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Der allerneuesten Europäischen Welt- und Staats-Geschichte II. Theil. Nr. XXXIX, 20. Woche, Erfurt (Thüringen), 15. Mai 1744.

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tige Entziehungen der Schiffe, die man uns noch nicht wieder ersetzt; Brechung einer
verlogenen und bey nahe gäntzlich vergessenen Neutralität; eine Schmähfurchts volle
Sprache verschiedener ihrer Minister; beleidigende Ausdrückungen bey allem, was in ih-
re Federn kommt; die Härtigkeit des Wienerischen Hofs gegen die Frantzösische Gefan-
gene, welche wider alle Kriegs-Manier und stipulirte Cartels lauft; eben dieses Hofs
öffentlich und sattsam bekandtes Bestreben, alle Mächte wider Franckreich aufzuhe-
tzen; die weit aussehende Anschläge, die man wider uns in gantz Europa bekandt ge-
macht; ihre Versuche in letztern Feld-Zug Elsaß zu attaquiren; ihre auf den Gren-
tzen des Königreichs ausgestreuete und von aller Scham entblösete Declarationen.
So viele höchst-schädliche Unternehmungen wider die Crone des Königs, meines
Herrn, und so viele wiederhohlte Beleidigungen haben Sr. Maj. freylich nicht länger
erlaubt, es anstehen zu lassen, diesen zwo Potentzen den Krieg anzukündigen. Seine
Maj. wollen also öffentlich gehen, und fassen keine Resolution, die sie vorher nicht wohl
überlegt hätten, mithin darf man keinesweges dencken, als wenn sie einen eintzigen
Bewegungs-Grund verabsäumet, der ihren Krieg nicht rechtfertiget. Was vor ein
besonders Recht erlaubt denn dem König von Groß-Brittannien, bis an die Frantzösi-
sche Grentzen zu rücken, und sie zu überfallen; daß sich der König, mein Herr, nicht
gleiches Rechts wider ihn bedienen solte? Sind denn die Hülfs Völcker der Königin
von Ungarn allein berechtiget, wider diejenigen, so dem Kayser beystehen, Krieg zu füh-
ren, daß sich diese nicht auch zu gleichen Unternehmungen wider jene berechtiget sähen?
wen muß man wohl beschuldigen, daß er die Gesetze des Friedens und der Ruhe solte
gebrochen haben? Jst es der, welcher von freyen Stücken Feindseligkeiten wider einen
Staat ausübt, dem doch von niemanden Krieg angekündiget war; oder soll es derjeni-
ge seyn, der sich nur derer Repressalien bedient? Die schwülstigen Titul, deren sich der
Londner Hof bedienet, reimen sich gantz und gar nicht zu seiner Aufführung. Er nennt
sich immer den Beschützer der freyen Schiffarth, es schickt sich auch vielleicht nichts bes-
sers vor einen auf dem Englischen Thron sitzenden König; aber die herausgekommene
Beschle des Londenischen Hofs und seines Ministerii, zeigen gantz was anders, und ei-
ne öffentliche Brechung aller Tractaten an; ohnerachtet durch solche die Englische Na-
tion die Freyheit hat versichern wollen. Ew. Hochmögenden wissen selbst, daß kein ein-
zig Schiff vor der Gewaltthätigkeit gesichert ist, seit dem ihr das Londenische Ministe-
rium durch die Finger sieht. Dieser Hof will sich untern Vorwand des Gleichgewichts
der Europäischen Mächte, einer allgemeinen und unumschränckten Befehlshaberey an-
massen. Durch das Unternehmen, welches man fälschlich die vertheydigte Europäische
