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Pahl, Johann Gottfried: Wohlgemeyntes, in Vernunft und Schrift bestgegründetes, jedoch unmaaßgebliches Gutachten, über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten in Wirtemberg. 1797.

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aus dem Systeme der Demokraten, gegen mein System, von der Wahlfähigkeit, und mit aufgesperrten Mäulern sassen die Laffen da, damit ja von allem Unrath, den er fallen ließ, kein Gran verlohren gehe.

"Es ist wahr, sprach er, in hochweisem, philosophischem, selbstgefälligem Tone, daß unser ältestes Gesetz die Wahlfähigkeit nur auf Personen von Gericht und Rath einzuschränken scheint, und daß eine lange Observanz dieses Gesetz bestätiget hat. Aber da spätere Gesetze jene Beschränkung ausdrüklich übergehen, und auch manchmal von jener Observanz abgewichen worden ist, so bleibt uns zu unserer Vorschrift nichts Verbindliches über, als der Geist jenes Gesezes, daß nämlich ein ehrbarer, frommer, tapferer Mann, der in der Landschaft Sachen und Händel erfahren und berichtet ist, gewählt werden soll. Die Natur der Sache und die gesunde Vernunft erlauben es auch durchaus nicht, daß wir jene willkührliche Beschränkung noch immer respektiren sollten. Der Landtag stellt das ganze

aus dem Systeme der Demokraten, gegen mein System, von der Wahlfähigkeit, und mit aufgesperrten Mäulern sassen die Laffen da, damit ja von allem Unrath, den er fallen ließ, kein Gran verlohren gehe.

„Es ist wahr, sprach er, in hochweisem, philosophischem, selbstgefälligem Tone, daß unser ältestes Gesetz die Wahlfähigkeit nur auf Personen von Gericht und Rath einzuschränken scheint, und daß eine lange Observanz dieses Gesetz bestätiget hat. Aber da spätere Gesetze jene Beschränkung ausdrüklich übergehen, und auch manchmal von jener Observanz abgewichen worden ist, so bleibt uns zu unserer Vorschrift nichts Verbindliches über, als der Geist jenes Gesezes, daß nämlich ein ehrbarer, frommer, tapferer Mann, der in der Landschaft Sachen und Händel erfahren und berichtet ist, gewählt werden soll. Die Natur der Sache und die gesunde Vernunft erlauben es auch durchaus nicht, daß wir jene willkührliche Beschränkung noch immer respektiren sollten. Der Landtag stellt das ganze

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[38/0038] aus dem Systeme der Demokraten, gegen mein System, von der Wahlfähigkeit, und mit aufgesperrten Mäulern sassen die Laffen da, damit ja von allem Unrath, den er fallen ließ, kein Gran verlohren gehe. „Es ist wahr, sprach er, in hochweisem, philosophischem, selbstgefälligem Tone, daß unser ältestes Gesetz die Wahlfähigkeit nur auf Personen von Gericht und Rath einzuschränken scheint, und daß eine lange Observanz dieses Gesetz bestätiget hat. Aber da spätere Gesetze jene Beschränkung ausdrüklich übergehen, und auch manchmal von jener Observanz abgewichen worden ist, so bleibt uns zu unserer Vorschrift nichts Verbindliches über, als der Geist jenes Gesezes, daß nämlich ein ehrbarer, frommer, tapferer Mann, der in der Landschaft Sachen und Händel erfahren und berichtet ist, gewählt werden soll. Die Natur der Sache und die gesunde Vernunft erlauben es auch durchaus nicht, daß wir jene willkührliche Beschränkung noch immer respektiren sollten. Der Landtag stellt das ganze

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Zitationshilfe: Pahl, Johann Gottfried: Wohlgemeyntes, in Vernunft und Schrift bestgegründetes, jedoch unmaaßgebliches Gutachten, über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten in Wirtemberg. 1797, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_gutachten_1797/38>, abgerufen am 23.11.2024.