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Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.

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der heiligen Tauff gelassen werden. Kein Prediger kan einem / der in vnuersöhnlichem Haß vnd Neidt ligt / mit falscher Ketzerischen Lehre der Türcken / Jüden / Papisten / Caluinisten / Arianer / behafft / zum Tisch des HErrn zu lassen / oder absoluiren. Aber Schwacheiten / oder venialia peccata, tegliche oder vergebliche Sünde / hindern solche ding nicht.

Das nun die Caluinisten hierinn falsch lehren / ist aus diesen allegatis offenbar. Cal. Institut. lib. straffet offt diese distinction. Vrsach / In den Electis sollen alle Laster venialia peccata sein.

Beza Colloq. Mompel. fol. 69. 70. 71. 72. 73. de Bapt. odit. Geneu. 1588. ist eben der meinung / da er den gantzen Tractat also beschleust / mihi videtur hanc distinctionem (peccati mortalis & venialis) ex Ecclesia penitus elimivandam, tum ut impropriam quocunque modo explicetur, tum ut perniciosissimam. Sind das nicht feine socij Augustanae confessionis, wie doch etliche Caluinisten sich vnuerschempt dürffen nennen.

Der zehende Irrthumb. Vom vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij.

DER vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij ist ein hoher fürnemer Punct / ohn welchen die Gerechtigkeit des Glaubens nicht kan erkleret werden. Wie D. Luth. ad Galat. vnd Apol. Art. 4. 5. 6. nach der leng solches ausführet. Derwegen solch Discrimen notwendig mus getrieben werden. Aber die Caluinisten machen solchs gantz vnd gar dunckel vnd vngewis / in dem sie die stück des heiligen Catechismi so schendlich verkehren / den Glauben

der heiligen Tauff gelassen werden. Kein Prediger kan einem / der in vnuersöhnlichem Haß vnd Neidt ligt / mit falscher Ketzerischen Lehre der Türcken / Jüden / Papisten / Caluinisten / Arianer / behafft / zum Tisch des HErrn zu lassen / oder absoluiren. Aber Schwacheiten / oder venialia peccata, tegliche oder vergebliche Sünde / hindern solche ding nicht.

Das nun die Caluinisten hierinn falsch lehren / ist aus diesen allegatis offenbar. Cal. Institut. lib. straffet offt diese distinction. Vrsach / In den Electis sollen alle Laster venialia peccata sein.

Beza Colloq. Mompel. fol. 69. 70. 71. 72. 73. de Bapt. odit. Geneu. 1588. ist eben der meinung / da er den gantzen Tractat also beschleust / mihi videtur hanc distinctionem (peccati mortalis & venialis) ex Ecclesia penitus elimivandam, tum ut impropriam quocunque modo explicetur, tum ut perniciosissimam. Sind das nicht feine socij Augustanae confessionis, wie doch etliche Caluinisten sich vnuerschempt dürffen nennen.

Der zehende Irrthumb. Vom vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij.

DER vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij ist ein hoher fürnemer Punct / ohn welchen die Gerechtigkeit des Glaubens nicht kan erkleret werden. Wie D. Luth. ad Galat. vnd Apol. Art. 4. 5. 6. nach der leng solches ausführet. Derwegen solch Discrimen notwendig mus getrieben werden. Aber die Caluinisten machen solchs gantz vnd gar dunckel vnd vngewis / in dem sie die stück des heiligen Catechismi so schendlich verkehren / den Glauben

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[0098] der heiligen Tauff gelassen werden. Kein Prediger kan einem / der in vnuersöhnlichem Haß vnd Neidt ligt / mit falscher Ketzerischen Lehre der Türcken / Jüden / Papisten / Caluinisten / Arianer / behafft / zum Tisch des HErrn zu lassen / oder absoluiren. Aber Schwacheiten / oder venialia peccata, tegliche oder vergebliche Sünde / hindern solche ding nicht. Das nun die Caluinisten hierinn falsch lehren / ist aus diesen allegatis offenbar. Cal. Institut. lib. straffet offt diese distinction. Vrsach / In den Electis sollen alle Laster venialia peccata sein. Beza Colloq. Mompel. fol. 69. 70. 71. 72. 73. de Bapt. odit. Geneu. 1588. ist eben der meinung / da er den gantzen Tractat also beschleust / mihi videtur hanc distinctionem (peccati mortalis & venialis) ex Ecclesia penitus elimivandam, tum ut impropriam quocunque modo explicetur, tum ut perniciosissimam. Sind das nicht feine socij Augustanae confessionis, wie doch etliche Caluinisten sich vnuerschempt dürffen nennen. Der zehende Irrthumb. Vom vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij. DER vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij ist ein hoher fürnemer Punct / ohn welchen die Gerechtigkeit des Glaubens nicht kan erkleret werden. Wie D. Luth. ad Galat. vnd Apol. Art. 4. 5. 6. nach der leng solches ausführet. Derwegen solch Discrimen notwendig mus getrieben werden. Aber die Caluinisten machen solchs gantz vnd gar dunckel vnd vngewis / in dem sie die stück des heiligen Catechismi so schendlich verkehren / den Glauben

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Zitationshilfe: Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_vorzeichnis_1597/98>, abgerufen am 21.11.2024.