schon auf der Thüre ein schönes Gemälde der Ge- gend erblickt.
Der große Reichthum der Gutsbesitzer in England muß immer die Continentalen frappiren, wo jetzt größtentheils gerade die Gutsbesitzer die ärmste und die am wenigsten von den Gesetzen und Institutio- nen protegirte Klasse sind. Hier concurrirt Alles zu ihrem Vortheil. Es ist äusserst schwer, für den Ren- tier freies Grundeigenthum in England zu acqui- riren, da fast aller Grund und Boden der Krone, oder dem hohen Adel gehört, die es in der Regel nur auf eine Art Erbpacht ausgeben, so daß zum Beispiel, wenn ein Großer ein Städtchen sein nennt, dies nicht, wie bei uns, blos die Oberherrschaft darüber bedeutet, sondern jedes Haus das wirkliche Eigenthum des Besitzers ist, dem Inhaber nur, wie ich gleich auseinandersetzen werde, auf bestimmte Zeit überlassen. Man kann sich denken, welche ungeheure, immer steigende Revenüen dies in einem ausserdem so industriellen Lande hervorbringen muß, und kann nicht umhin, zu bewundern, wie die dortige Aristo- kratie sich, in großer Uebereinstimmung, seit Jahr- hunderten alle Institutionen zu ihrem besten Vor- theil einzurichten gewußt hat.
Der freie Kauf eines Grundstücks erfordert mehrere schwierige Bedingungen, und jedenfalls kann er nur zu so hohen Preisen statt finden, daß kleinere Capi- talisten sie nicht daran wenden können, und wie es einmal ist, bei der Erbpacht für ihre Person immer
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ſchon auf der Thüre ein ſchönes Gemälde der Ge- gend erblickt.
Der große Reichthum der Gutsbeſitzer in England muß immer die Continentalen frappiren, wo jetzt größtentheils gerade die Gutsbeſitzer die ärmſte und die am wenigſten von den Geſetzen und Inſtitutio- nen protegirte Klaſſe ſind. Hier concurrirt Alles zu ihrem Vortheil. Es iſt äuſſerſt ſchwer, für den Ren- tier freies Grundeigenthum in England zu acqui- riren, da faſt aller Grund und Boden der Krone, oder dem hohen Adel gehört, die es in der Regel nur auf eine Art Erbpacht ausgeben, ſo daß zum Beiſpiel, wenn ein Großer ein Städtchen ſein nennt, dies nicht, wie bei uns, blos die Oberherrſchaft darüber bedeutet, ſondern jedes Haus das wirkliche Eigenthum des Beſitzers iſt, dem Inhaber nur, wie ich gleich auseinanderſetzen werde, auf beſtimmte Zeit überlaſſen. Man kann ſich denken, welche ungeheure, immer ſteigende Revenüen dies in einem auſſerdem ſo induſtriellen Lande hervorbringen muß, und kann nicht umhin, zu bewundern, wie die dortige Ariſto- kratie ſich, in großer Uebereinſtimmung, ſeit Jahr- hunderten alle Inſtitutionen zu ihrem beſten Vor- theil einzurichten gewußt hat.
Der freie Kauf eines Grundſtücks erfordert mehrere ſchwierige Bedingungen, und jedenfalls kann er nur zu ſo hohen Preiſen ſtatt finden, daß kleinere Capi- taliſten ſie nicht daran wenden können, und wie es einmal iſt, bei der Erbpacht für ihre Perſon immer
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ſchon auf der Thüre ein ſchönes Gemälde der Ge-
gend erblickt.
Der große Reichthum der Gutsbeſitzer in England
muß immer die Continentalen frappiren, wo jetzt
größtentheils gerade die Gutsbeſitzer die ärmſte und
die am wenigſten von den Geſetzen und Inſtitutio-
nen protegirte Klaſſe ſind. Hier concurrirt Alles zu
ihrem Vortheil. Es iſt äuſſerſt ſchwer, für den Ren-
tier freies Grundeigenthum in England zu acqui-
riren, da faſt aller Grund und Boden der Krone,
oder dem hohen Adel gehört, die es in der Regel
nur auf eine Art Erbpacht ausgeben, ſo daß zum
Beiſpiel, wenn ein Großer ein Städtchen ſein nennt,
dies nicht, wie bei uns, blos die Oberherrſchaft
darüber bedeutet, ſondern jedes Haus das wirkliche
Eigenthum des Beſitzers iſt, dem Inhaber nur, wie
ich gleich auseinanderſetzen werde, auf beſtimmte Zeit
überlaſſen. Man kann ſich denken, welche ungeheure,
immer ſteigende Revenüen dies in einem auſſerdem
ſo induſtriellen Lande hervorbringen muß, und kann
nicht umhin, zu bewundern, wie die dortige Ariſto-
kratie ſich, in großer Uebereinſtimmung, ſeit Jahr-
hunderten alle Inſtitutionen zu ihrem beſten Vor-
theil einzurichten gewußt hat.
Der freie Kauf eines Grundſtücks erfordert mehrere
ſchwierige Bedingungen, und jedenfalls kann er nur
zu ſo hohen Preiſen ſtatt finden, daß kleinere Capi-
taliſten ſie nicht daran wenden können, und wie es
einmal iſt, bei der Erbpacht für ihre Perſon immer
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Pückler-Muskau, Hermann von: Briefe eines Verstorbenen. Bd. 3. Stuttgart, 1831, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pueckler_briefe03_1831/139>, abgerufen am 24.11.2024.
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