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Pfeiffer, Ida: Eine Frauenfahrt um die Welt, Band 2. Wien, 1850.

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bestreichen ihren Körper mit Kuhdung, das Gesicht nicht ausgenommen, und überstreuen sich dann mit Asche; Brust und Stirne bemalen sie mit den Sinnbildern des Schiwa und Vischnu, die struppigen Haare färben sie dunkelrothbraun. Man kann nicht leicht etwas häßlicheres und widerlicheres sehen als diese Priester. Sie gehen in allen Straßen umher und predigen überall und was ihnen einfällt; sie stehen aber bei weitem nicht in der Achtung wie die Märtyrer.

Einer der Herren, die ich in Benares kennen lernte, war so gütig, mir einige Bemerkungen über die Verhältnisse des Bauers zu der Regierung mitzutheilen. Der Bauer hat keinen Grundbesitz, er ist nur Pächter. Alles Land gehört entweder der englischen Regierung, der ostindischen Compagnie oder den eingebornen Fürsten. Die Länder werden im Großen verpachtet, die Hauptpächter zerstückeln sie in kleine Partien und überlassen diese dem Bauer. Das Schicksal des letzteren hängt gänzlich von der Güte oder Härte des Oberpächters ab. Dieser macht die Preise des Pachtschillings; er fordert die Summe oft zu einer Zeit, wo die Frucht noch nicht geerndtet ist und der Bauer nicht zahlen kann; der Arme ist dann gezwungen, um den halben Preis die ungereiste Saat auf dem Felde zu verkaufen, die der Pächter gewöhnlich unter dem Namen eines andern an sich zu bringen weiß. Dem unglücklichen Bauer bleibt oft kaum so viel, um sich und den Seinigen das Leben zu fristen.

Gesetze un[d] Richter gibt es freilich im Lande, und

bestreichen ihren Körper mit Kuhdung, das Gesicht nicht ausgenommen, und überstreuen sich dann mit Asche; Brust und Stirne bemalen sie mit den Sinnbildern des Schiwa und Vischnu, die struppigen Haare färben sie dunkelrothbraun. Man kann nicht leicht etwas häßlicheres und widerlicheres sehen als diese Priester. Sie gehen in allen Straßen umher und predigen überall und was ihnen einfällt; sie stehen aber bei weitem nicht in der Achtung wie die Märtyrer.

Einer der Herren, die ich in Benares kennen lernte, war so gütig, mir einige Bemerkungen über die Verhältnisse des Bauers zu der Regierung mitzutheilen. Der Bauer hat keinen Grundbesitz, er ist nur Pächter. Alles Land gehört entweder der englischen Regierung, der ostindischen Compagnie oder den eingebornen Fürsten. Die Länder werden im Großen verpachtet, die Hauptpächter zerstückeln sie in kleine Partien und überlassen diese dem Bauer. Das Schicksal des letzteren hängt gänzlich von der Güte oder Härte des Oberpächters ab. Dieser macht die Preise des Pachtschillings; er fordert die Summe oft zu einer Zeit, wo die Frucht noch nicht geerndtet ist und der Bauer nicht zahlen kann; der Arme ist dann gezwungen, um den halben Preis die ungereiste Saat auf dem Felde zu verkaufen, die der Pächter gewöhnlich unter dem Namen eines andern an sich zu bringen weiß. Dem unglücklichen Bauer bleibt oft kaum so viel, um sich und den Seinigen das Leben zu fristen.

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[183/0190] bestreichen ihren Körper mit Kuhdung, das Gesicht nicht ausgenommen, und überstreuen sich dann mit Asche; Brust und Stirne bemalen sie mit den Sinnbildern des Schiwa und Vischnu, die struppigen Haare färben sie dunkelrothbraun. Man kann nicht leicht etwas häßlicheres und widerlicheres sehen als diese Priester. Sie gehen in allen Straßen umher und predigen überall und was ihnen einfällt; sie stehen aber bei weitem nicht in der Achtung wie die Märtyrer. Einer der Herren, die ich in Benares kennen lernte, war so gütig, mir einige Bemerkungen über die Verhältnisse des Bauers zu der Regierung mitzutheilen. Der Bauer hat keinen Grundbesitz, er ist nur Pächter. Alles Land gehört entweder der englischen Regierung, der ostindischen Compagnie oder den eingebornen Fürsten. Die Länder werden im Großen verpachtet, die Hauptpächter zerstückeln sie in kleine Partien und überlassen diese dem Bauer. Das Schicksal des letzteren hängt gänzlich von der Güte oder Härte des Oberpächters ab. Dieser macht die Preise des Pachtschillings; er fordert die Summe oft zu einer Zeit, wo die Frucht noch nicht geerndtet ist und der Bauer nicht zahlen kann; der Arme ist dann gezwungen, um den halben Preis die ungereiste Saat auf dem Felde zu verkaufen, die der Pächter gewöhnlich unter dem Namen eines andern an sich zu bringen weiß. Dem unglücklichen Bauer bleibt oft kaum so viel, um sich und den Seinigen das Leben zu fristen. Gesetze un[d] Richter gibt es freilich im Lande, und

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Zitationshilfe: Pfeiffer, Ida: Eine Frauenfahrt um die Welt, Band 2. Wien, 1850, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pfeiffer_frauenfahrt02_1850/190>, abgerufen am 24.11.2024.