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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843.

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auch das Turnen eingeführt werden. Es sind bereits
darüber Gutachten verlangt worden, von denen die meisten
besonders das Schwimmen, Fechten, Reiten und Tanzen
berücksichtigt wissen wollen." Das klingt ein Bischen
sonderbar. Es ist von Turnen die Rede und das Gut-
achten spricht von Tanzen. Schwimmen, Fechten, Rei-
ten sind wohl Theile der Turnkunst im weitesten
Sinne, von dem heutigen Tanzen kann man dies aber
schwerlich sagen. Wenn aber die Allerhöchste Cabinets-
ordre von Leibesübungen spricht, die nunmehr auf
den verschiedenen Militairschulen getrieben werden sol-
len, so kann doch füglich nur vom eigentlichen Turnen
die Rede sein, allenfalls auch vom Fechten, weil beide
mehr zusammengehören und im stillen Raum getrieben
werden können. Schwimmen und Reiten stehen aber
in keinem Zusammenhange damit. Solche Gutachten
aber, sollten sie wirklich also sich ausgesprochen haben,
würden ein trauriges Geständniß ablegen von der Gei-
stesbildung ihrer Urheber; denn entweder haben sie
die Königliche Cabinetsordre nicht verstanden oder ha-
ben keine Vorstellung von unserm Turnwesen, oder
drittens sie wittern wie 1819 in dem Turnwesen noch
Demagogie, und mit solchen Jdeen dürfen natürlich
künftige Offiziere nicht inficirt werden. Doch ehe wir
an die Beantwortung der Frage gehen, sind wir ge-
nöthigt uns vorerst die Frage zu stellen: wer soll
turnen? Divisions- und Brigadeschüler. Darnach
stellt sich aber nun auch die Beantwortung der ersten
Frage hinsichts der Uebungen anders. Divisionsschü-
ler turnen und Brigadeschüler turnen. Jene werden
zu Offizieren, diese meistens zu Unteroffizieren gebil-
det. Beide Theile müssen kräftig und gewandt sein,
Ausdauer besitzen in Beziehung jeglicher körperlicher
Anstrengung. Aber der Unterschied ist: der Artillerist
hat es mit Kanonen zu thun. Hieraus folgt nun von
selbst, daß der Körper der Artilleristen vielseitiger und
tüchtiger, stärker ausgebildet werden muß.

auch das Turnen eingeführt werden. Es ſind bereits
darüber Gutachten verlangt worden, von denen die meiſten
beſonders das Schwimmen, Fechten, Reiten und Tanzen
berückſichtigt wiſſen wollen.“ Das klingt ein Bischen
ſonderbar. Es iſt von Turnen die Rede und das Gut-
achten ſpricht von Tanzen. Schwimmen, Fechten, Rei-
ten ſind wohl Theile der Turnkunſt im weiteſten
Sinne, von dem heutigen Tanzen kann man dies aber
ſchwerlich ſagen. Wenn aber die Allerhöchſte Cabinets-
ordre von Leibesübungen ſpricht, die nunmehr auf
den verſchiedenen Militairſchulen getrieben werden ſol-
len, ſo kann doch füglich nur vom eigentlichen Turnen
die Rede ſein, allenfalls auch vom Fechten, weil beide
mehr zuſammengehören und im ſtillen Raum getrieben
werden können. Schwimmen und Reiten ſtehen aber
in keinem Zuſammenhange damit. Solche Gutachten
aber, ſollten ſie wirklich alſo ſich ausgeſprochen haben,
würden ein trauriges Geſtändniß ablegen von der Gei-
ſtesbildung ihrer Urheber; denn entweder haben ſie
die Königliche Cabinetsordre nicht verſtanden oder ha-
ben keine Vorſtellung von unſerm Turnweſen, oder
drittens ſie wittern wie 1819 in dem Turnweſen noch
Demagogie, und mit ſolchen Jdeen dürfen natürlich
künftige Offiziere nicht inficirt werden. Doch ehe wir
an die Beantwortung der Frage gehen, ſind wir ge-
nöthigt uns vorerſt die Frage zu ſtellen: wer ſoll
turnen? Diviſions- und Brigadeſchüler. Darnach
ſtellt ſich aber nun auch die Beantwortung der erſten
Frage hinſichts der Uebungen anders. Diviſionsſchuͤ-
ler turnen und Brigadeſchüler turnen. Jene werden
zu Offizieren, dieſe meiſtens zu Unteroffizieren gebil-
det. Beide Theile müſſen kräftig und gewandt ſein,
Ausdauer beſitzen in Beziehung jeglicher körperlicher
Anſtrengung. Aber der Unterſchied iſt: der Artilleriſt
hat es mit Kanonen zu thun. Hieraus folgt nun von
ſelbſt, daß der Körper der Artilleriſten vielſeitiger und
tüchtiger, ſtärker ausgebildet werden muß.

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[91/0095] auch das Turnen eingeführt werden. Es ſind bereits darüber Gutachten verlangt worden, von denen die meiſten beſonders das Schwimmen, Fechten, Reiten und Tanzen berückſichtigt wiſſen wollen.“ Das klingt ein Bischen ſonderbar. Es iſt von Turnen die Rede und das Gut- achten ſpricht von Tanzen. Schwimmen, Fechten, Rei- ten ſind wohl Theile der Turnkunſt im weiteſten Sinne, von dem heutigen Tanzen kann man dies aber ſchwerlich ſagen. Wenn aber die Allerhöchſte Cabinets- ordre von Leibesübungen ſpricht, die nunmehr auf den verſchiedenen Militairſchulen getrieben werden ſol- len, ſo kann doch füglich nur vom eigentlichen Turnen die Rede ſein, allenfalls auch vom Fechten, weil beide mehr zuſammengehören und im ſtillen Raum getrieben werden können. Schwimmen und Reiten ſtehen aber in keinem Zuſammenhange damit. Solche Gutachten aber, ſollten ſie wirklich alſo ſich ausgeſprochen haben, würden ein trauriges Geſtändniß ablegen von der Gei- ſtesbildung ihrer Urheber; denn entweder haben ſie die Königliche Cabinetsordre nicht verſtanden oder ha- ben keine Vorſtellung von unſerm Turnweſen, oder drittens ſie wittern wie 1819 in dem Turnweſen noch Demagogie, und mit ſolchen Jdeen dürfen natürlich künftige Offiziere nicht inficirt werden. Doch ehe wir an die Beantwortung der Frage gehen, ſind wir ge- nöthigt uns vorerſt die Frage zu ſtellen: wer ſoll turnen? Diviſions- und Brigadeſchüler. Darnach ſtellt ſich aber nun auch die Beantwortung der erſten Frage hinſichts der Uebungen anders. Diviſionsſchuͤ- ler turnen und Brigadeſchüler turnen. Jene werden zu Offizieren, dieſe meiſtens zu Unteroffizieren gebil- det. Beide Theile müſſen kräftig und gewandt ſein, Ausdauer beſitzen in Beziehung jeglicher körperlicher Anſtrengung. Aber der Unterſchied iſt: der Artilleriſt hat es mit Kanonen zu thun. Hieraus folgt nun von ſelbſt, daß der Körper der Artilleriſten vielſeitiger und tüchtiger, ſtärker ausgebildet werden muß.

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst01_1843/95>, abgerufen am 04.12.2024.