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Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.

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XL.
Eylenburg.

VOr Alters Ilenburg von Ilone oder Ilba, einem sondern Graffengeschlecht fundirt, inmassen es dann jederzeit ein sondere Herrschafft gewesen / vnd Anno 1127. an die Marggraffen von Meissen erstlich kommen / da es auch hernacher hinwieder von dem Stamm auff andere geraten / durch Marggraff Wilhelm / den man Coclem vnnd Eineugigten genant / Anno 1395. hinwider eingelöset / Von der Zeit an dann diese Herrschafft jederzeit beym Hause Sachsen geblieben / vnd das Schlos so Miltenaw vor Alters geheissen / zweiffels ohn / von dem vorfliessenden Wasser der Milden / vmb ein statliches verbessert vnd erweitert / also daß es wol vor ein Fürstenhaus bestehen thut / wird daselbsten ein sonderes Ampt gehalten. Im deutschen Kriege vnd Anno 1547. ist diese Stadt sampt Leißnick vnd Colditz vom König Ferdinand als Böhmisch Lehn vor die Vnkosten eingezogen / so durch eine sondere Transaction durch Churfürst Moritzen gegen dem Fürstenthumb Sagen / Pribas vnd Camberg hinwieder eingelöset / weil es fast mitten im Lande gelegen / so aber fast ein vngleicher Wechsel gewesen / jedoch damals nicht viel dawieder zu handeln. Vnter solchem Schlos ligt das vhralte feste Haus Grunna / so der Sorben Wenden starkes Propugnaculum vnd Heuptschlos Anno 927. allbereit gewesen / vnd durch Keyser Heinricum Aucupem eröbert vnd zerstöret / vnd aus der vornemen Stadt ein Dorff gemacht / jetzo den Spiegeln einem Adelgeschlecht zustendig.

XLI.
Wurtzen.

IST vor Alters ingleichen eine sondere Herrschaft gewesen / vnnd Anno 985. dem Stifft Meissen nach Absterben Graffen Esiconis des Letzten / so keine Erben gelassen / durch Keyser Otten dem Dritten zugeschlagen. Andere Historici setzen nur von jhm confirmirt, vnd durch Volckhulden dem andern Bischoff von Meissen / beneben Bichen / Bauchen / Lubenitz vnd Gerischo jetzo Groitz erkaufft / vnd der Thumb als eine Collegiata Ecclesia Cathedralis Ecclesiae Misnensis von Hervvigo dem Andern / in der Ordnung Bischoffen Anno 1112 fundirt, Das Schlos aber daselbsten erstlichen durch Bischoff

XL.
Eylenburg.

VOr Alters Ilenburg von Ilone oder Ilba, einem sondern Graffengeschlecht fundirt, inmassen es dann jederzeit ein sondere Herrschafft gewesen / vnd Anno 1127. an die Marggraffen von Meissen erstlich kommen / da es auch hernacher hinwieder von dem Stamm auff andere geraten / durch Marggraff Wilhelm / den man Coclem vnnd Eineugigten genant / Anno 1395. hinwider eingelöset / Von der Zeit an dann diese Herrschafft jederzeit beym Hause Sachsen geblieben / vnd das Schlos so Miltenaw vor Alters geheissen / zweiffels ohn / von dem vorfliessenden Wasser der Milden / vmb ein statliches verbessert vnd erweitert / also daß es wol vor ein Fürstenhaus bestehen thut / wird daselbsten ein sonderes Ampt gehalten. Im deutschen Kriege vnd Anno 1547. ist diese Stadt sampt Leißnick vnd Colditz vom König Ferdinand als Böhmisch Lehn vor die Vnkosten eingezogen / so durch eine sondere Transaction durch Churfürst Moritzen gegen dem Fürstenthumb Sagen / Pribas vnd Camberg hinwieder eingelöset / weil es fast mitten im Lande gelegen / so aber fast ein vngleicher Wechsel gewesen / jedoch damals nicht viel dawieder zu handeln. Vnter solchem Schlos ligt das vhralte feste Haus Grunna / so der Sorben Wenden starkes Propugnaculum vnd Heuptschlos Anno 927. allbereit gewesen / vnd durch Keyser Heinricum Aucupem eröbert vnd zerstöret / vnd aus der vornemen Stadt ein Dorff gemacht / jetzo den Spiegeln einem Adelgeschlecht zustendig.

