Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.11) Fried. I. -- II. 1152-1235. Art von Lehnshoheit einen üblen Grund gelegt,den Conrad vielleicht noch hätte herstellen können, wenn nicht der eben deswegen desto eifriger be- triebene Kreuzzug dazwischen gekommen wäre. Derselbe hielt ihn ab, einer Einladung der Rö- mer zu folgen, welche eben damals damit umgien- gen, mit Errichtung eines Senates die Herrschaft in Rom dem Pabste zu entreissen und auf den ehemaligen republicanischen Fuß, jedoch mit Vor- behalt der kaiserlichen Hoheit, zu setzen. Friedrich der I. verkannte den Vortheil dieser Neuerung, und ließ sich wieder auf dem vorigen Fuß mit dem päbstlichen Stuhle ein. Er verunwilligte sich jedoch bald sowohl mit dem Pabste, als mit den Städten in der Lombardey. Doch konnte er mit aller Härte, die er die Mailänder empfinden ließ, in mehreren Feldzügen weiter nichts ausrichten, als daß er am Ende demjenigen Pabste, dem er in einer streitigen Wahl sich entgegengesetzt hatte, sich (1176.) wider seinen Willen unterwerfen mußte. Auch mit den verbundenen Städten in der Lom- bardey mußte er hernach (1183.) zu Costnitz einen Frieden eingehen, der ihnen ihre Republikenmäßige Einrichtung größtentheils gewährte, und der kaiser- lichen Hoheit nur wenige Rechte übrig ließ. Dagegen legte zwar noch Friedrich der I. denII. großen N 2
11) Fried. I. — II. 1152-1235. Art von Lehnshoheit einen uͤblen Grund gelegt,den Conrad vielleicht noch haͤtte herſtellen koͤnnen, wenn nicht der eben deswegen deſto eifriger be- triebene Kreuzzug dazwiſchen gekommen waͤre. Derſelbe hielt ihn ab, einer Einladung der Roͤ- mer zu folgen, welche eben damals damit umgien- gen, mit Errichtung eines Senates die Herrſchaft in Rom dem Pabſte zu entreiſſen und auf den ehemaligen republicaniſchen Fuß, jedoch mit Vor- behalt der kaiſerlichen Hoheit, zu ſetzen. Friedrich der I. verkannte den Vortheil dieſer Neuerung, und ließ ſich wieder auf dem vorigen Fuß mit dem paͤbſtlichen Stuhle ein. Er verunwilligte ſich jedoch bald ſowohl mit dem Pabſte, als mit den Staͤdten in der Lombardey. Doch konnte er mit aller Haͤrte, die er die Mailaͤnder empfinden ließ, in mehreren Feldzuͤgen weiter nichts ausrichten, als daß er am Ende demjenigen Pabſte, dem er in einer ſtreitigen Wahl ſich entgegengeſetzt hatte, ſich (1176.) wider ſeinen Willen unterwerfen mußte. Auch mit den verbundenen Staͤdten in der Lom- bardey mußte er hernach (1183.) zu Coſtnitz einen Frieden eingehen, der ihnen ihre Republikenmaͤßige Einrichtung groͤßtentheils gewaͤhrte, und der kaiſer- lichen Hoheit nur wenige Rechte uͤbrig ließ. Dagegen legte zwar noch Friedrich der I. denII. großen N 2
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11) Fried. I. — II. 1152-1235.
Art von Lehnshoheit einen uͤblen Grund gelegt,
den Conrad vielleicht noch haͤtte herſtellen koͤnnen,
wenn nicht der eben deswegen deſto eifriger be-
triebene Kreuzzug dazwiſchen gekommen waͤre.
Derſelbe hielt ihn ab, einer Einladung der Roͤ-
mer zu folgen, welche eben damals damit umgien-
gen, mit Errichtung eines Senates die Herrſchaft
in Rom dem Pabſte zu entreiſſen und auf den
ehemaligen republicaniſchen Fuß, jedoch mit Vor-
behalt der kaiſerlichen Hoheit, zu ſetzen. Friedrich
der I. verkannte den Vortheil dieſer Neuerung,
und ließ ſich wieder auf dem vorigen Fuß mit
dem paͤbſtlichen Stuhle ein. Er verunwilligte ſich
jedoch bald ſowohl mit dem Pabſte, als mit den
Staͤdten in der Lombardey. Doch konnte er mit
aller Haͤrte, die er die Mailaͤnder empfinden ließ,
in mehreren Feldzuͤgen weiter nichts ausrichten, als
daß er am Ende demjenigen Pabſte, dem er in
einer ſtreitigen Wahl ſich entgegengeſetzt hatte, ſich
(1176.) wider ſeinen Willen unterwerfen mußte.
Auch mit den verbundenen Staͤdten in der Lom-
bardey mußte er hernach (1183.) zu Coſtnitz einen
Frieden eingehen, der ihnen ihre Republikenmaͤßige
Einrichtung groͤßtentheils gewaͤhrte, und der kaiſer-
lichen Hoheit nur wenige Rechte uͤbrig ließ.
Dagegen legte zwar noch Friedrich der I. den
Grund dazu, daß die Krone von Sicilien, wie ſie
zu Lothars Zeiten zu Stande gekommen war, auf ſei-
nen Sohn Henrich den VI. fiel, und nach deſſen Tode
auch wieder auf deſſen Sohn Friedrich den II. fort-
erbte. Allein dieſer ward eben daruͤber auch wie-
der in deſto mehr Haͤndel verwickelt, an welchen
vorzuͤglich der damalige Pabſt Innocenz der III.
großen
II.
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