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Planck, Max: Vorlesungen über Thermodynamik. Leipzig: Veit & C., 1897.

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Verdünnte Lösungen.
Häufig findet sich diese Beziehung in der Form ausgesprochen,
dass die relative Dampfdruckerniedrigung das Verhältniss der
Zahl der gelösten Moleküle (n1 + n2 + n3 + ...) zu der Zahl der
Moleküle des Lösungsmittels n0, oder, was bei verdünnten
Lösungen auf dasselbe hinauskommt, aller Moleküle der Lösung
n angibt. Dieser Satz ist jedoch, wie hier ersichtlich, nur dann
richtig, wenn m0' = m, d. h. wenn man den Molekülen des
Lösungsmittels in der Lösung dasselbe Molekulargewicht zu-
schreiben darf, wie im Dampfe. Dies wird aber im Allgemeinen,
z. B. für Wasser, nicht zutreffen, und es ist daher nicht über-
flüssig, zu betonen, dass man durch die relative Dampfspannungs-
erniedrigung einer verdünnten Lösung ebensowenig wie durch
ihren Siedepunkt, Gefrierpunkt oder osmotischen Druck, irgend
etwas über das Molekulargewicht des Lösungsmittels in der
Lösung erfahren kann. Unter allen Umständen ergibt sich aus
diesen Messungen immer nur die Gesammtzahl (n1 + n2 + ....)
der in der Lösung vorhandenen fremden Moleküle. So ist auch
in der letzten Gleichung das Produkt n0m0 durch die Masse
des flüssigen Lösungsmittels, und das Molekulargewicht m0' des
Dampfes durch seine Dichte unmittelbar bestimmt.

§ 271. Weiter folgt aus (186), mit Berücksichtigung von
(236) und (237), für die Gefrierpunktserniedrigung einer ver-
dünnten Lösung:
[Formel 1] ,
wobei r' die Gefrierwärme eines Moleküls des Lösungsmittels
bedeutet. Das Produkt n0 r' ist also durch die Masse des
Lösungsmittels bedingt, unabhängig vom Molekulargewicht des-
selben. Wenn r' in Calorieen ausgedrückt wird, so ist für R
nach (34) 1,97 zu setzen. Z. B. ist für 1 Liter wässriger Lösung
unter Atmosphärendruck nahezu n0 r' = 1000 · 80 cal. th0' = 273
und daher die Gefrierpunktserniedrigung:
[Formel 2] = 1,84° (n1 + n2 + n3 + ...) Cels.

§ 272. Für den osmotischen Druck P schliesslich ergibt
sich aus (190) mit Berücksichtigung von (236)
[Formel 3] .

Verdünnte Lösungen.
Häufig findet sich diese Beziehung in der Form ausgesprochen,
dass die relative Dampfdruckerniedrigung das Verhältniss der
Zahl der gelösten Moleküle (n1 + n2 + n3 + …) zu der Zahl der
Moleküle des Lösungsmittels n0, oder, was bei verdünnten
Lösungen auf dasselbe hinauskommt, aller Moleküle der Lösung
n angibt. Dieser Satz ist jedoch, wie hier ersichtlich, nur dann
richtig, wenn m0' = m, d. h. wenn man den Molekülen des
Lösungsmittels in der Lösung dasselbe Molekulargewicht zu-
schreiben darf, wie im Dampfe. Dies wird aber im Allgemeinen,
z. B. für Wasser, nicht zutreffen, und es ist daher nicht über-
flüssig, zu betonen, dass man durch die relative Dampfspannungs-
erniedrigung einer verdünnten Lösung ebensowenig wie durch
ihren Siedepunkt, Gefrierpunkt oder osmotischen Druck, irgend
etwas über das Molekulargewicht des Lösungsmittels in der
Lösung erfahren kann. Unter allen Umständen ergibt sich aus
diesen Messungen immer nur die Gesammtzahl (n1 + n2 + ....)
der in der Lösung vorhandenen fremden Moleküle. So ist auch
in der letzten Gleichung das Produkt n0m0 durch die Masse
des flüssigen Lösungsmittels, und das Molekulargewicht m0' des
Dampfes durch seine Dichte unmittelbar bestimmt.

