[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776.Schon in den Jünglings-Jahren, ohnge- bin- Befehl Gottes, der sich aber, wie man leicht
sieht, nicht bloß auf die ersten Menschen, son- dern auch auf die Nachkommen bezieht. -- Christus hat ferner nirgends und nie verboten, sich zu verheyrathen; und man kann daher sich nicht genug verwundern, daß es in der christli- chen Kirche Leute giebt, die sich des Ehestan- des zu enthalten, verpflichtet zu seyn glau- ben. -- Man sieht in unsern aufgeklärtern Zeiten itzt, wie viel der Mönchs- und Non- nenstand der Bevölkerung des Staats schadet, und hat bereits den löblichen Anfang gemacht, aus den Cellen der Mönche und Nonnen Ca- sernen zum Nutzen der Menschheit zu machen! Schon in den Juͤnglings-Jahren, ohnge- bin- Befehl Gottes, der ſich aber, wie man leicht
ſieht, nicht bloß auf die erſten Menſchen, ſon- dern auch auf die Nachkommen bezieht. — Chriſtus hat ferner nirgends und nie verboten, ſich zu verheyrathen; und man kann daher ſich nicht genug verwundern, daß es in der chriſtli- chen Kirche Leute giebt, die ſich des Eheſtan- des zu enthalten, verpflichtet zu ſeyn glau- ben. — Man ſieht in unſern aufgeklaͤrtern Zeiten itzt, wie viel der Moͤnchs- und Non- nenſtand der Bevoͤlkerung des Staats ſchadet, und hat bereits den loͤblichen Anfang gemacht, aus den Cellen der Moͤnche und Nonnen Ca- ſernen zum Nutzen der Menſchheit zu machen! <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0076" n="56"/> <p>Schon in den Juͤnglings-Jahren, ohnge-<lb/> faͤhr im ſechszehnten oder ſiebenzehnten Jahre,<lb/> ſtehet es ihnen frey, dafern ſie eine Neigung<lb/> zum Frauenzimmer blicken laſſen ſich zu ver-<lb/> heyrathen, oder wenn es die Umſtaͤnde nicht<lb/> erlauben, ſich Concubinen zu halten. — Sie<lb/> gehen gemeiniglich eine dreyfache Art von Ver-<lb/> bindung mit ihren Weibern ein. <hi rendition="#fr">Erſtlich</hi><lb/> pflegen ſie einige Weiber auf eine gewiſſe Zeit<lb/> zu <hi rendition="#fr">miethen</hi>, und einen Contrakt in Gegen-<lb/> wart des Richters einzugehen. Doch ſteht es<lb/> allezeit in eines jeden Belieben, die Maitreſſe,<lb/> wenn er ihrer uͤberdruͤßig iſt, von ſich zu laſſen,<lb/> wenn er ihr nur das Miethgeld richtig und<lb/> ganz auszahlt, und die etwa mit ihr ge-<lb/> zeugten Kinder ernaͤhrt und verſorgt. Eine<lb/> ſolche verabſchiedete Frauensperſon iſt aber ver-<lb/> bunden, ſich vierzig Tage aller fleiſchlichen Ver-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">bin-</fw><lb/><note xml:id="seg2pn_3_2" prev="#seg2pn_3_1" place="foot" n="*)">Befehl Gottes, der ſich aber, wie man leicht<lb/> ſieht, nicht bloß auf die erſten Menſchen, ſon-<lb/> dern auch auf die Nachkommen bezieht. —<lb/> Chriſtus hat ferner nirgends und nie verboten,<lb/> ſich zu verheyrathen; und man kann daher ſich<lb/> nicht genug verwundern, daß es in der chriſtli-<lb/> chen Kirche Leute giebt, die ſich des Eheſtan-<lb/> des zu enthalten, verpflichtet zu ſeyn glau-<lb/> ben. — Man ſieht in unſern aufgeklaͤrtern<lb/> Zeiten itzt, wie viel der Moͤnchs- und Non-<lb/> nenſtand der Bevoͤlkerung des Staats ſchadet,<lb/> und hat bereits den loͤblichen Anfang gemacht,<lb/> aus den Cellen der Moͤnche und Nonnen <hi rendition="#fr">Ca-<lb/> ſernen</hi> zum Nutzen der Menſchheit zu machen!</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [56/0076]
Schon in den Juͤnglings-Jahren, ohnge-
faͤhr im ſechszehnten oder ſiebenzehnten Jahre,
ſtehet es ihnen frey, dafern ſie eine Neigung
zum Frauenzimmer blicken laſſen ſich zu ver-
heyrathen, oder wenn es die Umſtaͤnde nicht
erlauben, ſich Concubinen zu halten. — Sie
gehen gemeiniglich eine dreyfache Art von Ver-
bindung mit ihren Weibern ein. Erſtlich
pflegen ſie einige Weiber auf eine gewiſſe Zeit
zu miethen, und einen Contrakt in Gegen-
wart des Richters einzugehen. Doch ſteht es
allezeit in eines jeden Belieben, die Maitreſſe,
wenn er ihrer uͤberdruͤßig iſt, von ſich zu laſſen,
wenn er ihr nur das Miethgeld richtig und
ganz auszahlt, und die etwa mit ihr ge-
zeugten Kinder ernaͤhrt und verſorgt. Eine
ſolche verabſchiedete Frauensperſon iſt aber ver-
bunden, ſich vierzig Tage aller fleiſchlichen Ver-
bin-
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*) Befehl Gottes, der ſich aber, wie man leicht
ſieht, nicht bloß auf die erſten Menſchen, ſon-
dern auch auf die Nachkommen bezieht. —
Chriſtus hat ferner nirgends und nie verboten,
ſich zu verheyrathen; und man kann daher ſich
nicht genug verwundern, daß es in der chriſtli-
chen Kirche Leute giebt, die ſich des Eheſtan-
des zu enthalten, verpflichtet zu ſeyn glau-
ben. — Man ſieht in unſern aufgeklaͤrtern
Zeiten itzt, wie viel der Moͤnchs- und Non-
nenſtand der Bevoͤlkerung des Staats ſchadet,
und hat bereits den loͤblichen Anfang gemacht,
aus den Cellen der Moͤnche und Nonnen Ca-
ſernen zum Nutzen der Menſchheit zu machen!
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