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Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434

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zu bestreiten, beruhet auf folgenden ganz einfachen Grundsätzen, denen ich aber mit ängstlicher Sorgfalt treu war und, wie ich bald sahe, treu seyn mußte, wenn ich nicht ganz für die lange Weile arbeiten wollte. Es sind folgende:

A. "Gieb der Leidenschaft, oder, welches in gewisser Hinsicht einerlei ist, der Phantasie keine neue Nahrung, keine Gelegenheit angeregt zu werden. Dazu gehören folgende Unterregeln:
a) "Vermeide, bis du Herr deiner Triebe geworden bist, jede Vertraulichkeit mit Frauenzimmern, besonders jede körperliche Berührung derselben, die auf einen schon zur Wollust verwöhnten Jüngling mit electrischer Kraft zu wirken pflegt."
b) "Laß dir immer gegenwärtig seyn, daß es Schändung deiner Hände, wenigstens unfehlbare Veranlassung zur Wiederholung der Schandthat sey, mit ihnen ein Glied deines Leibes zu berühren, welches Schaamhaftigkeit und Gesittetheit zu verbergen gebieten; kaum den einzigen Fall ausgenommen, wenn die Natur durchs Drengen des Wassers dich dazu auffordert."

zu bestreiten, beruhet auf folgenden ganz einfachen Grundsätzen, denen ich aber mit ängstlicher Sorgfalt treu war und, wie ich bald sahe, treu seyn mußte, wenn ich nicht ganz für die lange Weile arbeiten wollte. Es sind folgende:

A. „Gieb der Leidenschaft, oder, welches in gewisser Hinsicht einerlei ist, der Phantasie keine neue Nahrung, keine Gelegenheit angeregt zu werden. Dazu gehören folgende Unterregeln:
a) „Vermeide, bis du Herr deiner Triebe geworden bist, jede Vertraulichkeit mit Frauenzimmern, besonders jede körperliche Berührung derselben, die auf einen schon zur Wollust verwöhnten Jüngling mit electrischer Kraft zu wirken pflegt.“
b) „Laß dir immer gegenwärtig seyn, daß es Schändung deiner Hände, wenigstens unfehlbare Veranlassung zur Wiederholung der Schandthat sey, mit ihnen ein Glied deines Leibes zu berühren, welches Schaamhaftigkeit und Gesittetheit zu verbergen gebieten; kaum den einzigen Fall ausgenommen, wenn die Natur durchs Drengen des Wassers dich dazu auffordert.“
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[405/0113] zu bestreiten, beruhet auf folgenden ganz einfachen Grundsätzen, denen ich aber mit ängstlicher Sorgfalt treu war und, wie ich bald sahe, treu seyn mußte, wenn ich nicht ganz für die lange Weile arbeiten wollte. Es sind folgende: A. „Gieb der Leidenschaft, oder, welches in gewisser Hinsicht einerlei ist, der Phantasie keine neue Nahrung, keine Gelegenheit angeregt zu werden. Dazu gehören folgende Unterregeln: a) „Vermeide, bis du Herr deiner Triebe geworden bist, jede Vertraulichkeit mit Frauenzimmern, besonders jede körperliche Berührung derselben, die auf einen schon zur Wollust verwöhnten Jüngling mit electrischer Kraft zu wirken pflegt.“ b) „Laß dir immer gegenwärtig seyn, daß es Schändung deiner Hände, wenigstens unfehlbare Veranlassung zur Wiederholung der Schandthat sey, mit ihnen ein Glied deines Leibes zu berühren, welches Schaamhaftigkeit und Gesittetheit zu verbergen gebieten; kaum den einzigen Fall ausgenommen, wenn die Natur durchs Drengen des Wassers dich dazu auffordert.“

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Zitationshilfe: Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434, S. 405. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oest_knaben_1787/113>, abgerufen am 21.11.2024.