§ 271. Weiter folgt aus (186), mit Berücksichtigung von
(236) und (237), für die Gefrierpunktserniedrigung einer ver-
dünnten Lösung:
[Formel 1] ,
wobei r' die Gefrierwärme eines Moleküls des Lösungsmittels
bedeutet. Das Produkt n0 r' ist also durch die Masse des
Lösungsmittels bedingt, unabhängig vom Molekulargewicht des-
selben. Wenn r' in Calorieen ausgedrückt wird, so ist für R
nach (34) 1,97 zu setzen. Z. B. ist für 1 Liter wässriger Lösung
unter Atmosphärendruck nahezu n0 r' = 1000 · 80 cal. ϑ0' = 273
und daher die Gefrierpunktserniedrigung:
[Formel 2] = 1,84° (n1 + n2 + n3 + …) Cels.

§ 272. Für den osmotischen Druck P schliesslich ergibt
sich aus (190) mit Berücksichtigung von (236)
[Formel 3] .

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[235/0251] Verdünnte Lösungen. Häufig findet sich diese Beziehung in der Form ausgesprochen, dass die relative Dampfdruckerniedrigung das Verhältniss der Zahl der gelösten Moleküle (n1 + n2 + n3 + …) zu der Zahl der Moleküle des Lösungsmittels n0, oder, was bei verdünnten Lösungen auf dasselbe hinauskommt, aller Moleküle der Lösung n angibt. Dieser Satz ist jedoch, wie hier ersichtlich, nur dann richtig, wenn m0' = m, d. h. wenn man den Molekülen des Lösungsmittels in der Lösung dasselbe Molekulargewicht zu- schreiben darf, wie im Dampfe. Dies wird aber im Allgemeinen, z. B. für Wasser, nicht zutreffen, und es ist daher nicht über- flüssig, zu betonen, dass man durch die relative Dampfspannungs- erniedrigung einer verdünnten Lösung ebensowenig wie durch ihren Siedepunkt, Gefrierpunkt oder osmotischen Druck, irgend etwas über das Molekulargewicht des Lösungsmittels in der Lösung erfahren kann. Unter allen Umständen ergibt sich aus diesen Messungen immer nur die Gesammtzahl (n1 + n2 + ....) der in der Lösung vorhandenen fremden Moleküle. So ist auch in der letzten Gleichung das Produkt n0m0 durch die Masse des flüssigen Lösungsmittels, und das Molekulargewicht m0' des Dampfes durch seine Dichte unmittelbar bestimmt. § 271. Weiter folgt aus (186), mit Berücksichtigung von (236) und (237), für die Gefrierpunktserniedrigung einer ver- dünnten Lösung: [FORMEL], wobei r' die Gefrierwärme eines Moleküls des Lösungsmittels bedeutet. Das Produkt n0 r' ist also durch die Masse des Lösungsmittels bedingt, unabhängig vom Molekulargewicht des- selben. Wenn r' in Calorieen ausgedrückt wird, so ist für R nach (34) 1,97 zu setzen. Z. B. ist für 1 Liter wässriger Lösung unter Atmosphärendruck nahezu n0 r' = 1000 · 80 cal. ϑ0' = 273 und daher die Gefrierpunktserniedrigung: [FORMEL] = 1,84° (n1 + n2 + n3 + …) Cels. § 272. Für den osmotischen Druck P schliesslich ergibt sich aus (190) mit Berücksichtigung von (236) [FORMEL].

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Zitationshilfe: Planck, Max: Vorlesungen über Thermodynamik. Leipzig: Veit & C., 1897, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/planck_thermodynamik_1897/251>, abgerufen am 21.11.2024.