Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804.senschaft, welche von vielen gewünscht wird. Ue¬ Die milden Gestifte, nach denen Notarien 2te Klausel. Allgemein wird Erbsazung und Enterbung ſenſchaft, welche von vielen gewuͤnſcht wird. Ue¬ Die milden Geſtifte, nach denen Notarien 2te Klauſel. Allgemein wird Erbſazung und Enterbung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0015" n="5"/> ſenſchaft, welche von vielen gewuͤnſcht wird. Ue¬<lb/> ber Begraben und dergleichen zu reden, iſt zu weich<lb/> und dumm. Das aber, als was Ich uͤbrig bleibe,<lb/> ſeze die ewige Sonne droben in einen ihrer gruͤnen<lb/> Fruͤhlinge, in keinen duͤſtern Winter.</p><lb/> <p>Die milden Geſtifte, nach denen Notarien<lb/> zu fragen haben, mach' ich ſo, daß ich fuͤr drei<lb/> Tauſend hieſige Stadtarmen jeder Staͤnde eben<lb/> ſo viele leichte Gulden ausſeze, wofuͤr ſie an mei¬<lb/> nem Todes-Tage im kuͤnftigen Jahre auf der<lb/> Gemeinhut, wenn nicht gerade das Revuͤe-Lager<lb/> da ſteht, ihres aufſchlagen und beziehen, das Geld<lb/> froh verſpeißen, und dann in die Zelte ſich klei¬<lb/> den koͤnnen. Auch vermach' ich allen Schulmei¬<lb/> ſtern unſers Fuͤrſtenthums, dem Mann einen Au¬<lb/> guſtd'or, ſo wie hieſiger Judenſchaft meinen Kir¬<lb/> chenſtand in der Hofkirche. Da ich mein Teſta¬<lb/> ment in Klauſeln eingetheilt haben will, ſo iſt die¬<lb/> ſe die erſte.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head>2<hi rendition="#sup">te</hi> <hi rendition="#g">Klauſel.</hi><lb/></head> <p>Allgemein wird Erbſazung und Enterbung<lb/> unter die weſentlichſten Teſtamentsſtuͤke gezaͤhlt.<lb/> Dem zu Folge vermach' ich denn dem Hrn. Kirchen¬<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [5/0015]
ſenſchaft, welche von vielen gewuͤnſcht wird. Ue¬
ber Begraben und dergleichen zu reden, iſt zu weich
und dumm. Das aber, als was Ich uͤbrig bleibe,
ſeze die ewige Sonne droben in einen ihrer gruͤnen
Fruͤhlinge, in keinen duͤſtern Winter.
Die milden Geſtifte, nach denen Notarien
zu fragen haben, mach' ich ſo, daß ich fuͤr drei
Tauſend hieſige Stadtarmen jeder Staͤnde eben
ſo viele leichte Gulden ausſeze, wofuͤr ſie an mei¬
nem Todes-Tage im kuͤnftigen Jahre auf der
Gemeinhut, wenn nicht gerade das Revuͤe-Lager
da ſteht, ihres aufſchlagen und beziehen, das Geld
froh verſpeißen, und dann in die Zelte ſich klei¬
den koͤnnen. Auch vermach' ich allen Schulmei¬
ſtern unſers Fuͤrſtenthums, dem Mann einen Au¬
guſtd'or, ſo wie hieſiger Judenſchaft meinen Kir¬
chenſtand in der Hofkirche. Da ich mein Teſta¬
ment in Klauſeln eingetheilt haben will, ſo iſt die¬
ſe die erſte.
2te Klauſel.
Allgemein wird Erbſazung und Enterbung
unter die weſentlichſten Teſtamentsſtuͤke gezaͤhlt.
Dem zu Folge vermach' ich denn dem Hrn. Kirchen¬
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