Freyheit nennt, hinterlisten sie die Beschützung des Reichs, die man bisher allemahl
dem alleinigen Nutzen des Oesterreichischen Hauses aufgeopffert. Wahrhafftig eine
Aufführung, die desto weniger zu entschuldigen, weil der König von Engeland, als ein
Reichs-Glied, an desselben Gesetze und Verordnungen gebunden, die er auch nicht um-
stossen kan, ohne seine Würde und Lande in Schimpff und Verdruß zu setzen. Er un-
terdrückt in Jtalien eine Republie, deren ihre Kräffte zu wenig sind, ihm Widerstand zu
thun, und in Schweden würde er es fast eben so gemacht haben. Er bemäntelt sein
Privat-Staats-Jnteresse allezeit mit der gemeinen Sache; dieses ist ein Nahme, dessen
er bey aller Gelegenheit sich bedienet. Aber wer sieht nicht, daß diese sogenannte ge-
meinschafftliche Sache nur allein die Höfe zu Londen und Wien angehe? Sie würde
bald aufhören, dasjenige zu seyn, wenn sie sich nur nicht mehr nach dem Willkühr des er-
stern richtet. Dieser grosse Eifer vor die Independenz von andern Mächten, ist nur
allein bey denen anzutreffen, die sich allen demjenigen blindlings widmen, was nur der
Londenische Hof von ihnen verlangt. Dieser Hof ist ein Feind aller andern Höfe, an
denen er nicht den ersten und vornehmsten Einfluß hat, und setzt alles daran, sich densel-
ben zu verschaffen. Die würckliche Beschaffenheit ihrer Republic ist vielleicht dasjeni-

tige Entziehungen der Schiffe, die man uns noch nicht wieder ersetzt; Brechung einer
verlogenen und bey nahe gäntzlich vergessenen Neutralität; eine Schmähfurchts volle
Sprache verschiedener ihrer Minister; beleidigende Ausdrückungen bey allem, was in ih-
re Federn kommt; die Härtigkeit des Wienerischen Hofs gegen die Frantzösische Gefan-
gene, welche wider alle Kriegs-Manier und ſtipulirte Cartels lauft; eben dieses Hofs
öffentlich und sattsam bekandtes Bestreben, alle Mächte wider Franckreich aufzuhe-
tzen; die weit aussehende Anschläge, die man wider uns in gantz Europa bekandt ge-
macht; ihre Versuche in letztern Feld-Zug Elsaß zu attaquiren; ihre auf den Gren-
tzen des Königreichs ausgestreuete und von aller Scham entblösete Declarationen.
So viele höchst-schädliche Unternehmungen wider die Crone des Königs, meines
Herrn, und so viele wiederhohlte Beleidigungen haben Sr. Maj. freylich nicht länger
erlaubt, es anstehen zu lassen, diesen zwo Potentzen den Krieg anzukündigen. Seine
Maj. wollen also öffentlich gehen, und fassen keine Reſolution, die sie vorher nicht wohl
überlegt hätten, mithin darf man keinesweges dencken, als wenn sie einen eintzigen
Bewegungs-Grund verabsäumet, der ihren Krieg nicht rechtfertiget. Was vor ein
besonders Recht erlaubt denn dem König von Groß-Brittannien, bis an die Frantzösi-
sche Grentzen zu rücken, und sie zu überfallen; daß sich der König, mein Herr, nicht
gleiches Rechts wider ihn bedienen solte? Sind denn die Hülfs Völcker der Königin
von Ungarn allein berechtiget, wider diejenigen, so dem Kayser beystehen, Krieg zu füh-
ren, daß sich diese nicht auch zu gleichen Unternehmungen wider jene berechtiget sähen?
