Der allerneuesten Europäischen Welt- und Staats-Geschichte II. Theil. Nr. LXXI, 37. Woche, Erfurt (Thüringen), 7. September 1744.den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl. den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl. <TEI> <text> <body> <div type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="562"/> den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit<lb/> anzeigen: Wie denenselben nicht anders als wohl erinnerlich seyn<lb/> könne, welchermassen Jhro Kayserl. Maj. über die von Seiten des<lb/> Wienerischen Hofs auf eine im H. Röm. Reich bis daher nicht er-<lb/> hörte zudringliche Weise im letztverwichenen Jahr angemaßte, und<lb/> unterm 23. Sept. erst-besagten Jahres, durch öffentliche Reichs- <hi rendition="#aq">Di-<lb/> ctatur </hi> bekandt gemachte sogenannte <hi rendition="#aq">Proteſtations</hi>-Urkunde, obschon<lb/> Allerhöchst-Dieselbe gegen solche Jhro, und dem gesamten Römi-<lb/> schen Reich geschehene schwere Verletzungen mit Reichs-Gesetz-mä-<lb/> siger ernstlicher Ahndung von Kayserl. Amts wegen alsogleich hät-<lb/> ten fürgehen können, sich mittelst Dero unterm 11. Decembr. vorigen<lb/> Jahres an die Reichs-Versammlung erlassenen allergnädigsten<lb/><hi rendition="#aq">Commiſſions-Decreti</hi> mit vordringenden gantzen Glimpff zu er-<lb/> klären, und besonders ein standhafftes Reichs-Gutachten, was mas-<lb/> sen die allerhöchste Kayserl. <hi rendition="#aq">Autorit</hi>ät, und des gesamten Reichs Eh-<lb/> re gegen derley ohnerlaubte Anfälle zu <hi rendition="#aq">vindici</hi>ren, und ein vor alle-<lb/> mahl in zureichende Sicherheit zu stellen seyn möchte, allerhuldrei-<lb/> chest abzufordern geruhet haben;</p><lb/> <p>Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl.<lb/> Maj. diesen abverlangten Reichs-Gutachten in Kayserl. ausneh-<lb/> mender Langmuth noch immer entgegen sehen, von Seiten des<lb/> Wienerischen Hofs, an statt sich der offenbaren Reichs-Ständischer<lb/> Obliegenheit schuldigst zu fügen, vielmehr Unfug mit Unfug gehäuf-<lb/> fet, die bisherigen Anmassungen durch neue, so ohnerbiethig, als dem<lb/> kundbaren <hi rendition="#aq">Comitial-Stylo</hi> gäntzlich zuwiederlauffende, nicht mit<lb/> den geringsten der Reichs-Versammlung so schuldigen, als gewöhn-<lb/> lichen Ehrenbenahmsungen versehene, sondern lediglich von einem<lb/> zu Derselben nicht geeigneten, noch für einen Reichs-Tags-Gesand-<lb/> ten zu erkennenden <hi rendition="#aq">Miniſtro</hi> schlechterdings unterzeichnete, dessen<lb/> allem ohngeachtet aber doch zu der öffentlichen Reichs- <hi rendition="#aq">Dictatur</hi>, un-<lb/> term 2. und 6. Jul. zu bringen gewußte <hi rendition="#aq">Scripta</hi> auf das höchste ge-<lb/> trieben, darinnen zum Theil gantz unanständige, und der Kayserl.<lb/> Maj. viel zunahe tretende Ausdrückungen gebrauchet, zum Theil die<lb/> Reichs-Churfürsten, Fürsten und Stände zu verbothenen Verbin-<lb/> dungen gegen ihr rechtmäßig erwähltes Oberhaupt, aufzubringen,<lb/> und gleichsam zu verhetzen, dadurch aber das zwischen Haupt und<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [562/0002]
den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit
anzeigen: Wie denenselben nicht anders als wohl erinnerlich seyn
könne, welchermassen Jhro Kayserl. Maj. über die von Seiten des
Wienerischen Hofs auf eine im H. Röm. Reich bis daher nicht er-
hörte zudringliche Weise im letztverwichenen Jahr angemaßte, und
unterm 23. Sept. erst-besagten Jahres, durch öffentliche Reichs- Di-
ctatur bekandt gemachte sogenannte Proteſtations-Urkunde, obschon
Allerhöchst-Dieselbe gegen solche Jhro, und dem gesamten Römi-
schen Reich geschehene schwere Verletzungen mit Reichs-Gesetz-mä-
siger ernstlicher Ahndung von Kayserl. Amts wegen alsogleich hät-
ten fürgehen können, sich mittelst Dero unterm 11. Decembr. vorigen
Jahres an die Reichs-Versammlung erlassenen allergnädigsten
Commiſſions-Decreti mit vordringenden gantzen Glimpff zu er-
klären, und besonders ein standhafftes Reichs-Gutachten, was mas-
sen die allerhöchste Kayserl. Autorität, und des gesamten Reichs Eh-
re gegen derley ohnerlaubte Anfälle zu vindiciren, und ein vor alle-
mahl in zureichende Sicherheit zu stellen seyn möchte, allerhuldrei-
chest abzufordern geruhet haben;
Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl.
Maj. diesen abverlangten Reichs-Gutachten in Kayserl. ausneh-
mender Langmuth noch immer entgegen sehen, von Seiten des
Wienerischen Hofs, an statt sich der offenbaren Reichs-Ständischer
Obliegenheit schuldigst zu fügen, vielmehr Unfug mit Unfug gehäuf-
fet, die bisherigen Anmassungen durch neue, so ohnerbiethig, als dem
kundbaren Comitial-Stylo gäntzlich zuwiederlauffende, nicht mit
den geringsten der Reichs-Versammlung so schuldigen, als gewöhn-
lichen Ehrenbenahmsungen versehene, sondern lediglich von einem
zu Derselben nicht geeigneten, noch für einen Reichs-Tags-Gesand-
ten zu erkennenden Miniſtro schlechterdings unterzeichnete, dessen
allem ohngeachtet aber doch zu der öffentlichen Reichs- Dictatur, un-
term 2. und 6. Jul. zu bringen gewußte Scripta auf das höchste ge-
trieben, darinnen zum Theil gantz unanständige, und der Kayserl.
Maj. viel zunahe tretende Ausdrückungen gebrauchet, zum Theil die
Reichs-Churfürsten, Fürsten und Stände zu verbothenen Verbin-
dungen gegen ihr rechtmäßig erwähltes Oberhaupt, aufzubringen,
und gleichsam zu verhetzen, dadurch aber das zwischen Haupt und
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