Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.

Bild:
<< vorherige Seite
PRIMORUM AR-
CIUM MISNENSIUM

Ducum Principum Saxo-
niae Origines.
I.
Schlos Meissen.

AVs beglaubten Historicis ist allerding kundbar / daß Keyser Heinricus Saxo, Auceps zugenamet / Anno 934. nach dem er die Vngern vor Merseburg allerding biß vffs Heupt erlegt / vnd von der grossen Menge derselben nicht mehr als jhr sieben vbrig vnd am Leben gelassen / welchen er doch die Ohren / Nasen vnd Hände abhawen / vnd also zerstümmelt anheim schaffen lassen / den andern die Zeitunge zu bringen / sich fort nicht mehr also mutwillig in andere Herrschafften zu wagen / vnd mit eusserstem Vnheil der Vnterthanen einen Tribut zu erzwingen / an dem Ort / da hernacher die Stadt Meissen angelegt / vnd nahe an der Elbe eine Burg / Castell vnd Landesfestung erbawet / daraus nicht allein den einfallenden Vngern / besondern auch andern Völckern / als die Laußnitzer / Dalomincier / vnnd Milciener Wenden / so er damals auch vnter seinen Gehorsam gebracht / zu wehren vnnd den Vnterthanen Schutz zu halten. Inmassen Ditmarus, als der Eltisten einer dauon also schreibet: Imperator Heinricus montem juxta Albim positum, & arborum densitate tunc occupatum, excoluit, ibi arcem propugnaculum nec non urbem statuens, eidem de rivo quodam, qui in parte Septentrionali fluit, nomen Misna imposuit, quam, ut hodie in usu habetur, praesidiis & aliis impositionibus munivit, ut ex ea Milcienos suae subactos ditioni, censum persolvere

PRIMORUM AR-
CIUM MISNENSIUM

Ducum Principumꝙ Saxo-
niae Origines.
I.
Schlos Meissen.

AVs beglaubten Historicis ist allerding kundbar / daß Keyser Heinricus Saxo, Auceps zugenamet / Anno 934. nach dem er die Vngern vor Merseburg allerding biß vffs Heupt erlegt / vnd von der grossen Menge derselben nicht mehr als jhr sieben vbrig vnd am Leben gelassen / welchen er doch die Ohren / Nasen vnd Hände abhawen / vnd also zerstümmelt anheim schaffen lassen / den andern die Zeitunge zu bringen / sich fort nicht mehr also mutwillig in andere Herrschafften zu wagen / vnd mit eusserstem Vnheil der Vnterthanen einen Tribut zu erzwingen / an dem Ort / da hernacher die Stadt Meissen angelegt / vnd nahe an der Elbe eine Burg / Castell vnd Landesfestung erbawet / daraus nicht allein den einfallenden Vngern / besondern auch andern Völckern / als die Laußnitzer / Dalomincier / vnnd Milciener Wenden / so er damals auch vnter seinen Gehorsam gebracht / zu wehren vnnd den Vnterthanen Schutz zu halten. Inmassen Ditmarus, als der Eltisten einer dauon also schreibet: Imperator Heinricus montem juxta Albim positum, & arborum densitate tunc occupatum, excoluit, ibiꝙ arcem propugnaculum nec non urbem statuens, eidemꝙ de rivo quodam, qui in parte Septentrionali fluit, nomen Misna imposuit, quam, ut hodie in usu habetur, praesidiis & aliis impositionibus munivit, ut ex ea Milcienos suae subactos ditioni, censum persolvere

