegen der Profit den vierten Theil höher gestiegen ist; und wie berichtet wird/ soll solches Bergwerck auff die Art und Weise/ wie es im Hartz und andern Deßwegen der König von Dennemarck dem Administratori, denen trembden Participanten und Bergwercks Interessirten sehr grosse Freyheiten ertheilet. wohl angeordneten Bergwercken in Teutschland eingerichtet seyn; So haben zu dem Ende auch Ihre Königliche Majestät solchen aus Teutschland dahin verschriebenen Bergleuten/ dem Administratori, denen frembden Participanten sowohl als einheimischen dero Unterthanen/ umb zu dessen Silber-Bergwercks fernern Trieb mit Ertheilung aller deren Privilegien und Freyheiten/ so jemals bey andern Bergwercken gegeben worden/ bey dem alten Herkommen und Ublichkeiten allerdings bewenden/ auch darüber eine Berg-Ordnung verfassen/ und in Druck befördern zu lassen/ auch die Interessenten bey solcher Berg-Ordnung/ Privilegien, Freyheiten und Immunitäten allergnädigst zu schützen und zu mainteniren versprochen. Die jüngsie Princessin von Augustusburg wird als Abdatissin zu Itzehö daselbsten solenniter introduciret. Aus dem Holsteinischen kommt/ daß den 3. die jüngste Princessin von Augustusburg als Aebtissin zu Itzehö solenniter introducirt worden. Die ad hunc actum verordnete Königl. Herrn Commissarii, als der Herr Stadthalter Graf Nanzau und der Herr Cantzler Liliencron seynd aus hochgedachter Princessin Logiment in einer mit 6. Pferden bespanneten Carosse voran/ dann die Princessin nebst dero Frau Mutter und 2. der Conventualinnen/ so dieselbe abgeholet/ in einer ebenfalls mit 6. Pferden bespanneten Ca-

darüber/ ließ ihn heraus ziehen/ und so fort kleyden/ erkauffte einige darzu/ die bekräfftigen solten/ als wann ihr Mann ein hitziges Fieber gehabt/ und öffters in der Kranckheit nicht gewust / was er thäte/ damit sie ihn ehrlich Es wird aber der Betrug entdecket/ und das Weib zu gebührender Straff gezogen. begraben lassen/ und die nachgelassene Güter behalten möchte/ diß gieng so weit von statten/ biß ein ehrlicher guter Mann an Hand gab/ man möchte doch untersuchen/ ob es so wäre oder nicht/ da dann bald das contrarium befunden / worauff die Frau sambt einigen aus ihrem Hause/ und denen beyden Gezeugen eingezogen worden. Den 24. seynd einige Schiff aus Das Silder-Bergwerck in Norwegen komt in grosses Auffuchmen. Norwegen hier angelangt/ welche Nachricht mitgebracht/ daß daselbst das Silber-Bergwerck/ der Königsberg genant/ nunmehro durch die vorm Jahr/ von Ihr. Königlichen Majest. selbst/ eingerichtete allergnädigste Verordnung in sehr guten Stand und Beschaffenheit gebracht sey/ so daß durch dessen Trieb Monatlich ein grosser Nutzen zuwegen gebracht werde; massen dann der Administrator oder Berg-Herr daselbst zur Probe und Bezeugung gnugsamer Versicherung solches Vortheils mit besagten Schiffen eine zimbliche Parthey ungeweine Sandsteine/ und gediehen fein Silber-Ertz heraus gesandt/ und zu einer Monatlichen grossen avantage, Ihr. Majest. Verheissung thun lassen / dagegen man vor diesem nur Monatlich kaum vierhundert Reichsthaler daraus machen können/ da hingegen der Profit den vierten Theil höher gestiegen ist; und wie berichtet wird/ soll solches Bergwerck auff die Art und Weise/ wie es im Hartz und andern Deßwegen der König von Dennemarck dem Administratori, denen trembden Participanten und Bergwercks Interessirten sehr grosse Freyheiten ertheilet. wohl angeordneten Bergwercken in Teutschland eingerichtet seyn; So haben zu dem Ende auch Ihre Königliche Majestät solchen aus Teutschland dahin verschriebenen Bergleuten/ dem Administratori, denen frembden Participanten sowohl als einheimischen dero Unterthanen/ umb zu dessen Silber-Bergwercks fernern Trieb mit Ertheilung aller deren Privilegien und Freyheiten/ so jemals bey andern Bergwercken gegeben worden/ bey dem alten Herkommen und Ublichkeiten allerdings bewenden/ auch darüber eine Berg-Ordnung verfassen/ und in Druck befördern zu lassen/ auch die Interessenten