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Oberwinder, Heinrich: Der Fall Buschoff. Berlin, 1892.

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Nach meiner eigenen Information darf ich die Richtigkeit dieser Meldung in allen Punkten bestätigen. Das genannte Lokalblatt hat in der Behandlung des Falles Buschoff stets und immer die allergrößte Vorsicht beobachtet und lediglich darüber solche Mitteilungen gebracht, welche seinem angesehenen geistlichen Herausgeber unzweifelhaft vorher auslänglich verbürgt worden waren. Um so schärfer aber muß es in der öffentlichen Meinung wirken, wenn derselbe nunmehr über das Vorgehen des Untersuchungsrichters Brixius ebenfalls die Geduld verliert. Es fragt sich jetzt, in welcher Eigenschaft letzterer den Synagogenvorsteher Oster herzugezogen hat? Unmöglich doch als Sachverständigen, welcher ihm etwa hätte gewisse technische Kniffe beim Schächten vordemonstrieren sollen; und noch viel weniger als Zeugen, denn bis jetzt ist von diesem Herrn in dem Prozeß nur insoweit die Rede gewesen, als derselbe im Bunde mit den Rabbinern in Crefeld, Berlin und Frankfurt a./M. die krampfhaftesten Anstrengungen gemacht hat, um den ihm eng befreundeten Schächter Buschoff dem Arm der Kriminaljustiz zu entreißen. Oster hat offenbar an dessen Freisprechung das allergrößte Interesse. Er war es, der sofort dafür sorgte, daß dem mitverdächtigen Vagabonden Matje Degen und später der Familie Buschoff nur ja koscheres Essen ins Gefängnis geschickt wurde. Er war es ferner, welcher der Reihe nach hier verschiedene angesehene Christen der grausigen That mündlich und schriftlich verdächtigt hat, offenbar in der Absicht, Buschoff um jeden Preis dadurch den Rücken zu decken. Und derselbe Synagogenvorsteher wird jetzt durch den Untersuchungsrichter mit einer Einladung beehrt, um auf dem Thatorte dessen Amtshandlungen beizuwohnen!!!! Das geht doch in der That über den Rahmen der strafprozessualischen Bestimmungen hinaus! Also man gestattet einem bei der Freisprechung zunächst interessierten Juden, gegen welchen sich sogar einstimmig das Verdikt der öffentlichen Meinung mit richtet, unbefugten Einblick in richterliche Amtshandlungen und bedroht den Zeugen Stadtrat pp. Küppers mit Maßregelung, falls er ersteren innerhalb seiner vier Pfähle nicht dulden will! Es wird Sache des "Reichs-Anzeigers" sein, unsere schwer beunruhigte rheinische Bevölkerung auch über dieses konfuse

Nach meiner eigenen Information darf ich die Richtigkeit dieser Meldung in allen Punkten bestätigen. Das genannte Lokalblatt hat in der Behandlung des Falles Buschoff stets und immer die allergrößte Vorsicht beobachtet und lediglich darüber solche Mitteilungen gebracht, welche seinem angesehenen geistlichen Herausgeber unzweifelhaft vorher auslänglich verbürgt worden waren. Um so schärfer aber muß es in der öffentlichen Meinung wirken, wenn derselbe nunmehr über das Vorgehen des Untersuchungsrichters Brixius ebenfalls die Geduld verliert. Es fragt sich jetzt, in welcher Eigenschaft letzterer den Synagogenvorsteher Oster herzugezogen hat? Unmöglich doch als Sachverständigen, welcher ihm etwa hätte gewisse technische Kniffe beim Schächten vordemonstrieren sollen; und noch viel weniger als Zeugen, denn bis jetzt ist von diesem Herrn in dem Prozeß nur insoweit die Rede gewesen, als derselbe im Bunde mit den Rabbinern in Crefeld, Berlin und Frankfurt a./M. die krampfhaftesten Anstrengungen gemacht hat, um den ihm eng befreundeten Schächter Buschoff dem Arm der Kriminaljustiz zu entreißen. Oster hat offenbar an dessen Freisprechung das allergrößte Interesse. Er war es, der sofort dafür sorgte, daß dem mitverdächtigen Vagabonden Matje Degen und später der Familie Buschoff nur ja koscheres Essen ins Gefängnis geschickt wurde. Er war es ferner, welcher der Reihe nach hier verschiedene angesehene Christen der grausigen That mündlich und schriftlich verdächtigt hat, offenbar in der Absicht, Buschoff um jeden Preis dadurch den Rücken zu decken. Und derselbe Synagogenvorsteher wird jetzt durch den Untersuchungsrichter mit einer Einladung beehrt, um auf dem Thatorte dessen Amtshandlungen beizuwohnen!!!! Das geht doch in der That über den Rahmen der strafprozessualischen Bestimmungen hinaus! Also man gestattet einem bei der Freisprechung zunächst interessierten Juden, gegen welchen sich sogar einstimmig das Verdikt der öffentlichen Meinung mit richtet, unbefugten Einblick in richterliche Amtshandlungen und bedroht den Zeugen Stadtrat pp. Küppers mit Maßregelung, falls er ersteren innerhalb seiner vier Pfähle nicht dulden will! Es wird Sache des „Reichs-Anzeigers“ sein, unsere schwer beunruhigte rheinische Bevölkerung auch über dieses konfuse

