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Pahl, Johann Gottfried: Wohlgemeyntes, in Vernunft und Schrift bestgegründetes, jedoch unmaaßgebliches Gutachten, über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten in Wirtemberg. 1797.

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doch von dem Herrn Magister Märklin von Stuttgardt, von dem Herrn Hofrathe Heßler von Vaihingen, dem Herrn Kanzleyadvokat Rümmelin zu Ludwigsburg, dem Herrn Landschaftsconsulent Kerner, dem Herrn Amtsschreiber Bolley zu Waiblingen, und andern nicht minder gewichtigen Anonymis und Pseudonymis, so gründlich behandelt, und so ganz abgethan ist, daß man überall nicht absehen kann, was ein ärmlicher Dorfschulmeister noch zu den Diskussionen dieser hochgelehrten Herrn sollte hinzuzusetzen wissen, - fährt der alte Sünder in diesem Verhältnisse fort zu schriftstellern, so wird er bald ein so gewaltiger Autor vor dem Herrn, als unser seelige Herr Etatsrath von Moser; und wenn dann am Schlusse des Jahrhunderts eine neue Ausgabe von dem gelehrten Wirtemberg erscheint, so wird sein Artikel in demselben eben so viel Raum einnehmen, als in der anizt kursirenden Ausgabe der Artikel Balthasar Haug.

doch von dem Herrn Magister Märklin von Stuttgardt, von dem Herrn Hofrathe Heßler von Vaihingen, dem Herrn Kanzleyadvokat Rümmelin zu Ludwigsburg, dem Herrn Landschaftsconsulent Kerner, dem Herrn Amtsschreiber Bolley zu Waiblingen, und andern nicht minder gewichtigen Anonymis und Pseudonymis, so gründlich behandelt, und so ganz abgethan ist, daß man überall nicht absehen kann, was ein ärmlicher Dorfschulmeister noch zu den Diskussionen dieser hochgelehrten Herrn sollte hinzuzusetzen wissen, – fährt der alte Sünder in diesem Verhältnisse fort zu schriftstellern, so wird er bald ein so gewaltiger Autor vor dem Herrn, als unser seelige Herr Etatsrath von Moser; und wenn dann am Schlusse des Jahrhunderts eine neue Ausgabe von dem gelehrten Wirtemberg erscheint, so wird sein Artikel in demselben eben so viel Raum einnehmen, als in der anizt kursirenden Ausgabe der Artikel Balthasar Haug.

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[4/0004] doch von dem Herrn Magister Märklin von Stuttgardt, von dem Herrn Hofrathe Heßler von Vaihingen, dem Herrn Kanzleyadvokat Rümmelin zu Ludwigsburg, dem Herrn Landschaftsconsulent Kerner, dem Herrn Amtsschreiber Bolley zu Waiblingen, und andern nicht minder gewichtigen Anonymis und Pseudonymis, so gründlich behandelt, und so ganz abgethan ist, daß man überall nicht absehen kann, was ein ärmlicher Dorfschulmeister noch zu den Diskussionen dieser hochgelehrten Herrn sollte hinzuzusetzen wissen, – fährt der alte Sünder in diesem Verhältnisse fort zu schriftstellern, so wird er bald ein so gewaltiger Autor vor dem Herrn, als unser seelige Herr Etatsrath von Moser; und wenn dann am Schlusse des Jahrhunderts eine neue Ausgabe von dem gelehrten Wirtemberg erscheint, so wird sein Artikel in demselben eben so viel Raum einnehmen, als in der anizt kursirenden Ausgabe der Artikel Balthasar Haug.

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Zitationshilfe: Pahl, Johann Gottfried: Wohlgemeyntes, in Vernunft und Schrift bestgegründetes, jedoch unmaaßgebliches Gutachten, über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten in Wirtemberg. 1797, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_gutachten_1797/4>, abgerufen am 09.11.2024.