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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
che gefaßte Schlüsse, und zugleich unterstützt von
einigen Schriften, die einige wider den päbstli-
chen Stuhl aufgebrachte Mitglieder des Francisca-
nerordens damals herausgaben, that nur zu auf-
fallende neue Schritte, da er nunmehr gar unter-
nahm eine Ehescheidung zu erkennen, und über
verbotene Grade zu dispensiren, um seinem Sohne
mit der Vermählung mit einer von einem Böh-
mischen Prinzen geschiedenen Erbtochter von Ti-
rol die Hoffnung zur Vererbung dieses Landes auf
seine Nachkommen zu verschaffen. Aber eben da-
durch gab er Anlaß, daß Benedicts des XII.
Nachfolger Clemens der VI. nicht nur alle vorige
päbstliche Aussprüche gegen ihn erneuerte, sondern
auch fünf churfürstliche Stimmen vermochte, in
der Person des damaligen Böhmischen Kronprin-
zen, der in unserer Geschichte hernach unter dem
Namen Carl der IV. erscheint, ihm einen Ge-
genkaiser entgegenzusetzen. Derselbe konnte zwar
gegen Ludewigen, so lange derselbe lebte, noch
nicht aufkommen. Und selbst nach Ludewigs
Tode ward von anderen Churfürsten ihm noch
Graf Günther von Schwarzburg entgegenge-
setzt, den er erst überleben mußte, ehe er sich eines
ruhigen Besitzes der Kaiserkrone getrösten durfte.
Da aber an allen diesen unter den Churfürsten
entstandenen Trennungen und daraus erwachsenen
zwiespältigen Kaiserwahlen die noch immer fort-
währenden Zwistigkeiten über einige Churstimmen
großen Antheil hatten; so gab eben das Carl dem IV.
ohne Zweifel den größten Bewegungsgrund, auf
Beylegung und künftige Verhütung solcher Strei-
tigkeiten Bedacht zu nehmen, wie solches in dem
berühmten Reichsgrundgesetze geschah, das unter

dem

III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
che gefaßte Schluͤſſe, und zugleich unterſtuͤtzt von
einigen Schriften, die einige wider den paͤbſtli-
chen Stuhl aufgebrachte Mitglieder des Franciſca-
nerordens damals herausgaben, that nur zu auf-
fallende neue Schritte, da er nunmehr gar unter-
nahm eine Eheſcheidung zu erkennen, und uͤber
verbotene Grade zu dispenſiren, um ſeinem Sohne
mit der Vermaͤhlung mit einer von einem Boͤh-
miſchen Prinzen geſchiedenen Erbtochter von Ti-
rol die Hoffnung zur Vererbung dieſes Landes auf
ſeine Nachkommen zu verſchaffen. Aber eben da-
durch gab er Anlaß, daß Benedicts des XII.
Nachfolger Clemens der VI. nicht nur alle vorige
paͤbſtliche Ausſpruͤche gegen ihn erneuerte, ſondern
auch fuͤnf churfuͤrſtliche Stimmen vermochte, in
der Perſon des damaligen Boͤhmiſchen Kronprin-
zen, der in unſerer Geſchichte hernach unter dem
Namen Carl der IV. erſcheint, ihm einen Ge-
genkaiſer entgegenzuſetzen. Derſelbe konnte zwar
gegen Ludewigen, ſo lange derſelbe lebte, noch
nicht aufkommen. Und ſelbſt nach Ludewigs
Tode ward von anderen Churfuͤrſten ihm noch
Graf Guͤnther von Schwarzburg entgegenge-
ſetzt, den er erſt uͤberleben mußte, ehe er ſich eines
ruhigen Beſitzes der Kaiſerkrone getroͤſten durfte.
Da aber an allen dieſen unter den Churfuͤrſten
entſtandenen Trennungen und daraus erwachſenen
zwieſpaͤltigen Kaiſerwahlen die noch immer fort-
waͤhrenden Zwiſtigkeiten uͤber einige Churſtimmen
großen Antheil hatten; ſo gab eben das Carl dem IV.
ohne Zweifel den groͤßten Bewegungsgrund, auf
Beylegung und kuͤnftige Verhuͤtung ſolcher Strei-
tigkeiten Bedacht zu nehmen, wie ſolches in dem
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[236/0270] III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. che gefaßte Schluͤſſe, und zugleich unterſtuͤtzt von einigen Schriften, die einige wider den paͤbſtli- chen Stuhl aufgebrachte Mitglieder des Franciſca- nerordens damals herausgaben, that nur zu auf- fallende neue Schritte, da er nunmehr gar unter- nahm eine Eheſcheidung zu erkennen, und uͤber verbotene Grade zu dispenſiren, um ſeinem Sohne mit der Vermaͤhlung mit einer von einem Boͤh- miſchen Prinzen geſchiedenen Erbtochter von Ti- rol die Hoffnung zur Vererbung dieſes Landes auf ſeine Nachkommen zu verſchaffen. Aber eben da- durch gab er Anlaß, daß Benedicts des XII. Nachfolger Clemens der VI. nicht nur alle vorige paͤbſtliche Ausſpruͤche gegen ihn erneuerte, ſondern auch fuͤnf churfuͤrſtliche Stimmen vermochte, in der Perſon des damaligen Boͤhmiſchen Kronprin- zen, der in unſerer Geſchichte hernach unter dem Namen Carl der IV. erſcheint, ihm einen Ge- genkaiſer entgegenzuſetzen. Derſelbe konnte zwar gegen Ludewigen, ſo lange derſelbe lebte, noch nicht aufkommen. Und ſelbſt nach Ludewigs Tode ward von anderen Churfuͤrſten ihm noch Graf Guͤnther von Schwarzburg entgegenge- ſetzt, den er erſt uͤberleben mußte, ehe er ſich eines ruhigen Beſitzes der Kaiſerkrone getroͤſten durfte. Da aber an allen dieſen unter den Churfuͤrſten entſtandenen Trennungen und daraus erwachſenen zwieſpaͤltigen Kaiſerwahlen die noch immer fort- waͤhrenden Zwiſtigkeiten uͤber einige Churſtimmen großen Antheil hatten; ſo gab eben das Carl dem IV. ohne Zweifel den groͤßten Bewegungsgrund, auf Beylegung und kuͤnftige Verhuͤtung ſolcher Strei- tigkeiten Bedacht zu nehmen, wie ſolches in dem beruͤhmten Reichsgrundgeſetze geſchah, das unter dem

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/270>, abgerufen am 22.11.2024.