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[31/0031] Nach meiner eigenen Information darf ich die Richtigkeit dieser Meldung in allen Punkten bestätigen. Das genannte Lokalblatt hat in der Behandlung des Falles Buschoff stets und immer die allergrößte Vorsicht beobachtet und lediglich darüber solche Mitteilungen gebracht, welche seinem angesehenen geistlichen Herausgeber unzweifelhaft vorher auslänglich verbürgt worden waren. Um so schärfer aber muß es in der öffentlichen Meinung wirken, wenn derselbe nunmehr über das Vorgehen des Untersuchungsrichters Brixius ebenfalls die Geduld verliert. Es fragt sich jetzt, in welcher Eigenschaft letzterer den Synagogenvorsteher Oster herzugezogen hat? Unmöglich doch als Sachverständigen, welcher ihm etwa hätte gewisse technische Kniffe beim Schächten vordemonstrieren sollen; und noch viel weniger als Zeugen, denn bis jetzt ist von diesem Herrn in dem Prozeß nur insoweit die Rede gewesen, als derselbe im Bunde mit den Rabbinern in Crefeld, Berlin und Frankfurt a./M. die krampfhaftesten Anstrengungen gemacht hat, um den ihm eng befreundeten Schächter Buschoff dem Arm der Kriminaljustiz zu entreißen. Oster hat offenbar an dessen Freisprechung das allergrößte Interesse. Er war es, der sofort dafür sorgte, daß dem mitverdächtigen Vagabonden Matje Degen und später der Familie Buschoff nur ja koscheres Essen ins Gefängnis geschickt wurde. Er war es ferner, welcher der Reihe nach hier verschiedene angesehene Christen der grausigen That mündlich und schriftlich verdächtigt hat, offenbar in der Absicht, Buschoff um jeden Preis dadurch den Rücken zu decken. Und derselbe Synagogenvorsteher wird jetzt durch den Untersuchungsrichter mit einer Einladung beehrt, um auf dem Thatorte dessen Amtshandlungen beizuwohnen!!!! Das geht doch in der That über den Rahmen der strafprozessualischen Bestimmungen hinaus! Also man gestattet einem bei der Freisprechung zunächst interessierten Juden, gegen welchen sich sogar einstimmig das Verdikt der öffentlichen Meinung mit richtet, unbefugten Einblick in richterliche Amtshandlungen und bedroht den Zeugen Stadtrat pp. Küppers mit Maßregelung, falls er ersteren innerhalb seiner vier Pfähle nicht dulden will! Es wird Sache des „Reichs-Anzeigers“ sein, unsere schwer beunruhigte rheinische Bevölkerung auch über dieses konfuse

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Zitationshilfe: Oberwinder, Heinrich: Der Fall Buschoff. Berlin, 1892, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oberwinder_buschoff_1892/31>, abgerufen am 21.11.2024.