Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.1) Teutschland bis ins V. Jahrhund. vio, woraus das heutige Wort Graf erwachsen,)benannt zu werden pflegte. So könnte man vielleicht glauben, auch inXII. II. A 5
1) Teutſchland bis ins V. Jahrhund. vio, woraus das heutige Wort Graf erwachſen,)benannt zu werden pflegte. So koͤnnte man vielleicht glauben, auch inXII. II. A 5
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1) Teutſchland bis ins V. Jahrhund.
vio, woraus das heutige Wort Graf erwachſen,)
benannt zu werden pflegte.
So koͤnnte man vielleicht glauben, auch in
dem innern Teutſchlande ſchon von den erſten Jahr-
hunderten her den Urſprung unſerer heutigen Her-
zoge, Fuͤrſten und Grafen ableiten zu koͤnnen; wie
freylich die erſte etymologiſche Ableitung dieſer
Worte ſchon bis in ſehr alte Zeiten hinaufgefuͤhret
werden kann. Allein die Sache ſelbſt, und inſon-
derheit der Begriff, den wir jetzt mit unſeren Her-
zogen, Fuͤrſten und Grafen als wahren Landesre-
genten verbinden, wird ſich erſt in weit ſpaͤteren
Zeiten nach und nach entwickeln.
XII.
II.
A 5
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