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Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434

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den wohlthätigsten Absichten für uns und andere bestimmt, und eine so muthwillige Zerstörung aller unserer Kräfte ist doch diesen Absichten geradezu entgegen. Ein solcher geschändeter Mensch nützt nicht nur andern gar nicht, sondern er schadet ihnen unendlich. Das Laster, durch das er sich schändet, macht ihn völlig unfähig, eine gesunde Nachkommenschaft zu hinterlassen. Er erreicht nicht die Jahre, in denen er in den Ehestand treten kann, und wenn er sie auch erreichte, so ist doch seine Natur zu geschwächt. Er wird entweder überall nicht Vater werden können, oder nur einige kümmerliche Kinder zeugen, die allerlei Gebrechen mit sich auf die Welt bringen, und die ihm, so oft er sie ansieht, nicht Freude, sondern eine traurige Erinnerung an die Sünden seiner Jugend verschaffen werden. Diese kränkelnde Nachkommenschaft kann wiederum nichts, als Schaden, Noth und Betrübniß in der Welt verursachen. Das kann doch Gott nicht gleichgültig seyn und wir können uns schon daraus überzeugen, daß in seinen Augen das genannte Laster die abscheulichste Sünde seyn müße, und daß er sie wie in dieser, so auch einst in jener Welt mit der Strenge eines Richters bestrafen werde. Ausdrücklich hat er auch in der Bibel vor allen Sünden der

den wohlthätigsten Absichten für uns und andere bestimmt, und eine so muthwillige Zerstörung aller unserer Kräfte ist doch diesen Absichten geradezu entgegen. Ein solcher geschändeter Mensch nützt nicht nur andern gar nicht, sondern er schadet ihnen unendlich. Das Laster, durch das er sich schändet, macht ihn völlig unfähig, eine gesunde Nachkommenschaft zu hinterlassen. Er erreicht nicht die Jahre, in denen er in den Ehestand treten kann, und wenn er sie auch erreichte, so ist doch seine Natur zu geschwächt. Er wird entweder überall nicht Vater werden können, oder nur einige kümmerliche Kinder zeugen, die allerlei Gebrechen mit sich auf die Welt bringen, und die ihm, so oft er sie ansieht, nicht Freude, sondern eine traurige Erinnerung an die Sünden seiner Jugend verschaffen werden. Diese kränkelnde Nachkommenschaft kann wiederum nichts, als Schaden, Noth und Betrübniß in der Welt verursachen. Das kann doch Gott nicht gleichgültig seyn und wir können uns schon daraus überzeugen, daß in seinen Augen das genannte Laster die abscheulichste Sünde seyn müße, und daß er sie wie in dieser, so auch einst in jener Welt mit der Strenge eines Richters bestrafen werde. Ausdrücklich hat er auch in der Bibel vor allen Sünden der

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[369/0077] den wohlthätigsten Absichten für uns und andere bestimmt, und eine so muthwillige Zerstörung aller unserer Kräfte ist doch diesen Absichten geradezu entgegen. Ein solcher geschändeter Mensch nützt nicht nur andern gar nicht, sondern er schadet ihnen unendlich. Das Laster, durch das er sich schändet, macht ihn völlig unfähig, eine gesunde Nachkommenschaft zu hinterlassen. Er erreicht nicht die Jahre, in denen er in den Ehestand treten kann, und wenn er sie auch erreichte, so ist doch seine Natur zu geschwächt. Er wird entweder überall nicht Vater werden können, oder nur einige kümmerliche Kinder zeugen, die allerlei Gebrechen mit sich auf die Welt bringen, und die ihm, so oft er sie ansieht, nicht Freude, sondern eine traurige Erinnerung an die Sünden seiner Jugend verschaffen werden. Diese kränkelnde Nachkommenschaft kann wiederum nichts, als Schaden, Noth und Betrübniß in der Welt verursachen. Das kann doch Gott nicht gleichgültig seyn und wir können uns schon daraus überzeugen, daß in seinen Augen das genannte Laster die abscheulichste Sünde seyn müße, und daß er sie wie in dieser, so auch einst in jener Welt mit der Strenge eines Richters bestrafen werde. Ausdrücklich hat er auch in der Bibel vor allen Sünden der

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Zitationshilfe: Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oest_knaben_1787/77>, abgerufen am 21.11.2024.