Nation vorher schon auf Teutschem Boden und in den Niederlanden ingehabt hatte. Diese Gränzen wurden aber schon unter Chlodowig und seinen Söhnen durch weitere glückliche Unternehmungen beynahe über das ganze heutige Frankreich und über einen beträchtlichen Theil von Teutschland erweitert.
V.
Den ersten Angriff that Chlodowig selbst, nach- dem er seine erste Eroberung in Gallien nur eini- 489germaßen befestiget hatte, schon im Jahre 489. gegen die Thüringer. Diese mochten die Fränki- sche Vorrückung in Gallien auf den Fuß genom- men haben, als ob nach dem Beyspiele anderer bisheriger Völkerzüge der bisherige Wohnsitz der Franken auf Teutschem Boden damit erlediget wer- den würde, und also von den Thüringern, die nur nachrücken dürften, in Besitz genommen wer- den könnte. Chlodowig belehrte sie aber bald eines andern, da er die Thüringer in ihre ehemalige Gränzen zurückwies. Ein Thüringischer König Hermanfried vermählte sich hernach 500 mit einer Schwestertochter des mächtigen Ostgothischen Kö- nigs Theodorichs, dessen Schutz die Franken vor- erst von weiteren Unternehmungen gegen die Thü- ringer zurückhielt. Als aber Theodorich im Jahre 526. starb, und nur einen unmündigen Enkel hin- terließ; griffen Chlodowigs Söhne noch in eben dem Jahre die Thüringer von neuem an, und brach- ten sie nach einem hartnäckigen Treffen an der Un- strut ganz unter ihre Botmäßigkeit. Die Sachsen hatten diesmal in Verbindung mit den Franken die Thüringer zu gleicher Zeit angegriffen. Ein Theil vom nördlichen Thüringen, das sich bisher bis Magdeburg und Helmstädt erstreckt hatte, kam
dar-
I. Alte Zeiten bis 888.
Nation vorher ſchon auf Teutſchem Boden und in den Niederlanden ingehabt hatte. Dieſe Graͤnzen wurden aber ſchon unter Chlodowig und ſeinen Soͤhnen durch weitere gluͤckliche Unternehmungen beynahe uͤber das ganze heutige Frankreich und uͤber einen betraͤchtlichen Theil von Teutſchland erweitert.
V.
Den erſten Angriff that Chlodowig ſelbſt, nach- dem er ſeine erſte Eroberung in Gallien nur eini- 489germaßen befeſtiget hatte, ſchon im Jahre 489. gegen die Thuͤringer. Dieſe mochten die Fraͤnki- ſche Vorruͤckung in Gallien auf den Fuß genom- men haben, als ob nach dem Beyſpiele anderer bisheriger Voͤlkerzuͤge der bisherige Wohnſitz der Franken auf Teutſchem Boden damit erlediget wer- den wuͤrde, und alſo von den Thuͤringern, die nur nachruͤcken duͤrften, in Beſitz genommen wer- den koͤnnte. Chlodowig belehrte ſie aber bald eines andern, da er die Thuͤringer in ihre ehemalige Graͤnzen zuruͤckwies. Ein Thuͤringiſcher Koͤnig Hermanfried vermaͤhlte ſich hernach 500 mit einer Schweſtertochter des maͤchtigen Oſtgothiſchen Koͤ- nigs Theodorichs, deſſen Schutz die Franken vor- erſt von weiteren Unternehmungen gegen die Thuͤ- ringer zuruͤckhielt. Als aber Theodorich im Jahre 526. ſtarb, und nur einen unmuͤndigen Enkel hin- terließ; griffen Chlodowigs Soͤhne noch in eben dem Jahre die Thuͤringer von neuem an, und brach- ten ſie nach einem hartnaͤckigen Treffen an der Un- ſtrut ganz unter ihre Botmaͤßigkeit. Die Sachſen hatten diesmal in Verbindung mit den Franken die Thuͤringer zu gleicher Zeit angegriffen. Ein Theil vom noͤrdlichen Thuͤringen, das ſich bisher bis Magdeburg und Helmſtaͤdt erſtreckt hatte, kam
dar-
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I. Alte Zeiten bis 888.
Nation vorher ſchon auf Teutſchem Boden und in
den Niederlanden ingehabt hatte. Dieſe Graͤnzen
wurden aber ſchon unter Chlodowig und ſeinen
Soͤhnen durch weitere gluͤckliche Unternehmungen
beynahe uͤber das ganze heutige Frankreich und uͤber
einen betraͤchtlichen Theil von Teutſchland erweitert.
Den erſten Angriff that Chlodowig ſelbſt, nach-
dem er ſeine erſte Eroberung in Gallien nur eini-
germaßen befeſtiget hatte, ſchon im Jahre 489.
gegen die Thuͤringer. Dieſe mochten die Fraͤnki-
ſche Vorruͤckung in Gallien auf den Fuß genom-
men haben, als ob nach dem Beyſpiele anderer
bisheriger Voͤlkerzuͤge der bisherige Wohnſitz der
Franken auf Teutſchem Boden damit erlediget wer-
den wuͤrde, und alſo von den Thuͤringern, die
nur nachruͤcken duͤrften, in Beſitz genommen wer-
den koͤnnte. Chlodowig belehrte ſie aber bald eines
andern, da er die Thuͤringer in ihre ehemalige
Graͤnzen zuruͤckwies. Ein Thuͤringiſcher Koͤnig
Hermanfried vermaͤhlte ſich hernach 500 mit einer
Schweſtertochter des maͤchtigen Oſtgothiſchen Koͤ-
nigs Theodorichs, deſſen Schutz die Franken vor-
erſt von weiteren Unternehmungen gegen die Thuͤ-
ringer zuruͤckhielt. Als aber Theodorich im Jahre
526. ſtarb, und nur einen unmuͤndigen Enkel hin-
terließ; griffen Chlodowigs Soͤhne noch in eben
dem Jahre die Thuͤringer von neuem an, und brach-
ten ſie nach einem hartnaͤckigen Treffen an der Un-
ſtrut ganz unter ihre Botmaͤßigkeit. Die Sachſen
hatten diesmal in Verbindung mit den Franken
die Thuͤringer zu gleicher Zeit angegriffen. Ein
Theil vom noͤrdlichen Thuͤringen, das ſich bisher
bis Magdeburg und Helmſtaͤdt erſtreckt hatte, kam
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/60>, abgerufen am 21.11.2024.
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