Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687.Der 5. Dietherich der 4. hat nach seines vatters Todt die gräfliche Herrschafft geführet 9. Jahr. Der 6. Floris/ Bruder des Vorgehenden hat regieret 14. Jahr. Der 7. Gertraud nachgelassene Wittibe des Graffen Floris/ als Vormünderin ihres unmündigen Sohns Dietherichs hat regiret 2. Jahr. Der 8. Rubrecht der Friese/ als vermählter Ehe-Vogt obgedachter Gertrauden und dero Sohns Dietherichen/ hat die Herschafft verwaltet 7. Jahr. Der 9. Gobart mit dem Höcker/ Hertzog von Lothringen/ welcher vorgemeldten Rubrechten und die Grafinne Getraud/ sambt ihren Kindern vertrieben/ hat 4. Jahrlang die Graffschafft Holland mit Gewalt besessen. Der 10. Dietherich der 5. Sohn des Gaffen Floris/ hat regiet 15. Jahr. Der 11. Floris der 2. mit dem Zunahmen der Fette/ ein Sohn des Graffen Dietherichs 5. hat die Regierung gehabt 15. Jahr. Der 12. Dietherich der 6. Graffen Floris 2. ältester Sohn hat die Graffschafft besessen. 40. Jahr. Der 13. Floris der 3. hat nach seines votters Todt 27. Jahr regieret. Der 14. Dietherich der 7. Sohn des Graffen Floris 3. hat 13. Jahr die Herschafft über Holland geführet. Der 15. Graffinne Ada/ einige Tochter des vorgedachten Graffen Dietherichs/ hat regieret I. Jahr. Der 16. Wilhelm der erste/ des Graffen Dietherichs des 7. Bruder/ hat regieret 19. Jahr. Der 17. Floris der 4. hat die Regirung gehabt II. Jahr. Der 18. Wilhelm der 2. Sohn des Graffen Floris des 4. hat regirt 20. Jahr/ und ist zum römischen König erkohren worden. Der 19. Floris der 5. hat seinen Vatter in der Regirung gefolget 25. Jahr. Der 20. Johann der 1. Sohn des Graffen Floris 5. hat die Herrschafft über Holland geführet 4. Jahr. Der 21. Johann der 2. Graff von Henegau, ist Graffen Johann dem I. nach dem er ohne Kinder verstorben/ in der Regierung gefolget/ und hat dieselbe 5. Jahr geführet. Der 22. Wilhelm der 3. mit dem Zunahmen der Gütige/ hat regieret 33. Jahr. Der 23. Wilhelm der 4. hat nach seines vatters Todt 8. Jahr regieret. Der 24. Gräffinne Margaretha/ Schwester des vor genannten Graffen Wilhelms hat das Land 6. Jahr regirt. Der 5. Dietherich der 4. hat nach seines vatters Todt die gräfliche Herrschafft geführet 9. Jahr. Der 6. Floris/ Bruder des Vorgehenden hat regieret 14. Jahr. Der 7. Gertraud nachgelassene Wittibe des Graffen Floris/ als Vormünderin ihres unmündigen Sohns Dietherichs hat regiret 2. Jahr. Der 8. Rubrecht der Friese/ als vermählter Ehe-Vogt obgedachter Gertrauden und dero Sohns Dietherichen/ hat die Herschafft verwaltet 7. Jahr. Der 9. Gobart mit dem Höcker/ Hertzog von Lothringen/ welcher vorgemeldten Rubrechten und die Grafinne Getraud/ sambt ihren Kindern vertrieben/ hat 4. Jahrlang die Graffschafft Holland mit Gewalt besessen. Der 10. Dietherich der 5. Sohn des Gaffen Floris/ hat regiet 15. Jahr. Der 11. Floris der 2. mit dem Zunahmen der Fette/ ein Sohn des Graffen Dietherichs 5. hat die Regierung gehabt 15. Jahr. Der 12. Dietherich der 6. Graffen Floris 2. ältester Sohn hat die Graffschafft besessen. 40. Jahr. Der 13. Floris der 3. hat nach seines votters Todt 27. Jahr regieret. Der 14. Dietherich der 7. Sohn des Graffen Floris 3. hat 13. Jahr die Herschafft über Holland geführet. Der 15. Graffinne Ada/ einige Tochter des vorgedachten Graffen Dietherichs/ hat regieret I. Jahr. Der 16. Wilhelm der erste/ des Graffen Dietherichs des 7. Bruder/ hat regieret 19. Jahr. Der 17. Floris der 4. hat die Regirung gehabt II. Jahr. Der 18. Wilhelm der 2. Sohn des Graffen Floris des 4. hat regirt 20. Jahr/ und ist zum römischen König erkohren worden. Der 19. Floris der 5. hat seinen Vatter in der Regirung gefolget 25. Jahr. Der 20. Johann der 1. Sohn des Graffen Floris 5. hat die Herrschafft über Holland geführet 4. Jahr. Der 21. Johann der 2. Graff von Henegau, ist Graffen Johann dem I. nach dem er ohne Kinder verstorben/ in der Regierung gefolget/ und hat dieselbe 5. Jahr geführet. Der 22. Wilhelm der 3. mit dem Zunahmen der Gütige/ hat regieret 33. Jahr. Der 23. Wilhelm der 4. hat nach seines vatters Todt 8. Jahr regieret. Der 24. Gräffinne Margaretha/ Schwester des vor genannten Graffen Wilhelms hat das Land 6. Jahr regirt. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0113" n="101"/> <p>Der 5. Dietherich der 4. hat nach seines vatters Todt die gräfliche Herrschafft geführet 9. Jahr.</p> <p>Der 6. Floris/ Bruder des Vorgehenden hat regieret 14. Jahr.</p> <p>Der 7. Gertraud nachgelassene Wittibe des Graffen Floris/ als Vormünderin ihres unmündigen Sohns Dietherichs hat regiret 2. Jahr.</p> <p>Der 8. Rubrecht der Friese/ als vermählter Ehe-Vogt obgedachter Gertrauden und dero Sohns Dietherichen/ hat die Herschafft verwaltet 7. Jahr.</p> <p>Der 9. Gobart mit dem Höcker/ Hertzog von Lothringen/ welcher vorgemeldten Rubrechten und die Grafinne Getraud/ sambt ihren Kindern vertrieben/ hat 4. Jahrlang die Graffschafft Holland mit Gewalt besessen.</p> <p>Der 10. Dietherich der 5. Sohn des Gaffen Floris/ hat regiet 15. Jahr.</p> <p>Der 11. Floris der 2. mit dem Zunahmen der Fette/ ein Sohn des Graffen Dietherichs 5. hat die Regierung gehabt 15. Jahr.</p> <p>Der 12. Dietherich der 6. Graffen Floris 2. ältester Sohn hat die Graffschafft besessen. 40. Jahr.</p> <p>Der 13. Floris der 3. hat nach seines votters Todt 27. Jahr regieret.</p> <p>Der 14. Dietherich der 7. Sohn des Graffen Floris 3. hat 13. Jahr die Herschafft über Holland geführet.</p> <p>Der 15. Graffinne Ada/ einige Tochter des vorgedachten Graffen Dietherichs/ hat regieret I. Jahr.</p> <p>Der 16. Wilhelm der erste/ des Graffen Dietherichs des 7. Bruder/ hat regieret 19. Jahr.</p> <p>Der 17. Floris der 4. hat die Regirung gehabt II. Jahr.</p> <p>Der 18. Wilhelm der 2. Sohn des Graffen Floris des 4. hat regirt 20. Jahr/ und ist zum römischen König erkohren worden.</p> <p>Der 19. Floris der 5. hat seinen Vatter in der Regirung gefolget 25. Jahr.</p> <p>Der 20. Johann der 1. Sohn des Graffen Floris 5. hat die Herrschafft über Holland geführet 4. Jahr.</p> <p>Der 21. Johann der 2. Graff von Henegau, ist Graffen Johann dem I. nach dem er ohne Kinder verstorben/ in der Regierung gefolget/ und hat dieselbe 5. Jahr geführet.</p> <p>Der 22. Wilhelm der 3. mit dem Zunahmen der Gütige/ hat regieret 33. Jahr.</p> <p>Der 23. Wilhelm der 4. hat nach seines vatters Todt 8. Jahr regieret.</p> <p>Der 24. Gräffinne Margaretha/ Schwester des vor genannten Graffen Wilhelms hat das Land 6. Jahr regirt.</p> </div> </body> </text> </TEI> [101/0113]
Der 5. Dietherich der 4. hat nach seines vatters Todt die gräfliche Herrschafft geführet 9. Jahr.
Der 6. Floris/ Bruder des Vorgehenden hat regieret 14. Jahr.
Der 7. Gertraud nachgelassene Wittibe des Graffen Floris/ als Vormünderin ihres unmündigen Sohns Dietherichs hat regiret 2. Jahr.
Der 8. Rubrecht der Friese/ als vermählter Ehe-Vogt obgedachter Gertrauden und dero Sohns Dietherichen/ hat die Herschafft verwaltet 7. Jahr.
Der 9. Gobart mit dem Höcker/ Hertzog von Lothringen/ welcher vorgemeldten Rubrechten und die Grafinne Getraud/ sambt ihren Kindern vertrieben/ hat 4. Jahrlang die Graffschafft Holland mit Gewalt besessen.
Der 10. Dietherich der 5. Sohn des Gaffen Floris/ hat regiet 15. Jahr.
Der 11. Floris der 2. mit dem Zunahmen der Fette/ ein Sohn des Graffen Dietherichs 5. hat die Regierung gehabt 15. Jahr.
Der 12. Dietherich der 6. Graffen Floris 2. ältester Sohn hat die Graffschafft besessen. 40. Jahr.
Der 13. Floris der 3. hat nach seines votters Todt 27. Jahr regieret.
Der 14. Dietherich der 7. Sohn des Graffen Floris 3. hat 13. Jahr die Herschafft über Holland geführet.
Der 15. Graffinne Ada/ einige Tochter des vorgedachten Graffen Dietherichs/ hat regieret I. Jahr.
Der 16. Wilhelm der erste/ des Graffen Dietherichs des 7. Bruder/ hat regieret 19. Jahr.
Der 17. Floris der 4. hat die Regirung gehabt II. Jahr.
Der 18. Wilhelm der 2. Sohn des Graffen Floris des 4. hat regirt 20. Jahr/ und ist zum römischen König erkohren worden.
Der 19. Floris der 5. hat seinen Vatter in der Regirung gefolget 25. Jahr.
Der 20. Johann der 1. Sohn des Graffen Floris 5. hat die Herrschafft über Holland geführet 4. Jahr.
Der 21. Johann der 2. Graff von Henegau, ist Graffen Johann dem I. nach dem er ohne Kinder verstorben/ in der Regierung gefolget/ und hat dieselbe 5. Jahr geführet.
Der 22. Wilhelm der 3. mit dem Zunahmen der Gütige/ hat regieret 33. Jahr.
Der 23. Wilhelm der 4. hat nach seines vatters Todt 8. Jahr regieret.
Der 24. Gräffinne Margaretha/ Schwester des vor genannten Graffen Wilhelms hat das Land 6. Jahr regirt.
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