Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.II. Mittlere Zeiten a) 888-1235. vermieden wurde. Die Zeitumstände kamen da-bey glücklich zu statten, da mit Henrich dem V. der bisherige regierende Stamm wieder erlosch, und also ohnedem eine neue Wahl geschehen mußte. Diese wurde mit gutem Bedacht auch nicht auf weibliche Nachkommen des vorigen Stamms gelen- ket, obgleich Henrichs des V. Schwestersöhne (erst Friedrich von Schwaben, hernach Conrad von Franken,) sich alle Hoffnung dazu gemacht hatten. 1125Man wehlte vielmehr Lotharn von Sachsen, der wieder nur eine Tochter hinterließ; deren Ge- mahl, Herzog Henrich der Stolze von Baiern und Sachsen, hernach abermals übergangen, und jetzt 1137vielmehr Conrad der III., auch nach dessen Tode wieder nicht sein Sohn, sondern sein Vetter 1152Friedrich der I. durch völlig freye Wahl auf den Thron erhoben wurde. Durch diese drey nach einander erfolgte völlig freye Wahlen gedieh die- ses Stück der Teutschen Staasverfassung zu einem so festen Herkommen, daß an der Richtigkeit des Satzes, daß Teutschland, oder, wie man damals sprach, das Römische Reich kein Erbreich, sondern ein völlig freyes Wahlreich sey, seitdem nicht mehr gezweifelt wurde. II. Friedrich der I. ließ zwar schon im Jahre 1169. Wahl
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235. vermieden wurde. Die Zeitumſtaͤnde kamen da-bey gluͤcklich zu ſtatten, da mit Henrich dem V. der bisherige regierende Stamm wieder erloſch, und alſo ohnedem eine neue Wahl geſchehen mußte. Dieſe wurde mit gutem Bedacht auch nicht auf weibliche Nachkommen des vorigen Stamms gelen- ket, obgleich Henrichs des V. Schweſterſoͤhne (erſt Friedrich von Schwaben, hernach Conrad von Franken,) ſich alle Hoffnung dazu gemacht hatten. 1125Man wehlte vielmehr Lotharn von Sachſen, der wieder nur eine Tochter hinterließ; deren Ge- mahl, Herzog Henrich der Stolze von Baiern und Sachſen, hernach abermals uͤbergangen, und jetzt 1137vielmehr Conrad der III., auch nach deſſen Tode wieder nicht ſein Sohn, ſondern ſein Vetter 1152Friedrich der I. durch voͤllig freye Wahl auf den Thron erhoben wurde. Durch dieſe drey nach einander erfolgte voͤllig freye Wahlen gedieh die- ſes Stuͤck der Teutſchen Staasverfaſſung zu einem ſo feſten Herkommen, daß an der Richtigkeit des Satzes, daß Teutſchland, oder, wie man damals ſprach, das Roͤmiſche Reich kein Erbreich, ſondern ein voͤllig freyes Wahlreich ſey, ſeitdem nicht mehr gezweifelt wurde. II. Friedrich der I. ließ zwar ſchon im Jahre 1169. Wahl
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II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
vermieden wurde. Die Zeitumſtaͤnde kamen da-
bey gluͤcklich zu ſtatten, da mit Henrich dem V.
der bisherige regierende Stamm wieder erloſch,
und alſo ohnedem eine neue Wahl geſchehen mußte.
Dieſe wurde mit gutem Bedacht auch nicht auf
weibliche Nachkommen des vorigen Stamms gelen-
ket, obgleich Henrichs des V. Schweſterſoͤhne (erſt
Friedrich von Schwaben, hernach Conrad von
Franken,) ſich alle Hoffnung dazu gemacht hatten.
Man wehlte vielmehr Lotharn von Sachſen,
der wieder nur eine Tochter hinterließ; deren Ge-
mahl, Herzog Henrich der Stolze von Baiern und
Sachſen, hernach abermals uͤbergangen, und jetzt
vielmehr Conrad der III., auch nach deſſen Tode
wieder nicht ſein Sohn, ſondern ſein Vetter
Friedrich der I. durch voͤllig freye Wahl auf den
Thron erhoben wurde. Durch dieſe drey nach
einander erfolgte voͤllig freye Wahlen gedieh die-
ſes Stuͤck der Teutſchen Staasverfaſſung zu einem
ſo feſten Herkommen, daß an der Richtigkeit des
Satzes, daß Teutſchland, oder, wie man damals
ſprach, das Roͤmiſche Reich kein Erbreich, ſondern
ein voͤllig freyes Wahlreich ſey, ſeitdem nicht mehr
gezweifelt wurde.
1125
1137
1152
Friedrich der I. ließ zwar ſchon im Jahre 1169.
ſeinen damals erſt vierjaͤhrigen Prinzen Henrich
den VI. zum Roͤmiſchen Koͤnige wehlen. Und
dieſer wagte (1196.) ſchon einen Verſuch, das
Reich wieder voͤllig erblich zu machen. Allein er
mußte ſich wieder nur mit der Roͤmiſchen Koͤnigs-
wahl ſeines Sohnes Friedrichs des II. begnuͤ-
gen. Deſto eifriger ward aber nunmehr von Rom
aus dagegen gearbeitet, da nach der zwiſtigen
Wahl
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