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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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von Heydelberg sambt vielen Grafen/ und Herren in sich begreifft / bey welchem gleich anfangs uns die Churpfältzische Successions-Sach unter handen komt/ und behauptete der Frantzös. Abgesandte Abbe Morel noch immer am Churpfältzis. Successions-Sach. Churpfältzis. Hof seine eingewendte Contradiction wider deß Chur-Pfaltzgraffen ergriffene Possession von denen Fürstenthümbern Summern und Lautern/ wie auch der Graffschaft Sponheim und andern feudal- und allodial-Gütern/ mit beharlichem einwenden daß alles der Madame de Orleans, als deß jüngst verstorbenen Churfürsten einigen Schwester von rechtswegen zukomme/ über dieses wolte sich der Pfaltzgraff von Veldentz wegen der Chur auch nicht weisen lassen/ vorgebende/ daß besagte Chur von der Veldentzischen auf die Heydelb. und nachdeme diese in dem letzten verstorbenen Churfürsten Carolo erloschen/ darmit wieder auf die Veldentzische Lini gefallen sey/ jeder Theil wolte sein Recht in casu quo dociren/ was nun diese Sach vor einen Außschlag gewinnen werde/ stehet künfftig zu vernehmen; Indessen haben Sontags den 20. dito die Römisch-Catholische zu Oppenheimb in der Franciscaner Kirch doch ohne Präjuditz der Protestirenden wieder Possession genommen Catholische nehmen Possession zu Oppenheim in der Franciscaner Kirch./ so aus Befelch Ihro Churfl. Durchl. von der Pfaltz geschehen/ auf dero fernere Ordre auch den 20. durch die hierzu verordnete Geheime und Hoffräth/ Freyherrn von Degenfeld und Reichenbach die jenige Mannheimer aus Franckreich bürtige Bürger/ welche bezüchtiget werden wollen/ ob hätten sie dem Aller-Chriftl. König nach dem Leben getrachtet / deßwegen sie auch eine geraume Zeit her in gar engem Arrest gehalten/ und alle ihre Einige arrestirte von Mannheim werden scharff examinirt. Brieffschafften versigillirt gewesen/ auffs schärffste examiniren/ und alle ihre Missiven und Schrifften auffs genauste durchgehen lassen/ ob nun sich etwas gegen sie befunden/ muß die Zeit lehren/ man hält aber indessen diese arme Leuthe allerdings vor unschuldig/ sonsten bereits andere scharpffe Verordnung dieses abscheulichen Beginnens halber gegen sie würde ergangen seyn. Bey diesem Verlauff wurden die unterm Frantzösischen Schutz seyende Grünnstatter von Herrn Grafen von Leiningen ihrer Kirchen wegen Den Grünstätern wird ihre Kirch disputirt. mehrmahlen angefochten/ indeme gemeldter Herr Graf ungeacht die Catholische bereits eine Kirch und Capell allda haben/ mit Zuziehung viel und allerley Volcks denen Evangelischen allda ankündigen lassen/ daß er Königliche Ordre habe/ daß künfftighin alle Sonn- und Feyertäg gleich Morgens die Catholische/ und nach 9. Uhr die Evangelische in der Stadt-Kirch ihren Gottes-Dienst verrichten sollen / welche Ord[unleserliches Material]e die Burgerschafft zu sehen begehrte/ mit vermelden/ daß Mons. de la Goupplier ihnen versprochen/ daß sie diese Kirch allein besitzen solten / dagegen denen Catholischen/ die vor dem Flecken liegende

von Heydelberg sambt vielen Grafen/ und Herren in sich begreifft / bey welchem gleich anfangs uns die Churpfältzische Successions-Sach unter handen komt/ und behauptete der Frantzös. Abgesandte Abbe Morel noch immer am Churpfältzis. Successions-Sach. Churpfältzis. Hof seine eingewendte Contradiction wider deß Chur-Pfaltzgraffen ergriffene Possession von denen Fürstenthümbern Summern und Lautern/ wie auch der Graffschaft Sponheim und andern feudal- und allodial-Gütern/ mit beharlichem einwenden daß alles der Madame de Orleans, als deß jüngst verstorbenen Churfürsten einigen Schwester von rechtswegen zukomme/ über dieses wolte sich der Pfaltzgraff von Veldentz wegen der Chur auch nicht weisen lassen/ vorgebende/ daß besagte Chur von der Veldentzischen auf die Heydelb. und nachdeme diese in dem letzten verstorbenen Churfürsten Carolo erloschen/ darmit wieder auf die Veldentzische Lini gefallen sey/ jeder Theil wolte sein Recht in casu quo docirẽ/ was nun diese Sach vor einẽ Außschlag gewinnen werde/ stehet künfftig zu vernehmen; Indessen haben Sontags den 20. dito die Römisch-Catholische zu Oppenheimb in der Franciscaner Kirch doch ohne Präjuditz der Protestirenden wieder Possession genommen Catholische nehmen Possession zu Oppenheim in der Franciscaner Kirch./ so aus Befelch Ihro Churfl. Durchl. von der Pfaltz geschehen/ auf dero fernere Ordre auch den 20. durch die hierzu verordnete Geheime und Hoffräth/ Freyherrn von Degenfeld und