Jean Paul: D. Katzenbergers Badereise. Bd. 2. Heidelberg, 1809.vornehme Residenz-Frau ihr Herz und Hand, So weiß ich aus demselben Quistorp die *) Quistorps Grundsätze des teutschen peinlichen Rechts.
1r Bd. 2te Auflage. vornehme Reſidenz-Frau ihr Herz und Hand, So weiß ich aus demſelben Quiſtorp die *) Quiſtorps Grundſätze des teutſchen peinlichen Rechts.
1r Bd. 2te Auflage. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0113" n="107"/> vornehme Reſidenz-Frau ihr Herz und Hand,<lb/> ſo koͤnnt’ ich, da es nach Quiſtorp <note place="foot" n="*)">Quiſtorps Grundſätze des teutſchen <choice><sic>peinlicheu</sic><corr>peinlichen</corr></choice> Rechts.<lb/> 1r Bd. 2te Auflage.</note> fuͤr<lb/> Kleinigkeiten einen recht haͤmiſchen Dank zu<lb/> ſagen keinen <hi rendition="#aq">Animus injuriandi,</hi> Schimpf-<lb/> oder Schmaͤh-Willen verraͤth, der treflichen<lb/> Dame ins Geſicht verſichern: gut! Ich nehme<lb/> noch dieß an; aber nun beſchaͤmen Sie mich<lb/> mit keinen groͤßern Geſchenken, da ich noch<lb/> nicht einmal Ihre Kleinigkeiten zu vergelten<lb/> vermocht. — Dieß koͤnnt’ ich.</p><lb/> <p>So weiß ich aus demſelben Quiſtorp die<lb/> andere Einſchraͤnkung, daß man nie beſchimpfe,<lb/> wenn man blos die Sachen ſeines Neben-<lb/> und Mit-Menſchen (nicht ihn) veraͤchtlich<lb/> herunterſetzt, als etwan ſeinen Anzug, ſeine<lb/> Gaſtmaͤler u. ſ. w. Ich wuͤrde alſo mit Vor-<lb/> bedacht, da doch am Menſchen alles nur<lb/> fremde Sache iſt, außer ſeiner Moralitaͤt, die<lb/> er ſich, wie der preußiſche Soldat die Knoͤpfe,<lb/> auf eigne Koſten anſchaffen muß, ohne Ehren-<lb/> klage im hoͤchſten Grade anzuͤglich und gering-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [107/0113]
vornehme Reſidenz-Frau ihr Herz und Hand,
ſo koͤnnt’ ich, da es nach Quiſtorp *) fuͤr
Kleinigkeiten einen recht haͤmiſchen Dank zu
ſagen keinen Animus injuriandi, Schimpf-
oder Schmaͤh-Willen verraͤth, der treflichen
Dame ins Geſicht verſichern: gut! Ich nehme
noch dieß an; aber nun beſchaͤmen Sie mich
mit keinen groͤßern Geſchenken, da ich noch
nicht einmal Ihre Kleinigkeiten zu vergelten
vermocht. — Dieß koͤnnt’ ich.
So weiß ich aus demſelben Quiſtorp die
andere Einſchraͤnkung, daß man nie beſchimpfe,
wenn man blos die Sachen ſeines Neben-
und Mit-Menſchen (nicht ihn) veraͤchtlich
herunterſetzt, als etwan ſeinen Anzug, ſeine
Gaſtmaͤler u. ſ. w. Ich wuͤrde alſo mit Vor-
bedacht, da doch am Menſchen alles nur
fremde Sache iſt, außer ſeiner Moralitaͤt, die
er ſich, wie der preußiſche Soldat die Knoͤpfe,
auf eigne Koſten anſchaffen muß, ohne Ehren-
klage im hoͤchſten Grade anzuͤglich und gering-
*) Quiſtorps Grundſätze des teutſchen peinlichen Rechts.
1r Bd. 2te Auflage.
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