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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.

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und Gesinnung herangebildet werden, und ist berufen
und verpflichtet, sie in Noth und Tod zu vertheidigen.
Welcher Grundsatz bis jetzt leider nur von Preußen,
wo Jahn lehrte, lebte und litt, anerkannt ist, da jeder
hier Wehrmann sein muß. Und so ist damit die leib-
liche und geistige Ausbildung einem Jedem im Volke
gegeben. Jeder ist berechtigt und verpflichtet hierzu:
"denn es sollen ja unsere Jungen Land und Leute ver-
theidigen und Kriegsleute sein; dieselben sind als Pfeile,
die da treffen; der Herr schießt sie ab und gibt sie!
Luther.

So hat uns Jahn in der Turnkunst etwas mehr
als Gymnastik, als Leibesübung gebracht, er hat eine
Jdee damit verbunden, ihr das Volksgepräge aufgedrückt,
eine Wegzehrung mitgegeben, die ihr das Leben und die
Urkraft erhielt in der Zeit einer einundzwanzigjährigen
leiblichen wie geistigen Fehme. Diese Fehmrichterei war
das letzte Aufflackern einer feigen Zeit, wo man den
Menschen zum Gespenst, zum Schemen entkleiden wollte.
Aber jene Jdee, der Turnkunst unversiegbarer Hort,
schlug, gerade durch diese Stürme genährt, so tiefe Wur-
zeln, daß jetzt von allen Seiten, selbst von den Thronen,
die Forderung ergeht, "zu turnen." Und es scheint hier
wiederum Preußen, das Vaterland der Turnkunst und
des Altmeisters der Turnkunst, den Preis zu erringen.
Wie es zuerst durch seinen König die Nothwendigkeit
erkannt hat, daß jeder Preuße auch Wehrmann sei, so
hat auch am 6. Juni 1842 der König die Leibesübun-
gen als nothwendigen Bestandtheil der männlichen Bildung
anerkannt. Es ist daher bis jetzt befohlen worden, daß
in allen Gymnasien, höhern Bürgerschulen und Schul-
lehrer-Seminarien, und dann in allen Kriegsschulen ge-
turnt werden solle. Jn den Seminarien werden die
Lehrer des Volks, die Elementarlehrer gebildet. So ist
also hiermit schon die Einleitung gemacht und gegeben,
daß das Turnwesen auch in die Elementarschulen in
Stadt und Land eingeführt werde. Jst in Preußen auch

und Geſinnung herangebildet werden, und iſt berufen
und verpflichtet, ſie in Noth und Tod zu vertheidigen.
Welcher Grundſatz bis jetzt leider nur von Preußen,
wo Jahn lehrte, lebte und litt, anerkannt iſt, da jeder
hier Wehrmann ſein muß. Und ſo iſt damit die leib-
liche und geiſtige Ausbildung einem Jedem im Volke
gegeben. Jeder iſt berechtigt und verpflichtet hierzu:
„denn es ſollen ja unſere Jungen Land und Leute ver-
theidigen und Kriegsleute ſein; dieſelben ſind als Pfeile,
die da treffen; der Herr ſchießt ſie ab und gibt ſie!
Luther.

So hat uns Jahn in der Turnkunſt etwas mehr
als Gymnaſtik, als Leibesübung gebracht, er hat eine
Jdee damit verbunden, ihr das Volksgepräge aufgedrückt,
eine Wegzehrung mitgegeben, die ihr das Leben und die
Urkraft erhielt in der Zeit einer einundzwanzigjährigen
leiblichen wie geiſtigen Fehme. Dieſe Fehmrichterei war
das letzte Aufflackern einer feigen Zeit, wo man den
Menſchen zum Geſpenſt, zum Schemen entkleiden wollte.
Aber jene Jdee, der Turnkunſt unverſiegbarer Hort,
ſchlug, gerade durch dieſe Stürme genährt, ſo tiefe Wur-
zeln, daß jetzt von allen Seiten, ſelbſt von den Thronen,
die Forderung ergeht, „zu turnen.“ Und es ſcheint hier
wiederum Preußen, das Vaterland der Turnkunſt und
des Altmeiſters der Turnkunſt, den Preis zu erringen.
Wie es zuerſt durch ſeinen König die Nothwendigkeit
erkannt hat, daß jeder Preuße auch Wehrmann ſei, ſo
hat auch am 6. Juni 1842 der König die Leibesübun-
gen als nothwendigen Beſtandtheil der männlichen Bildung
anerkannt. Es iſt daher bis jetzt befohlen worden, daß
in allen Gymnaſien, höhern Bürgerſchulen und Schul-
lehrer-Seminarien, und dann in allen Kriegsſchulen ge-
turnt werden ſolle. Jn den Seminarien werden die
Lehrer des Volks, die Elementarlehrer gebildet. So iſt
alſo hiermit ſchon die Einleitung gemacht und gegeben,
daß das Turnweſen auch in die Elementarſchulen in
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[54/0058] und Geſinnung herangebildet werden, und iſt berufen und verpflichtet, ſie in Noth und Tod zu vertheidigen. Welcher Grundſatz bis jetzt leider nur von Preußen, wo Jahn lehrte, lebte und litt, anerkannt iſt, da jeder hier Wehrmann ſein muß. Und ſo iſt damit die leib- liche und geiſtige Ausbildung einem Jedem im Volke gegeben. Jeder iſt berechtigt und verpflichtet hierzu: „denn es ſollen ja unſere Jungen Land und Leute ver- theidigen und Kriegsleute ſein; dieſelben ſind als Pfeile, die da treffen; der Herr ſchießt ſie ab und gibt ſie! Luther. So hat uns Jahn in der Turnkunſt etwas mehr als Gymnaſtik, als Leibesübung gebracht, er hat eine Jdee damit verbunden, ihr das Volksgepräge aufgedrückt, eine Wegzehrung mitgegeben, die ihr das Leben und die Urkraft erhielt in der Zeit einer einundzwanzigjährigen leiblichen wie geiſtigen Fehme. Dieſe Fehmrichterei war das letzte Aufflackern einer feigen Zeit, wo man den Menſchen zum Geſpenſt, zum Schemen entkleiden wollte. Aber jene Jdee, der Turnkunſt unverſiegbarer Hort, ſchlug, gerade durch dieſe Stürme genährt, ſo tiefe Wur- zeln, daß jetzt von allen Seiten, ſelbſt von den Thronen, die Forderung ergeht, „zu turnen.“ Und es ſcheint hier wiederum Preußen, das Vaterland der Turnkunſt und des Altmeiſters der Turnkunſt, den Preis zu erringen. Wie es zuerſt durch ſeinen König die Nothwendigkeit erkannt hat, daß jeder Preuße auch Wehrmann ſei, ſo hat auch am 6. Juni 1842 der König die Leibesübun- gen als nothwendigen Beſtandtheil der männlichen Bildung anerkannt. Es iſt daher bis jetzt befohlen worden, daß in allen Gymnaſien, höhern Bürgerſchulen und Schul- lehrer-Seminarien, und dann in allen Kriegsſchulen ge- turnt werden ſolle. Jn den Seminarien werden die Lehrer des Volks, die Elementarlehrer gebildet. So iſt alſo hiermit ſchon die Einleitung gemacht und gegeben, daß das Turnweſen auch in die Elementarſchulen in Stadt und Land eingeführt werde. Jſt in Preußen auch

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst02_1844/58>, abgerufen am 23.11.2024.