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Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434

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10) Daß du dich einem erfahrnen Arzte entweder selbst entdeckest oder durch einen Freund entdecken lassest. Säume damit nicht, denn wie leicht kann das Uebel so gefährlich werden, daß kein Arzt dir mehr helfen kann. Laß dich durch Schaamhaftigkeit nicht abhalten. Hier würde sie dir nur schaden, denn du brauchst Hülfe. Gesteh alles offenherzig und reuevoll, so findest du Mitleiden, Hülfe und Verschwiegenheit. Würdest du aber dich niemand entdecken, so würde doch endlich dein Vergehen zu deiner Schande bekannt werden, denn auch ohne dein Geständniß würde es dir der Arzt sagen können, daß du dich mit dem schändlichsten Laster befleckt habest. Was dir zur Abwendung oder Erleichterung deines Elends verordnet wird, gebrauche mit der grösten Pünktlichkeit. Ohne deine ernstliche Mithülfe wird alle Arzenei vergebens seyn. Sey aber auch nicht muthlos, wenn die Arzenei nicht gleich anschlägt. Eine solche Zerrüttung der Gesundheit, eine solche Schwächung des Körper-- und Seelenzustandes, als jenes schreckliche Laster zur Folge hat, kann nicht so geschwind gehoben werden. Thue nur das Deinige und erwarte in Geduld so viel Hülfe, als nach Beschaffenheit deines Zustandes möglich ist.

10) Daß du dich einem erfahrnen Arzte entweder selbst entdeckest oder durch einen Freund entdecken lassest. Säume damit nicht, denn wie leicht kann das Uebel so gefährlich werden, daß kein Arzt dir mehr helfen kann. Laß dich durch Schaamhaftigkeit nicht abhalten. Hier würde sie dir nur schaden, denn du brauchst Hülfe. Gesteh alles offenherzig und reuevoll, so findest du Mitleiden, Hülfe und Verschwiegenheit. Würdest du aber dich niemand entdecken, so würde doch endlich dein Vergehen zu deiner Schande bekannt werden, denn auch ohne dein Geständniß würde es dir der Arzt sagen können, daß du dich mit dem schändlichsten Laster befleckt habest. Was dir zur Abwendung oder Erleichterung deines Elends verordnet wird, gebrauche mit der grösten Pünktlichkeit. Ohne deine ernstliche Mithülfe wird alle Arzenei vergebens seyn. Sey aber auch nicht muthlos, wenn die Arzenei nicht gleich anschlägt. Eine solche Zerrüttung der Gesundheit, eine solche Schwächung des Körper— und Seelenzustandes, als jenes schreckliche Laster zur Folge hat, kann nicht so geschwind gehoben werden. Thue nur das Deinige und erwarte in Geduld so viel Hülfe, als nach Beschaffenheit deines Zustandes möglich ist.

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[414/0122] 10) Daß du dich einem erfahrnen Arzte entweder selbst entdeckest oder durch einen Freund entdecken lassest. Säume damit nicht, denn wie leicht kann das Uebel so gefährlich werden, daß kein Arzt dir mehr helfen kann. Laß dich durch Schaamhaftigkeit nicht abhalten. Hier würde sie dir nur schaden, denn du brauchst Hülfe. Gesteh alles offenherzig und reuevoll, so findest du Mitleiden, Hülfe und Verschwiegenheit. Würdest du aber dich niemand entdecken, so würde doch endlich dein Vergehen zu deiner Schande bekannt werden, denn auch ohne dein Geständniß würde es dir der Arzt sagen können, daß du dich mit dem schändlichsten Laster befleckt habest. Was dir zur Abwendung oder Erleichterung deines Elends verordnet wird, gebrauche mit der grösten Pünktlichkeit. Ohne deine ernstliche Mithülfe wird alle Arzenei vergebens seyn. Sey aber auch nicht muthlos, wenn die Arzenei nicht gleich anschlägt. Eine solche Zerrüttung der Gesundheit, eine solche Schwächung des Körper— und Seelenzustandes, als jenes schreckliche Laster zur Folge hat, kann nicht so geschwind gehoben werden. Thue nur das Deinige und erwarte in Geduld so viel Hülfe, als nach Beschaffenheit deines Zustandes möglich ist.

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Zitationshilfe: Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oest_knaben_1787/122>, abgerufen am 21.11.2024.