[N. N.]: Verbesserungen und Zusätze des Lustspieles Die Geistlichen auf dem Lande in zweien Handlungen. Frankfurt (Main) u. a., 1744.gelassen worden, man forderte einen Bericht nach dem andern: und wie konte ich in einer so kützlichen Sache sofort alles einsehen. Commissarii. So hätte man seine Unschuld nicht so hart vertheidigen sollen, er weiß es, daß unser allergnädigster Herr solche, so schänd- liche als ärgerliche, Unordnungen nicht duldet, und daß man endlich noch wohl hinter die Wahr- heit kommen kann. Haferstroh. Jch bin nach meiner Erkentniß dabei verfahren. Commissarii. Jst es an dem, wessen er von Beklagtem ist beschuldiget worden, daß er ihm so vieles hat abgenommen, unter dem Versprechen ihn Schaden- und Straflos zu halten? Hat er es ihm angegeben, den zei- tigen Prediger, wo es möglich gewesen, zu gleichen Berichten zu vermögen? Sollen wir Beschuldigten mit ihm zugleich aufstellen und vernehmen? Haferstroh. Jch leugne es nicht, daß er mir einige Vergeltungen meiner vielen Mühe ge- than hat. Mein Versprechen gründet sich darauf, daß ich ihm nicht so fort schuldig hiel- te. Mein Rath hatte dieses zum Grunde und die H
gelaſſen worden, man forderte einen Bericht nach dem andern: und wie konte ich in einer ſo kuͤtzlichen Sache ſofort alles einſehen. Commiſſarii. So haͤtte man ſeine Unſchuld nicht ſo hart vertheidigen ſollen, er weiß es, daß unſer allergnaͤdigſter Herr ſolche, ſo ſchaͤnd- liche als aͤrgerliche, Unordnungen nicht duldet, und daß man endlich noch wohl hinter die Wahr- heit kommen kann. Haferſtroh. Jch bin nach meiner Erkentniß dabei verfahren. Commiſſarii. Jſt es an dem, weſſen er von Beklagtem iſt beſchuldiget worden, daß er ihm ſo vieles hat abgenommen, unter dem Verſprechen ihn Schaden- und Straflos zu halten? Hat er es ihm angegeben, den zei- tigen Prediger, wo es moͤglich geweſen, zu gleichen Berichten zu vermoͤgen? Sollen wir Beſchuldigten mit ihm zugleich aufſtellen und vernehmen? Haferſtroh. Jch leugne es nicht, daß er mir einige Vergeltungen meiner vielen Muͤhe ge- than hat. Mein Verſprechen gruͤndet ſich darauf, daß ich ihm nicht ſo fort ſchuldig hiel- te. Mein Rath hatte dieſes zum Grunde und die H
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gelaſſen worden, man forderte einen Bericht
nach dem andern: und wie konte ich in einer
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Commiſſarii. So haͤtte man ſeine Unſchuld
nicht ſo hart vertheidigen ſollen, er weiß es,
daß unſer allergnaͤdigſter Herr ſolche, ſo ſchaͤnd-
liche als aͤrgerliche, Unordnungen nicht duldet,
und daß man endlich noch wohl hinter die Wahr-
heit kommen kann.
Haferſtroh. Jch bin nach meiner Erkentniß
dabei verfahren.
Commiſſarii. Jſt es an dem, weſſen er
von Beklagtem iſt beſchuldiget worden, daß
er ihm ſo vieles hat abgenommen, unter dem
Verſprechen ihn Schaden- und Straflos zu
halten? Hat er es ihm angegeben, den zei-
tigen Prediger, wo es moͤglich geweſen, zu
gleichen Berichten zu vermoͤgen? Sollen wir
Beſchuldigten mit ihm zugleich aufſtellen und
vernehmen?
Haferſtroh. Jch leugne es nicht, daß er
mir einige Vergeltungen meiner vielen Muͤhe ge-
than hat. Mein Verſprechen gruͤndet ſich
darauf, daß ich ihm nicht ſo fort ſchuldig hiel-
te. Mein Rath hatte dieſes zum Grunde und
die
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