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Otto, Louise: Schloß und Fabrik, Bd. 2. Leipzig, 1846.

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IX.
Gesellschaft auf Schloß Hohenthal.
"O heilge Stunde, wo in Gottes Strahl Zwei Menschenherzen ineinander schauen."
Betty Paoli.

Bei dem letzten Besuch des Kammerjunkers von Aarens auf Schloß Hohenthal hatte ihn die Gräfin, da er auch ihren Mann so wenig als Elisabeth getroffen, für den andern Tag zum Mittag geladen.

Wie an jenem Tag Elisabeth zurückgekommen, hatte ihre Mutter ihr noch ein Mal die ernstlichsten Vorstellungen gemacht, wie unpassend ihr Umgang mit dem Mädchen eines Mannes sei, welcher ein Feind ihres Hauses wäre, weil sie diesen Umgang selbst verwerfe, indem seine Tochter nicht mehr das Schloß besuchen dürfe, mit einem Mädchen, dem die ganze Umgegend gemeine und unpassende Handlungsweisen vorwerfe und es dadurch in den übelsten Ruf bringe.

IX.
Gesellschaft auf Schloß Hohenthal.
„O heilge Stunde, wo in Gottes Strahl Zwei Menschenherzen ineinander schauen.“
Betty Paoli.

Bei dem letzten Besuch des Kammerjunkers von Aarens auf Schloß Hohenthal hatte ihn die Gräfin, da er auch ihren Mann so wenig als Elisabeth getroffen, für den andern Tag zum Mittag geladen.

Wie an jenem Tag Elisabeth zurückgekommen, hatte ihre Mutter ihr noch ein Mal die ernstlichsten Vorstellungen gemacht, wie unpassend ihr Umgang mit dem Mädchen eines Mannes sei, welcher ein Feind ihres Hauses wäre, weil sie diesen Umgang selbst verwerfe, indem seine Tochter nicht mehr das Schloß besuchen dürfe, mit einem Mädchen, dem die ganze Umgegend gemeine und unpassende Handlungsweisen vorwerfe und es dadurch in den übelsten Ruf bringe.

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[159/0165] IX. Gesellschaft auf Schloß Hohenthal. „O heilge Stunde, wo in Gottes Strahl Zwei Menschenherzen ineinander schauen.“ Betty Paoli. Bei dem letzten Besuch des Kammerjunkers von Aarens auf Schloß Hohenthal hatte ihn die Gräfin, da er auch ihren Mann so wenig als Elisabeth getroffen, für den andern Tag zum Mittag geladen. Wie an jenem Tag Elisabeth zurückgekommen, hatte ihre Mutter ihr noch ein Mal die ernstlichsten Vorstellungen gemacht, wie unpassend ihr Umgang mit dem Mädchen eines Mannes sei, welcher ein Feind ihres Hauses wäre, weil sie diesen Umgang selbst verwerfe, indem seine Tochter nicht mehr das Schloß besuchen dürfe, mit einem Mädchen, dem die ganze Umgegend gemeine und unpassende Handlungsweisen vorwerfe und es dadurch in den übelsten Ruf bringe.

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Zitationshilfe: Otto, Louise: Schloß und Fabrik, Bd. 2. Leipzig, 1846, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/otto_schloss02_1846/165>, abgerufen am 27.11.2024.