wen muß man wohl beschuldigen, daß er die Gesetze des Friedens und der Ruhe solte
gebrochen haben? Jst es der, welcher von freyen Stücken Feindseligkeiten wider einen
Staat ausübt, dem doch von niemanden Krieg angekündiget war; oder soll es derjeni-
ge seyn, der sich nur derer Repreſſalien bedient? Die schwülstigen Titul, deren sich der
Londner Hof bedienet, reimen sich gantz und gar nicht zu seiner Aufführung. Er nennt
sich immer den Beschützer der freyen Schiffarth, es schickt sich auch vielleicht nichts bes-
sers vor einen auf dem Englischen Thron sitzenden König; aber die herausgekommene
Beschle des Londenischen Hofs und seines Ministerii, zeigen gantz was anders, und ei-
ne öffentliche Brechung aller Tractaten an; ohnerachtet durch solche die Englische Na-
tion die Freyheit hat versichern wollen. Ew. Hochmögenden wissen selbst, daß kein ein-
zig Schiff vor der Gewaltthätigkeit gesichert ist, seit dem ihr das Londenische Ministe-
rium durch die Finger sieht. Dieser Hof will sich untern Vorwand des Gleichgewichts
der Europäischen Mächte, einer allgemeinen und unumschränckten Befehlshaberey an-
massen. Durch das Unternehmen, welches man fälschlich die vertheydigte Europäische
Freyheit nennt, hinterlisten sie die Beschützung des Reichs, die man bisher allemahl
dem alleinigen Nutzen des Oesterreichischen Hauses aufgeopffert. Wahrhafftig eine
Aufführung, die desto weniger zu entschuldigen, weil der König von Engeland, als ein
Reichs-Glied, an desselben Gesetze und Verordnungen gebunden, die er auch nicht um-
stossen kan, ohne seine Würde und Lande in Schimpff und Verdruß zu setzen. Er un-
terdrückt in Jtalien eine Republie, deren ihre Kräffte zu wenig sind, ihm Widerstand zu
thun, und in Schweden würde er es fast eben so gemacht haben. Er bemäntelt sein
Privat-Staats-Jnteresse allezeit mit der gemeinen Sache; dieses ist ein Nahme, dessen
er bey aller Gelegenheit sich bedienet. Aber wer sieht nicht, daß diese sogenannte ge-
meinschafftliche Sache nur allein die Höfe zu Londen und Wien angehe? Sie würde
bald aufhören, dasjenige zu seyn, wenn sie sich nur nicht mehr nach dem Willkühr des er-
stern richtet. Dieser grosse Eifer vor die Independenz von andern Mächten, ist nur
allein bey denen anzutreffen, die sich allen demjenigen blindlings widmen, was nur der
Londenische Hof von ihnen verlangt. Dieser Hof ist ein Feind aller andern Höfe, an
denen er nicht den ersten und vornehmsten Einfluß hat, und setzt alles daran, sich densel-
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[307/0003] tige Entziehungen der Schiffe, die man uns noch nicht wieder ersetzt; Brechung einer verlogenen und bey nahe gäntzlich vergessenen Neutralität; eine Schmähfurchts volle Sprache verschiedener ihrer Minister; beleidigende Ausdrückungen bey allem, was in ih- re Federn kommt; die Härtigkeit des Wienerischen Hofs gegen die Frantzösische Gefan- gene, welche wider alle Kriegs-Manier und ſtipulirte Cartels lauft; eben dieses Hofs öffentlich und sattsam bekandtes Bestreben, alle Mächte wider Franckreich aufzuhe- tzen; die weit aussehende Anschläge, die man wider uns in gantz Europa bekandt ge- macht; ihre Versuche in letztern Feld-Zug Elsaß zu attaquiren; ihre auf den Gren- tzen des Königreichs ausgestreuete und von aller Scham entblösete Declarationen. So viele höchst-schädliche Unternehmungen wider die Crone des Königs, meines Herrn, und so viele wiederhohlte Beleidigungen haben Sr. Maj. freylich nicht länger erlaubt, es anstehen zu lassen, diesen zwo Potentzen den Krieg anzukündigen. Seine