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Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804.

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werde übermorgen Donnerstags durch und retour
passieren, und unterwegs, gegen Abend, seinen
Sohn zum Notarius kreiren; auch hab' er ein
trefliches, aber wohlfeiles Quartier für solchen
bei einem vornehmen Freunde bestanden." --
Vor dem regierenden Bürgermeister hatt' er dem¬
nach eine Verabredung, die er jezt erst traf,
schon für eine getrofne ausgegeben, um wie es
scheint, das Macherlohn für einen Notar, das
ihm der Testator auszahlte, vorher auch von den
Eltern zu erheben.

In allen Erzählungen und Aeußerungen blieb
er äußerst wahrhaft, so lange sie nur nicht in die
Praxis einschlugen; denn alsdann trug er (da
Raubthiere nur in der Nacht ziehen) sein nöthiges
Stükgen Nacht bei sich, das er entweder aus
blauem Dunst verfertigte als Advokat, oder aus
arsenikelischen Dämpfen als Fiskal.


werde uͤbermorgen Donnerſtags durch und retour
paſſieren, und unterwegs, gegen Abend, ſeinen
Sohn zum Notarius kreiren; auch hab' er ein
trefliches, aber wohlfeiles Quartier fuͤr ſolchen
bei einem vornehmen Freunde beſtanden.” —
Vor dem regierenden Buͤrgermeiſter hatt' er dem¬
nach eine Verabredung, die er jezt erſt traf,
ſchon fuͤr eine getrofne ausgegeben, um wie es
ſcheint, das Macherlohn fuͤr einen Notar, das
ihm der Teſtator auszahlte, vorher auch von den
Eltern zu erheben.

In allen Erzaͤhlungen und Aeußerungen blieb
er aͤußerſt wahrhaft, ſo lange ſie nur nicht in die
Praxis einſchlugen; denn alsdann trug er (da
Raubthiere nur in der Nacht ziehen) ſein noͤthiges
Stuͤkgen Nacht bei ſich, das er entweder aus
blauem Dunſt verfertigte als Advokat, oder aus
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[44/0054] werde uͤbermorgen Donnerſtags durch und retour paſſieren, und unterwegs, gegen Abend, ſeinen Sohn zum Notarius kreiren; auch hab' er ein trefliches, aber wohlfeiles Quartier fuͤr ſolchen bei einem vornehmen Freunde beſtanden.” — Vor dem regierenden Buͤrgermeiſter hatt' er dem¬ nach eine Verabredung, die er jezt erſt traf, ſchon fuͤr eine getrofne ausgegeben, um wie es ſcheint, das Macherlohn fuͤr einen Notar, das ihm der Teſtator auszahlte, vorher auch von den Eltern zu erheben. In allen Erzaͤhlungen und Aeußerungen blieb er aͤußerſt wahrhaft, ſo lange ſie nur nicht in die Praxis einſchlugen; denn alsdann trug er (da Raubthiere nur in der Nacht ziehen) ſein noͤthiges Stuͤkgen Nacht bei ſich, das er entweder aus blauem Dunſt verfertigte als Advokat, oder aus arſenikeliſchen Daͤmpfen als Fiskal.

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Zitationshilfe: Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre01_1804/54>, abgerufen am 21.11.2024.