aktionen möglich sein, und dementsprechend enthält das voll- ständige System eine lange Reihe von Molekülarten. Wir wollen hier beispielsweise noch den Fall eines Elektrolyten behandeln, der sich auf verschiedene Weise in Ionen spalten kann, nämlich eine wässerige Lösung von Schwefelsäure.
Das System ist nach (216): n0 H2O, n1 H2SO4, n2 H+, n3 HS-O4, n4 S-O-4. Die Gesammtzahl der Moleküle ist: n = n0 + n1 + n2 + n3 + n4 (nahe gleich n0). Die Concentrationen sind:
[Formel 1]
,
[Formel 2]
,
[Formel 3]
,
[Formel 4]
,
[Formel 5]
. Hier kommen zwei verschiedenartige Umwandlungen: n0 : n1 : n2 : n3 : n4 = d n0 : d n1 : d n2 : d n3 : d n4 in Betracht, nämlich erstens die Spaltung eines Moleküls H2SO4 in die Ionen H+ und HS-O4: n0 = 0 n1 = --1 n2 = 1 n3 = 1 n4 = 0, zweitens die Spaltung eines Ions HS-O4 in die Ionen H+ und S-O-4: n0 = 0 n1 = 0 n2 = 1 n3 = -- 1 n4 = 1. Daher gelten nach (218) im Gleichgewichtszustand die beiden Bedingungen: -- log c1 + log c2 + log c3 = log K log c2 -- log c3 + log c4 = log K' oder:
[Formel 6]
,
[Formel 7]
.
Hiezu kommt noch die Bedingung, welche ausspricht, dass in der Gesammtmenge des gelösten Stoffes die Zahl der SO4- Radikale (n1 + n3 + n4) halb so gross ist als die der H-Atome (2n1 + n2 + n3); denn sonst enthielte das System mehr als zwei unabhängige Bestandtheile. Diese Bedingung lautet: 2 c4 + c3 = c2.
Planck, Thermodynamik. 15
Verdünnte Lösungen.
aktionen möglich sein, und dementsprechend enthält das voll- ständige System eine lange Reihe von Molekülarten. Wir wollen hier beispielsweise noch den Fall eines Elektrolyten behandeln, der sich auf verschiedene Weise in Ionen spalten kann, nämlich eine wässerige Lösung von Schwefelsäure.
Das System ist nach (216): n0 H2O, n1 H2SO4, n2 H⁺, n3 HS⁻O4, n4 S⁻O⁻4. Die Gesammtzahl der Moleküle ist: n = n0 + n1 + n2 + n3 + n4 (nahe gleich n0). Die Concentrationen sind:
[Formel 1]
,
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,
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,
[Formel 5]
. Hier kommen zwei verschiedenartige Umwandlungen: ν0 : ν1 : ν2 : ν3 : ν4 = δ n0 : δ n1 : δ n2 : δ n3 : δ n4 in Betracht, nämlich erstens die Spaltung eines Moleküls H2SO4 in die Ionen H⁺ und HS⁻O4: ν0 = 0 ν1 = —1 ν2 = 1 ν3 = 1 ν4 = 0, zweitens die Spaltung eines Ions HS⁻O4 in die Ionen H⁺ und S⁻O⁻4: ν0 = 0 ν1 = 0 ν2 = 1 ν3 = — 1 ν4 = 1. Daher gelten nach (218) im Gleichgewichtszustand die beiden Bedingungen: — log c1 + log c2 + log c3 = log K log c2 — log c3 + log c4 = log K' oder:
[Formel 6]
,
[Formel 7]
.
Hiezu kommt noch die Bedingung, welche ausspricht, dass in der Gesammtmenge des gelösten Stoffes die Zahl der SO4- Radikale (n1 + n3 + n4) halb so gross ist als die der H-Atome (2n1 + n2 + n3); denn sonst enthielte das System mehr als zwei unabhängige Bestandtheile. Diese Bedingung lautet: 2 c4 + c3 = c2.
Planck, Thermodynamik. 15
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Verdünnte Lösungen.
aktionen möglich sein, und dementsprechend enthält das voll-
ständige System eine lange Reihe von Molekülarten. Wir wollen
hier beispielsweise noch den Fall eines Elektrolyten behandeln,
der sich auf verschiedene Weise in Ionen spalten kann, nämlich
eine wässerige Lösung von Schwefelsäure.
Das System ist nach (216):
n0 H2O, n1 H2SO4, n2 H⁺, n3 HS⁻O4, n4 S⁻O⁻4.
Die Gesammtzahl der Moleküle ist:
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Hier kommen zwei verschiedenartige Umwandlungen:
ν0 : ν1 : ν2 : ν3 : ν4 = δ n0 : δ n1 : δ n2 : δ n3 : δ n4
in Betracht, nämlich erstens die Spaltung eines Moleküls H2SO4
in die Ionen H⁺ und HS⁻O4:
ν0 = 0 ν1 = —1 ν2 = 1 ν3 = 1 ν4 = 0,
zweitens die Spaltung eines Ions HS⁻O4 in die Ionen H⁺ und S⁻O⁻4:
ν0 = 0 ν1 = 0 ν2 = 1 ν3 = — 1 ν4 = 1.
Daher gelten nach (218) im Gleichgewichtszustand die beiden
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— log c1 + log c2 + log c3 = log K
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Hiezu kommt noch die Bedingung, welche ausspricht, dass
in der Gesammtmenge des gelösten Stoffes die Zahl der SO4-
Radikale (n1 + n3 + n4) halb so gross ist als die der H-Atome
(2n1 + n2 + n3); denn sonst enthielte das System mehr als zwei
unabhängige Bestandtheile. Diese Bedingung lautet:
2 c4 + c3 = c2.
Planck, Thermodynamik. 15
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Planck, Max: Vorlesungen über Thermodynamik. Leipzig: Veit & C., 1897, S. 225. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/planck_thermodynamik_1897/241>, abgerufen am 23.02.2025.
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