Maj. wollen also öffentlich gehen, und fassen keine Reſolution, die sie vorher nicht wohl überlegt hätten, mithin darf man keinesweges dencken, als wenn sie einen eintzigen Bewegungs-Grund verabsäumet, der ihren Krieg nicht rechtfertiget. Was vor ein besonders Recht erlaubt denn dem König von Groß-Brittannien, bis an die Frantzösi- sche Grentzen zu rücken, und sie zu überfallen; daß sich der König, mein Herr, nicht gleiches Rechts wider ihn bedienen solte? Sind denn die Hülfs Völcker der Königin von Ungarn allein berechtiget, wider diejenigen, so dem Kayser beystehen, Krieg zu füh- ren, daß sich diese nicht auch zu gleichen Unternehmungen wider jene berechtiget sähen? wen muß man wohl beschuldigen, daß er die Gesetze des Friedens und der Ruhe solte gebrochen haben? Jst es der, welcher von freyen Stücken Feindseligkeiten wider einen Staat ausübt, dem doch von niemanden Krieg angekündiget war; oder soll es derjeni- ge seyn, der sich nur derer Repreſſalien bedient? Die schwülstigen Titul, deren sich der Londner Hof bedienet, reimen sich gantz und gar nicht zu seiner Aufführung. Er nennt sich immer den Beschützer der freyen Schiffarth, es schickt sich auch vielleicht nichts bes- sers vor einen auf dem Englischen Thron sitzenden König; aber die herausgekommene Beschle des Londenischen Hofs und seines Ministerii, zeigen gantz was anders, und ei- ne öffentliche Brechung aller Tractaten an; ohnerachtet durch solche die Englische Na- tion die Freyheit hat versichern wollen. Ew. Hochmögenden wissen selbst, daß kein ein- zig Schiff vor der Gewaltthätigkeit gesichert ist, seit dem ihr das Londenische Ministe- rium durch die Finger sieht. Dieser Hof will sich untern Vorwand des Gleichgewichts der Europäischen Mächte, einer allgemeinen und unumschränckten Befehlshaberey an- massen. Durch das Unternehmen, welches man fälschlich die vertheydigte Europäische Freyheit nennt, hinterlisten sie die Beschützung des Reichs, die man bisher allemahl dem alleinigen Nutzen des Oesterreichischen Hauses aufgeopffert. Wahrhafftig eine Aufführung, die desto weniger zu entschuldigen, weil der König von Engeland, als ein Reichs-Glied, an desselben Gesetze und Verordnungen gebunden, die er auch nicht um- stossen kan, ohne seine Würde und Lande in Schimpff und Verdruß zu setzen. Er un- terdrückt in Jtalien eine Republie, deren ihre Kräffte zu wenig sind, ihm Widerstand zu thun, und in Schweden würde er es fast eben so gemacht haben. Er bemäntelt sein Privat-Staats-Jnteresse allezeit mit der gemeinen Sache; dieses ist ein Nahme, dessen er bey aller Gelegenheit sich bedienet. Aber wer sieht nicht, daß diese sogenannte ge- meinschafftliche Sache nur allein die Höfe zu Londen und Wien angehe? Sie würde bald aufhören, dasjenige zu seyn, wenn sie sich nur nicht mehr nach dem Willkühr des er- stern richtet. Dieser grosse Eifer vor die Independenz von andern Mächten, ist nur allein bey denen anzutreffen, die sich allen demjenigen blindlings widmen, was nur der Londenische Hof von ihnen verlangt. Dieser Hof ist ein Feind aller andern Höfe, an denen er nicht den ersten und vornehmsten Einfluß hat, und setzt alles daran, sich densel- ben zu verschaffen. Die würckliche Beschaffenheit ihrer Republic ist vielleicht dasjeni-

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Zitationshilfe: Der allerneuesten Europäischen Welt- und Staats-Geschichte II. Theil. Nr. XXXIX, 20. Woche, Erfurt (Thüringen), 15. Mai 1744, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_weltgeschichte0239_1744/3>, abgerufen am 03.12.2024.