[N. N.]: Verbesserungen und Zusätze des Lustspieles Die Geistlichen auf dem Lande in zweien Handlungen. Frankfurt (Main) u. a., 1744. v. Kohlstengel. Meine Herren, ich werde ia nimmer desselben verlustig werden? und bit- te ich sehr mich doch dabei zu erhalten. Die Abschriften sollen ihnen davon so fort zugestellet werden. Wie gehet es aber zu, daß mein Ge- gner nicht vorgefordert wird? Commissarii. Wir sind nicht dahin ange- wiesen, und er mag eben dieses als ein sicheres Zeichen seiner bereits erkanten Unschuld anse- hen. Er aber wird das Mehreste dabei einbüs- sen, so gehet es, wenn man göttliche und weltliche Gesetze und alle Billigkeit aus den Augen setzet. v. Kohlstengel. Ach meine Herren, so wie mich diese unbesonnene und schon oft bereuete Thorheit um Ehre und Achtung bringet; so wird sie mir noch gar das Leben rauben, wo man solcher nicht bald ein Ende machet? Commissarii. Endlich müssen wir ihm auch dessen bedeuten, daß er sich fernerhin bei An- führung des Namens seines Predigers, nicht des Wortes Ehren zu bedienen hat, sondern ihm Herr nennen soll. Ersteres kommt nur al- leine einem ganzen ansehnlichen Collegio und Su- perioribus, sensu strictiori, zu. v. Kohlstengel. Die ordentlichen Herren Kirchen-
v. Kohlſtengel. Meine Herren, ich werde ia nimmer deſſelben verluſtig werden? und bit- te ich ſehr mich doch dabei zu erhalten. Die Abſchriften ſollen ihnen davon ſo fort zugeſtellet werden. Wie gehet es aber zu, daß mein Ge- gner nicht vorgefordert wird? Commiſſarii. Wir ſind nicht dahin ange- wieſen, und er mag eben dieſes als ein ſicheres Zeichen ſeiner bereits erkanten Unſchuld anſe- hen. Er aber wird das Mehreſte dabei einbuͤſ- ſen, ſo gehet es, wenn man goͤttliche und weltliche Geſetze und alle Billigkeit aus den Augen ſetzet. v. Kohlſtengel. Ach meine Herren, ſo wie mich dieſe unbeſonnene und ſchon oft bereuete Thorheit um Ehre und Achtung bringet; ſo wird ſie mir noch gar das Leben rauben, wo man ſolcher nicht bald ein Ende machet? Commiſſarii. Endlich muͤſſen wir ihm auch deſſen bedeuten, daß er ſich fernerhin bei An- fuͤhrung des Namens ſeines Predigers, nicht des Wortes Ehren zu bedienen hat, ſondern ihm Herr nennen ſoll. Erſteres kommt nur al- leine einem ganzen anſehnlichen Collegio und Su- perioribus, ſenſu ſtrictiori, zu. v. Kohlſtengel. Die ordentlichen Herren Kirchen-
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v. Kohlſtengel. Meine Herren, ich werde
ia nimmer deſſelben verluſtig werden? und bit-
te ich ſehr mich doch dabei zu erhalten. Die
Abſchriften ſollen ihnen davon ſo fort zugeſtellet
werden. Wie gehet es aber zu, daß mein Ge-
gner nicht vorgefordert wird?
Commiſſarii. Wir ſind nicht dahin ange-
wieſen, und er mag eben dieſes als ein ſicheres
Zeichen ſeiner bereits erkanten Unſchuld anſe-
hen. Er aber wird das Mehreſte dabei einbuͤſ-
ſen, ſo gehet es, wenn man goͤttliche und
weltliche Geſetze und alle Billigkeit aus den
Augen ſetzet.
v. Kohlſtengel. Ach meine Herren, ſo wie
mich dieſe unbeſonnene und ſchon oft bereuete
Thorheit um Ehre und Achtung bringet; ſo
wird ſie mir noch gar das Leben rauben, wo
man ſolcher nicht bald ein Ende machet?
Commiſſarii. Endlich muͤſſen wir ihm auch
deſſen bedeuten, daß er ſich fernerhin bei An-
fuͤhrung des Namens ſeines Predigers, nicht
des Wortes Ehren zu bedienen hat, ſondern
ihm Herr nennen ſoll. Erſteres kommt nur al-
leine einem ganzen anſehnlichen Collegio und Su-
perioribus, ſenſu ſtrictiori, zu.
v. Kohlſtengel. Die ordentlichen Herren
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