Oest, Johann Friedrich: Versuch einer Beantwortung der pädagogischen Frage: Wie man Kinder und junge Leute vor dem Leib und Seele verwüstenden Laster der Unzucht überhaupt, und der Selbstschwächung insonderheit verwahren, oder, wofern sie schon davon angesteckt waren, wie man sie davon heilen könne? Wien, 1787.richtige Kenntnisse von den Lastern, die sie vermeiden sollen, mittheilt, auch die triftigsten Abhaltungsgründe davon mit sich führt. 2. Daß Mangel dieses Unterrichts im Allgemeinen schädlich sey, weil Kinder dadurch unschuldiger Weise in Sünden gerathen können, deren Natur, Größe und Gefahr sie nicht kennen. 3. Daß eine zweckmäßige Belehrung so selten schaden könne, als selten überhaupt bei einer guten Erziehung vorsetzliche Fehler an Kindern Statt finden. 4. Daß Unwissenheit hier so viel öfter schaden werde, als häufiger überhaupt Fehler der Unwissenheit begangen werden können. 5. Daß Unwissenheit nur so lange schütze, als sie daure; fortdauernde Unwissenheit aber nicht statt finden könne. 6. Daß Eltern bei der Unwissenheit ihrer Kinder keine beruhigenden Gründe für die Tugend und Unschuld derselben haben können. 7. Daß, da Kenntniß immer einmal kommt und kommen muß, es besser sey, sie frühe zu ertheilen, weil alsdann die Sinnlichkeit nicht so leicht rege wird, man auch desto sicherer richtige Kenntnisse von den Lastern, die sie vermeiden sollen, mittheilt, auch die triftigsten Abhaltungsgründe davon mit sich führt. 2. Daß Mangel dieses Unterrichts im Allgemeinen schädlich sey, weil Kinder dadurch unschuldiger Weise in Sünden gerathen können, deren Natur, Größe und Gefahr sie nicht kennen. 3. Daß eine zweckmäßige Belehrung so selten schaden könne, als selten überhaupt bei einer guten Erziehung vorsetzliche Fehler an Kindern Statt finden. 4. Daß Unwissenheit hier so viel öfter schaden werde, als häufiger überhaupt Fehler der Unwissenheit begangen werden können. 5. Daß Unwissenheit nur so lange schütze, als sie daure; fortdauernde Unwissenheit aber nicht statt finden könne. 6. Daß Eltern bei der Unwissenheit ihrer Kinder keine beruhigenden Gründe für die Tugend und Unschuld derselben haben können. 7. Daß, da Kenntniß immer einmal kommt und kommen muß, es besser sey, sie frühe zu ertheilen, weil alsdann die Sinnlichkeit nicht so leicht rege wird, man auch desto sicherer <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0245" n="246"/> richtige Kenntnisse von den Lastern, die sie vermeiden sollen, mittheilt, auch die triftigsten Abhaltungsgründe davon mit sich führt.</p> <p>2. Daß Mangel dieses Unterrichts im Allgemeinen schädlich sey, weil Kinder dadurch unschuldiger Weise in Sünden gerathen können, deren Natur, Größe und Gefahr sie nicht kennen.</p> <p>3. Daß eine zweckmäßige Belehrung so selten schaden könne, als selten überhaupt bei einer guten Erziehung vorsetzliche Fehler an Kindern Statt finden.</p> <p>4. Daß Unwissenheit hier so viel öfter schaden werde, als häufiger überhaupt Fehler der Unwissenheit begangen werden können.</p> <p>5. Daß Unwissenheit nur so lange schütze, als sie daure; fortdauernde Unwissenheit aber nicht statt finden könne.</p> <p>6. Daß Eltern bei der Unwissenheit ihrer Kinder keine beruhigenden Gründe für die Tugend und Unschuld derselben haben können.</p> <p>7. Daß, da Kenntniß immer einmal kommt und kommen muß, es besser sey, sie frühe zu ertheilen, weil alsdann die Sinnlichkeit nicht so leicht rege wird, man auch desto sicherer </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [246/0245]
richtige Kenntnisse von den Lastern, die sie vermeiden sollen, mittheilt, auch die triftigsten Abhaltungsgründe davon mit sich führt.
2. Daß Mangel dieses Unterrichts im Allgemeinen schädlich sey, weil Kinder dadurch unschuldiger Weise in Sünden gerathen können, deren Natur, Größe und Gefahr sie nicht kennen.
3. Daß eine zweckmäßige Belehrung so selten schaden könne, als selten überhaupt bei einer guten Erziehung vorsetzliche Fehler an Kindern Statt finden.
4. Daß Unwissenheit hier so viel öfter schaden werde, als häufiger überhaupt Fehler der Unwissenheit begangen werden können.
5. Daß Unwissenheit nur so lange schütze, als sie daure; fortdauernde Unwissenheit aber nicht statt finden könne.
6. Daß Eltern bei der Unwissenheit ihrer Kinder keine beruhigenden Gründe für die Tugend und Unschuld derselben haben können.
7. Daß, da Kenntniß immer einmal kommt und kommen muß, es besser sey, sie frühe zu ertheilen, weil alsdann die Sinnlichkeit nicht so leicht rege wird, man auch desto sicherer
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