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Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.

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Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten renovirt, hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die Custodia bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd Anno 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben.

LV.
Eckhardsberg.

SChlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen Anno 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser Lotharius der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals desolirt vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest.

LVI.
Sachsenburg.

AMpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die Rudera dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes Propugnaculum An. 534. erst erbawet seyn / vnd

Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten renovirt, hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die Custodia bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd Anno 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben.

LV.
Eckhardsberg.

SChlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen Anno 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser Lotharius der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals desolirt vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest.

LVI.
Sachsenburg.

AMpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die Rudera dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes Propugnaculum An. 534. erst erbawet seyn / vnd

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[38/0039] Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten renovirt, hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die Custodia bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd Anno 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben. LV. Eckhardsberg. SChlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen Anno 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser Lotharius der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals desolirt vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest. LVI. Sachsenburg. AMpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die Rudera dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes Propugnaculum An. 534. erst erbawet seyn / vnd

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Zitationshilfe: Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/39>, abgerufen am 21.11.2024.