Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.Tribuunt hic multum superstitiosi homines simulachris, & CHRISTVM magnifice extolli & euehi putant, si passim in templis, in vijs & compitis, domi item in cubilibus & sacellis priuatis crucifixi imagines habeantur. At hoc nuspiam ille iussit, nec quicquam tale eius Apostoli praeceperunt, & constat veterem Ecclesiam per annos circiter quingentos imagines habuisse nullas, sed DEI praeceptum sancte custodiuisse, quo illae prohibentur. Diese vnd dergleichen Lügen der Caluinisten / darauff sie jhre Lesterung der heiligen Christlichen Kirchen / wie auff einen Abgrund oder Triebsand / bawen / haben wir so wol auch andere Christliche Lehren in benachbarten Vniuersiteten vnd Kirchen / gründlich aus heiliger Göttlicher Schrifft vnd bewehrten Historien widerlegt / Ja als eine Landlügen oder Weltschand anrüchtig macht / im Buch des Titul wider den Caluinischen Grewel der verwüstung im Fürstenth. Anhalt / pag. 48. 49. 52. 54. 55. 56. vnd klar dargethan / das die Bilder vnd Gemelde / nicht originaliter vnd vhrsprünglich Heidentzen / wie die Caluentzer Alfentzen vnnd tichten / pag. 57. der vermeindten Verantwortung / wider die wolge gründte Christliche Erinnerungsschrifft der Ritterschafft vnd Stedte / Sondern aus GOTTES Geist vnd ernstem Befehl jhren vhrsprung haben / Also die gantze zeit des Alten vnd Newen Testaments von frommen Hertzen ohn Abgöttische Anbetung vnnd Ehre / zum Ornat / vnd Erinnerung der Jugend / als Leyen Bibel / sind gebrauchet. Tribuunt hic multum superstitiosi homines simulachris, & CHRISTVM magnificè extolli & euehi putant, si passim in templis, in vijs & compitis, domi item in cubilibus & sacellis priuatis crucifixi imagines habeantur. At hoc nuspiam ille iussit, nec quicquam tale eius Apostoli praeceperunt, & constat veterem Ecclesiam per annos circiter quingentos imagines habuisse nullas, sed DEI praeceptum sancte custodiuisse, quo illae prohibentur. Diese vnd dergleichen Lügen der Caluinisten / darauff sie jhre Lesterung der heiligen Christlichen Kirchen / wie auff einen Abgrund oder Triebsand / bawen / haben wir so wol auch andere Christliche Lehren in benachbarten Vniuersiteten vnd Kirchen / gründlich aus heiliger Göttlicher Schrifft vnd bewehrten Historien widerlegt / Ja als eine Landlügen oder Weltschand anrüchtig macht / im Buch des Titul wider den Caluinischen Grewel der verwüstung im Fürstenth. Anhalt / pag. 48. 49. 52. 54. 55. 56. vnd klar dargethan / das die Bilder vnd Gemelde / nicht originaliter vnd vhrsprünglich Heidentzen / wie die Caluentzer Alfentzen vnnd tichten / pag. 57. der vermeindten Verantwortung / wider die wolge gründte Christliche Erinnerungsschrifft der Ritterschafft vnd Stedte / Sondern aus GOTTES Geist vnd ernstem Befehl jhren vhrsprung haben / Also die gantze zeit des Alten vnd Newen Testaments von frommen Hertzen ohn Abgöttische Anbetung vnnd Ehre / zum Ornat / vnd Erinnerung der Jugend / als Leyen Bibel / sind gebrauchet. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0135" n="60"/> <p>Tribuunt hic multum superstitiosi homines simulachris, & CHRISTVM magnificè extolli & euehi putant, si passim in templis, in vijs & compitis, domi item in cubilibus & sacellis priuatis crucifixi imagines habeantur. At hoc nuspiam ille iussit, nec quicquam tale eius Apostoli praeceperunt, & constat veterem Ecclesiam per annos circiter quingentos imagines habuisse nullas, sed DEI praeceptum sancte custodiuisse, quo illae prohibentur.</p> <p>Diese vnd dergleichen Lügen der Caluinisten / darauff sie jhre Lesterung der heiligen Christlichen Kirchen / wie auff einen Abgrund oder Triebsand / bawen / haben wir so wol auch andere Christliche Lehren in benachbarten Vniuersiteten vnd Kirchen / gründlich aus heiliger Göttlicher Schrifft vnd bewehrten Historien widerlegt / Ja als eine Landlügen oder Weltschand anrüchtig macht / im Buch des Titul wider den Caluinischen Grewel der verwüstung im Fürstenth. Anhalt / pag. 48. 49. 52. 54. 55. 56. vnd klar dargethan / das die Bilder vnd Gemelde / nicht originaliter vnd vhrsprünglich Heidentzen / wie die Caluentzer Alfentzen vnnd tichten / pag. 57. der vermeindten Verantwortung / wider die wolge gründte Christliche Erinnerungsschrifft der Ritterschafft vnd Stedte / Sondern aus GOTTES Geist vnd ernstem Befehl jhren vhrsprung haben / Also die gantze zeit des Alten vnd Newen Testaments von frommen Hertzen ohn Abgöttische Anbetung vnnd Ehre / zum Ornat / vnd Erinnerung der Jugend / als Leyen Bibel / sind gebrauchet.</p> </div> </body> </text> </TEI> [60/0135]
Tribuunt hic multum superstitiosi homines simulachris, & CHRISTVM magnificè extolli & euehi putant, si passim in templis, in vijs & compitis, domi item in cubilibus & sacellis priuatis crucifixi imagines habeantur. At hoc nuspiam ille iussit, nec quicquam tale eius Apostoli praeceperunt, & constat veterem Ecclesiam per annos circiter quingentos imagines habuisse nullas, sed DEI praeceptum sancte custodiuisse, quo illae prohibentur.
Diese vnd dergleichen Lügen der Caluinisten / darauff sie jhre Lesterung der heiligen Christlichen Kirchen / wie auff einen Abgrund oder Triebsand / bawen / haben wir so wol auch andere Christliche Lehren in benachbarten Vniuersiteten vnd Kirchen / gründlich aus heiliger Göttlicher Schrifft vnd bewehrten Historien widerlegt / Ja als eine Landlügen oder Weltschand anrüchtig macht / im Buch des Titul wider den Caluinischen Grewel der verwüstung im Fürstenth. Anhalt / pag. 48. 49. 52. 54. 55. 56. vnd klar dargethan / das die Bilder vnd Gemelde / nicht originaliter vnd vhrsprünglich Heidentzen / wie die Caluentzer Alfentzen vnnd tichten / pag. 57. der vermeindten Verantwortung / wider die wolge gründte Christliche Erinnerungsschrifft der Ritterschafft vnd Stedte / Sondern aus GOTTES Geist vnd ernstem Befehl jhren vhrsprung haben / Also die gantze zeit des Alten vnd Newen Testaments von frommen Hertzen ohn Abgöttische Anbetung vnnd Ehre / zum Ornat / vnd Erinnerung der Jugend / als Leyen Bibel / sind gebrauchet.
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