bey solcher Berg-Ordnung/ Privilegien, Freyheiten und Immunitäten allergnädigst zu schützen und zu mainteniren versprochen. Die jüngsie Princessin von Augustusburg wird als Abdatissin zu Itzehö daselbsten solenniter introduciret. Aus dem Holsteinischen kom̃t/ daß den 3. die jüngste Princessin von Augustusburg als Aebtissin zu Itzehö solenniter introducirt worden. Die ad hunc actum verordnete Königl. Herrn Commissarii, als der Herr Stadthalter Graf Nanzau und der Herr Cantzler Liliencron seynd aus hochgedachter Princessin Logiment in einer mit 6. Pferden bespanneten Carosse voran/ dann die Princessin nebst dero Frau Mutter und 2. der Conventualinnen/ so dieselbe abgeholet/ in einer ebenfalls mit 6. Pferden bespanneten Ca-

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[299/0311] darüber/ ließ ihn heraus ziehen/ und so fort kleyden/ erkauffte einige darzu/ die bekräfftigen solten/ als wann ihr Mann ein hitziges Fieber gehabt/ und öffters in der Kranckheit nicht gewust / was er thäte/ damit sie ihn ehrlich begraben lassen/ und die nachgelassene Güter behalten möchte/ diß gieng so weit von statten/ biß ein ehrlicher guter Mann an Hand gab/ man möchte doch untersuchen/ ob es so wäre oder nicht/ da dann bald das contrarium befunden / worauff die Frau sambt einigen aus ihrem Hause/ und denen beyden Gezeugen eingezogen worden. Den 24. seynd einige Schiff aus Norwegen hier angelangt/ welche Nachricht mitgebracht/ daß daselbst das Silber-Bergwerck/ der Königsberg genant/ nunmehro durch die vorm Jahr/ von Ihr. Königlichen Majest. selbst/ eingerichtete allergnädigste Verordnung in sehr guten Stand und Beschaffenheit gebracht sey/ so daß durch dessen Trieb Monatlich ein grosser Nutzen zuwegen gebracht werde; massen dann der Administrator oder Berg-Herr daselbst zur Probe und Bezeugung gnugsamer Versicherung solches Vortheils mit besagten Schiffen eine zimbliche Parthey ungeweine Sandsteine/ und gediehen fein Silber-Ertz heraus gesandt/ und zu einer Monatlichen grossen avantage, Ihr. Majest. Verheissung thun lassen / dagegen man vor diesem nur Monatlich kaum vierhundert Reichsthaler daraus machen können/ da hingegen der Profit den vierten Theil höher gestiegen ist; und wie berichtet wird/ soll solches Bergwerck auff die Art und Weise/ wie es im Hartz und andern wohl angeordneten Bergwercken in Teutschland eingerichtet seyn; So haben zu dem Ende auch Ihre Königliche Majestät solchen aus Teutschland dahin verschriebenen Bergleuten/ dem Administratori, denen frembden Participanten sowohl als einheimischen dero Unterthanen/ umb zu dessen Silber-Bergwercks fernern Trieb mit Ertheilung aller deren Privilegien und Freyheiten/ so jemals bey andern Bergwercken gegeben worden/ bey dem alten Herkommen und Ublichkeiten allerdings bewenden/ auch darüber eine Berg-Ordnung verfassen/ und in Druck befördern zu lassen/ auch die Interessenten bey solcher Berg-Ordnung/ Privilegien, Freyheiten und Immunitäten allergnädigst zu schützen und zu mainteniren versprochen. Aus dem Holsteinischen kom̃t/ daß den 3. die jüngste Princessin von Augustusburg als Aebtissin zu Itzehö solenniter introducirt worden. Die ad hunc actum verordnete Königl. Herrn Commissarii, als der Herr Stadthalter Graf Nanzau und der Herr Cantzler Liliencron seynd aus hochgedachter Princessin Logiment in einer mit 6. Pferden bespanneten Carosse voran/ dann die Princessin nebst dero Frau Mutter und 2. der Conventualinnen/ so dieselbe abgeholet/ in einer ebenfalls mit 6. Pferden bespanneten Ca- Es wird aber der Betrug entdecket/ und das Weib zu gebührender Straff gezogen. Das Silder-Bergwerck in Norwegen komt in grosses Auffuchmen. Deßwegen der König von Dennemarck dem Administratori, denen trembden Participanten und Bergwercks Interessirten sehr grosse Freyheiten ertheilet. Die jüngsie Princessin von Augustusburg wird als Abdatissin zu Itzehö daselbsten solenniter introduciret.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/311>, abgerufen am 22.11.2024.