Reichenbach die jenige Mannheimer aus Franckreich bürtige Bürger/ welche bezüchtiget werden wollen/ ob hätten sie dem Aller-Chriftl. König nach dem Leben getrachtet / deßwegen sie auch eine geraume Zeit her in gar engem Arrest gehalten/ und alle ihre Einige arrestirte von Mannheim werden scharff examinirt. Brieffschafften versigillirt gewesen/ auffs schärffste examiniren/ und alle ihre Missiven und Schrifften auffs genauste durchgehen lassen/ ob nun sich etwas gegen sie befunden/ muß die Zeit lehren/ man hält aber indessen diese arme Leuthe allerdings vor unschuldig/ sonsten bereits andere scharpffe Verordnung dieses abscheulichen Beginnens halber gegen sie würde ergangen seyn. Bey diesem Verlauff wurden die unterm Frantzösischen Schutz seyende Grünnstatter von Herrn Grafen von Leiningen ihrer Kirchen wegen Den Grünstätern wird ihre Kirch disputirt. mehrmahlen angefochten/ indeme gemeldter Herr Graf ungeacht die Catholische bereits eine Kirch und Capell allda haben/ mit Zuziehung viel und allerley Volcks denen Evangelischen allda ankündigen lassen/ daß er Königliche Ordre habe/ daß künfftighin alle Sonn- und Feyertäg gleich Morgens die Catholische/ und nach 9. Uhr die Evangelische in der Stadt-Kirch ihren Gottes-Dienst verrichten sollen / welche Ord[unleserliches Material]e die Burgerschafft zu sehen begehrte/ mit vermelden/ daß Mons. de la Goupplier ihnen versprochen/ daß sie diese Kirch allein besitzen solten / dagegen denen Catholischen/ die vor dem Flecken liegende

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[45/0057] von Heydelberg sambt vielen Grafen/ und Herren in sich begreifft / bey welchem gleich anfangs uns die Churpfältzische Successions-Sach unter handen komt/ und behauptete der Frantzös. Abgesandte Abbe Morel noch immer am Churpfältzis. Hof seine eingewendte Contradiction wider deß Chur-Pfaltzgraffen ergriffene Possession von denen Fürstenthümbern Summern und Lautern/ wie auch der Graffschaft Sponheim und andern feudal- und allodial-Gütern/ mit beharlichem einwenden daß alles der Madame de Orleans, als deß jüngst verstorbenen Churfürsten einigen Schwester von rechtswegen zukomme/ über dieses wolte sich der Pfaltzgraff von Veldentz wegen der Chur auch nicht weisen lassen/ vorgebende/ daß besagte Chur von der Veldentzischen auf die Heydelb. und nachdeme diese in dem letzten verstorbenen Churfürsten Carolo erloschen/ darmit wieder auf die Veldentzische Lini gefallen sey/ jeder Theil wolte sein Recht in casu quo docirẽ/ was nun diese Sach vor einẽ Außschlag gewinnen werde/ stehet künfftig zu vernehmen; Indessen haben Sontags den 20. dito die Römisch-Catholische zu Oppenheimb in der Franciscaner Kirch doch ohne Präjuditz der Protestirenden wieder Possession genommen / so aus Befelch Ihro Churfl. Durchl. von der Pfaltz geschehen/ auf dero fernere Ordre auch den 20. durch die hierzu verordnete Geheime und Hoffräth/ Freyherrn von Degenfeld und Reichenbach die jenige Mannheimer aus Franckreich bürtige Bürger/ welche bezüchtiget werden wollen/ ob hätten sie dem Aller-Chriftl. König nach dem Leben getrachtet / deßwegen sie auch eine geraume Zeit her in gar engem Arrest gehalten/ und alle ihre Brieffschafften versigillirt gewesen/ auffs schärffste examiniren/ und alle ihre Missiven und Schrifften auffs genauste durchgehen lassen/ ob nun sich etwas gegen sie befunden/ muß die Zeit lehren/ man hält aber indessen diese arme Leuthe allerdings vor unschuldig/ sonsten bereits andere scharpffe Verordnung dieses abscheulichen Beginnens halber gegen sie würde ergangen seyn. Bey diesem Verlauff wurden die unterm Frantzösischen Schutz seyende Grünnstatter von Herrn Grafen von Leiningen ihrer Kirchen wegen mehrmahlen angefochten/ indeme gemeldter Herr Graf ungeacht die Catholische bereits eine Kirch und Capell allda haben/ mit Zuziehung viel und allerley Volcks denen Evangelischen allda ankündigen lassen/ daß er Königliche Ordre habe/ daß künfftighin alle Sonn- und Feyertäg gleich Morgens die Catholische/ und nach 9. Uhr die Evangelische in der Stadt-Kirch ihren Gottes-Dienst verrichten sollen / welche Ord_ e die Burgerschafft zu sehen begehrte/ mit vermelden/ daß Mons. de la Goupplier ihnen versprochen/ daß sie diese Kirch allein besitzen solten / dagegen denen Catholischen/ die vor dem Flecken liegende Churpfältzis. Successions-Sach. Catholische nehmen Possession zu Oppenheim in der Franciscaner Kirch. Einige arrestirte von Mannheim werden scharff examinirt. Den Grünstätern wird ihre Kirch disputirt.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/57>, abgerufen am 24.11.2024.