Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.Endlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß schon Es ist nicht zu bezweifeln, daß damals die Turn- Dritter Abschnitt. Die Turnkunst in ihrem siegreichen Kampfe gegen Vorurtheile und Anfeindungen von 1820 bis 1837. Es folgte nun von 1820 an ein Stillstand in dem *) Jn der Frankfurter Gesetzsammlung findet sich kein Verbot gegen
das Turnen. Endlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß ſchon Es iſt nicht zu bezweifeln, daß damals die Turn- Dritter Abſchnitt. Die Turnkunſt in ihrem ſiegreichen Kampfe gegen Vorurtheile und Anfeindungen von 1820 bis 1837. Es folgte nun von 1820 an ein Stillſtand in dem *) Jn der Frankfurter Geſetzſammlung findet ſich kein Verbot gegen
das Turnen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0028" n="24"/> <p>Endlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß ſchon<lb/> frühzeitig für die Waiſenknaben in dem Garten des<lb/> Waiſenhauſes ein Turnplatz eingerichtet wurde, wo ſie<lb/> ihre Freiſtunden unter Leibes- und Kriegsübungen zu-<lb/> brachten.</p><lb/> <p>Es iſt nicht zu bezweifeln, daß damals die Turn-<lb/> übungen auch noch anderweit in Privat-Jnſtituten und<lb/> Privat-Häuſern hieſiger Stadt verbreitet waren; die<lb/> Erzählung deſſen, was hier gewirkt und geſchehen, würde<lb/> jedoch zu weit führen, und liegt außer dem Kreiſe die-<lb/> ſer, nur der öffentlichen Entwickelung der Turnkunſt<lb/> gewidmeten Darſtellung.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head><hi rendition="#b">Dritter Abſchnitt.</hi><lb/><hi rendition="#g">Die Turnkunſt in ihrem ſiegreichen Kampfe<lb/> gegen Vorurtheile und Anfeindungen von</hi><lb/> 1820 <hi rendition="#g">bis</hi> 1837.</head><lb/> <p>Es folgte nun von 1820 an ein Stillſtand in dem<lb/> Wachsthume des kaum ſo kräftig aufgeblühten Keimes.<lb/> Man hatte mit einigen bemerklich gewordenen Auswüch-<lb/> ſen leider auch die friſchen lebenskräftigen Sprößlinge<lb/> abgeſchnitten; ſo mußte die Pflanze verkümmern, bis erſt<lb/> wieder friſche Säfte aus der noch unverſehrten Wurzel<lb/> neue Triebe entwickelten. Mit ihrer Entfaltung beginnt<lb/> ein neuer Abſchnitt der Turnkunſt, die nun in einem,<lb/> die ſchulmäßige Gymnaſtik Baſedows mit der kriegeriſch<lb/> ernſten Turnerei Jahn’s mehr vermittelnden Sinne auf-<lb/> gefaßt wurde. Die in Preußen und einigen andern<lb/> Bundesſtaaten erlaſſenen Verbote <note place="foot" n="*)">Jn der Frankfurter Geſetzſammlung findet ſich kein Verbot gegen<lb/> das Turnen.</note> beſtanden zwar fort,<lb/> aber die Nützlichkeit geregelter Leibesübungen war bereits<lb/> zu einleuchtend geworden, als daß deren Wiederaufnahme<lb/> für die Dauer ein Hinderniß hätte entgegengeſetzt werden<lb/> können. Ja an einigen Orten, wie z. B. in Stuttgart,<lb/> erlitten ſie gar keine Unterbrechung, und auch in unſerer<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [24/0028]
Endlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß ſchon
frühzeitig für die Waiſenknaben in dem Garten des
Waiſenhauſes ein Turnplatz eingerichtet wurde, wo ſie
ihre Freiſtunden unter Leibes- und Kriegsübungen zu-
brachten.
Es iſt nicht zu bezweifeln, daß damals die Turn-
übungen auch noch anderweit in Privat-Jnſtituten und
Privat-Häuſern hieſiger Stadt verbreitet waren; die
Erzählung deſſen, was hier gewirkt und geſchehen, würde
jedoch zu weit führen, und liegt außer dem Kreiſe die-
ſer, nur der öffentlichen Entwickelung der Turnkunſt
gewidmeten Darſtellung.
Dritter Abſchnitt.
Die Turnkunſt in ihrem ſiegreichen Kampfe
gegen Vorurtheile und Anfeindungen von
1820 bis 1837.
Es folgte nun von 1820 an ein Stillſtand in dem
Wachsthume des kaum ſo kräftig aufgeblühten Keimes.
Man hatte mit einigen bemerklich gewordenen Auswüch-
ſen leider auch die friſchen lebenskräftigen Sprößlinge
abgeſchnitten; ſo mußte die Pflanze verkümmern, bis erſt
wieder friſche Säfte aus der noch unverſehrten Wurzel
neue Triebe entwickelten. Mit ihrer Entfaltung beginnt
ein neuer Abſchnitt der Turnkunſt, die nun in einem,
die ſchulmäßige Gymnaſtik Baſedows mit der kriegeriſch
ernſten Turnerei Jahn’s mehr vermittelnden Sinne auf-
gefaßt wurde. Die in Preußen und einigen andern
Bundesſtaaten erlaſſenen Verbote *) beſtanden zwar fort,
aber die Nützlichkeit geregelter Leibesübungen war bereits
zu einleuchtend geworden, als daß deren Wiederaufnahme
für die Dauer ein Hinderniß hätte entgegengeſetzt werden
können. Ja an einigen Orten, wie z. B. in Stuttgart,
erlitten ſie gar keine Unterbrechung, und auch in unſerer
*) Jn der Frankfurter Geſetzſammlung findet ſich kein Verbot gegen
das Turnen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |