Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687.vom Gegentheil mit fest gegründeten Beweiß-reden eines andern überzeuget seyn/ nicht leicht fahren lassen. Die Teutschen werden gemeiniglich bey allen Völckern vor Sauff-Brüder gehalten / aber die Dähnen geben ihnen darinnen nicht nach/ denn sie gar zu sehr zur Trunckenheit geneiget seyn. Die Dähnen/ wann sie zu den Krieges-Übungen gehalten werden/ geben sie gute Soldaten/ dafern sie nur durch Krieges erfahrne Feld-Obersten und Hauptleute wohl angeführet werden. In der Schiffahrt Erfahrenheit weichen sie keiner andern Nation/ vornehmlich seyn die in Norwegen und Holstein über andere zu der Schiff-Arbeit sehr bequem. Die Königliche Oberherschafft in Dänemarck und Norwegen pflag vorzeiten durch eine Wahl der Reichs-Stände dem ältesten königlichen Erben auff getragen werden / aber vor wenigen Jahren/ zur Zeit Friederichs des dritten ist das Erb-Recht der beiden Cronen Dänemarck und Norwegen an den König und seine Nachkommen übergeben. Es ist das Königreich Dänemarck in fünff Stände abgetheilet. Den ersten führen die vom königlichen Geblüte/ und seyn in eben so hohen AEstime als die Printzen des königlichen Geblütes in Franckreich. Hiernechst folget der Adel oder Ritterschafft/ unter welchen aber keine Hertzogen noch Grafen gefunden werden. Auß diesen werden 28. Reichs-Rähte erkohren/ welche Jährlich ein herrlich Tractament geniessen/ und seyn von allen Schatzungen und Beschwerden befreyet / außerhalb daß sie einige Reuter/ auff ihre eigene Kosten/ wieder einen ohnvermuhtlichen Überfall/ unterhalten müsse. Die andere Edelleute besitzen königliche Land-Güter/ und seyn verbunden eine gewisse Zahl Reuter zuversorgen/ und eine gesetzete summa Geldes jährlich in die königliche Schatz-Kammer zu liefern. Der dritte Stand ist der Geistlichen/ als der Ertz-Bischöffe/ Bischöffe und gemeinen Priester/ welche keine geringe Einkunfft an Zehenden und sonsten geniessen. Der vierdte Stand ist der Bürger und Kaufleute; deren meister Handel / den sie treiben/ in Landfrüchten und Viehe bestehet/ massen sie vor ihre magere nacher Holland über gebrachte Ochsen gute Secke voll dicker Thaler wieder zurück bringen. Der Berger Stockfisch wird von andern Völckern sehr begehret. Die hollandische Schiffe führen das zum Hauß- und Schiff-Baw dienliche Holtz in grosser Menge auß Norwegen weg. vom Gegentheil mit fest gegründeten Beweiß-reden eines andern überzeuget seyn/ nicht leicht fahren lassen. Die Teutschen werden gemeiniglich bey allen Völckern vor Sauff-Brüder gehalten / aber die Dähnen geben ihnen darinnen nicht nach/ denn sie gar zu sehr zur Trunckenheit geneiget seyn. Die Dähnen/ wann sie zu den Krieges-Übungen gehalten werden/ geben sie gute Soldaten/ dafern sie nur durch Krieges erfahrne Feld-Obersten und Hauptleute wohl angeführet werden. In der Schiffahrt Erfahrenheit weichen sie keiner andern Nation/ vornehmlich seyn die in Norwegen und Holstein über andere zu der Schiff-Arbeit sehr bequem. Die Königliche Oberherschafft in Dänemarck und Norwegen pflag vorzeiten durch eine Wahl der Reichs-Stände dem ältesten königlichen Erben auff getragen werden / aber vor wenigen Jahren/ zur Zeit Friederichs des dritten ist das Erb-Recht der beiden Cronen Dänemarck und Norwegen an den König und seine Nachkommen übergeben. Es ist das Königreich Dänemarck in fünff Stände abgetheilet. Den ersten führen die vom königlichen Geblüte/ und seyn in eben so hohen AEstime als die Printzen des königlichen Geblütes in Franckreich. Hiernechst folget der Adel oder Ritterschafft/ unter welchen aber keine Hertzogen noch Grafen gefunden werden. Auß diesen werden 28. Reichs-Rähte erkohren/ welche Jährlich ein herrlich Tractament geniessen/ und seyn von allen Schatzungen und Beschwerden befreyet / außerhalb daß sie einige Reuter/ auff ihre eigene Kosten/ wieder einen ohnvermuhtlichen Überfall/ unterhalten müssë. Die andere Edelleute besitzen königliche Land-Güter/ und seyn verbunden eine gewisse Zahl Reuter zuversorgen/ und eine gesetzete summa Geldes jährlich in die königliche Schatz-Kammer zu liefern. Der dritte Stand ist der Geistlichen/ als der Ertz-Bischöffe/ Bischöffe und gemeinen Priester/ welche keine geringe Einkunfft an Zehenden und sonsten geniessen. Der vierdte Stand ist der Bürger und Kaufleute; deren meister Handel / den sie treiben/ in Landfrüchten und Viehe bestehet/ massen sie vor ihre magere nacher Holland über gebrachte Ochsen gute Secke voll dicker Thaler wieder zurück bringen. Der Berger Stockfisch wird von andern Völckern sehr begehret. Die hollandische Schiffe führen das zum Hauß- und Schiff-Baw dienliche Holtz in grosser Menge auß Norwegen weg. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0123" n="111"/> vom Gegentheil mit fest gegründeten Beweiß-reden eines andern überzeuget seyn/ nicht leicht fahren lassen. Die Teutschen werden gemeiniglich bey allen Völckern vor Sauff-Brüder gehalten / aber die Dähnen geben ihnen darinnen nicht nach/ denn sie gar zu sehr zur Trunckenheit geneiget seyn.</p> <p>Die Dähnen/ wann sie zu den Krieges-Übungen gehalten werden/ geben sie gute Soldaten/ dafern sie nur durch Krieges erfahrne Feld-Obersten und Hauptleute wohl angeführet werden.</p> <p>In der Schiffahrt Erfahrenheit weichen sie keiner andern Nation/ vornehmlich seyn die in Norwegen und Holstein über andere zu der Schiff-Arbeit sehr bequem.</p> <p>Die Königliche Oberherschafft in Dänemarck und Norwegen pflag vorzeiten durch eine Wahl der Reichs-Stände dem ältesten königlichen Erben auff getragen werden / aber vor wenigen Jahren/ zur Zeit Friederichs des dritten ist das Erb-Recht der beiden Cronen Dänemarck und Norwegen an den König und seine Nachkommen übergeben.</p> <p>Es ist das Königreich Dänemarck in fünff Stände abgetheilet. Den ersten führen die vom königlichen Geblüte/ und seyn in eben so hohen AEstime als die Printzen des königlichen Geblütes in Franckreich. Hiernechst folget der Adel oder Ritterschafft/ unter welchen aber keine Hertzogen noch Grafen gefunden werden. Auß diesen werden 28. Reichs-Rähte erkohren/ welche Jährlich ein herrlich Tractament geniessen/ und seyn von allen Schatzungen und Beschwerden befreyet / außerhalb daß sie einige Reuter/ auff ihre eigene Kosten/ wieder einen ohnvermuhtlichen Überfall/ unterhalten müssë.</p> <p>Die andere Edelleute besitzen königliche Land-Güter/ und seyn verbunden eine gewisse Zahl Reuter zuversorgen/ und eine gesetzete summa Geldes jährlich in die königliche Schatz-Kammer zu liefern.</p> <p>Der dritte Stand ist der Geistlichen/ als der Ertz-Bischöffe/ Bischöffe und gemeinen Priester/ welche keine geringe Einkunfft an Zehenden und sonsten geniessen. Der vierdte Stand ist der Bürger und Kaufleute; deren meister Handel / den sie treiben/ in Landfrüchten und Viehe bestehet/ massen sie vor ihre magere nacher Holland über gebrachte Ochsen gute Secke voll dicker Thaler wieder zurück bringen.</p> <p>Der Berger Stockfisch wird von andern Völckern sehr begehret. Die hollandische Schiffe führen das zum Hauß- und Schiff-Baw dienliche Holtz in grosser Menge auß Norwegen weg.</p> </div> </body> </text> </TEI> [111/0123]
vom Gegentheil mit fest gegründeten Beweiß-reden eines andern überzeuget seyn/ nicht leicht fahren lassen. Die Teutschen werden gemeiniglich bey allen Völckern vor Sauff-Brüder gehalten / aber die Dähnen geben ihnen darinnen nicht nach/ denn sie gar zu sehr zur Trunckenheit geneiget seyn.
Die Dähnen/ wann sie zu den Krieges-Übungen gehalten werden/ geben sie gute Soldaten/ dafern sie nur durch Krieges erfahrne Feld-Obersten und Hauptleute wohl angeführet werden.
In der Schiffahrt Erfahrenheit weichen sie keiner andern Nation/ vornehmlich seyn die in Norwegen und Holstein über andere zu der Schiff-Arbeit sehr bequem.
Die Königliche Oberherschafft in Dänemarck und Norwegen pflag vorzeiten durch eine Wahl der Reichs-Stände dem ältesten königlichen Erben auff getragen werden / aber vor wenigen Jahren/ zur Zeit Friederichs des dritten ist das Erb-Recht der beiden Cronen Dänemarck und Norwegen an den König und seine Nachkommen übergeben.
Es ist das Königreich Dänemarck in fünff Stände abgetheilet. Den ersten führen die vom königlichen Geblüte/ und seyn in eben so hohen AEstime als die Printzen des königlichen Geblütes in Franckreich. Hiernechst folget der Adel oder Ritterschafft/ unter welchen aber keine Hertzogen noch Grafen gefunden werden. Auß diesen werden 28. Reichs-Rähte erkohren/ welche Jährlich ein herrlich Tractament geniessen/ und seyn von allen Schatzungen und Beschwerden befreyet / außerhalb daß sie einige Reuter/ auff ihre eigene Kosten/ wieder einen ohnvermuhtlichen Überfall/ unterhalten müssë.
Die andere Edelleute besitzen königliche Land-Güter/ und seyn verbunden eine gewisse Zahl Reuter zuversorgen/ und eine gesetzete summa Geldes jährlich in die königliche Schatz-Kammer zu liefern.
Der dritte Stand ist der Geistlichen/ als der Ertz-Bischöffe/ Bischöffe und gemeinen Priester/ welche keine geringe Einkunfft an Zehenden und sonsten geniessen. Der vierdte Stand ist der Bürger und Kaufleute; deren meister Handel / den sie treiben/ in Landfrüchten und Viehe bestehet/ massen sie vor ihre magere nacher Holland über gebrachte Ochsen gute Secke voll dicker Thaler wieder zurück bringen.
Der Berger Stockfisch wird von andern Völckern sehr begehret. Die hollandische Schiffe führen das zum Hauß- und Schiff-Baw dienliche Holtz in grosser Menge auß Norwegen weg.
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Zitationshilfe: | Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nylandt_schauplatz01_1678/123>, abgerufen am 16.02.2025. |