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Der allerneuesten Europäischen Welt- und Staats-Geschichte II. Theil. Nr. LXXI, 37. Woche, Erfurt (Thüringen), 7. September 1744.

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den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit
anzeigen: Wie denenselben nicht anders als wohl erinnerlich seyn
könne, welchermassen Jhro Kayserl. Maj. über die von Seiten des
Wienerischen Hofs auf eine im H. Röm. Reich bis daher nicht er-
hörte zudringliche Weise im letztverwichenen Jahr angemaßte, und
unterm 23. Sept. erst-besagten Jahres, durch öffentliche Reichs- Di-
ctatur
bekandt gemachte sogenannte Protestations-Urkunde, obschon
Allerhöchst-Dieselbe gegen solche Jhro, und dem gesamten Römi-
schen Reich geschehene schwere Verletzungen mit Reichs-Gesetz-mä-
siger ernstlicher Ahndung von Kayserl. Amts wegen alsogleich hät-
ten fürgehen können, sich mittelst Dero unterm 11. Decembr. vorigen
Jahres an die Reichs-Versammlung erlassenen allergnädigsten
Commissions-Decreti mit vordringenden gantzen Glimpff zu er-
klären, und besonders ein standhafftes Reichs-Gutachten, was mas-
sen die allerhöchste Kayserl. Autorität, und des gesamten Reichs Eh-
re gegen derley ohnerlaubte Anfälle zu vindiciren, und ein vor alle-
mahl in zureichende Sicherheit zu stellen seyn möchte, allerhuldrei-
chest abzufordern geruhet haben;

Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl.
Maj. diesen abverlangten Reichs-Gutachten in Kayserl. ausneh-
mender Langmuth noch immer entgegen sehen, von Seiten des
Wienerischen Hofs, an statt sich der offenbaren Reichs-Ständischer
Obliegenheit schuldigst zu fügen, vielmehr Unfug mit Unfug gehäuf-
fet, die bisherigen Anmassungen durch neue, so ohnerbiethig, als dem
kundbaren Comitial-Stylo gäntzlich zuwiederlauffende, nicht mit
den geringsten der Reichs-Versammlung so schuldigen, als gewöhn-
lichen Ehrenbenahmsungen versehene, sondern lediglich von einem
zu Derselben nicht geeigneten, noch für einen Reichs-Tags-Gesand-
ten zu erkennenden Ministro schlechterdings unterzeichnete, dessen
allem ohngeachtet aber doch zu der öffentlichen Reichs- Dictatur, un-
term 2. und 6. Jul. zu bringen gewußte Scripta auf das höchste ge-
trieben, darinnen zum Theil gantz unanständige, und der Kayserl.
Maj. viel zunahe tretende Ausdrückungen gebrauchet, zum Theil die
Reichs-Churfürsten, Fürsten und Stände zu verbothenen Verbin-
dungen gegen ihr rechtmäßig erwähltes Oberhaupt, aufzubringen,
und gleichsam zu verhetzen, dadurch aber das zwischen Haupt und

den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit
anzeigen: Wie denenselben nicht anders als wohl erinnerlich seyn
könne, welchermassen Jhro Kayserl. Maj. über die von Seiten des
Wienerischen Hofs auf eine im H. Röm. Reich bis daher nicht er-
hörte zudringliche Weise im letztverwichenen Jahr angemaßte, und
unterm 23. Sept. erst-besagten Jahres, durch öffentliche Reichs- Di-
ctatur
bekandt gemachte sogenannte Proteſtations-Urkunde, obschon
Allerhöchst-Dieselbe gegen solche Jhro, und dem gesamten Römi-
schen Reich geschehene schwere Verletzungen mit Reichs-Gesetz-mä-
siger ernstlicher Ahndung von Kayserl. Amts wegen alsogleich hät-
ten fürgehen können, sich mittelst Dero unterm 11. Decembr. vorigen
Jahres an die Reichs-Versammlung erlassenen allergnädigsten
Commiſſions-Decreti mit vordringenden gantzen Glimpff zu er-
klären, und besonders ein standhafftes Reichs-Gutachten, was mas-
sen die allerhöchste Kayserl. Autorität, und des gesamten Reichs Eh-
re gegen derley ohnerlaubte Anfälle zu vindiciren, und ein vor alle-
mahl in zureichende Sicherheit zu stellen seyn möchte, allerhuldrei-
chest abzufordern geruhet haben;

Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl.
Maj. diesen abverlangten Reichs-Gutachten in Kayserl. ausneh-
mender Langmuth noch immer entgegen sehen, von Seiten des
Wienerischen Hofs, an statt sich der offenbaren Reichs-Ständischer
Obliegenheit schuldigst zu fügen, vielmehr Unfug mit Unfug gehäuf-
fet, die bisherigen Anmassungen durch neue, so ohnerbiethig, als dem
kundbaren Comitial-Stylo gäntzlich zuwiederlauffende, nicht mit
den geringsten der Reichs-Versammlung so schuldigen, als gewöhn-
lichen Ehrenbenahmsungen versehene, sondern lediglich von einem
zu Derselben nicht geeigneten, noch für einen Reichs-Tags-Gesand-
ten zu erkennenden Miniſtro schlechterdings unterzeichnete, dessen
allem ohngeachtet aber doch zu der öffentlichen Reichs- Dictatur, un-
term 2. und 6. Jul. zu bringen gewußte Scripta auf das höchste ge-
trieben, darinnen zum Theil gantz unanständige, und der Kayserl.
Maj. viel zunahe tretende Ausdrückungen gebrauchet, zum Theil die
Reichs-Churfürsten, Fürsten und Stände zu verbothenen Verbin-
dungen gegen ihr rechtmäßig erwähltes Oberhaupt, aufzubringen,
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[562/0002] den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit anzeigen: Wie denenselben nicht anders als wohl erinnerlich seyn könne, welchermassen Jhro Kayserl. Maj. über die von Seiten des Wienerischen Hofs auf eine im H. Röm. Reich bis daher nicht er- hörte zudringliche Weise im letztverwichenen Jahr angemaßte, und unterm 23. Sept. erst-besagten Jahres, durch öffentliche Reichs- Di- ctatur bekandt gemachte sogenannte Proteſtations-Urkunde, obschon Allerhöchst-Dieselbe gegen solche Jhro, und dem gesamten Römi- schen Reich geschehene schwere Verletzungen mit Reichs-Gesetz-mä- siger ernstlicher Ahndung von Kayserl. Amts wegen alsogleich hät- ten fürgehen können, sich mittelst Dero unterm 11. Decembr. vorigen Jahres an die Reichs-Versammlung erlassenen allergnädigsten Commiſſions-Decreti mit vordringenden gantzen Glimpff zu er- klären, und besonders ein standhafftes Reichs-Gutachten, was mas- sen die allerhöchste Kayserl. Autorität, und des gesamten Reichs Eh- re gegen derley ohnerlaubte Anfälle zu vindiciren, und ein vor alle- mahl in zureichende Sicherheit zu stellen seyn möchte, allerhuldrei- chest abzufordern geruhet haben; Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl. Maj. diesen abverlangten Reichs-Gutachten in Kayserl. ausneh- mender Langmuth noch immer entgegen sehen, von Seiten des Wienerischen Hofs, an statt sich der offenbaren Reichs-Ständischer Obliegenheit schuldigst zu fügen, vielmehr Unfug mit Unfug gehäuf- fet, die bisherigen Anmassungen durch neue, so ohnerbiethig, als dem kundbaren Comitial-Stylo gäntzlich zuwiederlauffende, nicht mit den geringsten der Reichs-Versammlung so schuldigen, als gewöhn- lichen Ehrenbenahmsungen versehene, sondern lediglich von einem zu Derselben nicht geeigneten, noch für einen Reichs-Tags-Gesand- ten zu erkennenden Miniſtro schlechterdings unterzeichnete, dessen allem ohngeachtet aber doch zu der öffentlichen Reichs- Dictatur, un- term 2. und 6. Jul. zu bringen gewußte Scripta auf das höchste ge- trieben, darinnen zum Theil gantz unanständige, und der Kayserl. Maj. viel zunahe tretende Ausdrückungen gebrauchet, zum Theil die Reichs-Churfürsten, Fürsten und Stände zu verbothenen Verbin- dungen gegen ihr rechtmäßig erwähltes Oberhaupt, aufzubringen, und gleichsam zu verhetzen, dadurch aber das zwischen Haupt und

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Zitationshilfe: Der allerneuesten Europäischen Welt- und Staats-Geschichte II. Theil. Nr. LXXI, 37. Woche, Erfurt (Thüringen), 7. September 1744, S. 562. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_weltgeschichte0271_1744/2>, abgerufen am 03.12.2024.