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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777.

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kein Bramine eines Verbrechens wegen am Le-
ben kann gestraft werden, es mag auch so ab-
scheulich seyn, wie es immer will. Die Be-
strafung eines Braminen besteht in der Berau-
bung seines Gesichts. Wer einen Braminen
tödtet, wird für den gröbsten Sünder gehalten,
der seine Vergehung nur durch eine zwölfjährige
Wallfahrt büssen kann. Auch ist der Mörder
dazu verdammt, mit der Hirnschädel des Bra-
minen in der Hand, Allmosen zu betteln, und
verbunden, das ihm Gegebene aus derselben zu
essen oder zu trinken. Nach Verlauf der zwölf
Jahre ist er gehalten, selbst reichliche Almosen
zu geben, und auf seine Kosten einen Tempel
zu erbauen, wenn er nur irgend dazu vermö-
gend ist. Auch im Kriege darf niemand einen
Braminen tödten; ein Gesetz, das im Vedam
ausdrücklich vorgeschrieben ist. -- Aus dieser
Ursache machen die Braminen auch deswegen ei-
nen Anspruch auf die Ehrerbietung der Hindi-
staner, daß ihnen dieß Buch überliefert wor-
den, und daß sie die Bewahrer desselben sind.
Von diesen Braminen werden wir an einem
andern Orte weitläuftiger zu reden Gelegenheit
haben.

Die Ruttereys haben ihren Namen von
Kutterey, dem zweyten Sohne des Pourous,
und weil ihm die Herrschaft und Regierung
übergeben wurde, so sind alle Könige und Sol-
daten von diesem Geschlechte und Stamme.

Die

kein Bramine eines Verbrechens wegen am Le-
ben kann geſtraft werden, es mag auch ſo ab-
ſcheulich ſeyn, wie es immer will. Die Be-
ſtrafung eines Braminen beſteht in der Berau-
bung ſeines Geſichts. Wer einen Braminen
toͤdtet, wird fuͤr den groͤbſten Suͤnder gehalten,
der ſeine Vergehung nur durch eine zwoͤlfjaͤhrige
Wallfahrt buͤſſen kann. Auch iſt der Moͤrder
dazu verdammt, mit der Hirnſchaͤdel des Bra-
minen in der Hand, Allmoſen zu betteln, und
verbunden, das ihm Gegebene aus derſelben zu
eſſen oder zu trinken. Nach Verlauf der zwoͤlf
Jahre iſt er gehalten, ſelbſt reichliche Almoſen
zu geben, und auf ſeine Koſten einen Tempel
zu erbauen, wenn er nur irgend dazu vermoͤ-
gend iſt. Auch im Kriege darf niemand einen
Braminen toͤdten; ein Geſetz, das im Vedam
ausdruͤcklich vorgeſchrieben iſt. — Aus dieſer
Urſache machen die Braminen auch deswegen ei-
nen Anſpruch auf die Ehrerbietung der Hindi-
ſtaner, daß ihnen dieß Buch uͤberliefert wor-
den, und daß ſie die Bewahrer deſſelben ſind.
Von dieſen Braminen werden wir an einem
andern Orte weitlaͤuftiger zu reden Gelegenheit
haben.

Die Ruttereys haben ihren Namen von
Kutterey, dem zweyten Sohne des Pourous,
und weil ihm die Herrſchaft und Regierung
uͤbergeben wurde, ſo ſind alle Koͤnige und Sol-
daten von dieſem Geſchlechte und Stamme.

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[370/0396] kein Bramine eines Verbrechens wegen am Le- ben kann geſtraft werden, es mag auch ſo ab- ſcheulich ſeyn, wie es immer will. Die Be- ſtrafung eines Braminen beſteht in der Berau- bung ſeines Geſichts. Wer einen Braminen toͤdtet, wird fuͤr den groͤbſten Suͤnder gehalten, der ſeine Vergehung nur durch eine zwoͤlfjaͤhrige Wallfahrt buͤſſen kann. Auch iſt der Moͤrder dazu verdammt, mit der Hirnſchaͤdel des Bra- minen in der Hand, Allmoſen zu betteln, und verbunden, das ihm Gegebene aus derſelben zu eſſen oder zu trinken. Nach Verlauf der zwoͤlf Jahre iſt er gehalten, ſelbſt reichliche Almoſen zu geben, und auf ſeine Koſten einen Tempel zu erbauen, wenn er nur irgend dazu vermoͤ- gend iſt. Auch im Kriege darf niemand einen Braminen toͤdten; ein Geſetz, das im Vedam ausdruͤcklich vorgeſchrieben iſt. — Aus dieſer Urſache machen die Braminen auch deswegen ei- nen Anſpruch auf die Ehrerbietung der Hindi- ſtaner, daß ihnen dieß Buch uͤberliefert wor- den, und daß ſie die Bewahrer deſſelben ſind. Von dieſen Braminen werden wir an einem andern Orte weitlaͤuftiger zu reden Gelegenheit haben. Die Ruttereys haben ihren Namen von Kutterey, dem zweyten Sohne des Pourous, und weil ihm die Herrſchaft und Regierung uͤbergeben wurde, ſo ſind alle Koͤnige und Sol- daten von dieſem Geſchlechte und Stamme. Die

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Zitationshilfe: [Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 370. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/396>, abgerufen am 22.11.2024.