<TEI>
  <text>
    <pb facs="#f0004" n="3"/>
    <body>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">PRIMORUM AR-<lb/>
CIUM MISNENSIUM</hi><lb/>
Ducum Principum&#xA759; Saxo-<lb/>
niae Origines.</hi> </head><lb/>
        <div n="2">
          <head><hi rendition="#aq">I.</hi><lb/>
Schlos Meissen.</head><lb/>
          <p><hi rendition="#in">A</hi>Vs beglaubten <hi rendition="#aq">Historicis</hi> ist allerding kundbar / daß Keyser <hi rendition="#aq">Heinricus Saxo, Auceps</hi> zugenamet / <hi rendition="#aq">Anno</hi> 934. nach dem er die Vngern vor Merseburg allerding biß vffs Heupt erlegt / vnd von der grossen Menge derselben nicht mehr als jhr sieben vbrig vnd am Leben gelassen / welchen er doch die Ohren / Nasen vnd Hände abhawen / vnd also zerstümmelt anheim schaffen lassen / den andern die Zeitunge zu bringen / sich fort nicht mehr also mutwillig in andere Herrschafften zu wagen / vnd mit eusserstem Vnheil der Vnterthanen einen <hi rendition="#aq">Tribut</hi> zu erzwingen / an dem Ort / da hernacher die Stadt Meissen angelegt / vnd nahe an der Elbe eine Burg / Castell vnd Landesfestung erbawet / daraus nicht allein den einfallenden Vngern / besondern auch andern Völckern / als die Laußnitzer / Dalomincier / vnnd Milciener Wenden / so er damals auch vnter seinen Gehorsam gebracht / zu wehren vnnd den Vnterthanen Schutz zu halten. Inmassen <hi rendition="#aq">Ditmarus,</hi> als der Eltisten einer dauon also schreibet: <hi rendition="#aq">Imperator Heinricus montem juxta Albim positum, &amp; arborum densitate tunc occupatum, excoluit, ibi&#xA759; arcem propugnaculum nec non urbem statuens, eidem&#xA759; de rivo quodam, qui in parte Septentrionali fluit, nomen Misna imposuit, quam, ut hodie in usu habetur, praesidiis &amp; aliis impositionibus munivit, ut ex ea Milcienos suae subactos ditioni, censum persolvere
</hi></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[3/0004] PRIMORUM AR- CIUM MISNENSIUM Ducum Principumꝙ Saxo- niae Origines. I. Schlos Meissen. AVs beglaubten Historicis ist allerding kundbar / daß Keyser Heinricus Saxo, Auceps zugenamet / Anno 934. nach dem er die Vngern vor Merseburg allerding biß vffs Heupt erlegt / vnd von der grossen Menge derselben nicht mehr als jhr sieben vbrig vnd am Leben gelassen / welchen er doch die Ohren / Nasen vnd Hände abhawen / vnd also zerstümmelt anheim schaffen lassen / den andern die Zeitunge zu bringen / sich fort nicht mehr also mutwillig in andere Herrschafften zu wagen / vnd mit eusserstem Vnheil der Vnterthanen einen Tribut zu erzwingen / an dem Ort / da hernacher die Stadt Meissen angelegt / vnd nahe an der Elbe eine Burg / Castell vnd Landesfestung erbawet / daraus nicht allein den einfallenden Vngern / besondern auch andern Völckern / als die Laußnitzer / Dalomincier / vnnd Milciener Wenden / so er damals auch vnter seinen Gehorsam gebracht / zu wehren vnnd den Vnterthanen Schutz zu halten. Inmassen Ditmarus, als der Eltisten einer dauon also schreibet: Imperator Heinricus montem juxta Albim positum, & arborum densitate tunc occupatum, excoluit, ibiꝙ arcem propugnaculum nec non urbem statuens, eidemꝙ de rivo quodam, qui in parte Septentrionali fluit, nomen Misna imposuit, quam, ut hodie in usu habetur, praesidiis & aliis impositionibus munivit, ut ex ea Milcienos suae subactos ditioni, censum persolvere

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-05-02T13:09:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
ULB Halle: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-05-02T13:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-05-02T13:09:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/4
Zitationshilfe: Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/4>, abgerufen am 23.11.2024.