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Otto, Louise: Schloß und Fabrik, Bd. 2. Leipzig, 1846.

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III.
Wiedersehen.
"An dem hellsten Sommertag,
Unter Zweigen lichtdurchbrochen,
Bei der Lerchen Jubelschlag
Hab' ich Dich zuerst gesprochen."
Betty Paoli.

Einige Wochen waren seit dem Tage vergangen, an welchem Graf Hohenthal und Rittmeister Waldow sich vergeblich bemüht hatten, Herrn Felchner zu einer kleinen Gestundung zu vermögen -- er war im Recht gewesen und er hatte von diesem Recht Gebrauch gemacht -- der Wald war ihm als Eigenthum zuerkannt worden.

Jaromir hatte eine der Hütten, welche zu der Wasserheilanstalt Hohenheim gehörten, für sich gemiethet und vollkommen Alles das ausgeführt, was er mit Waldow in Bezug auf die Heilanstalt verabredet hatte. Ehe er sich ganz in dieselbe begab, war er noch auf ein paar Wochen zurück in die Residenz gereist, um dort seine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen, da er vorher seine

III.
Wiedersehen.
„An dem hellsten Sommertag,
Unter Zweigen lichtdurchbrochen,
Bei der Lerchen Jubelschlag
Hab’ ich Dich zuerst gesprochen.“
Betty Paoli.

Einige Wochen waren seit dem Tage vergangen, an welchem Graf Hohenthal und Rittmeister Waldow sich vergeblich bemüht hatten, Herrn Felchner zu einer kleinen Gestundung zu vermögen — er war im Recht gewesen und er hatte von diesem Recht Gebrauch gemacht — der Wald war ihm als Eigenthum zuerkannt worden.

Jaromir hatte eine der Hütten, welche zu der Wasserheilanstalt Hohenheim gehörten, für sich gemiethet und vollkommen Alles das ausgeführt, was er mit Waldow in Bezug auf die Heilanstalt verabredet hatte. Ehe er sich ganz in dieselbe begab, war er noch auf ein paar Wochen zurück in die Residenz gereist, um dort seine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen, da er vorher seine

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[40/0046] III. Wiedersehen. „An dem hellsten Sommertag, Unter Zweigen lichtdurchbrochen, Bei der Lerchen Jubelschlag Hab’ ich Dich zuerst gesprochen.“ Betty Paoli. Einige Wochen waren seit dem Tage vergangen, an welchem Graf Hohenthal und Rittmeister Waldow sich vergeblich bemüht hatten, Herrn Felchner zu einer kleinen Gestundung zu vermögen — er war im Recht gewesen und er hatte von diesem Recht Gebrauch gemacht — der Wald war ihm als Eigenthum zuerkannt worden. Jaromir hatte eine der Hütten, welche zu der Wasserheilanstalt Hohenheim gehörten, für sich gemiethet und vollkommen Alles das ausgeführt, was er mit Waldow in Bezug auf die Heilanstalt verabredet hatte. Ehe er sich ganz in dieselbe begab, war er noch auf ein paar Wochen zurück in die Residenz gereist, um dort seine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen, da er vorher seine

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Zitationshilfe: Otto, Louise: Schloß und Fabrik, Bd. 2. Leipzig, 1846, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/otto_schloss02_1846/46>, abgerufen am 21.11.2024.