XLI.
Wurtzen.

IST vor Alters ingleichen eine sondere Herrschaft gewesen / vnnd Anno 985. dem Stifft Meissen nach Absterben Graffen Esiconis des Letzten / so keine Erben gelassen / durch Keyser Otten dem Dritten zugeschlagen. Andere Historici setzen nur von jhm confirmirt, vnd durch Volckhulden dem andern Bischoff von Meissen / beneben Bichen / Bauchen / Lubenitz vnd Gerischo jetzo Groitz erkaufft / vnd der Thumb als eine Collegiata Ecclesia Cathedralis Ecclesiae Misnensis von Hervvigo dem Andern / in der Ordnung Bischoffen Anno 1112 fundirt, Das Schlos aber daselbsten erstlichen durch Bischoff

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[30/0031] XL. Eylenburg. VOr Alters Ilenburg von Ilone oder Ilba, einem sondern Graffengeschlecht fundirt, inmassen es dann jederzeit ein sondere Herrschafft gewesen / vnd Anno 1127. an die Marggraffen von Meissen erstlich kommen / da es auch hernacher hinwieder von dem Stamm auff andere geraten / durch Marggraff Wilhelm / den man Coclem vnnd Eineugigten genant / Anno 1395. hinwider eingelöset / Von der Zeit an dann diese Herrschafft jederzeit beym Hause Sachsen geblieben / vnd das Schlos so Miltenaw vor Alters geheissen / zweiffels ohn / von dem vorfliessenden Wasser der Milden / vmb ein statliches verbessert vnd erweitert / also daß es wol vor ein Fürstenhaus bestehen thut / wird daselbsten ein sonderes Ampt gehalten. Im deutschen Kriege vnd Anno 1547. ist diese Stadt sampt Leißnick vnd Colditz vom König Ferdinand als Böhmisch Lehn vor die Vnkosten eingezogen / so durch eine sondere Transaction durch Churfürst Moritzen gegen dem Fürstenthumb Sagen / Pribas vnd Camberg hinwieder eingelöset / weil es fast mitten im Lande gelegen / so aber fast ein vngleicher Wechsel gewesen / jedoch damals nicht viel dawieder zu handeln. Vnter solchem Schlos ligt das vhralte feste Haus Grunna / so der Sorben Wenden starkes Propugnaculum vnd Heuptschlos Anno 927. allbereit gewesen / vnd durch Keyser Heinricum Aucupem eröbert vnd zerstöret / vnd aus der vornemen Stadt ein Dorff gemacht / jetzo den Spiegeln einem Adelgeschlecht zustendig. XLI. Wurtzen. IST vor Alters ingleichen eine sondere Herrschaft gewesen / vnnd Anno 985. dem Stifft Meissen nach Absterben Graffen Esiconis des Letzten / so keine Erben gelassen / durch Keyser Otten dem Dritten zugeschlagen. Andere Historici setzen nur von jhm confirmirt, vnd durch Volckhulden dem andern Bischoff von Meissen / beneben Bichen / Bauchen / Lubenitz vnd Gerischo jetzo Groitz erkaufft / vnd der Thumb als eine Collegiata Ecclesia Cathedralis Ecclesiae Misnensis von Hervvigo dem Andern / in der Ordnung Bischoffen Anno 1112 fundirt, Das Schlos aber daselbsten erstlichen durch Bischoff

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Zitationshilfe: Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/31>, abgerufen am 21.11.2024.