[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776.In gewissen Stücken haben die Bon- Was ihre Grundgesetze betrifft; so behau- lügen, *) Man kann hierbey noch beyläufig anmerken, daß es außer den Bonzen auch noch Bonzin- nen giebt. Diese Bonzinnen sind Frauens- personen, welche gemeinschaftlich in Klöstern nuter einander leben, zu denen Niemand gelas- sen wird. Ihre Beschäfftigungen bestehen im Dienste ihres Götzen und in Handarbeiten. Sie legen keine Gelübde ab; sie sind alle, so lange sie im Kloster bleiben, zu aller Enthaltung verpflichtet. Diejenigen, welche dieß Gebot übertreten, werden zuerst auf das schärfste be- straft, und in der Folge genöthigt, das Klo- ster zu verlassen und sich zu verheyrathen! T 4
In gewiſſen Stuͤcken haben die Bon- Was ihre Grundgeſetze betrifft; ſo behau- luͤgen, *) Man kann hierbey noch beylaͤufig anmerken, daß es außer den Bonzen auch noch Bonzin- nen giebt. Dieſe Bonzinnen ſind Frauens- perſonen, welche gemeinſchaftlich in Kloͤſtern nuter einander leben, zu denen Niemand gelaſ- ſen wird. Ihre Beſchaͤfftigungen beſtehen im Dienſte ihres Goͤtzen und in Handarbeiten. Sie legen keine Geluͤbde ab; ſie ſind alle, ſo lange ſie im Kloſter bleiben, zu aller Enthaltung verpflichtet. Diejenigen, welche dieß Gebot uͤbertreten, werden zuerſt auf das ſchaͤrfſte be- ſtraft, und in der Folge genoͤthigt, das Klo- ſter zu verlaſſen und ſich zu verheyrathen! T 4
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In gewiſſen Stuͤcken haben die Bon-
zen mit unſern Moͤnchen und Nonnen viele
Aehnlichkeit. Denn jene uͤberreden ſowohl
als dieſe das Volk, junge Leute in ihren Or-
den zu ziehen, ohne zu uͤberlegen, was die
Welt aus einem ſolchen Muͤßiggange werden
wuͤrde. Beyde, die chineſiſchen Bonzen, und
europaͤiſcheu Moͤnche und Nonnen, ſind oft
unſaͤglich mißvergnuͤgt, ſich zu der Parthey
geſchlagen zu haben. *)
Was ihre Grundgeſetze betrifft; ſo behau-
pten ſie, daß ihnen ihr Gott Foe fuͤnf Gebo-
te hinterlaſſen habe; 1) man ſoll keine leben-
dige Creatur toͤdten; 2) kein fremdes Gut
an ſich zu bringen ſuchen; 3) ſich aller Un-
zucht und Unkeuſchheit enthalten; 4) nicht zu
luͤgen,
*) Man kann hierbey noch beylaͤufig anmerken,
daß es außer den Bonzen auch noch Bonzin-
nen giebt. Dieſe Bonzinnen ſind Frauens-
perſonen, welche gemeinſchaftlich in Kloͤſtern
nuter einander leben, zu denen Niemand gelaſ-
ſen wird. Ihre Beſchaͤfftigungen beſtehen im
Dienſte ihres Goͤtzen und in Handarbeiten.
Sie legen keine Geluͤbde ab; ſie ſind alle, ſo
lange ſie im Kloſter bleiben, zu aller Enthaltung
verpflichtet. Diejenigen, welche dieß Gebot
uͤbertreten, werden zuerſt auf das ſchaͤrfſte be-
ſtraft, und in der Folge genoͤthigt, das Klo-
ſter zu verlaſſen und ſich zu verheyrathen!
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