Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804.zer, um die andern zu trösten -- nimmt der jun¬ "Das gebe doch Gott" sagte Harprecht. "Schiesset, fuhr jener fort, so haben wir "Da wollt ihr nämlich, versezte Knol ge¬ zer, um die andern zu troͤſten — nimmt der jun¬ „Das gebe doch Gott“ ſagte Harprecht. „Schieſſet, fuhr jener fort, ſo haben wir „Da wollt ihr naͤmlich, verſezte Knol ge¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0052" n="42"/> zer, um die andern zu troͤſten — nimmt der jun¬<lb/> ge Menſch die Erbſchaft gar nicht an, wegen der<lb/> ſchweren Bedingungen.“ — Knol fuhr den Haus¬<lb/> beſizer an: „geradeſo ſchwere, wie heute eine. Sehr<lb/> dumm waͤr's von ihm und fuͤr uns. Denn nach<lb/><hi rendition="#aq">Clausul</hi>. <hi rendition="#aq">IX</hi>. <hi rendition="#g">Schlaͤgt aber Harniſch</hi> fie¬<lb/> len ja den <hi rendition="#aq">corporibus piis</hi> drei Viertel zu. Wenn<lb/> er ſie aber antritt und lauter Boͤcke ſchieſſet“ —</p><lb/> <p>„Das gebe doch Gott“ ſagte Harprecht.</p><lb/> <p>„Schieſſet, fuhr jener fort, ſo haben wir<lb/> doch die Klauſeln: <hi rendition="#g">Spashaft ſagt' ich in<lb/> der vorigen</hi> — und <hi rendition="#g">Ritte der Teufel</hi> —<lb/> und <hi rendition="#g">den Hrn</hi>. <hi rendition="#g">Kirchenrath Glanz und<lb/> alle</hi>, fuͤr uns und koͤnnen viel thun.“ Sie er¬<lb/> waͤhlten ihn ſaͤmtlich zum Schirmherrn ihrer Rech¬<lb/> te, und ruͤhmten ſein Gedaͤchtnis — „Ich er¬<lb/> innere mich noch, ſagte der Kirchenrath, daß er<lb/> nach der Klauſel der <hi rendition="#g">Erb-Aemter</hi> vorher zu<lb/> einem geiſtlichen Amte gelangen ſoll, wie wohl<lb/> er jezt nur Juriſt iſt“ — — —</p><lb/> <p>„Da wollt ihr naͤmlich, verſezte Knol ge¬<lb/> ſchwind, Ihr geiſtlichen Herren und Narren dem<lb/> Examinanden ſchon ſo einheizen, ſo zwiken —<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [42/0052]
zer, um die andern zu troͤſten — nimmt der jun¬
ge Menſch die Erbſchaft gar nicht an, wegen der
ſchweren Bedingungen.“ — Knol fuhr den Haus¬
beſizer an: „geradeſo ſchwere, wie heute eine. Sehr
dumm waͤr's von ihm und fuͤr uns. Denn nach
Clausul. IX. Schlaͤgt aber Harniſch fie¬
len ja den corporibus piis drei Viertel zu. Wenn
er ſie aber antritt und lauter Boͤcke ſchieſſet“ —
„Das gebe doch Gott“ ſagte Harprecht.
„Schieſſet, fuhr jener fort, ſo haben wir
doch die Klauſeln: Spashaft ſagt' ich in
der vorigen — und Ritte der Teufel —
und den Hrn. Kirchenrath Glanz und
alle, fuͤr uns und koͤnnen viel thun.“ Sie er¬
waͤhlten ihn ſaͤmtlich zum Schirmherrn ihrer Rech¬
te, und ruͤhmten ſein Gedaͤchtnis — „Ich er¬
innere mich noch, ſagte der Kirchenrath, daß er
nach der Klauſel der Erb-Aemter vorher zu
einem geiſtlichen Amte gelangen ſoll, wie wohl
er jezt nur Juriſt iſt“ — — —
„Da wollt ihr naͤmlich, verſezte Knol ge¬
ſchwind, Ihr geiſtlichen Herren und Narren dem
Examinanden ſchon ſo einheizen, ſo zwiken —
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